Ausgleichskonto Schuldenbremse
- ShortId
-
11.3486
- Id
-
20113486
- Updated
-
28.07.2023 11:10
- Language
-
de
- Title
-
Ausgleichskonto Schuldenbremse
- AdditionalIndexing
-
24;Buchführung;Einnahmenüberschuss der öffentlichen Hand;Schuldenbremse;Haushaltsdefizit;Haushaltspolitik
- 1
-
- L04K11080305, Schuldenbremse
- L03K110801, Haushaltspolitik
- L04K11020501, Einnahmenüberschuss der öffentlichen Hand
- L04K11020502, Haushaltsdefizit
- L04K07030201, Buchführung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Stand des Ausgleichskontos Schuldenbremse betrug Ende 2010 15,5 Milliarden Franken. Hintergrund ist, dass aufgrund der geltenden Gesetzgebung bei Fehlbeträgen die Korrektur klar geregelt ist, während bei einem hohen Übertrag dieser auf unbestimmte Zeit bestehen bleibt. Die Botschaft FHG vom 5. Juli 2000 hatte eine symmetrische Lösung vorgesehen (Artikel 24d FHG), doch wurde der Gesetzentwurf vom Parlament abgeändert und eine einseitige Bestimmung festgelegt. Die Folge ist nach den Erfahrungen der letzten Jahre eine zu restriktive Finanzpolitik, weil das Gesetz keine nachträglichen Korrekturen bei Fehlschätzungen zulässt.</p>
- <p>Auf dem Ausgleichskonto werden nachträglich, d. h. mit der Staatsrechnung festgestellte Abweichungen von den Vorgaben der Schuldenbremse erfasst. Dadurch kann die Einhaltung der Schuldenbremse nach dem Budgetvollzug überprüft werden. Eine festgestellte Übererfüllung der Vorgabe wird dem Ausgleichskonto gutgeschrieben, eine Nichterfüllung wird dem Ausgleichskonto belastet. Fällt das Ausgleichskonto ins Minus, muss der Fehlbetrag durch budgetierte strukturelle Überschüsse, d. h. eine Unterschreitung des Ausgabenplafonds im Voranschlag, ausgeglichen werden. Dagegen können Überschüsse auf dem Ausgleichskonto nicht zur Aufstockung des Ausgabenplafonds verwendet werden. Diese asymmetrische Regelung hat das Parlament in der Beratung zur Schuldenbremse gezielt vorgenommen. In der parlamentarischen Debatte wurde zum Ausdruck gebracht, dass man sich so die Option eines ehrgeizigeren Ziels als der Schuldenstabilisierung offenlassen möchte. In den letzten Jahren hat der Bundeshaushalt durchgehend strukturelle Überschüsse geschrieben. Das Mindestziel der Schuldenbremse - ein strukturell ausgeglichener Haushalt bzw. die Stabilisierung der nominellen Verschuldung - wurde dadurch klar übertroffen. Die Schulden konnten reduziert werden und damit auch die Passivzinsen. Die Schuldenreduktion widerspiegelt sich im hohen Stand des Ausgleichskontos per Ende 2010 (15,6 Milliarden Franken). Davon war nur ein kleiner Teil in Form von budgetierten strukturellen Überschüssen (0,4 Milliarden Franken) geplant, der Rest wurde erst in der Rechnung als Schätzabweichung auf der Einnahmen- und Ausgabenseite festgestellt.</p><p>Die Analysen des EFD zeigen, dass die Einnahmenschätzungen im langjährigen Durchschnitt statistisch nicht signifikant zu tief (oder zu hoch) sind. Mit Blick auf das Ausgleichskonto ist daraus zu schliessen, dass die Einnahmenschätzfehler langfristig nicht zu einem Anstieg des Ausgleichskontos beitragen werden. Mit anderen Worten ist in Zukunft auch mit gewichtigen Schätzfehlern in die andere Richtung zu rechnen. Der hohe Stand des Ausgleichskontos ist somit eine notwendige Schwankungsreserve, um Schätzfehler bei volatilen Steuern wie z. B. der Verrechnungssteuer aufzufangen.</p><p>Ebenfalls ins Ausgleichskonto fliessen Schätzfehler bei den Ausgaben, d. h. Abweichungen der effektiv getätigten von den budgetierten Ausgaben. Die effektiven Ausgaben liegen im langjährigen Durchschnitt systematisch unter den Ausgaben gemäss Voranschlag. Die Summe der nichtausgeschöpften Budgetkredite wird somit nur teilweise für die Nachträge beansprucht. Im Gegensatz zu den Einnahmenschätzfehlern kann bei den Ausgaben davon ausgegangen werden, dass sich die Schätzfehler längerfristig nicht ausgleichen. Die systematisch auftretenden Minderausgaben haben zur Folge, dass auch in Zukunft mit einer dauerhaften Übererfüllung der Schuldenbremse und einem weiteren Anstieg des Ausgleichskontos zu rechnen ist. Der daraus resultierende Schuldenabbau führt wiederum zu einer dauerhaften Senkung der Passivzinsen und erhöht somit den finanzpolitischen Handlungsspielraum.</p><p>Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Bestimmungen im Finanzhaushaltgesetz keine Erhöhung des Ausgabenplafonds zulasten des Ausgleichskontos zulassen. Diese asymmetrische Ausgestaltung war der explizite Wille des Parlaments. Dass die Ausführungsbestimmungen im Finanzhaushaltgesetz tendenziell zu einem Schuldenabbau führen, steht angesichts des starken Schuldenanstiegs in den Neunzigerjahren nicht im Widerspruch zur Stossrichtung der Schuldenbremse. Vor dem Hintergrund von voraussichtlich wieder steigenden Zinssätzen, dem noch immer hohen Schuldenstand und den absehbaren Belastungen aus der Alterung der Gesellschaft erachtet der Bundesrat einen weiteren massvollen Schuldenabbau nach wie vor als sinnvoll.</p><p>Ein allfälliger Übergang zu einer symmetrischen Bewirtschaftung des Ausgleichskontos müsste auf die Schätzfehler bei den Ausgaben beschränkt werden, da diese systematisch anfallen und deshalb zu einem dauerhaften Schuldenabbau führen. In diesem Sinn ist der Bundesrat bereit, die im Postulat Landolt 11.3547 geforderte Verwendung von Kreditresten zu prüfen. Ausserdem wird er im Evaluationsbericht zur Schuldenbremse gemäss Postulat Graber 10.4022 auch eine allgemeine Prüfung des Ausgleichskontos vornehmen. Zum jetzigen Zeitpunkt erachtet der Bundesrat die von der Motion verlangte Gesetzesänderung - angesichts des gut funktionierenden Instrumentariums zur Schuldenbremse - jedoch als voreilig.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Wechsel zu einem symmetrischen Umgang mit Fehlbeträgen und Überschüssen des Ausgleichskontos Schuldenbremse (Korrekturmechanismus in beide Richtungen) anstelle der derzeit geltenden Regelung gemäss Artikel 17 FHG vorzulegen. Das Ziel ist es, dass Fehlbeträge und Überschüsse des Ausgleichskontos im Verlauf mehrerer Jahre durch die Kürzung oder die Aufstockung des Höchstbetrags der Gesamtausgaben ausgeglichen werden können.</p>
- Ausgleichskonto Schuldenbremse
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Stand des Ausgleichskontos Schuldenbremse betrug Ende 2010 15,5 Milliarden Franken. Hintergrund ist, dass aufgrund der geltenden Gesetzgebung bei Fehlbeträgen die Korrektur klar geregelt ist, während bei einem hohen Übertrag dieser auf unbestimmte Zeit bestehen bleibt. Die Botschaft FHG vom 5. Juli 2000 hatte eine symmetrische Lösung vorgesehen (Artikel 24d FHG), doch wurde der Gesetzentwurf vom Parlament abgeändert und eine einseitige Bestimmung festgelegt. Die Folge ist nach den Erfahrungen der letzten Jahre eine zu restriktive Finanzpolitik, weil das Gesetz keine nachträglichen Korrekturen bei Fehlschätzungen zulässt.</p>
- <p>Auf dem Ausgleichskonto werden nachträglich, d. h. mit der Staatsrechnung festgestellte Abweichungen von den Vorgaben der Schuldenbremse erfasst. Dadurch kann die Einhaltung der Schuldenbremse nach dem Budgetvollzug überprüft werden. Eine festgestellte Übererfüllung der Vorgabe wird dem Ausgleichskonto gutgeschrieben, eine Nichterfüllung wird dem Ausgleichskonto belastet. Fällt das Ausgleichskonto ins Minus, muss der Fehlbetrag durch budgetierte strukturelle Überschüsse, d. h. eine Unterschreitung des Ausgabenplafonds im Voranschlag, ausgeglichen werden. Dagegen können Überschüsse auf dem Ausgleichskonto nicht zur Aufstockung des Ausgabenplafonds verwendet werden. Diese asymmetrische Regelung hat das Parlament in der Beratung zur Schuldenbremse gezielt vorgenommen. In der parlamentarischen Debatte wurde zum Ausdruck gebracht, dass man sich so die Option eines ehrgeizigeren Ziels als der Schuldenstabilisierung offenlassen möchte. In den letzten Jahren hat der Bundeshaushalt durchgehend strukturelle Überschüsse geschrieben. Das Mindestziel der Schuldenbremse - ein strukturell ausgeglichener Haushalt bzw. die Stabilisierung der nominellen Verschuldung - wurde dadurch klar übertroffen. Die Schulden konnten reduziert werden und damit auch die Passivzinsen. Die Schuldenreduktion widerspiegelt sich im hohen Stand des Ausgleichskontos per Ende 2010 (15,6 Milliarden Franken). Davon war nur ein kleiner Teil in Form von budgetierten strukturellen Überschüssen (0,4 Milliarden Franken) geplant, der Rest wurde erst in der Rechnung als Schätzabweichung auf der Einnahmen- und Ausgabenseite festgestellt.</p><p>Die Analysen des EFD zeigen, dass die Einnahmenschätzungen im langjährigen Durchschnitt statistisch nicht signifikant zu tief (oder zu hoch) sind. Mit Blick auf das Ausgleichskonto ist daraus zu schliessen, dass die Einnahmenschätzfehler langfristig nicht zu einem Anstieg des Ausgleichskontos beitragen werden. Mit anderen Worten ist in Zukunft auch mit gewichtigen Schätzfehlern in die andere Richtung zu rechnen. Der hohe Stand des Ausgleichskontos ist somit eine notwendige Schwankungsreserve, um Schätzfehler bei volatilen Steuern wie z. B. der Verrechnungssteuer aufzufangen.</p><p>Ebenfalls ins Ausgleichskonto fliessen Schätzfehler bei den Ausgaben, d. h. Abweichungen der effektiv getätigten von den budgetierten Ausgaben. Die effektiven Ausgaben liegen im langjährigen Durchschnitt systematisch unter den Ausgaben gemäss Voranschlag. Die Summe der nichtausgeschöpften Budgetkredite wird somit nur teilweise für die Nachträge beansprucht. Im Gegensatz zu den Einnahmenschätzfehlern kann bei den Ausgaben davon ausgegangen werden, dass sich die Schätzfehler längerfristig nicht ausgleichen. Die systematisch auftretenden Minderausgaben haben zur Folge, dass auch in Zukunft mit einer dauerhaften Übererfüllung der Schuldenbremse und einem weiteren Anstieg des Ausgleichskontos zu rechnen ist. Der daraus resultierende Schuldenabbau führt wiederum zu einer dauerhaften Senkung der Passivzinsen und erhöht somit den finanzpolitischen Handlungsspielraum.</p><p>Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Bestimmungen im Finanzhaushaltgesetz keine Erhöhung des Ausgabenplafonds zulasten des Ausgleichskontos zulassen. Diese asymmetrische Ausgestaltung war der explizite Wille des Parlaments. Dass die Ausführungsbestimmungen im Finanzhaushaltgesetz tendenziell zu einem Schuldenabbau führen, steht angesichts des starken Schuldenanstiegs in den Neunzigerjahren nicht im Widerspruch zur Stossrichtung der Schuldenbremse. Vor dem Hintergrund von voraussichtlich wieder steigenden Zinssätzen, dem noch immer hohen Schuldenstand und den absehbaren Belastungen aus der Alterung der Gesellschaft erachtet der Bundesrat einen weiteren massvollen Schuldenabbau nach wie vor als sinnvoll.</p><p>Ein allfälliger Übergang zu einer symmetrischen Bewirtschaftung des Ausgleichskontos müsste auf die Schätzfehler bei den Ausgaben beschränkt werden, da diese systematisch anfallen und deshalb zu einem dauerhaften Schuldenabbau führen. In diesem Sinn ist der Bundesrat bereit, die im Postulat Landolt 11.3547 geforderte Verwendung von Kreditresten zu prüfen. Ausserdem wird er im Evaluationsbericht zur Schuldenbremse gemäss Postulat Graber 10.4022 auch eine allgemeine Prüfung des Ausgleichskontos vornehmen. Zum jetzigen Zeitpunkt erachtet der Bundesrat die von der Motion verlangte Gesetzesänderung - angesichts des gut funktionierenden Instrumentariums zur Schuldenbremse - jedoch als voreilig.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Wechsel zu einem symmetrischen Umgang mit Fehlbeträgen und Überschüssen des Ausgleichskontos Schuldenbremse (Korrekturmechanismus in beide Richtungen) anstelle der derzeit geltenden Regelung gemäss Artikel 17 FHG vorzulegen. Das Ziel ist es, dass Fehlbeträge und Überschüsse des Ausgleichskontos im Verlauf mehrerer Jahre durch die Kürzung oder die Aufstockung des Höchstbetrags der Gesamtausgaben ausgeglichen werden können.</p>
- Ausgleichskonto Schuldenbremse
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