Stiftung Helvetia Massilia. Foyer helvétique Les Charmerettes in Marseille
- ShortId
-
11.3484
- Id
-
20113484
- Updated
-
27.07.2023 21:18
- Language
-
de
- Title
-
Stiftung Helvetia Massilia. Foyer helvétique Les Charmerettes in Marseille
- AdditionalIndexing
-
08;Auslandschweizer/in;Sozialeinrichtung;Altersrentner/in;Stiftung;Bodenspekulation;Frankreich
- 1
-
- L04K05060103, Auslandschweizer/in
- L04K03010106, Frankreich
- L05K0702030101, Altersrentner/in
- L04K01040407, Sozialeinrichtung
- L05K0703031001, Stiftung
- L04K01020305, Bodenspekulation
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Die am 23. März 1929 gegründete Helvetia-Massilia Fondation Angst-Dorrepaal ist eine Stiftung nach schweizerischem Recht, ohne Erwerbszweck, für welche die Artikel 80ff. ZGB und ihre Statuten massgebend sind. Sie besitzt seit 1929 die Liegenschaft "Les Charmerettes", und sie hat zum Zweck, die notwendigen Ressourcen und Mittel zur Erfüllung der wohltätigen, sozialen und patriotischen Werke der Schweizer Kolonie im Zuständigkeitsbereich des Schweizer Generalkonsulats in Marseille sowie den Zusammenhalt der Kolonie zu gewährleisten. 1996 wurden die Statuten mit Zustimmung der Berechtigten - des Asile suisse de vieillards de Marseille, der Association culturelle de l'Eglise protestante und der Société Suisse de Bienfaisance - geändert. Diese willigten ein, nicht mehr als Berechtigte namentlich aufgeführt zu werden.</p><p>Das am 3. Juli 1989 gegründete Foyer helvétique ist ein Verein nach französischem Recht. Sein Zweck ist - mit allen geeigneten Mitteln - die Beherbergung, Verpflegung sowie die materielle, physische und moralische Unterstützung von alleinstehenden oder in Schwierigkeiten befindlichen betagten Personen, insbesondere von Personen, die aufgrund ihrer familiären Herkunft oder durch emotionale Bande mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft verbunden sind.</p><p>Gemäss ihrem ursprünglichen Zweck und weil es zu jener Zeit kein System der sozialen Absicherung gab, hatte die Stiftung die Liegenschaft "Les Charmerettes" den bedürftigen Schweizerinnen und Schweizern in Marseille zur Beherbergung zur Verfügung gestellt. Für solche Personen wurde später im Rahmen der schweizerischen und französischen Gesetzgebung gesorgt. Das Foyer helvétique, das "Les Charmerettes" seit vielen Jahren verwaltet, beherbergte jedoch mehrheitlich französische Staatsbürgerinnen und -bürger.</p><p>Auf Anregung der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht (ESA) beschloss die Stiftung, ihre statutarischen Ziele auf die gesamte betroffene Bevölkerung des Konsularbezirks - von den Kindern über die Studierenden bis zu den älteren Personen - auszurichten. Um die Liegenschaft für alle betroffenen Schweizerinnen und Schweizer nutzbar zu machen, führte die Stiftung während vieler Jahre mit dem Foyer helvétique erfolglos Verhandlungen über eine Freigabe von "Les Charmerettes". Die Stiftung hat die ESA über alle ins Auge gefassten Schritte auf dem Laufenden gehalten, mit denen sie sich die Mittel zur Erreichung ihrer Ziele geben wollte, insbesondere über einen eventuellen Verkauf eines Teils der Liegenschaft. Überdies vertritt der Generalkonsul in Marseille als vollberechtigtes Mitglied des Stiftungsrates die Interessen der Schweizerinnen und Schweizer. Schliesslich wurden die französischen Gerichte nicht wegen einer Meinungsverschiedenheit bezüglich der Interpretation der Statuten und insbesondere des Stiftungszwecks angerufen - dieser Punkt fällt unter schweizerisches Recht -, sondern wegen des Räumungsverfahrens zur Ausweisung des Foyer helvétique, für welches das französische Privatrecht gilt.</p><p>1. Der Bundesrat hat nicht in den Tätigkeitsbereich einer privatrechtlichen Stiftung einzugreifen. Wie das Bundesgericht festhält, ist überdies die Aufsichtsbehörde nicht befugt, sich in das konkrete Tagesgeschäft der Stiftungsorgane einzumischen, solange diese nicht gegen das Gesetz verstossen oder den erheblichen Ermessensspielraum in unrechtmässiger Weise überschreiten. Sofern kein subjektives Recht in den Statuten vorgesehen ist, bleibt die Gewährung einer finanziellen Unterstützung im Ermessen der Stiftungsorgane. Die Stiftung Helvetia Massilia kann also das Foyer helvétique unterstützen, ist aber aufgrund ihrer Statuten nicht dazu verpflichtet. Sie ist, wie bei den anderen wohltätigen Werken, zur Unterstützung bereit, aber ausserhalb der Liegenschaft "Les Charmerettes".</p><p>2. Als Eigentümerin von "Les Charmerettes" ist die Stiftung befugt, im Rahmen der Statuten und des Gesetzes darüber zu verfügen. Der Bundesrat stellt fest, dass die Stiftung die Liegenschaft nicht ohne vorgängige Zustimmung der Aufsichtsbehörde verkaufen kann und dass sie mit dem laufenden Räumungsverfahren das Ziel verfolgt, die Hilfe und Unterstützung der Stiftung allen Schweizer Bürgerinnen und Bürgern im Konsularbezirk Marseille zukommen zu lassen und nicht nur ein paar betagten Personen.</p><p>Hervorzuheben ist auch, dass die Stiftung aufgelöst werden müsste, wenn sie ihren Stiftungszweck nicht weiter verfolgen könnte. In diesem Fall würde "Les Charmerettes" verkauft, womit sich das in der Interpellation angesprochene Spekulationsproblem akut stellen würde.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Seit Generationen ist das Foyer helvétique Les Charmerettes eine hochgeschätzte Institution für in Frankreich niedergelassene Auslandschweizer. Die schöne Bastide mit prachtvollem Umschwung in die Halte von etwa 3,5 Hektaren mitten in Marseille dient als Altersresidenz für hochbetagte Pensionäre. Der Wert des Anwesens wird zurzeit auf 18 bis 20 Millionen Euro geschätzt. Es ist daher nicht verwunderlich, dass potente südfranzösische Immobilienkreise dieses zu zwei Dritteln überbaubare Terrain erwerben möchten. Den Pensionären droht die Wegweisung. Ein seit Langem schwelender Streit um Auslegung des Stiftungszweckes beschäftigt die französischen Gerichte.</p><p>Die Fondation Helvetia Massilia ist eine Stiftung nach schweizerischem Recht, steht somit unter der Kontrolle der eidgenössischen Stiftungsaufsicht. Im Interesse unserer Landsleute in Frankreich ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Ist er bereit, die Rechtsverhältnisse zwischen der Fondation Helvetia Massilia und dem Foyer helvétique Les Charmerettes im Detail abzuklären und darüber zu wachen, dass der ursprüngliche Stiftungszweck gewahrt bleibt?</p><p>2. Ist er bereit, die Vorkehren zu treffen, dass das wertvolle Anwesen der Spekulation entzogen wird?</p>
- Stiftung Helvetia Massilia. Foyer helvétique Les Charmerettes in Marseille
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die am 23. März 1929 gegründete Helvetia-Massilia Fondation Angst-Dorrepaal ist eine Stiftung nach schweizerischem Recht, ohne Erwerbszweck, für welche die Artikel 80ff. ZGB und ihre Statuten massgebend sind. Sie besitzt seit 1929 die Liegenschaft "Les Charmerettes", und sie hat zum Zweck, die notwendigen Ressourcen und Mittel zur Erfüllung der wohltätigen, sozialen und patriotischen Werke der Schweizer Kolonie im Zuständigkeitsbereich des Schweizer Generalkonsulats in Marseille sowie den Zusammenhalt der Kolonie zu gewährleisten. 1996 wurden die Statuten mit Zustimmung der Berechtigten - des Asile suisse de vieillards de Marseille, der Association culturelle de l'Eglise protestante und der Société Suisse de Bienfaisance - geändert. Diese willigten ein, nicht mehr als Berechtigte namentlich aufgeführt zu werden.</p><p>Das am 3. Juli 1989 gegründete Foyer helvétique ist ein Verein nach französischem Recht. Sein Zweck ist - mit allen geeigneten Mitteln - die Beherbergung, Verpflegung sowie die materielle, physische und moralische Unterstützung von alleinstehenden oder in Schwierigkeiten befindlichen betagten Personen, insbesondere von Personen, die aufgrund ihrer familiären Herkunft oder durch emotionale Bande mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft verbunden sind.</p><p>Gemäss ihrem ursprünglichen Zweck und weil es zu jener Zeit kein System der sozialen Absicherung gab, hatte die Stiftung die Liegenschaft "Les Charmerettes" den bedürftigen Schweizerinnen und Schweizern in Marseille zur Beherbergung zur Verfügung gestellt. Für solche Personen wurde später im Rahmen der schweizerischen und französischen Gesetzgebung gesorgt. Das Foyer helvétique, das "Les Charmerettes" seit vielen Jahren verwaltet, beherbergte jedoch mehrheitlich französische Staatsbürgerinnen und -bürger.</p><p>Auf Anregung der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht (ESA) beschloss die Stiftung, ihre statutarischen Ziele auf die gesamte betroffene Bevölkerung des Konsularbezirks - von den Kindern über die Studierenden bis zu den älteren Personen - auszurichten. Um die Liegenschaft für alle betroffenen Schweizerinnen und Schweizer nutzbar zu machen, führte die Stiftung während vieler Jahre mit dem Foyer helvétique erfolglos Verhandlungen über eine Freigabe von "Les Charmerettes". Die Stiftung hat die ESA über alle ins Auge gefassten Schritte auf dem Laufenden gehalten, mit denen sie sich die Mittel zur Erreichung ihrer Ziele geben wollte, insbesondere über einen eventuellen Verkauf eines Teils der Liegenschaft. Überdies vertritt der Generalkonsul in Marseille als vollberechtigtes Mitglied des Stiftungsrates die Interessen der Schweizerinnen und Schweizer. Schliesslich wurden die französischen Gerichte nicht wegen einer Meinungsverschiedenheit bezüglich der Interpretation der Statuten und insbesondere des Stiftungszwecks angerufen - dieser Punkt fällt unter schweizerisches Recht -, sondern wegen des Räumungsverfahrens zur Ausweisung des Foyer helvétique, für welches das französische Privatrecht gilt.</p><p>1. Der Bundesrat hat nicht in den Tätigkeitsbereich einer privatrechtlichen Stiftung einzugreifen. Wie das Bundesgericht festhält, ist überdies die Aufsichtsbehörde nicht befugt, sich in das konkrete Tagesgeschäft der Stiftungsorgane einzumischen, solange diese nicht gegen das Gesetz verstossen oder den erheblichen Ermessensspielraum in unrechtmässiger Weise überschreiten. Sofern kein subjektives Recht in den Statuten vorgesehen ist, bleibt die Gewährung einer finanziellen Unterstützung im Ermessen der Stiftungsorgane. Die Stiftung Helvetia Massilia kann also das Foyer helvétique unterstützen, ist aber aufgrund ihrer Statuten nicht dazu verpflichtet. Sie ist, wie bei den anderen wohltätigen Werken, zur Unterstützung bereit, aber ausserhalb der Liegenschaft "Les Charmerettes".</p><p>2. Als Eigentümerin von "Les Charmerettes" ist die Stiftung befugt, im Rahmen der Statuten und des Gesetzes darüber zu verfügen. Der Bundesrat stellt fest, dass die Stiftung die Liegenschaft nicht ohne vorgängige Zustimmung der Aufsichtsbehörde verkaufen kann und dass sie mit dem laufenden Räumungsverfahren das Ziel verfolgt, die Hilfe und Unterstützung der Stiftung allen Schweizer Bürgerinnen und Bürgern im Konsularbezirk Marseille zukommen zu lassen und nicht nur ein paar betagten Personen.</p><p>Hervorzuheben ist auch, dass die Stiftung aufgelöst werden müsste, wenn sie ihren Stiftungszweck nicht weiter verfolgen könnte. In diesem Fall würde "Les Charmerettes" verkauft, womit sich das in der Interpellation angesprochene Spekulationsproblem akut stellen würde.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Seit Generationen ist das Foyer helvétique Les Charmerettes eine hochgeschätzte Institution für in Frankreich niedergelassene Auslandschweizer. Die schöne Bastide mit prachtvollem Umschwung in die Halte von etwa 3,5 Hektaren mitten in Marseille dient als Altersresidenz für hochbetagte Pensionäre. Der Wert des Anwesens wird zurzeit auf 18 bis 20 Millionen Euro geschätzt. Es ist daher nicht verwunderlich, dass potente südfranzösische Immobilienkreise dieses zu zwei Dritteln überbaubare Terrain erwerben möchten. Den Pensionären droht die Wegweisung. Ein seit Langem schwelender Streit um Auslegung des Stiftungszweckes beschäftigt die französischen Gerichte.</p><p>Die Fondation Helvetia Massilia ist eine Stiftung nach schweizerischem Recht, steht somit unter der Kontrolle der eidgenössischen Stiftungsaufsicht. Im Interesse unserer Landsleute in Frankreich ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Ist er bereit, die Rechtsverhältnisse zwischen der Fondation Helvetia Massilia und dem Foyer helvétique Les Charmerettes im Detail abzuklären und darüber zu wachen, dass der ursprüngliche Stiftungszweck gewahrt bleibt?</p><p>2. Ist er bereit, die Vorkehren zu treffen, dass das wertvolle Anwesen der Spekulation entzogen wird?</p>
- Stiftung Helvetia Massilia. Foyer helvétique Les Charmerettes in Marseille
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