Verdingkinder. Historische Aufarbeitung und Entschuldigung
- ShortId
-
11.3475
- Id
-
20113475
- Updated
-
27.07.2023 19:28
- Language
-
de
- Title
-
Verdingkinder. Historische Aufarbeitung und Entschuldigung
- AdditionalIndexing
-
28;Geschichtswissenschaft;Schuld;Pflegekind;Rechte des Kindes;Jugendschutz;Kinderarbeit;Vergangenheit;Kind;Zwangsmassnahme;Menschenwürde;fürsorgerische Freiheitsentziehung
- 1
-
- L06K010303010401, Pflegekind
- L04K16030106, Geschichtswissenschaft
- L04K05020508, Rechte des Kindes
- L05K0702030209, Kinderarbeit
- L04K01040206, Jugendschutz
- L03K020101, Vergangenheit
- L05K0107010205, Kind
- L05K0403030402, Zwangsmassnahme
- L04K01040401, fürsorgerische Freiheitsentziehung
- L04K08020236, Schuld
- L04K08020218, Menschenwürde
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf hat sich anlässlich einer im September 2010 durchgeführten Veranstaltung bei jenen Personen im Namen des Bundes entschuldigt, die ohne Gerichtsurteil zwecks Erziehung administrativ versorgt wurden. Der Bundesrat ist bereit, eine ähnliche Veranstaltung auch für die Verdingkinder zu organisieren. Wie die administrativ Versorgten litten auch viele Verdingkinder unter ihrer Fremdplatzierung in Heimen und Familien, über die von Bundesrechts wegen bis zum Inkrafttreten von Artikel 316 ZGB am 1. Januar 1978 keine staatliche Aufsicht vorgesehen war. Auf diese Weise will der Bundesrat seinen Teil zur historischen Aufarbeitung des Verdingkinderwesens beitragen. Weitere diesbezügliche Initiativen überlässt der Bundesrat den Kantonen und Historikern, die im Übrigen bereits an der Arbeit sind.</p><p>2. Mit dem Erlass von Artikel 316 ZGB hat der Bundesgesetzgeber die politischen Lehren aus dem Verdingkinderwesen gezogen, indem heute jede Person, die ein Pflegekind aufnimmt, einer behördlichen Bewilligung bedarf und unter staatlicher Aufsicht steht. Zuständig für die Bewilligungserteilung und die Aufsicht sind die Kantone. Der Bundesrat seinerseits bemüht sich in der ihm übertragenen Ausführungsgesetzgebung, den sich veränderten Anforderungen im Pflegekinderwesen und dabei insbesondere dem Wohl des Kindes Rechnung zu tragen. Davon zeugen seine Bemühungen, die Verordnung vom 19. Oktober 1977 über die Aufnahme von Kindern zur Pflege und zur Adoption (Pavo; SR 211.222.338) total zu revidieren. Den Stein ins Rollen brachte das Postulat zum Pflegekinderwesen in der Schweiz (02.3239) von Nationalrätin Jacqueline Fehr vom 11. Juni 2002. Darin wurde der Bundesrat aufgefordert, in einem Bericht aufzuzeigen, wie das Pflegekinderwesen professionalisiert werden könnte. Der in der Folge erarbeitete Expertenbericht von Dr. Barbara Zatti ("Das Pflegekinderwesen in der Schweiz: Analyse, Qualitätsentwicklung und Professionalisierung") macht einen vielfältigen Handlungsbedarf aus: veraltete Pflegekinderverordnung, die den Kantonen zu viel Raum lässt, häufig mangelnde Professionalität, fehlende Statistiken und lückenhafte historische Aufarbeitung des Pflegekinderwesens.</p><p>Um den Revisionsbedarf abzuklären, holte der Bundesrat die Meinung der Kantone ein. Eine Mehrheit erachtete eine Totalrevision für sinnvoll oder gar notwendig; lediglich acht Kantone lehnten eine solche ab, hauptsächlich mit der Begründung, nicht die gesetzlichen Regelungen seien das Problem, sondern der anspruchsvolle Vollzug. Inzwischen ist jedoch die Totalrevision der Pavo sistiert, da Artikel 316 ZGB aufgrund einer parlamentarischen Initiative der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates einer kritischen Prüfung unterzogen wird.</p><p>Um das Wohl des Kindes ging es auch bei der jüngsten Revision des Vormundschaftsrechts, indem neu die Kindesschutzbehörde, die über eine Fremdplatzierung eines Kindes entscheidet, eine Fachbehörde sein muss (Art. 440 Abs. 1 und 3 revZGB). Das Wohl des Kindes steht ferner im Zentrum der laufenden Reform der elterlichen Sorge sowie des Unterhaltsrechts.</p><p>Schliesslich erinnert der Bundesrat daran, dass der Bund gestützt auf das Bundesgesetz vom 5. Oktober 1984 über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug (LSMG; SR 341) Bau- und Betriebsbeiträge an Erziehungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche leistet. In diese Einrichtungen können Kinder und Jugendliche sowohl aufgrund jugendstrafrechtlicher wie aufgrund zivilrechtlicher Entscheide eingewiesen werden. Insgesamt beliefen sich die diesbezüglichen Aufwendungen des Bundes im Jahr 2010 auf rund 80 Millionen Franken. Wer solche Bundesbeiträge in Anspruch nehmen möchte, hat die strengen Vorgaben des Bundes zu erfüllen; insbesondere ist ein detailliertes Betriebskonzept einzureichen. Der Bund überprüft jährlich, ob die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Beiträgen noch erfüllt sind. Dazu gehört beispielsweise auch, ob der Einweisungsentscheid bei einer zivilrechtlichen Platzierung aufgrund eines Fachgutachtens erfolgte.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Geschichte der Verdingkinder ist ein schwarzes Kapitel der jüngeren Schweizer Geschichte. Dass wir uns allmählich ein Bild über die Dimension machen können, ist den vielen Forscherinnen und Forschern zu verdanken, die sich in den letzten Jahren mit den Biografien der Opfer und den politischen Rahmenbedingungen auseinandergesetzt haben. Nach wie vor warten die mittlerweile mehrheitlich hochbetagten Opfer dieser damaligen fürsorgerischen Zwangsmassnahmen auf ein Zeichen der politischen Behörden. Nachdem sich der Bundesrat, die Kantone und die kommunalen Behörden im September 2010 in einem bewegenden Anlass in der Strafanstalt Hindelbank bei den Opfern der administrativen Versorgung entschuldigt haben, ist dieses Schweigen der Politik für die ehemaligen Verdingkinder vollends unverständlich. Sie fühlen sich einmal mehr vergessen.</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Welche Möglichkeiten sieht er, den Betroffenen eine Entschuldigung zukommen zu lassen und damit die historische Aufarbeitung der Geschichte der Verdingkinder zu unterstützen? Welche weiteren Möglichkeiten zur Unterstützung der historischen Aufarbeitung sieht er?</p><p>2. Welche Konsequenzen hat die Auseinandersetzung mit fürsorgerischen Zwangsmassnahmen für die heutigen politischen Dossiers? In welche Dossiers sollten die dabei gewonnenen Erkenntnisse und Fragestellungen nach Meinung des Bundesrates einfliessen?</p>
- Verdingkinder. Historische Aufarbeitung und Entschuldigung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf hat sich anlässlich einer im September 2010 durchgeführten Veranstaltung bei jenen Personen im Namen des Bundes entschuldigt, die ohne Gerichtsurteil zwecks Erziehung administrativ versorgt wurden. Der Bundesrat ist bereit, eine ähnliche Veranstaltung auch für die Verdingkinder zu organisieren. Wie die administrativ Versorgten litten auch viele Verdingkinder unter ihrer Fremdplatzierung in Heimen und Familien, über die von Bundesrechts wegen bis zum Inkrafttreten von Artikel 316 ZGB am 1. Januar 1978 keine staatliche Aufsicht vorgesehen war. Auf diese Weise will der Bundesrat seinen Teil zur historischen Aufarbeitung des Verdingkinderwesens beitragen. Weitere diesbezügliche Initiativen überlässt der Bundesrat den Kantonen und Historikern, die im Übrigen bereits an der Arbeit sind.</p><p>2. Mit dem Erlass von Artikel 316 ZGB hat der Bundesgesetzgeber die politischen Lehren aus dem Verdingkinderwesen gezogen, indem heute jede Person, die ein Pflegekind aufnimmt, einer behördlichen Bewilligung bedarf und unter staatlicher Aufsicht steht. Zuständig für die Bewilligungserteilung und die Aufsicht sind die Kantone. Der Bundesrat seinerseits bemüht sich in der ihm übertragenen Ausführungsgesetzgebung, den sich veränderten Anforderungen im Pflegekinderwesen und dabei insbesondere dem Wohl des Kindes Rechnung zu tragen. Davon zeugen seine Bemühungen, die Verordnung vom 19. Oktober 1977 über die Aufnahme von Kindern zur Pflege und zur Adoption (Pavo; SR 211.222.338) total zu revidieren. Den Stein ins Rollen brachte das Postulat zum Pflegekinderwesen in der Schweiz (02.3239) von Nationalrätin Jacqueline Fehr vom 11. Juni 2002. Darin wurde der Bundesrat aufgefordert, in einem Bericht aufzuzeigen, wie das Pflegekinderwesen professionalisiert werden könnte. Der in der Folge erarbeitete Expertenbericht von Dr. Barbara Zatti ("Das Pflegekinderwesen in der Schweiz: Analyse, Qualitätsentwicklung und Professionalisierung") macht einen vielfältigen Handlungsbedarf aus: veraltete Pflegekinderverordnung, die den Kantonen zu viel Raum lässt, häufig mangelnde Professionalität, fehlende Statistiken und lückenhafte historische Aufarbeitung des Pflegekinderwesens.</p><p>Um den Revisionsbedarf abzuklären, holte der Bundesrat die Meinung der Kantone ein. Eine Mehrheit erachtete eine Totalrevision für sinnvoll oder gar notwendig; lediglich acht Kantone lehnten eine solche ab, hauptsächlich mit der Begründung, nicht die gesetzlichen Regelungen seien das Problem, sondern der anspruchsvolle Vollzug. Inzwischen ist jedoch die Totalrevision der Pavo sistiert, da Artikel 316 ZGB aufgrund einer parlamentarischen Initiative der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates einer kritischen Prüfung unterzogen wird.</p><p>Um das Wohl des Kindes ging es auch bei der jüngsten Revision des Vormundschaftsrechts, indem neu die Kindesschutzbehörde, die über eine Fremdplatzierung eines Kindes entscheidet, eine Fachbehörde sein muss (Art. 440 Abs. 1 und 3 revZGB). Das Wohl des Kindes steht ferner im Zentrum der laufenden Reform der elterlichen Sorge sowie des Unterhaltsrechts.</p><p>Schliesslich erinnert der Bundesrat daran, dass der Bund gestützt auf das Bundesgesetz vom 5. Oktober 1984 über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug (LSMG; SR 341) Bau- und Betriebsbeiträge an Erziehungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche leistet. In diese Einrichtungen können Kinder und Jugendliche sowohl aufgrund jugendstrafrechtlicher wie aufgrund zivilrechtlicher Entscheide eingewiesen werden. Insgesamt beliefen sich die diesbezüglichen Aufwendungen des Bundes im Jahr 2010 auf rund 80 Millionen Franken. Wer solche Bundesbeiträge in Anspruch nehmen möchte, hat die strengen Vorgaben des Bundes zu erfüllen; insbesondere ist ein detailliertes Betriebskonzept einzureichen. Der Bund überprüft jährlich, ob die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Beiträgen noch erfüllt sind. Dazu gehört beispielsweise auch, ob der Einweisungsentscheid bei einer zivilrechtlichen Platzierung aufgrund eines Fachgutachtens erfolgte.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Geschichte der Verdingkinder ist ein schwarzes Kapitel der jüngeren Schweizer Geschichte. Dass wir uns allmählich ein Bild über die Dimension machen können, ist den vielen Forscherinnen und Forschern zu verdanken, die sich in den letzten Jahren mit den Biografien der Opfer und den politischen Rahmenbedingungen auseinandergesetzt haben. Nach wie vor warten die mittlerweile mehrheitlich hochbetagten Opfer dieser damaligen fürsorgerischen Zwangsmassnahmen auf ein Zeichen der politischen Behörden. Nachdem sich der Bundesrat, die Kantone und die kommunalen Behörden im September 2010 in einem bewegenden Anlass in der Strafanstalt Hindelbank bei den Opfern der administrativen Versorgung entschuldigt haben, ist dieses Schweigen der Politik für die ehemaligen Verdingkinder vollends unverständlich. Sie fühlen sich einmal mehr vergessen.</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Welche Möglichkeiten sieht er, den Betroffenen eine Entschuldigung zukommen zu lassen und damit die historische Aufarbeitung der Geschichte der Verdingkinder zu unterstützen? Welche weiteren Möglichkeiten zur Unterstützung der historischen Aufarbeitung sieht er?</p><p>2. Welche Konsequenzen hat die Auseinandersetzung mit fürsorgerischen Zwangsmassnahmen für die heutigen politischen Dossiers? In welche Dossiers sollten die dabei gewonnenen Erkenntnisse und Fragestellungen nach Meinung des Bundesrates einfliessen?</p>
- Verdingkinder. Historische Aufarbeitung und Entschuldigung
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