Bundesrat. Führungsfähigkeit in der Krise

ShortId
11.3470
Id
20113470
Updated
27.07.2023 19:23
Language
de
Title
Bundesrat. Führungsfähigkeit in der Krise
AdditionalIndexing
04;Aufgaben der Exekutive;Führung;Koordination;Verwaltungsreform;Sicherheitspolitik;politische Krise
1
  • L04K08060201, Aufgaben der Exekutive
  • L04K08020207, Führung
  • L04K08020303, politische Krise
  • L04K08020314, Koordination
  • L01K04, Sicherheitspolitik
  • L04K08060108, Verwaltungsreform
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat sich im ersten Quartal 2011 mehrfach mit dem Bericht der GPK-S vom 3. Dezember 2010 zum Verhalten der Bundesbehörden in der diplomatischen Krise zwischen der Schweiz und Libyen befasst und am 20. April 2011 seine Stellungnahme verabschiedet. Dabei geht der Bundesrat insbesondere in seiner Stellungnahme zu Empfehlung 11 auf die hier aufgeworfenen Aspekte ein.</p><p>1. Der Stab SiA ging aus der nachrichtendienstlichen Koordinationsstelle des Bundes, bestehend aus dem Nachrichtenkoordinator, dem Lage- und Früherkennungsbüro und dem Sekretariat, hervor. Die Aufgabe des Stabs SiA beschränkte sich nicht auf reine Sekretariatsfunktionen; er leitete z. B. auch die Erarbeitung von Vorsorgeplanungen. Diese Organisation konnte die hohen Erwartungen, die mit der Bildung verknüpft gewesen waren, nicht erfüllen. Sie wurde deshalb aufgelöst, und ihre Funktionen wurden in die bestehenden Strukturen der Departemente integriert, um Doppelspurigkeiten zu vermeiden und die Effizienz der sicherheitspolitischen Prozesse zu erhöhen.</p><p>2. Die Sekretariatsaufgaben für den Sicherheitsausschuss des Bundesrates, die bisher vom Stab SiA wahrgenommen wurden, werden - auf ihre Kernelemente reduziert - künftig vom Generalsekretariat VBS wahrgenommen. </p><p>3. Die Lenkungsgruppe Sicherheit ist aufgelöst und durch die Kerngruppe Sicherheit ersetzt worden. Diese besteht aus dem Staatssekretär EDA, dem Direktor des Nachrichtendienstes des Bundes und dem Direktor des Bundesamtes für Polizei. Nach Bedarf kann der Teilnehmerkreis erweitert werden. Der Auftrag der Kerngruppe Sicherheit besteht primär in der Lageverfolgung und -beurteilung sowie in der Früherkennung von Herausforderungen im sicherheitspolitischen Bereich. Grundsätzlich analysiert die Kerngruppe Sicherheit die sicherheitspolitische Situation und stellt gegebenenfalls den jeweils zuständigen bundesrätlichen Ausschüssen Anträge. Die Arbeit der Kerngruppe Sicherheit wird durch eine interdepartementale Koordinationsgruppe aus je einem Vertreter der hauptbeteiligten Ämter begleitet. Diese Koordinationsgruppe dient der administrativen und materiellen Unterstützung der Kerngruppe Sicherheit.</p><p>4. Vorsorgeplanungen, wie sie bisher vom Stab SiA geleistet wurden, werden auch in Zukunft erstellt werden, unter Federführung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz, des Departementsbereichs Verteidigung oder des Nachrichtendienstes des Bundes. Spezielle Schwerpunktberichte (wie früher die "Prios-Berichte") sollen nur noch auf ausdrücklichen Wunsch der bundesrätlichen Ausschüsse oder der Kerngruppe Sicherheit erstellt werden. Die Federführung für diese Berichte soll von der Kerngruppe Sicherheit situativ bestimmt werden. Schliesslich steht die Kerngruppe Sicherheit in Krisensituationen dem Bundesrat bei Bedarf zur Unterstützung zur Verfügung.</p><p>5. Strategische Führungsübungen wurden bislang zu folgenden Themen durchgeführt: Organisierte Kriminalität, Risiken und Chancen der Informationstechnologie und Terrorismus (1997); Grippepandemie (2005); Energiekrise und Stromausfall (2009). Die Krisenmanagementausbildung des Bundes bereitet zurzeit die Strategische Führungsübung 2013 vor. Der Bundesrat nimmt an solchen Übungen jeweils in Form einer ausserordentlichen Bundesratssitzung teil; die Kantone sind typischerweise mit Regierungsräten, Regierungssprechern sowie Stabschefs der kantonalen Führungsstäbe vertreten. Es ist vorgesehen, diese Praxis in den strategischen Führungsübungen weiterzuführen und zusätzlich 2014 eine Sicherheitsverbundsübung durchzuführen. Damit ist der Einbezug des Bundesrates und der Kantone gegeben.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>"Der Bund hat mit dem Bundesrat, seinem Sicherheitsausschuss, der Lenkungsgruppe Sicherheit und Sonderstäben Gremien, die für die Bewältigung von Krisen auf Stufe Bund vorgesehen sind." So heisst es im neuesten sicherheitspolitischen Bericht des Bundesrates aus dem Jahre 2010. Den Stab genau dieses Sicherheitsausschusses will der Bundesrat gemäss Medienberichten auflösen. Angesichts der mittlerweile bei mehreren Gelegenheiten aufgezeigten Notwendigkeit eines Koordinationsorganes auf nationaler Ebene für Fragen der Führung in der Krise und der Sicherheit des Landes stellen sich folgende Fragen, zu denen ich den Bundesrat um Antworten bitte:</p><p>1. Laut Medienberichten sollen "handfeste politische Gründe" hinter der Auflösung stehen, da "oft unangenehme Wahrheiten offen angesprochen" wurden. Aus welchen Gründen wird der Stab Sicherheitsausschuss Bundesrat (Stab SiA) aufgelöst?</p><p>2. Gemäss Sipol 2010 bereitet "der Stab Sicherheitsausschuss des Bundesrates ... die Geschäfte für den Sicherheitsausschuss des Bundesrates und die Lenkungsgruppe Sicherheit vor". Wer übernimmt nun diese Funktion?</p><p>3. Die Lenkungsgruppe Sicherheit soll "die strategische Lage und deren mögliche Entwicklung" beurteilen. Auf welcher Basis gedenkt der Bundesrat in Zukunft die sicherheitspolitische Lage zu beurteilen?</p><p>4. Die im Stab SiA mitarbeitenden Fachleute verfügen über spezifisches Fachwissen und Erfahrung, an welchem/welcher es dem Bundesrat selbst mangelt. Wie wird diese Expertise nach Auflösung des Stabes nun in Krisensituationen in die Entscheidungsfindung des Bundesrates einfliessen?</p><p>5. Gemäss Sipol 2010 soll der "Mechanismus zur sicherheitspolitischen Konsultation und Koordination zwischen Bund und Kantonen (zu welchem auch der Sicherheitsausschuss des Bundesrates gehört) ... (auch mit Übungen) weiterentwickelt, geprüft und konkretisiert werden". Fälle, in denen gute Führung in der Krise angesagt war, liegen nur kurz zurück: UBS-Krise, Libyen-Krise; andere sind denkbar, siehe Natur- und Nuklearkatastrophe in Japan. Gedenkt der Bundesrat als Gremium, sich selber auch wieder einer Strategie-Übung zu unterziehen, wie dies bis Ende der Achtzigerjahre der Fall war? Und wie ist die Abstimmung bzw. der Einbezug der Kantone in derartige Führungsübungen vorgesehen?</p>
  • Bundesrat. Führungsfähigkeit in der Krise
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat sich im ersten Quartal 2011 mehrfach mit dem Bericht der GPK-S vom 3. Dezember 2010 zum Verhalten der Bundesbehörden in der diplomatischen Krise zwischen der Schweiz und Libyen befasst und am 20. April 2011 seine Stellungnahme verabschiedet. Dabei geht der Bundesrat insbesondere in seiner Stellungnahme zu Empfehlung 11 auf die hier aufgeworfenen Aspekte ein.</p><p>1. Der Stab SiA ging aus der nachrichtendienstlichen Koordinationsstelle des Bundes, bestehend aus dem Nachrichtenkoordinator, dem Lage- und Früherkennungsbüro und dem Sekretariat, hervor. Die Aufgabe des Stabs SiA beschränkte sich nicht auf reine Sekretariatsfunktionen; er leitete z. B. auch die Erarbeitung von Vorsorgeplanungen. Diese Organisation konnte die hohen Erwartungen, die mit der Bildung verknüpft gewesen waren, nicht erfüllen. Sie wurde deshalb aufgelöst, und ihre Funktionen wurden in die bestehenden Strukturen der Departemente integriert, um Doppelspurigkeiten zu vermeiden und die Effizienz der sicherheitspolitischen Prozesse zu erhöhen.</p><p>2. Die Sekretariatsaufgaben für den Sicherheitsausschuss des Bundesrates, die bisher vom Stab SiA wahrgenommen wurden, werden - auf ihre Kernelemente reduziert - künftig vom Generalsekretariat VBS wahrgenommen. </p><p>3. Die Lenkungsgruppe Sicherheit ist aufgelöst und durch die Kerngruppe Sicherheit ersetzt worden. Diese besteht aus dem Staatssekretär EDA, dem Direktor des Nachrichtendienstes des Bundes und dem Direktor des Bundesamtes für Polizei. Nach Bedarf kann der Teilnehmerkreis erweitert werden. Der Auftrag der Kerngruppe Sicherheit besteht primär in der Lageverfolgung und -beurteilung sowie in der Früherkennung von Herausforderungen im sicherheitspolitischen Bereich. Grundsätzlich analysiert die Kerngruppe Sicherheit die sicherheitspolitische Situation und stellt gegebenenfalls den jeweils zuständigen bundesrätlichen Ausschüssen Anträge. Die Arbeit der Kerngruppe Sicherheit wird durch eine interdepartementale Koordinationsgruppe aus je einem Vertreter der hauptbeteiligten Ämter begleitet. Diese Koordinationsgruppe dient der administrativen und materiellen Unterstützung der Kerngruppe Sicherheit.</p><p>4. Vorsorgeplanungen, wie sie bisher vom Stab SiA geleistet wurden, werden auch in Zukunft erstellt werden, unter Federführung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz, des Departementsbereichs Verteidigung oder des Nachrichtendienstes des Bundes. Spezielle Schwerpunktberichte (wie früher die "Prios-Berichte") sollen nur noch auf ausdrücklichen Wunsch der bundesrätlichen Ausschüsse oder der Kerngruppe Sicherheit erstellt werden. Die Federführung für diese Berichte soll von der Kerngruppe Sicherheit situativ bestimmt werden. Schliesslich steht die Kerngruppe Sicherheit in Krisensituationen dem Bundesrat bei Bedarf zur Unterstützung zur Verfügung.</p><p>5. Strategische Führungsübungen wurden bislang zu folgenden Themen durchgeführt: Organisierte Kriminalität, Risiken und Chancen der Informationstechnologie und Terrorismus (1997); Grippepandemie (2005); Energiekrise und Stromausfall (2009). Die Krisenmanagementausbildung des Bundes bereitet zurzeit die Strategische Führungsübung 2013 vor. Der Bundesrat nimmt an solchen Übungen jeweils in Form einer ausserordentlichen Bundesratssitzung teil; die Kantone sind typischerweise mit Regierungsräten, Regierungssprechern sowie Stabschefs der kantonalen Führungsstäbe vertreten. Es ist vorgesehen, diese Praxis in den strategischen Führungsübungen weiterzuführen und zusätzlich 2014 eine Sicherheitsverbundsübung durchzuführen. Damit ist der Einbezug des Bundesrates und der Kantone gegeben.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>"Der Bund hat mit dem Bundesrat, seinem Sicherheitsausschuss, der Lenkungsgruppe Sicherheit und Sonderstäben Gremien, die für die Bewältigung von Krisen auf Stufe Bund vorgesehen sind." So heisst es im neuesten sicherheitspolitischen Bericht des Bundesrates aus dem Jahre 2010. Den Stab genau dieses Sicherheitsausschusses will der Bundesrat gemäss Medienberichten auflösen. Angesichts der mittlerweile bei mehreren Gelegenheiten aufgezeigten Notwendigkeit eines Koordinationsorganes auf nationaler Ebene für Fragen der Führung in der Krise und der Sicherheit des Landes stellen sich folgende Fragen, zu denen ich den Bundesrat um Antworten bitte:</p><p>1. Laut Medienberichten sollen "handfeste politische Gründe" hinter der Auflösung stehen, da "oft unangenehme Wahrheiten offen angesprochen" wurden. Aus welchen Gründen wird der Stab Sicherheitsausschuss Bundesrat (Stab SiA) aufgelöst?</p><p>2. Gemäss Sipol 2010 bereitet "der Stab Sicherheitsausschuss des Bundesrates ... die Geschäfte für den Sicherheitsausschuss des Bundesrates und die Lenkungsgruppe Sicherheit vor". Wer übernimmt nun diese Funktion?</p><p>3. Die Lenkungsgruppe Sicherheit soll "die strategische Lage und deren mögliche Entwicklung" beurteilen. Auf welcher Basis gedenkt der Bundesrat in Zukunft die sicherheitspolitische Lage zu beurteilen?</p><p>4. Die im Stab SiA mitarbeitenden Fachleute verfügen über spezifisches Fachwissen und Erfahrung, an welchem/welcher es dem Bundesrat selbst mangelt. Wie wird diese Expertise nach Auflösung des Stabes nun in Krisensituationen in die Entscheidungsfindung des Bundesrates einfliessen?</p><p>5. Gemäss Sipol 2010 soll der "Mechanismus zur sicherheitspolitischen Konsultation und Koordination zwischen Bund und Kantonen (zu welchem auch der Sicherheitsausschuss des Bundesrates gehört) ... (auch mit Übungen) weiterentwickelt, geprüft und konkretisiert werden". Fälle, in denen gute Führung in der Krise angesagt war, liegen nur kurz zurück: UBS-Krise, Libyen-Krise; andere sind denkbar, siehe Natur- und Nuklearkatastrophe in Japan. Gedenkt der Bundesrat als Gremium, sich selber auch wieder einer Strategie-Übung zu unterziehen, wie dies bis Ende der Achtzigerjahre der Fall war? Und wie ist die Abstimmung bzw. der Einbezug der Kantone in derartige Führungsübungen vorgesehen?</p>
    • Bundesrat. Führungsfähigkeit in der Krise

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