Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Volksinitiativen mit den Grundrechten

ShortId
11.3468
Id
20113468
Updated
24.06.2025 23:52
Language
de
Title
Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Volksinitiativen mit den Grundrechten
AdditionalIndexing
04;Vorprüfung von Volksinitiativen;Kontrolle;Volksinitiative;Gültigkeit einer Volksinitiative;Beziehung Völkerrecht-Staatsrecht;Europäische Menschenrechtskonvention;Recht des Einzelnen;Verfassungsrecht
1
  • L04K08010204, Volksinitiative
  • L04K08020313, Kontrolle
  • L05K0801020408, Gültigkeit einer Volksinitiative
  • L04K05060207, Beziehung Völkerrecht-Staatsrecht
  • L04K05030209, Verfassungsrecht
  • L04K08010206, Vorprüfung von Volksinitiativen
  • L03K050205, Recht des Einzelnen
  • L05K0502020201, Europäische Menschenrechtskonvention
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, auf der Basis seines Zusatzberichtes vom 30. März 2011 zum Bericht über das Verhältnis von Völkerrecht und Landesrecht eine Vorlage zuhanden der Bundesversammlung zu erarbeiten. Es sollen die rechtlichen Grundlagen für folgende Massnahmen erarbeitet werden:</p><p>1. Es soll neu eine nichtbindende materielle Vorprüfung von Volksinitiativen bezüglich ihrer Gültigkeit vor Beginn der Unterschriftensammlung vorgenommen werden.</p><p>2. Der Katalog der materiellen Gründe für die Ungültigerklärung einer Volksinitiative soll erweitert werden, z. B. mit dem Gebot der Beachtung des Kerngehalts der Grundrechte der Bundesverfassung oder des Kerngehalts der EMRK.</p><p>Eine Minderheit (Joder, Fehr Hans, Geissbühler, Rutschmann, Schibli, Wobmann) beantragt, die Motion abzulehnen.</p>
  • Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Volksinitiativen mit den Grundrechten
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20113751
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, auf der Basis seines Zusatzberichtes vom 30. März 2011 zum Bericht über das Verhältnis von Völkerrecht und Landesrecht eine Vorlage zuhanden der Bundesversammlung zu erarbeiten. Es sollen die rechtlichen Grundlagen für folgende Massnahmen erarbeitet werden:</p><p>1. Es soll neu eine nichtbindende materielle Vorprüfung von Volksinitiativen bezüglich ihrer Gültigkeit vor Beginn der Unterschriftensammlung vorgenommen werden.</p><p>2. Der Katalog der materiellen Gründe für die Ungültigerklärung einer Volksinitiative soll erweitert werden, z. B. mit dem Gebot der Beachtung des Kerngehalts der Grundrechte der Bundesverfassung oder des Kerngehalts der EMRK.</p><p>Eine Minderheit (Joder, Fehr Hans, Geissbühler, Rutschmann, Schibli, Wobmann) beantragt, die Motion abzulehnen.</p>
    • Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Volksinitiativen mit den Grundrechten

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