Europäische Forschungsflaggschiffe

ShortId
11.3480
Id
20113480
Updated
28.07.2023 10:15
Language
de
Title
Europäische Forschungsflaggschiffe
AdditionalIndexing
36;gemeinsame Forschungspolitik;Wettbewerb;Kostenrechnung;Forschungsprogramm;Forschungspolitik;Forschungsförderung;Forschungsvorhaben
1
  • L04K16020204, Forschungsförderung
  • L04K16020201, Forschungsprogramm
  • L04K16020207, gemeinsame Forschungspolitik
  • L04K16020206, Forschungsvorhaben
  • L03K160202, Forschungspolitik
  • L05K0703020201, Kostenrechnung
  • L03K070301, Wettbewerb
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>An der im Rahmen des 7. Forschungsrahmenprogramms der Europäischen Union (EU) lancierten Ausschreibung "Future and Emerging Technologies (FET) Flagship Initiative - Preparatory Actions" haben sich mehrere Schweizer Forschungsgruppen erfolgreich beteiligt. Sie nehmen an 5 der 6 positiv evaluierten Pilotprojekte teil (in zwei Fällen - "Human Brain Project" und "Guardian Angels" - als Projektkoordinatoren).</p><p>Der Bundesrat sieht bereits die Vorauswahl der Pilotprojekte per se als bemerkenswerten Erfolg der schweizerischen Forschung an, der die Qualität unserer Hochschulen, insbesondere der Eidgenössischen Technischen Hochschulen in Zürich und Lausanne, unterstreicht. Weiterhin ist hervorzuheben, dass die vorgeschlagenen Projekte in einem "bottom-up"-Prozess von den Forschenden an den erwähnten Institutionen erarbeitet worden sind. Dies unterstreicht ein weiteres Mal die Richtigkeit des Organisationsmodells der Wissenschaft in unserem Land und liess es zum Zeitpunkt der Präsentation der Pilotprojekte als angebracht erscheinen, die vorausgewählten Schweizer Pilotprojekte für sich sprechen zu lassen.</p><p>Ziel der Pilotprojekte ist es, ausführliche Projektvorschläge ("full proposals") für FET-Flaggschiffprojekte auszuarbeiten. Die EU beabsichtigt, ab 2012/13 ein oder zwei Flagschiffprojekte in der Grössenordnung von einer Milliarde Euro über eine Zeitdauer von zehn Jahren zu lancieren, wobei ein Grossteil der notwendigen Projektgelder durch die teilnehmenden Länder und Industriebeteiligungen aufgebracht werden soll. Allerdings sind die Finanzierungsfragen (Volumen, Mechanismen, Verteilschlüssel) zurzeit noch Gegenstand laufender Diskussionen auf EU-Stufe. Vor diesem Hintergrund können die Fragen wie folgt beantwortet werden:</p><p>1. Die erfolgreiche Teilnahme von Schweizer Forschenden an der Pilotphase der europäischen Flaggschiff-Initiative ist vorerst ein Beleg für die Spitzenposition des Forschungsplatzes Schweiz im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien. Eine allfällige Beteiligung von schweizerischen Forschungsgruppen (Projektbeteiligung und/oder Koordinationsfunktion) an ausgewählten FET-Initiativen würde den wissenschaftlichen und technologischen Austausch auf höchstem Niveau ermöglichen und würde es so der Schweiz erlauben, ihre entsprechende Stellung zu konsolidieren und an der konkreten Ausgestaltung des europäischen Forschungs- und Innovationsraumes führend mitzuwirken.</p><p>Ziel der Begleitung der teilnehmenden Forschergruppen und Hochschulen durch das Staatssekretariat für Bildung und Forschung (SBF) ist es, den Flaggschiffprojekten mit Schweizer Beteiligung durch günstige Randbedingungen eine optimale Startposition bei der Auswahl zu verschaffen. Damit wird auch dem Umstand Rechnung getragen, dass bei der Auswahl der Flaggschiffprojekte neben der wissenschaftlich-strategischen Qualität der Projekte auch die Einbindung der Flaggschiffprojekte in die nationalen Forschungsprioritäten eine wichtige Rolle spielen wird.</p><p>Die Vertretung der Schweizer Interessen auf EU-Ebene bezüglich Auswahlkriterien, Gouvernanz- und Förderstrukturen der Flaggschiffprojekte wird durch den vom SBF nominierten Schweizer Delegierten in der FET-Arbeitsgruppe in enger Absprache mit dem SBF und dem ETH-Rat wahrgenommen.</p><p>Für den Bund geht es zunächst darum, im Hinblick auf die BFI-Botschaft 2013-2016 Szenarien für die Mitfinanzierung von Schweizer Forschungsgruppen an FET-Projekten zu entwickeln. Dies muss im Kontext von Beteiligungen der öffentlichen und privaten Sektoren und zwischen den teilnehmenden Ländern geschehen, da Projekte dieser Dimension nur im Rahmen eines integrativen Netzwerkansatzes sinnvoll und realistisch angegangen werden können. Zum Erhalt einer gesunden Kompetenzverteilung in unserer Forschungslandschaft ist es nicht die Aufgabe des Bundesrates, strategische Zielsetzungen an solchen Projekten festzulegen. Vielmehr soll dies in der Kompetenz der betroffenen Hochschulen, insbesondere in der des ETH-Rats, liegen.</p><p>2. Die Evaluation der detaillierten Projektvorschläge ("full proposals") wird durch die Europäische Kommission in einem transparenten Prozess organisiert. Die Europäische Kommission erarbeitet gemeinsam mit Experten, delegiert aus den EU-Mitgliedstaaten und den am Forschungsrahmenprogramm assoziierten Staaten (darunter die Schweiz), zurzeit die Auswahlkriterien sowie die Bedingungen für die europäische und nationale Förderung von Flaggschiffprojekten. Dabei obliegt es nicht dem Bundesrat, politische Prioritäten zwischen den verschiedenen konkurrierenden Projekten festzulegen; gegebenenfalls liegt es in der Kompetenz des ETH-Rats, eine Interessenabwägung vorzunehmen.</p><p>Aus Sicht der Forschungspolitik des Bundes sind namentlich folgende Punkte von Bedeutung:</p><p>- selbstständige Entscheidbefugnisse der nationalen Projektleiter (Koordinationsfunktion), </p><p>- die nationalen Förderbeiträge werden im jeweiligen Land verwendet und fliessen nicht in einen europäischen Finanzierungstopf ("common pot"),</p><p>- die nationalen Förderbeiträge aller teilnehmenden Länder müssen nachhaltig gesichert sein,</p><p>- die Bereitstellung von substanziellen Finanzmitteln durch das Forschungsrahmenprogramm der EU muss gesichert sein, namentlich wenn ein Land für ein europäisches Konsortium die Koordinationsfunktion übernimmt.</p><p>3. Der Bundesrat wird im Rahmen des Legislaturfinanzplans 2012-2015 definitiv entscheiden, welche Wachstumsrate für den BFI-Bereich in den Jahren 2013 bis 2016 er dem Parlament beantragen wird. Innerhalb dieses Rahmens wird der Bundesrat dem Parlament in der BFI-Botschaft 2013-2016 die konkreten Massnahmen unterbreiten, die er für eine allfällige Beteiligung der Schweiz an der europäischen FET-Initiative vorsieht. Die Definition des allgemeinen finanziellen Rahmens dieser Botschaft sowie der Prioritäten zwischen den verschiedenen Bereichen unterliegt dann der Entscheidung des Parlamentes.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im Rahmen ihres 7. Forschungsrahmenprogramms hat die EU eine Flaggschiff-Initiative im Bereich Future and Emerging Technologies ausgeschrieben. Die EU stellt über einen Zeitraum von zehn Jahren eine Milliarde Euro in Aussicht. </p><p>Die Finanzierung auf EU-Ebene ist jedoch noch nicht gesichert. Es wird auch die Möglichkeit diskutiert, dass die Länder, deren Projekte gewinnen, bis zu zwei Drittel selber beisteuern müssen. </p><p>Von den sechs Projekten, die an einer Konferenz Anfang Mai 2011 in Budapest für die Endauswahl präsentiert wurden, steht ein Projekt unter Leitung der EPFL (The Human Brain Project), eines wird durch die EPFL und die ETH Zürich gemeinsam geleitet (Guardian Angels), bei einem dritten Projekt (Future UCT Knowledge Accelerator) ist die ETH Zürich an der Leitung beteiligt, und in einem vierten Projekt sind die beiden schweizerischen Hochschulinstitute mitbeteiligt (Robot Companions for Citizens). </p><p>Bei der Präsentation der Projekte in Budapest ist aufgefallen, dass andere Länder durch namhafte offizielle Stellen vertreten waren (teilweise Staatssekretäre oder Minister), nicht so die Schweiz.</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen: </p><p>1. Welche Bedeutung hat die Flaggschiff-Initiative der EU aus seiner Sicht für den Forschungsplatz Schweiz? Mit welcher Zielsetzung und welchen konkreten Massnahmen begleitet er die Hochschulen im laufenden Auswahlverfahren?</p><p>2. Wie gedenkt er die Priorität zwischen den Projekten unter Schweizer Beteiligung festzulegen? Welche Kriterien leiten ihn in diesem Prozess, und wer ist ausser dem Bundesrat an der Prioritätenfestlegung beteiligt? Ist er bereit, diesen Entscheidungsprozess transparent zu machen?</p><p>3. Welche Auswirkungen hätte eine allfällige Wahl eines "Schweizer Projekts" finanziell und insbesondere auf die BFI-Botschaft 2013-2016? Wie kann sichergestellt werden, dass allfällige Beiträge für ein Flaggschiff-Projekt nicht zulasten anderer, weniger prestigeträchtiger Bereiche gehen?</p>
  • Europäische Forschungsflaggschiffe
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>An der im Rahmen des 7. Forschungsrahmenprogramms der Europäischen Union (EU) lancierten Ausschreibung "Future and Emerging Technologies (FET) Flagship Initiative - Preparatory Actions" haben sich mehrere Schweizer Forschungsgruppen erfolgreich beteiligt. Sie nehmen an 5 der 6 positiv evaluierten Pilotprojekte teil (in zwei Fällen - "Human Brain Project" und "Guardian Angels" - als Projektkoordinatoren).</p><p>Der Bundesrat sieht bereits die Vorauswahl der Pilotprojekte per se als bemerkenswerten Erfolg der schweizerischen Forschung an, der die Qualität unserer Hochschulen, insbesondere der Eidgenössischen Technischen Hochschulen in Zürich und Lausanne, unterstreicht. Weiterhin ist hervorzuheben, dass die vorgeschlagenen Projekte in einem "bottom-up"-Prozess von den Forschenden an den erwähnten Institutionen erarbeitet worden sind. Dies unterstreicht ein weiteres Mal die Richtigkeit des Organisationsmodells der Wissenschaft in unserem Land und liess es zum Zeitpunkt der Präsentation der Pilotprojekte als angebracht erscheinen, die vorausgewählten Schweizer Pilotprojekte für sich sprechen zu lassen.</p><p>Ziel der Pilotprojekte ist es, ausführliche Projektvorschläge ("full proposals") für FET-Flaggschiffprojekte auszuarbeiten. Die EU beabsichtigt, ab 2012/13 ein oder zwei Flagschiffprojekte in der Grössenordnung von einer Milliarde Euro über eine Zeitdauer von zehn Jahren zu lancieren, wobei ein Grossteil der notwendigen Projektgelder durch die teilnehmenden Länder und Industriebeteiligungen aufgebracht werden soll. Allerdings sind die Finanzierungsfragen (Volumen, Mechanismen, Verteilschlüssel) zurzeit noch Gegenstand laufender Diskussionen auf EU-Stufe. Vor diesem Hintergrund können die Fragen wie folgt beantwortet werden:</p><p>1. Die erfolgreiche Teilnahme von Schweizer Forschenden an der Pilotphase der europäischen Flaggschiff-Initiative ist vorerst ein Beleg für die Spitzenposition des Forschungsplatzes Schweiz im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien. Eine allfällige Beteiligung von schweizerischen Forschungsgruppen (Projektbeteiligung und/oder Koordinationsfunktion) an ausgewählten FET-Initiativen würde den wissenschaftlichen und technologischen Austausch auf höchstem Niveau ermöglichen und würde es so der Schweiz erlauben, ihre entsprechende Stellung zu konsolidieren und an der konkreten Ausgestaltung des europäischen Forschungs- und Innovationsraumes führend mitzuwirken.</p><p>Ziel der Begleitung der teilnehmenden Forschergruppen und Hochschulen durch das Staatssekretariat für Bildung und Forschung (SBF) ist es, den Flaggschiffprojekten mit Schweizer Beteiligung durch günstige Randbedingungen eine optimale Startposition bei der Auswahl zu verschaffen. Damit wird auch dem Umstand Rechnung getragen, dass bei der Auswahl der Flaggschiffprojekte neben der wissenschaftlich-strategischen Qualität der Projekte auch die Einbindung der Flaggschiffprojekte in die nationalen Forschungsprioritäten eine wichtige Rolle spielen wird.</p><p>Die Vertretung der Schweizer Interessen auf EU-Ebene bezüglich Auswahlkriterien, Gouvernanz- und Förderstrukturen der Flaggschiffprojekte wird durch den vom SBF nominierten Schweizer Delegierten in der FET-Arbeitsgruppe in enger Absprache mit dem SBF und dem ETH-Rat wahrgenommen.</p><p>Für den Bund geht es zunächst darum, im Hinblick auf die BFI-Botschaft 2013-2016 Szenarien für die Mitfinanzierung von Schweizer Forschungsgruppen an FET-Projekten zu entwickeln. Dies muss im Kontext von Beteiligungen der öffentlichen und privaten Sektoren und zwischen den teilnehmenden Ländern geschehen, da Projekte dieser Dimension nur im Rahmen eines integrativen Netzwerkansatzes sinnvoll und realistisch angegangen werden können. Zum Erhalt einer gesunden Kompetenzverteilung in unserer Forschungslandschaft ist es nicht die Aufgabe des Bundesrates, strategische Zielsetzungen an solchen Projekten festzulegen. Vielmehr soll dies in der Kompetenz der betroffenen Hochschulen, insbesondere in der des ETH-Rats, liegen.</p><p>2. Die Evaluation der detaillierten Projektvorschläge ("full proposals") wird durch die Europäische Kommission in einem transparenten Prozess organisiert. Die Europäische Kommission erarbeitet gemeinsam mit Experten, delegiert aus den EU-Mitgliedstaaten und den am Forschungsrahmenprogramm assoziierten Staaten (darunter die Schweiz), zurzeit die Auswahlkriterien sowie die Bedingungen für die europäische und nationale Förderung von Flaggschiffprojekten. Dabei obliegt es nicht dem Bundesrat, politische Prioritäten zwischen den verschiedenen konkurrierenden Projekten festzulegen; gegebenenfalls liegt es in der Kompetenz des ETH-Rats, eine Interessenabwägung vorzunehmen.</p><p>Aus Sicht der Forschungspolitik des Bundes sind namentlich folgende Punkte von Bedeutung:</p><p>- selbstständige Entscheidbefugnisse der nationalen Projektleiter (Koordinationsfunktion), </p><p>- die nationalen Förderbeiträge werden im jeweiligen Land verwendet und fliessen nicht in einen europäischen Finanzierungstopf ("common pot"),</p><p>- die nationalen Förderbeiträge aller teilnehmenden Länder müssen nachhaltig gesichert sein,</p><p>- die Bereitstellung von substanziellen Finanzmitteln durch das Forschungsrahmenprogramm der EU muss gesichert sein, namentlich wenn ein Land für ein europäisches Konsortium die Koordinationsfunktion übernimmt.</p><p>3. Der Bundesrat wird im Rahmen des Legislaturfinanzplans 2012-2015 definitiv entscheiden, welche Wachstumsrate für den BFI-Bereich in den Jahren 2013 bis 2016 er dem Parlament beantragen wird. Innerhalb dieses Rahmens wird der Bundesrat dem Parlament in der BFI-Botschaft 2013-2016 die konkreten Massnahmen unterbreiten, die er für eine allfällige Beteiligung der Schweiz an der europäischen FET-Initiative vorsieht. Die Definition des allgemeinen finanziellen Rahmens dieser Botschaft sowie der Prioritäten zwischen den verschiedenen Bereichen unterliegt dann der Entscheidung des Parlamentes.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im Rahmen ihres 7. Forschungsrahmenprogramms hat die EU eine Flaggschiff-Initiative im Bereich Future and Emerging Technologies ausgeschrieben. Die EU stellt über einen Zeitraum von zehn Jahren eine Milliarde Euro in Aussicht. </p><p>Die Finanzierung auf EU-Ebene ist jedoch noch nicht gesichert. Es wird auch die Möglichkeit diskutiert, dass die Länder, deren Projekte gewinnen, bis zu zwei Drittel selber beisteuern müssen. </p><p>Von den sechs Projekten, die an einer Konferenz Anfang Mai 2011 in Budapest für die Endauswahl präsentiert wurden, steht ein Projekt unter Leitung der EPFL (The Human Brain Project), eines wird durch die EPFL und die ETH Zürich gemeinsam geleitet (Guardian Angels), bei einem dritten Projekt (Future UCT Knowledge Accelerator) ist die ETH Zürich an der Leitung beteiligt, und in einem vierten Projekt sind die beiden schweizerischen Hochschulinstitute mitbeteiligt (Robot Companions for Citizens). </p><p>Bei der Präsentation der Projekte in Budapest ist aufgefallen, dass andere Länder durch namhafte offizielle Stellen vertreten waren (teilweise Staatssekretäre oder Minister), nicht so die Schweiz.</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen: </p><p>1. Welche Bedeutung hat die Flaggschiff-Initiative der EU aus seiner Sicht für den Forschungsplatz Schweiz? Mit welcher Zielsetzung und welchen konkreten Massnahmen begleitet er die Hochschulen im laufenden Auswahlverfahren?</p><p>2. Wie gedenkt er die Priorität zwischen den Projekten unter Schweizer Beteiligung festzulegen? Welche Kriterien leiten ihn in diesem Prozess, und wer ist ausser dem Bundesrat an der Prioritätenfestlegung beteiligt? Ist er bereit, diesen Entscheidungsprozess transparent zu machen?</p><p>3. Welche Auswirkungen hätte eine allfällige Wahl eines "Schweizer Projekts" finanziell und insbesondere auf die BFI-Botschaft 2013-2016? Wie kann sichergestellt werden, dass allfällige Beiträge für ein Flaggschiff-Projekt nicht zulasten anderer, weniger prestigeträchtiger Bereiche gehen?</p>
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