Rettung für energieintensive Betriebe dank Ausnahme von der KEV
- ShortId
-
11.3502
- Id
-
20113502
- Updated
-
28.07.2023 13:58
- Language
-
de
- Title
-
Rettung für energieintensive Betriebe dank Ausnahme von der KEV
- AdditionalIndexing
-
15;66;Einspeisevergütung;Energiepreis;Eisen- und Stahlindustrie;elektrische Energie;Preisrückgang;Schwerindustrie;Industriestandort Schweiz;Marktpreis;verarbeitende Industrie;Wettbewerbsfähigkeit;Halbstoff- und Papierindustrie
- 1
-
- L05K0705070207, Schwerindustrie
- L05K0705070208, verarbeitende Industrie
- L04K17030301, elektrische Energie
- L05K1701010605, Energiepreis
- L06K170303010103, Einspeisevergütung
- L04K07050202, Eisen- und Stahlindustrie
- L04K07050402, Halbstoff- und Papierindustrie
- L05K0703040305, Wettbewerbsfähigkeit
- L06K070507010402, Industriestandort Schweiz
- L03K110502, Marktpreis
- L04K11050501, Preisrückgang
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Die Strompreisfrage ist für energieintensive Unternehmen im internationalen wettbewerbsintensiven Umfeld existenziell und ein Schlüsselfaktor für Investitionen in der Schweiz. Die bereits bestehende Ausnahmeklausel für stromintensive Unternehmen (Art. 15b Abs .3 EnG) ist ungenügend und zu restriktiv.</p><p>Mit der Umsetzung der Strategie des Bundesrates für einen progressiven Ausstieg aus der Kernenergie werden die Energiepreise in der Schweiz einem stärkeren Druck ausgesetzt sein. Die energieintensiven Basisindustrien unseres Landes brauchen im internationalen Konkurrenzkampf beim Strompreis gleich lange Spiesse. Der kurzfristige strompolitische Handlungsbedarf ist ausgewiesen.</p>
- <p>Im Rahmen der letztjährigen Beratungen zur Änderung des Wasserrechtsgesetzes (SR 721.80) und des Energiegesetzes (EnG; SR 730.0) - parlamentarische Initiative 08.445, "Angemessene Wasserzinsen" - hat das Parlament die Möglichkeiten zur Entlastung der Grossverbraucher von der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) ausführlich diskutiert. Ständerat und Nationalrat lehnten am 18. Juni 2010 eine Lockerung der bestehenden Regelung (Art. 15b Abs. 3 EnG) ab.</p><p>Gemäss Artikel 28b Absatz 2 EnG wird der Bundesrat dem Parlament Mitte nächsten Jahres einen Bericht über das erschlossene und zukünftige Potenzial der einzelnen Teilbereiche der Elektrizitätsproduktion aus erneuerbaren Energien vorlegen. Dieser Bericht wird zugleich die aus der Energiestrategie 2050 für die KEV relevanten Fragen aufnehmen und Lösungen vorschlagen. Dabei wird auch die Frage einer weiter gehenden Befreiung der Elektrizitäts-Grossverbraucher vom Zuschlag nach Artikel 15b EnG erneut diskutiert werden. Das Parlament wird dann in Kenntnis eines Gesamtpaketes zur Optimierung und Weiterentwicklung der KEV seine Entscheidungen treffen können.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Energiegesetz (insbesondere Art. 15 Abs. 3 EnG) so anzupassen, dass die energieintensiven Unternehmen von dem KEV-Zuschlag vollständig entlastet werden.</p>
- Rettung für energieintensive Betriebe dank Ausnahme von der KEV
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Strompreisfrage ist für energieintensive Unternehmen im internationalen wettbewerbsintensiven Umfeld existenziell und ein Schlüsselfaktor für Investitionen in der Schweiz. Die bereits bestehende Ausnahmeklausel für stromintensive Unternehmen (Art. 15b Abs .3 EnG) ist ungenügend und zu restriktiv.</p><p>Mit der Umsetzung der Strategie des Bundesrates für einen progressiven Ausstieg aus der Kernenergie werden die Energiepreise in der Schweiz einem stärkeren Druck ausgesetzt sein. Die energieintensiven Basisindustrien unseres Landes brauchen im internationalen Konkurrenzkampf beim Strompreis gleich lange Spiesse. Der kurzfristige strompolitische Handlungsbedarf ist ausgewiesen.</p>
- <p>Im Rahmen der letztjährigen Beratungen zur Änderung des Wasserrechtsgesetzes (SR 721.80) und des Energiegesetzes (EnG; SR 730.0) - parlamentarische Initiative 08.445, "Angemessene Wasserzinsen" - hat das Parlament die Möglichkeiten zur Entlastung der Grossverbraucher von der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) ausführlich diskutiert. Ständerat und Nationalrat lehnten am 18. Juni 2010 eine Lockerung der bestehenden Regelung (Art. 15b Abs. 3 EnG) ab.</p><p>Gemäss Artikel 28b Absatz 2 EnG wird der Bundesrat dem Parlament Mitte nächsten Jahres einen Bericht über das erschlossene und zukünftige Potenzial der einzelnen Teilbereiche der Elektrizitätsproduktion aus erneuerbaren Energien vorlegen. Dieser Bericht wird zugleich die aus der Energiestrategie 2050 für die KEV relevanten Fragen aufnehmen und Lösungen vorschlagen. Dabei wird auch die Frage einer weiter gehenden Befreiung der Elektrizitäts-Grossverbraucher vom Zuschlag nach Artikel 15b EnG erneut diskutiert werden. Das Parlament wird dann in Kenntnis eines Gesamtpaketes zur Optimierung und Weiterentwicklung der KEV seine Entscheidungen treffen können.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Energiegesetz (insbesondere Art. 15 Abs. 3 EnG) so anzupassen, dass die energieintensiven Unternehmen von dem KEV-Zuschlag vollständig entlastet werden.</p>
- Rettung für energieintensive Betriebe dank Ausnahme von der KEV
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