IWF-Gelder und europäische Verschuldungskrise

ShortId
11.3477
Id
20113477
Updated
28.07.2023 13:11
Language
de
Title
IWF-Gelder und europäische Verschuldungskrise
AdditionalIndexing
24;finanzieller Verlust;Mitgliedsland;Europäische Union;Schweizerische Nationalbank;IWF;Transparenz;Griechenland;Beziehung Legislative-Exekutive;Zahlungsfähigkeit;Portugal;Staatsverschuldung;Finanzhilfe
1
  • L05K1101010104, IWF
  • L03K110803, Staatsverschuldung
  • L04K11020302, Finanzhilfe
  • L02K0903, Europäische Union
  • L05K1103010301, Schweizerische Nationalbank
  • L04K03010502, Griechenland
  • L04K03010505, Portugal
  • L06K050702010103, Zahlungsfähigkeit
  • L06K070302010205, finanzieller Verlust
  • L04K10010211, Mitgliedsland
  • L04K08030201, Beziehung Legislative-Exekutive
  • L05K1201020203, Transparenz
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat erachtet die aktuelle Lage im Euro-Raum als besorgniserregend. Er verfolgt ihre Entwicklung aufmerksam. Die Unterstützung von EU-Ländern seitens des Internationalen Währungsfonds (IWF) folgt aus seinem Mandat zur Sicherung der Stabilität des globalen Währungs- und Finanzsystems. Zurzeit betragen die regulären Ressourcen des IWF über die Quoten rund 238,4 Milliarden Sonderziehungsrechte (rund 310 Milliarden Franken). Darüber hinaus stehen ihm ergänzende Ressourcen im Umfang von rund 367,5 Milliarden Sonderziehungsrechten (rund 478 Milliarden Franken) aus den geänderten Neuen Kreditvereinbarungen (NKV) zur Verfügung. In einer Resolution, die im Dezember 2010 angenommen wurde, hat der IWF beschlossen, die Gesamtsumme der Quoten zu verdoppeln. Die Resolution sieht allerdings vor, dass diese Kapitalerhöhung durch eine Reduktion der NKV-Mittel kompensiert wird.</p><p>1. Die in den Abkommen des IWF mit Griechenland, Irland und Portugal verpflichteten Ressourcen entstammen den Quoten des IWF sowie Bezügen aus den NKV. Der Anteil der Schweiz an den verwendbaren Mitteln des IWF beträgt insgesamt rund 2,5 Prozent. Es handelt sich hierbei um bereits bestehende finanzielle Verpflichtungen der SNB.</p><p>Entscheide, die der Wahrnehmung der IWF-Mitgliedschaft dienen, werden vom EFD im Einvernehmen mit der SNB getroffen, gemäss Artikel 4 des Bundesgesetzes über die Mitwirkung der Schweiz an den Institutionen von Bretton Woods vom 4. Oktober 1991 und der darauf abgestützten Vereinbarung vom 16. September 1992 zwischen dem Bundesrat und der SNB. Die Teilnahme der Schweiz an der eingangs erwähnten Kapitalerhöhung des IWF bedarf gemäss Artikel 2 Absatz 3 dieses Bundesgesetzes der Genehmigung der Bundesversammlung. Die entsprechende Botschaft wird voraussichtlich 2012 dem Parlament vorgelegt.</p><p>Grundsätzlich kann der Bundesrat bei Störungen des internationalen Währungssystems auch aufgrund von Artikel 2 des Währungshilfegesetzes (WHG) vom 19. März 2004 unterstützend wirken. Hierfür steht ein Rahmenkredit für Mittel in Höhe von insgesamt bis zu 2,5 Milliarden Franken bereit. Eine allfällige Anfrage würde vom Bundesrat kritisch geprüft.</p><p>2. Laut seinen Satzungen gewährt der IWF Kredite zur Unterstützung einer geordneten wirtschaftlichen Anpassung. Dazu werden mit den Behörden des kreditnehmenden Landes wirtschaftspolitische Auflagen vereinbart. Diese sogenannte Konditionalität soll die notwendigen Anpassungen zur Wiederherstellung einer wirtschaftlichen Nachhaltigkeit sowie für die Rückzahlung der Ausstände gegenüber dem IWF sicherstellen. Finanzielle Sicherheiten verlangt der IWF daher nicht. </p><p>Griechenland konnte sein Haushaltsdefizit per Ende 2010 trotz Konsolidierung von insgesamt 5 Prozent des BIP nicht auf die ursprünglich mit dem IWF vereinbarten 8,1 Prozent des Bruttoinlandprodukts (BIP) senken. Die andern zentralen Programmziele für 2010 wurden erreicht. Die Schweiz hat der Auszahlung der weiteren Kredittranchen bisher zugestimmt, um das Abwenden einer möglicherweise stark systemischen Krise zu unterstützen, welche für die Schweiz noch grössere Risiken und Kosten mit sich bringen dürfte.</p><p>Das Programm zugunsten von Portugal wurde im Mai 2011 beschlossen, sodass die vereinbarten Ziele erstmals im August überprüft werden.</p><p>Die Auszahlung der Kredittranchen ist jeweils mit den ordentlichen Überprüfungen der Programme verbunden, die vom IWF-Exekutivrat verabschiedet werden müssen. Die Schweiz wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass die Einhaltung der Programmziele streng überwacht wird.</p><p>3./5. Die direkten Risikopositionen der SNB gegenüber den angeschlagenen Euro-Staaten sind gering, da die SNB den grössten Teil ihrer Staatsanleihen in Euro in Titeln von "Kernländern" der Euro-Zone hält (siehe auch Frage 9). Der Anteil griechischer Anleihen ist vernachlässigbar und so auch ihr direkter Einfluss auf den Ertrag der SNB. Indirekt wird der Ertrag der SNB jedoch stark von den Ereignissen an der Peripherie des Euro-Raumes geprägt, indem die dadurch genährte Unsicherheit zu den wesentlichen Treibern der Frankenaufwertung und der Buchverluste auf ihren Euro-Beständen gehört.</p><p>Die ebenfalls indirekten Verlustrisiken, welche aufgrund der Beteiligungen der Schweiz an den Krediten des IWF zugunsten von Griechenland, Irland und Portugal bestehen, sind sehr gering. Diese Beteiligung, die über die schweizerische Quote und die Teilnahme an den NKV erfolgt, leistet die SNB ohne Bundesgarantie. Entscheidend für das Verlustrisiko der SNB ist, dass die Ausstände gegenüber dem IWF und nicht gegenüber den einzelnen Programmländern bestehen. Der IWF geniesst faktisch einen vorrangigen Gläubigerstatus. Zudem sichert er seine Kredite hinreichend ab. Der IWF ist den Verbindlichkeiten gegenüber seinen Mitgliedern in der Vergangenheit denn auch immer nachgekommen. Diese Sachlage wird in der Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Reimann Lukas 10.4139 vom 17. Dezember 2010 weiter ausgeführt.</p><p>4. Die aktuelle Situation im Euro-Raum wird von der Finma bei der Ausgestaltung der Stressszenarien für Banken berücksichtigt. Somit bezieht die Finma in ihre Stressanalysen auch negative Entwicklungen im Euro-Raum mit ein. Bei einigen europäischen Ländern wurden auch sehr ausgeprägte Schocks - bis hin zu einem Zahlungsausfall eines Staates - angenommen.</p><p>6. Wie der Bundesrat bereits in seiner Antwort zur Interpellation der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei 10.4086 vom 16. Dezember 2010 betont hat, dienen IWF-Programme der Unterstützung einer geordneten wirtschaftlichen Anpassung. Die Rettung von internationalen Grossbanken ist nicht das Ziel der IWF-Kredite. Hingegen trifft es zu, dass jeder Beitrag zur Stabilisierung des Finanzsystems naturgemäss auch dem Bankensektor zugutekommt - so wie der Wirtschaft im Allgemeinen.</p><p>Alle Entscheide über die Vergabe von IWF-Krediten und die Überprüfung der entsprechenden Programme müssen vom Exekutivdirektorium des IWF mit einer Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitgliedsländer verabschiedet werden.</p><p>7. Der IWF vergibt Kredite an Mitgliedsländer, die aufgrund von Bewegungen der Zahlungsbilanz einer Stützung ihrer offiziellen Devisenreserven bedürfen. Ziel der Mittelvergabe und der damit verbundenen wirtschaftspolitischen Auflagen ist es, eine geordnete Anpassung zu ermöglichen und Störungen des internationalen Währungssystems zu vermeiden. Dies entspricht dem Zweck der Institution, wie er in Artikel I des Übereinkommens über den Internationalen Währungsfonds (SR 0.979.1) bestimmt ist. Dieses Mandat hat sich seit dem Beitritt der Schweiz 1992 nicht verändert. In der Erfüllung seines Mandats unterscheidet der IWF grundsätzlich nicht zwischen Ländern hohen und niederen Einkommens. Ebenso unterscheidet er nicht zwischen Ländern mit einem flexiblen Wechselkursregime und jenen, welche einen fixen Wechselkurs gewählt haben bzw. einer Währungsunion angehören.</p><p>8. Aus Sicht des Bundesrates ist die Mitgliedschaft im IWF ein wichtiges Mittel zur Wahrung der Interessen der Schweiz mit ihrer sehr offenen Volkswirtschaft und ihrem international stark verflochtenen Finanzplatz. Gerade aufgrund der schwierigen Lage in der Euro-Zone ist das Engagement des IWF für die Aufrechterhaltung einer stabilen Währungsordnung auch aus Schweizer Sicht wichtig. Die aktuelle Frankenstärke verdeutlicht, dass gerade die Schweiz zu den Verlierern einer instabilen Währungssituation zählt. Der Bundesrat teilt die Einschätzung, dass die Lage in der Euro-Zone kritisch bleibt und die Schuldenkrise längst nicht gelöst ist. Nach Ansicht des Bundesrates wäre die unerfreuliche Entwicklung ohne Engagement des IWF jedoch noch weit gravierender ausgefallen. Wie bereits in seinen Stellungnahmen zu den Motionen Freysinger 10.4056 und Schlüer 09.3438 ausgeführt, sieht sich der Bundesrat nicht veranlasst, einen Ausstieg aus dem IWF zu prüfen.</p><p>9. Die eigenen Schuldverschreibungen sind eine in Franken denominierte Verbindlichkeit der SNB. Sie dienen der Abschöpfung der Liquidität. Die Anlage der Aktiven unterliegt dem Primat der Geldpolitik. Die aus geldpolitischer Sicht vorrangigen Kriterien Sicherheit und Liquidität wurden bis anhin durch hochliquide und erstklassige Staatspapiere der USA und der europäischen Kernländer in US-Dollar und Euro am besten erfüllt. Diese Währungen und Anleihen gehören deshalb zu den Kernanlagen der Devisenreserven. Die SNB achtet darüber hinaus auf eine weitreichende Diversifikation über verschiedene Länder, Währungen und Anlageklassen. Bestände gegenüber einzelnen Schuldnern kann die SNB nicht offenlegen, da sonst die Märkte auf mögliche Handlungen der SNB spekulieren könnten. Die SNB publiziert die Währungsaufteilung ihrer Devisenreserven und die Kreditqualität der Anleihen regelmässig. Im ersten Quartal 2011 trugen 97 Prozent der Anleihen ein Rating von AA oder AAA. Diesbezüglich bestehen keine Abkommen mit anderen Ländern. Die Verwaltung der Aktiven der SNB erfolgt auf der Grundlage des in Artikel 5 Absatz 2 des Nationalbankgesetzes (NBG) vom 3. Oktober 2003 verankerten Auftrages.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Wie zu vernehmen war, sorgt sich der Internationale Währungsfonds (IWF) um die weitere finanzielle Zukunft Griechenlands und anderer hochverschuldeter EU-Länder. Er drängt daher auf weitere Zusagen für finanzielle Unterstützung. Aufgrund dieser jüngsten politischen Ereignisse stellen sich aus Schweizer Sicht insbesondere folgende Fragen:</p><p>1. Gedenkt der Bundesrat, bei einer allfälligen Anfrage weitere Bundes- oder SNB-Gelder oder Garantien an den IWF, die EU oder mit ihr verbundene Organisationen zu sprechen? Welche Instanzen werden in diesen Entscheidungsprozess einbezogen?</p><p>2. Weder Griechenland noch Portugal haben ihre Budgetversprechen 2010 eingehalten. Wie kann der Bundesrat verantworten, dass solchen Staaten weitere IWF-Gelder gewährt werden? Warum wurde z. B. Portugal nicht gezwungen, vorerst seine Goldbestände zu verkaufen, bevor IWF-Gelder gesprochen werden?</p><p>3. Sollte Griechenland und/oder weitere Staaten Insolvenz anmelden, wie hoch würden die Verluste für die SNB voraussichtlich ausfallen, und wer würde alles davon in Mitleidenschaft gezogen? Verfügt der Bundesrat über ein Notfallkonzept für diesen Fall?</p><p>4. Wurde ein Pleite-Szenario Griechenland in den Stresstests der Finma durchgerechnet? Wenn nicht, warum nicht?</p><p>5. Wer trägt in diesem Fall die Verantwortung für die massiven Verluste für die Schweiz und die SNB?</p><p>6. Verwenden die EU-Länder die IWF-Gelder zur Rückzahlung von Krediten von französischen, deutschen und britischen Banken? Kann dies der Zweck dieser Stützungsgelder sein? Welche Aufsichtsmassnahmen oder -organe stellen für die Schweiz sicher, dass durch einen neuen Direktor aus der EU nicht erneut IWF-Gelder für die Rettung von EU-Banken eingesetzt werden?</p><p>7. Nachdem die Summe der IWF-Kredite an EU-Länder die Finanzhilfen an Entwicklungsländer übersteigt, stellt sich die Frage, ob diese Politik noch mit der Abstimmungsvorlage von 1992 zu vereinbaren ist. Hätte die jüngste, umfassende Mandatsänderung des IWF nicht dem Parlament vorgelegt werden müssen?</p><p>8. Hat der Bundesrat eine Exit-Strategie bezüglich eines eventuellen IWF-Ausstiegs ausgearbeitet? Wenn nicht, gedenkt er, eine solche Strategie zu erarbeiten, angesichts der sich laufend verschlimmernden Situation?</p><p>9. Die SNB weist eigene Schuldverschreibungen von 112 Milliarden Schweizerfranken aus. Um welche Beträge handelt es sich bei den SNB-Investitionen bei ausländischen Staaten, und warum werden diese Engagements nicht transparent offengelegt? Bestehen diesbezüglich mit den USA oder Deutschland Abkommen? Aufgrund welcher Rechtsgrundlage werden diese Geschäfte getätigt, und wer ist für diese Klumpenrisiken verantwortlich?</p>
  • IWF-Gelder und europäische Verschuldungskrise
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat erachtet die aktuelle Lage im Euro-Raum als besorgniserregend. Er verfolgt ihre Entwicklung aufmerksam. Die Unterstützung von EU-Ländern seitens des Internationalen Währungsfonds (IWF) folgt aus seinem Mandat zur Sicherung der Stabilität des globalen Währungs- und Finanzsystems. Zurzeit betragen die regulären Ressourcen des IWF über die Quoten rund 238,4 Milliarden Sonderziehungsrechte (rund 310 Milliarden Franken). Darüber hinaus stehen ihm ergänzende Ressourcen im Umfang von rund 367,5 Milliarden Sonderziehungsrechten (rund 478 Milliarden Franken) aus den geänderten Neuen Kreditvereinbarungen (NKV) zur Verfügung. In einer Resolution, die im Dezember 2010 angenommen wurde, hat der IWF beschlossen, die Gesamtsumme der Quoten zu verdoppeln. Die Resolution sieht allerdings vor, dass diese Kapitalerhöhung durch eine Reduktion der NKV-Mittel kompensiert wird.</p><p>1. Die in den Abkommen des IWF mit Griechenland, Irland und Portugal verpflichteten Ressourcen entstammen den Quoten des IWF sowie Bezügen aus den NKV. Der Anteil der Schweiz an den verwendbaren Mitteln des IWF beträgt insgesamt rund 2,5 Prozent. Es handelt sich hierbei um bereits bestehende finanzielle Verpflichtungen der SNB.</p><p>Entscheide, die der Wahrnehmung der IWF-Mitgliedschaft dienen, werden vom EFD im Einvernehmen mit der SNB getroffen, gemäss Artikel 4 des Bundesgesetzes über die Mitwirkung der Schweiz an den Institutionen von Bretton Woods vom 4. Oktober 1991 und der darauf abgestützten Vereinbarung vom 16. September 1992 zwischen dem Bundesrat und der SNB. Die Teilnahme der Schweiz an der eingangs erwähnten Kapitalerhöhung des IWF bedarf gemäss Artikel 2 Absatz 3 dieses Bundesgesetzes der Genehmigung der Bundesversammlung. Die entsprechende Botschaft wird voraussichtlich 2012 dem Parlament vorgelegt.</p><p>Grundsätzlich kann der Bundesrat bei Störungen des internationalen Währungssystems auch aufgrund von Artikel 2 des Währungshilfegesetzes (WHG) vom 19. März 2004 unterstützend wirken. Hierfür steht ein Rahmenkredit für Mittel in Höhe von insgesamt bis zu 2,5 Milliarden Franken bereit. Eine allfällige Anfrage würde vom Bundesrat kritisch geprüft.</p><p>2. Laut seinen Satzungen gewährt der IWF Kredite zur Unterstützung einer geordneten wirtschaftlichen Anpassung. Dazu werden mit den Behörden des kreditnehmenden Landes wirtschaftspolitische Auflagen vereinbart. Diese sogenannte Konditionalität soll die notwendigen Anpassungen zur Wiederherstellung einer wirtschaftlichen Nachhaltigkeit sowie für die Rückzahlung der Ausstände gegenüber dem IWF sicherstellen. Finanzielle Sicherheiten verlangt der IWF daher nicht. </p><p>Griechenland konnte sein Haushaltsdefizit per Ende 2010 trotz Konsolidierung von insgesamt 5 Prozent des BIP nicht auf die ursprünglich mit dem IWF vereinbarten 8,1 Prozent des Bruttoinlandprodukts (BIP) senken. Die andern zentralen Programmziele für 2010 wurden erreicht. Die Schweiz hat der Auszahlung der weiteren Kredittranchen bisher zugestimmt, um das Abwenden einer möglicherweise stark systemischen Krise zu unterstützen, welche für die Schweiz noch grössere Risiken und Kosten mit sich bringen dürfte.</p><p>Das Programm zugunsten von Portugal wurde im Mai 2011 beschlossen, sodass die vereinbarten Ziele erstmals im August überprüft werden.</p><p>Die Auszahlung der Kredittranchen ist jeweils mit den ordentlichen Überprüfungen der Programme verbunden, die vom IWF-Exekutivrat verabschiedet werden müssen. Die Schweiz wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass die Einhaltung der Programmziele streng überwacht wird.</p><p>3./5. Die direkten Risikopositionen der SNB gegenüber den angeschlagenen Euro-Staaten sind gering, da die SNB den grössten Teil ihrer Staatsanleihen in Euro in Titeln von "Kernländern" der Euro-Zone hält (siehe auch Frage 9). Der Anteil griechischer Anleihen ist vernachlässigbar und so auch ihr direkter Einfluss auf den Ertrag der SNB. Indirekt wird der Ertrag der SNB jedoch stark von den Ereignissen an der Peripherie des Euro-Raumes geprägt, indem die dadurch genährte Unsicherheit zu den wesentlichen Treibern der Frankenaufwertung und der Buchverluste auf ihren Euro-Beständen gehört.</p><p>Die ebenfalls indirekten Verlustrisiken, welche aufgrund der Beteiligungen der Schweiz an den Krediten des IWF zugunsten von Griechenland, Irland und Portugal bestehen, sind sehr gering. Diese Beteiligung, die über die schweizerische Quote und die Teilnahme an den NKV erfolgt, leistet die SNB ohne Bundesgarantie. Entscheidend für das Verlustrisiko der SNB ist, dass die Ausstände gegenüber dem IWF und nicht gegenüber den einzelnen Programmländern bestehen. Der IWF geniesst faktisch einen vorrangigen Gläubigerstatus. Zudem sichert er seine Kredite hinreichend ab. Der IWF ist den Verbindlichkeiten gegenüber seinen Mitgliedern in der Vergangenheit denn auch immer nachgekommen. Diese Sachlage wird in der Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Reimann Lukas 10.4139 vom 17. Dezember 2010 weiter ausgeführt.</p><p>4. Die aktuelle Situation im Euro-Raum wird von der Finma bei der Ausgestaltung der Stressszenarien für Banken berücksichtigt. Somit bezieht die Finma in ihre Stressanalysen auch negative Entwicklungen im Euro-Raum mit ein. Bei einigen europäischen Ländern wurden auch sehr ausgeprägte Schocks - bis hin zu einem Zahlungsausfall eines Staates - angenommen.</p><p>6. Wie der Bundesrat bereits in seiner Antwort zur Interpellation der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei 10.4086 vom 16. Dezember 2010 betont hat, dienen IWF-Programme der Unterstützung einer geordneten wirtschaftlichen Anpassung. Die Rettung von internationalen Grossbanken ist nicht das Ziel der IWF-Kredite. Hingegen trifft es zu, dass jeder Beitrag zur Stabilisierung des Finanzsystems naturgemäss auch dem Bankensektor zugutekommt - so wie der Wirtschaft im Allgemeinen.</p><p>Alle Entscheide über die Vergabe von IWF-Krediten und die Überprüfung der entsprechenden Programme müssen vom Exekutivdirektorium des IWF mit einer Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitgliedsländer verabschiedet werden.</p><p>7. Der IWF vergibt Kredite an Mitgliedsländer, die aufgrund von Bewegungen der Zahlungsbilanz einer Stützung ihrer offiziellen Devisenreserven bedürfen. Ziel der Mittelvergabe und der damit verbundenen wirtschaftspolitischen Auflagen ist es, eine geordnete Anpassung zu ermöglichen und Störungen des internationalen Währungssystems zu vermeiden. Dies entspricht dem Zweck der Institution, wie er in Artikel I des Übereinkommens über den Internationalen Währungsfonds (SR 0.979.1) bestimmt ist. Dieses Mandat hat sich seit dem Beitritt der Schweiz 1992 nicht verändert. In der Erfüllung seines Mandats unterscheidet der IWF grundsätzlich nicht zwischen Ländern hohen und niederen Einkommens. Ebenso unterscheidet er nicht zwischen Ländern mit einem flexiblen Wechselkursregime und jenen, welche einen fixen Wechselkurs gewählt haben bzw. einer Währungsunion angehören.</p><p>8. Aus Sicht des Bundesrates ist die Mitgliedschaft im IWF ein wichtiges Mittel zur Wahrung der Interessen der Schweiz mit ihrer sehr offenen Volkswirtschaft und ihrem international stark verflochtenen Finanzplatz. Gerade aufgrund der schwierigen Lage in der Euro-Zone ist das Engagement des IWF für die Aufrechterhaltung einer stabilen Währungsordnung auch aus Schweizer Sicht wichtig. Die aktuelle Frankenstärke verdeutlicht, dass gerade die Schweiz zu den Verlierern einer instabilen Währungssituation zählt. Der Bundesrat teilt die Einschätzung, dass die Lage in der Euro-Zone kritisch bleibt und die Schuldenkrise längst nicht gelöst ist. Nach Ansicht des Bundesrates wäre die unerfreuliche Entwicklung ohne Engagement des IWF jedoch noch weit gravierender ausgefallen. Wie bereits in seinen Stellungnahmen zu den Motionen Freysinger 10.4056 und Schlüer 09.3438 ausgeführt, sieht sich der Bundesrat nicht veranlasst, einen Ausstieg aus dem IWF zu prüfen.</p><p>9. Die eigenen Schuldverschreibungen sind eine in Franken denominierte Verbindlichkeit der SNB. Sie dienen der Abschöpfung der Liquidität. Die Anlage der Aktiven unterliegt dem Primat der Geldpolitik. Die aus geldpolitischer Sicht vorrangigen Kriterien Sicherheit und Liquidität wurden bis anhin durch hochliquide und erstklassige Staatspapiere der USA und der europäischen Kernländer in US-Dollar und Euro am besten erfüllt. Diese Währungen und Anleihen gehören deshalb zu den Kernanlagen der Devisenreserven. Die SNB achtet darüber hinaus auf eine weitreichende Diversifikation über verschiedene Länder, Währungen und Anlageklassen. Bestände gegenüber einzelnen Schuldnern kann die SNB nicht offenlegen, da sonst die Märkte auf mögliche Handlungen der SNB spekulieren könnten. Die SNB publiziert die Währungsaufteilung ihrer Devisenreserven und die Kreditqualität der Anleihen regelmässig. Im ersten Quartal 2011 trugen 97 Prozent der Anleihen ein Rating von AA oder AAA. Diesbezüglich bestehen keine Abkommen mit anderen Ländern. Die Verwaltung der Aktiven der SNB erfolgt auf der Grundlage des in Artikel 5 Absatz 2 des Nationalbankgesetzes (NBG) vom 3. Oktober 2003 verankerten Auftrages.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Wie zu vernehmen war, sorgt sich der Internationale Währungsfonds (IWF) um die weitere finanzielle Zukunft Griechenlands und anderer hochverschuldeter EU-Länder. Er drängt daher auf weitere Zusagen für finanzielle Unterstützung. Aufgrund dieser jüngsten politischen Ereignisse stellen sich aus Schweizer Sicht insbesondere folgende Fragen:</p><p>1. Gedenkt der Bundesrat, bei einer allfälligen Anfrage weitere Bundes- oder SNB-Gelder oder Garantien an den IWF, die EU oder mit ihr verbundene Organisationen zu sprechen? Welche Instanzen werden in diesen Entscheidungsprozess einbezogen?</p><p>2. Weder Griechenland noch Portugal haben ihre Budgetversprechen 2010 eingehalten. Wie kann der Bundesrat verantworten, dass solchen Staaten weitere IWF-Gelder gewährt werden? Warum wurde z. B. Portugal nicht gezwungen, vorerst seine Goldbestände zu verkaufen, bevor IWF-Gelder gesprochen werden?</p><p>3. Sollte Griechenland und/oder weitere Staaten Insolvenz anmelden, wie hoch würden die Verluste für die SNB voraussichtlich ausfallen, und wer würde alles davon in Mitleidenschaft gezogen? Verfügt der Bundesrat über ein Notfallkonzept für diesen Fall?</p><p>4. Wurde ein Pleite-Szenario Griechenland in den Stresstests der Finma durchgerechnet? Wenn nicht, warum nicht?</p><p>5. Wer trägt in diesem Fall die Verantwortung für die massiven Verluste für die Schweiz und die SNB?</p><p>6. Verwenden die EU-Länder die IWF-Gelder zur Rückzahlung von Krediten von französischen, deutschen und britischen Banken? Kann dies der Zweck dieser Stützungsgelder sein? Welche Aufsichtsmassnahmen oder -organe stellen für die Schweiz sicher, dass durch einen neuen Direktor aus der EU nicht erneut IWF-Gelder für die Rettung von EU-Banken eingesetzt werden?</p><p>7. Nachdem die Summe der IWF-Kredite an EU-Länder die Finanzhilfen an Entwicklungsländer übersteigt, stellt sich die Frage, ob diese Politik noch mit der Abstimmungsvorlage von 1992 zu vereinbaren ist. Hätte die jüngste, umfassende Mandatsänderung des IWF nicht dem Parlament vorgelegt werden müssen?</p><p>8. Hat der Bundesrat eine Exit-Strategie bezüglich eines eventuellen IWF-Ausstiegs ausgearbeitet? Wenn nicht, gedenkt er, eine solche Strategie zu erarbeiten, angesichts der sich laufend verschlimmernden Situation?</p><p>9. Die SNB weist eigene Schuldverschreibungen von 112 Milliarden Schweizerfranken aus. Um welche Beträge handelt es sich bei den SNB-Investitionen bei ausländischen Staaten, und warum werden diese Engagements nicht transparent offengelegt? Bestehen diesbezüglich mit den USA oder Deutschland Abkommen? Aufgrund welcher Rechtsgrundlage werden diese Geschäfte getätigt, und wer ist für diese Klumpenrisiken verantwortlich?</p>
    • IWF-Gelder und europäische Verschuldungskrise

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