International konkurrenzfähige Preise für Industriestrom

ShortId
11.3485
Id
20113485
Updated
28.07.2023 15:12
Language
de
Title
International konkurrenzfähige Preise für Industriestrom
AdditionalIndexing
15;66;Energiepreis;Eisen- und Stahlindustrie;elektrische Energie;Elektrizitätsindustrie;Selbstkostenpreis;Schwerindustrie;Industriestandort Schweiz;Marktpreis;verarbeitende Industrie;Wettbewerbsfähigkeit;Erhaltung von Arbeitsplätzen;Halbstoff- und Papierindustrie
1
  • L05K0705070207, Schwerindustrie
  • L05K0705070208, verarbeitende Industrie
  • L04K17030301, elektrische Energie
  • L05K1701010605, Energiepreis
  • L03K110502, Marktpreis
  • L04K07050202, Eisen- und Stahlindustrie
  • L04K07050402, Halbstoff- und Papierindustrie
  • L05K0703040305, Wettbewerbsfähigkeit
  • L03K170303, Elektrizitätsindustrie
  • L04K11050415, Selbstkostenpreis
  • L05K0702030308, Erhaltung von Arbeitsplätzen
  • L06K070507010402, Industriestandort Schweiz
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>In der Schweiz ist eine Reihe von Industrieunternehmen angesiedelt, die starkem internationalen Wettbewerbsdruck ausgesetzt sind. Die Verfügbarkeit von Strom zu angemessenen, voraussagbaren und international wettbewerbsfähigen Preisen ist ein wichtiger Standortfaktor, mit dem Arbeitsplätze in der Schweiz gesichert werden können, ohne die Stromproduzenten übermässig zu belasten.</p><p>Von der neuen Regelung wären Verbrauchsstätten betroffen, die zusammen zwischen 6 und 10 Prozent des Stromverbrauchs ausmachen. Rund 6 Prozent sind es, wenn nur die energieintensiven Unternehmen berücksichtigt werden, rund 10 Prozent wären es, wenn auch grosse Verbrauchsstätten darunterfielen.</p><p>In einigen Nachbarländern wird die Industrie zu Vorzugsbedingungen mit Strom versorgt. Dadurch geraten insbesondere stromintensive Unternehmen in der Schweiz unter starken Kostendruck. Die seit der Strommarktöffnung stetig ansteigenden Strompreise gefährden vorab die Basisindustrien, die zudem in einigen Bereichen wichtige Recyclingfunktionen (Altpapier, Glas, Metall) erfüllen. Bei diesen meist internationalen Firmen werden die Standorte europa- und weltweit nach Kriterien der Wirtschaftlichkeit optimiert. Arbeitsrechtliche Kriterien spielen oft ebenfalls eine Rolle. Das liberale Arbeitsrecht erweist sich in dieser Situation als Nachteil für die Schweiz, weil Betriebsschliessungen vergleichsweise einfach abgewickelt werden können.</p><p>Die Motion will der Industrie in der Schweiz bei den Stromkosten gleich lange Spiesse wie diejenigen der europäischen Konkurrenten sichern. Das stärkt die Standortattraktivität der Schweiz für die Industrie und verhindert, dass Unternehmen mit ihren Arbeitsplätzen ins Ausland abwandern.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist sich der Wichtigkeit wettbewerbsfähiger Strompreise für die energieintensiven Industrien bewusst. Für die Konkurrenzfähigkeit dieser Unternehmen auf dem internationalen Markt sind die Elektrizitätskosten ein wesentlicher Faktor. Grundsätzlich sollen die Bedingungen der Strombeschaffung für energieintensive Unternehmen in der Schweiz deshalb vergleichbar sein mit denen ihrer Konkurrenten im europäischen Ausland.</p><p>Für den stabilen Netzbetrieb und die kostengünstige Versorgung der Schweiz ist die Einbindung in das europäische Stromnetz von entscheidender Bedeutung. Diese bisher günstigen Rahmenbedingungen sollen nicht zuletzt über ein Stromabkommen mit der EU auch in Zukunft abgesichert werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass - im Hinblick auf gleich lange Spiesse der Marktteilnehmer - auch der Schweizer Strommarkt die europäischen Vorgaben erfüllt. Ein Industriestrompool mit regulierten Preisen, wie er vom Motionär vorgeschlagen wird, widerspricht dem europäischen Energiemarkt- und Wettbewerbsrecht und ist daher so in keinem europäischen Land institutionalisiert. Ein bedingt vergleichbares Modell existiert in Frankreich mit der sogenannten "Exeltium"-Partnerschaft zwischen EDF und stromintensiven Unternehmen. Dabei investiert ein Konsortium von Unternehmen der energieintensiven Branchen in den Kraftwerkspark von EDF und erhält im Gegenzug langfristig gesicherte Stromlieferungen zu kostengünstigen Preisen. Entscheidend ist, dass die stromintensiven Unternehmen als Investoren auftreten und dadurch auch einen Teil der Risiken übernehmen, die mit dem Bau und Betrieb von Kraftwerksanlagen verbunden sind. Dieses Modell, welches Industriekunden nicht staatlich vorgeschriebene Preisgarantien gibt, sondern auf einer privatwirtschaftlichen Kooperation mit Stromproduzenten basiert, wurde von der europäischen Wettbewerbsbehörde ausdrücklich genehmigt.</p><p>Im Rahmen der Massnahmenpakete, die gegenwärtig zur Umsetzung der Energiestrategie 2050 erarbeitet werden, wird auch die spezielle Situation der energieintensiven Unternehmen geprüft. So könnten in Härtefällen flankierende Massnahmen in Betracht gezogen werden, wenn Preisnachteile aus der nationalen Gesetzgebung resultieren. Industriepolitisch motivierte Energietarife würden den Wettbewerb und den internationalen Handel verzerren und sind daher abzulehnen. Wichtig erscheint es vielmehr, dass durch die Verbesserung der allgemeinen wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen die Standortattraktivität der Schweiz gestärkt wird. Wenn immer möglich sollen zusätzliche Belastungen vermieden und entsprechende Ausnahmeregelungen geprüft werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, alle notwendigen rechtlichen Grundlagen zu schaffen, um die Versorgung von grossen bzw. besonders stromintensiven, im internationalen Wettbewerb stehenden Industrieunternehmungen mit elektrischem Strom zu international wettbewerbsfähigen Preisen sicherzustellen. </p><p>Dabei sind insbesondere folgende Grundsätze zu beachten:</p><p>1. Im internationalen Wettbewerb stehende Unternehmen der Basisindustrien (Chemie, Lebensmittel, Maschinen u. a. m.) wie auch besonders stromintensive Unternehmen (Papier, Karton, Stahl, Glas u. a. m.), die ihren Energieverbrauch nach dem Stand der Technik und der wirtschaftlichen Tragbarkeit nachweislich laufend optimieren, dürfen nicht durch Stromkosten benachteiligt werden, die deutlich über denjenigen ihrer ausländischen Konkurrenten liegen. </p><p>2. Die Regelung soll Verbrauchsstätten von Unternehmen betreffen, die vom Bundesrat festgelegte Kriterien erfüllen. Die Kriterien können insbesondere sein:</p><p>- Überschreiten eines bestimmten Masses der (Gesamt-)Stromintensität als Verhältnis der Stromkosten zu den Personalkosten und/oder zur Bruttowertschöpfung;</p><p>- Überschreiten eines bestimmten absoluten Masses der Kosten für Strom;</p><p>- bestimmte besonders gefährdete Branchen und Härtefälle.</p><p>3. Der für den Betrieb der angeschlossenen Industrieunternehmen benötigte Strom ist durch einen Industriestrompool zur Verfügung zu stellen, der durch sämtliche Stromproduzenten mit einer inländischen Produktionskapazität von mehr als 50 Megawatt anteilsmässig alimentiert wird.</p><p>4. Die Abgeltung des an den Industriestrompool gelieferten Stroms richtet sich nach den Gestehungskosten einer effizienten Produktion und beinhaltet einen angemessenen Gewinn für die Stromproduzenten.</p><p>5. Gleichwertige langfristige Lieferverträge bzw. eine Branchenvereinbarung sind zulässig.</p>
  • International konkurrenzfähige Preise für Industriestrom
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der Schweiz ist eine Reihe von Industrieunternehmen angesiedelt, die starkem internationalen Wettbewerbsdruck ausgesetzt sind. Die Verfügbarkeit von Strom zu angemessenen, voraussagbaren und international wettbewerbsfähigen Preisen ist ein wichtiger Standortfaktor, mit dem Arbeitsplätze in der Schweiz gesichert werden können, ohne die Stromproduzenten übermässig zu belasten.</p><p>Von der neuen Regelung wären Verbrauchsstätten betroffen, die zusammen zwischen 6 und 10 Prozent des Stromverbrauchs ausmachen. Rund 6 Prozent sind es, wenn nur die energieintensiven Unternehmen berücksichtigt werden, rund 10 Prozent wären es, wenn auch grosse Verbrauchsstätten darunterfielen.</p><p>In einigen Nachbarländern wird die Industrie zu Vorzugsbedingungen mit Strom versorgt. Dadurch geraten insbesondere stromintensive Unternehmen in der Schweiz unter starken Kostendruck. Die seit der Strommarktöffnung stetig ansteigenden Strompreise gefährden vorab die Basisindustrien, die zudem in einigen Bereichen wichtige Recyclingfunktionen (Altpapier, Glas, Metall) erfüllen. Bei diesen meist internationalen Firmen werden die Standorte europa- und weltweit nach Kriterien der Wirtschaftlichkeit optimiert. Arbeitsrechtliche Kriterien spielen oft ebenfalls eine Rolle. Das liberale Arbeitsrecht erweist sich in dieser Situation als Nachteil für die Schweiz, weil Betriebsschliessungen vergleichsweise einfach abgewickelt werden können.</p><p>Die Motion will der Industrie in der Schweiz bei den Stromkosten gleich lange Spiesse wie diejenigen der europäischen Konkurrenten sichern. Das stärkt die Standortattraktivität der Schweiz für die Industrie und verhindert, dass Unternehmen mit ihren Arbeitsplätzen ins Ausland abwandern.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist sich der Wichtigkeit wettbewerbsfähiger Strompreise für die energieintensiven Industrien bewusst. Für die Konkurrenzfähigkeit dieser Unternehmen auf dem internationalen Markt sind die Elektrizitätskosten ein wesentlicher Faktor. Grundsätzlich sollen die Bedingungen der Strombeschaffung für energieintensive Unternehmen in der Schweiz deshalb vergleichbar sein mit denen ihrer Konkurrenten im europäischen Ausland.</p><p>Für den stabilen Netzbetrieb und die kostengünstige Versorgung der Schweiz ist die Einbindung in das europäische Stromnetz von entscheidender Bedeutung. Diese bisher günstigen Rahmenbedingungen sollen nicht zuletzt über ein Stromabkommen mit der EU auch in Zukunft abgesichert werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass - im Hinblick auf gleich lange Spiesse der Marktteilnehmer - auch der Schweizer Strommarkt die europäischen Vorgaben erfüllt. Ein Industriestrompool mit regulierten Preisen, wie er vom Motionär vorgeschlagen wird, widerspricht dem europäischen Energiemarkt- und Wettbewerbsrecht und ist daher so in keinem europäischen Land institutionalisiert. Ein bedingt vergleichbares Modell existiert in Frankreich mit der sogenannten "Exeltium"-Partnerschaft zwischen EDF und stromintensiven Unternehmen. Dabei investiert ein Konsortium von Unternehmen der energieintensiven Branchen in den Kraftwerkspark von EDF und erhält im Gegenzug langfristig gesicherte Stromlieferungen zu kostengünstigen Preisen. Entscheidend ist, dass die stromintensiven Unternehmen als Investoren auftreten und dadurch auch einen Teil der Risiken übernehmen, die mit dem Bau und Betrieb von Kraftwerksanlagen verbunden sind. Dieses Modell, welches Industriekunden nicht staatlich vorgeschriebene Preisgarantien gibt, sondern auf einer privatwirtschaftlichen Kooperation mit Stromproduzenten basiert, wurde von der europäischen Wettbewerbsbehörde ausdrücklich genehmigt.</p><p>Im Rahmen der Massnahmenpakete, die gegenwärtig zur Umsetzung der Energiestrategie 2050 erarbeitet werden, wird auch die spezielle Situation der energieintensiven Unternehmen geprüft. So könnten in Härtefällen flankierende Massnahmen in Betracht gezogen werden, wenn Preisnachteile aus der nationalen Gesetzgebung resultieren. Industriepolitisch motivierte Energietarife würden den Wettbewerb und den internationalen Handel verzerren und sind daher abzulehnen. Wichtig erscheint es vielmehr, dass durch die Verbesserung der allgemeinen wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen die Standortattraktivität der Schweiz gestärkt wird. Wenn immer möglich sollen zusätzliche Belastungen vermieden und entsprechende Ausnahmeregelungen geprüft werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, alle notwendigen rechtlichen Grundlagen zu schaffen, um die Versorgung von grossen bzw. besonders stromintensiven, im internationalen Wettbewerb stehenden Industrieunternehmungen mit elektrischem Strom zu international wettbewerbsfähigen Preisen sicherzustellen. </p><p>Dabei sind insbesondere folgende Grundsätze zu beachten:</p><p>1. Im internationalen Wettbewerb stehende Unternehmen der Basisindustrien (Chemie, Lebensmittel, Maschinen u. a. m.) wie auch besonders stromintensive Unternehmen (Papier, Karton, Stahl, Glas u. a. m.), die ihren Energieverbrauch nach dem Stand der Technik und der wirtschaftlichen Tragbarkeit nachweislich laufend optimieren, dürfen nicht durch Stromkosten benachteiligt werden, die deutlich über denjenigen ihrer ausländischen Konkurrenten liegen. </p><p>2. Die Regelung soll Verbrauchsstätten von Unternehmen betreffen, die vom Bundesrat festgelegte Kriterien erfüllen. Die Kriterien können insbesondere sein:</p><p>- Überschreiten eines bestimmten Masses der (Gesamt-)Stromintensität als Verhältnis der Stromkosten zu den Personalkosten und/oder zur Bruttowertschöpfung;</p><p>- Überschreiten eines bestimmten absoluten Masses der Kosten für Strom;</p><p>- bestimmte besonders gefährdete Branchen und Härtefälle.</p><p>3. Der für den Betrieb der angeschlossenen Industrieunternehmen benötigte Strom ist durch einen Industriestrompool zur Verfügung zu stellen, der durch sämtliche Stromproduzenten mit einer inländischen Produktionskapazität von mehr als 50 Megawatt anteilsmässig alimentiert wird.</p><p>4. Die Abgeltung des an den Industriestrompool gelieferten Stroms richtet sich nach den Gestehungskosten einer effizienten Produktion und beinhaltet einen angemessenen Gewinn für die Stromproduzenten.</p><p>5. Gleichwertige langfristige Lieferverträge bzw. eine Branchenvereinbarung sind zulässig.</p>
    • International konkurrenzfähige Preise für Industriestrom

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