Fragwürdige Lenkungsabgabe auf alkoholische Getränke
- ShortId
-
11.3509
- Id
-
20113509
- Updated
-
14.11.2025 07:55
- Language
-
de
- Title
-
Fragwürdige Lenkungsabgabe auf alkoholische Getränke
- AdditionalIndexing
-
2841;24;junger Mensch;Suchtprävention;Alkohol;Alkoholkonsum;Prävention;Preissteigerung;alkoholisches Getränk;Weinbau;Alkoholsteuer
- 1
-
- L06K140201010101, Alkohol
- L05K1402010101, alkoholisches Getränk
- L04K11070101, Alkoholsteuer
- L07K14020101010101, Alkoholkonsum
- L05K0107010204, junger Mensch
- L04K11050502, Preissteigerung
- L05K1401010116, Weinbau
- L05K0105050702, Prävention
- L06K010505070201, Suchtprävention
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. 7 Deziliter Wodka sind heute für weniger als 10 Franken, ein halber Liter Bier ist für weniger als 60 Rappen und ein Liter Wein für weniger als Fr. 1.50 erhältlich. Demgegenüber erwachsen der Allgemeinheit aus dem problematischen Konsum von Alkohol erhebliche Kosten. Gemäss einer Studie (Jeanrenaud, Claude et al., 2005, Le coût de la consommation de drogues illégales en Suisse. Schlussbericht) belaufen sich allein die sozialen Kosten aus der Alkoholabhängigkeit auf jährlich rund 6,5 Milliarden Franken.</p><p>Der Bundesrat hat im April 2009 dem Eidgenössischen Finanzdepartement den Auftrag erteilt, im Rahmen der Totalrevision des Alkoholgesetzes Massnahmen gegen alkoholische Getränke zu Billigstpreisen zu prüfen, so Mindestpreise und Formen der Lenkungsabgaben. Eine nähere Prüfung zeigte, dass Massnahmen, die sich ausschliesslich gegen Billigstpreis-Angebote richten, das Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der EU sowie die Wirtschaftsfreiheit verletzen würden. Im Rahmen der Vernehmlassung beschränkte sich der Bundesrat darauf, für alle alkoholischen Getränke die Pflicht kostendeckender Preise vorzuschlagen.</p><p>Diese Massnahme geht jedoch diversen Vernehmlassern zur Totalrevision des Alkoholgesetzes - so auch mehreren Kantonen - zu wenig weit. Sie verlangen die Prüfung oder Einführung einer alkoholgehaltsabhängigen Lenkungsabgabe.</p><p>Am 7. September 2011 hat der Bundesrat vom Ergebnis der Vernehmlassung Kenntnis genommen und entschieden, auf die Einführung einer Lenkungsabgabe auf alkoholischen Getränken zu verzichten.</p><p>2./3./5. Eine alkoholgehaltsabhängige Lenkungsabgabe verstösst zwar nicht gegen das Freihandelsabkommen der Schweiz mit der EU, weil sie die alkoholischen Getränke aller Preisklassen verteuert und sich damit nicht diskriminierend gegenüber importierten Produkten auswirkt (Epiney, Astrid/Pirker, Benedikt, 2009, Zur Vereinbarkeit ausgewählter Modelle von Lenkungsabgaben auf Alkoholika mit dem Freihandelsabkommen Schweiz-EU und der Wirtschaftsfreiheit, Freiburg), wirft jedoch verfassungsrechtliche Fragen auf: Ein Gutachten (Pascal Mahon, 2011, Intégration de la réglementation sur le commerce des boissons fermentées dans la loi sur l'alcool. Questions de constitutionalité - avis de droit complémentaire à celui du 28 février 2011, Neuenburg) beurteilt die alkoholgehaltsabhängige Lenkungsabgabe als verfassungswidrig. Ein anderes Gutachten (Keller, Helen/Hauser, Matthias, 2011, Rechtsgutachten über die Bundeskompetenz zur Erhebung einer Lenkungsabgabe auf alkoholhaltigen Getränken) bejaht zwar die verfassungsrechtliche Zulässigkeit im Grundsatz, ortet jedoch Probleme bei der Verhältnismässigkeit: Eine Lenkungsabgabe auf alkoholischen Getränken erzielt nur bei einem hohen Preisaufschlag Wirkung (vgl. Ziff. 2.1.5 des Erläuternden Berichts zum Alkoholgesetz). Eine derartige Verteuerung lässt sich jedoch schwerlich rechtfertigen, zumal die Mehrzahl der alkoholischen Getränke preislich kaum Anlass zu Kritik gibt, und der Alkoholkonsum in der Schweiz seit rund zwanzig Jahren im Sinken begriffen ist. Entsprechend wäre fraglich, ob sich das berechtigte Anliegen, übermässigen Alkoholgenuss von Jugendlichen einzuschränken, mit einer solchen Massnahme nachhaltig umsetzen liesse.</p><p>4./6. Eine Lenkungsabgabe auf alkoholischen Getränken wirft entweder Fragen der Verhältnismässigkeit oder solche der Nachhaltigkeit auf. Vor diesem Hintergrund verzichtete der Bundesrat auf eine weitere Prüfung ihrer Auswirkungen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In den Medien war zu lesen, dass das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beabsichtigt, eine neue Lenkungsabgabe auf alkoholische Getränke einzuführen. In diesem Zusammenhang stellen sich die folgenden Fragen:</p><p>1. Handelt es sich dabei um eine Strategie des gesamten Bundesrates oder lediglich um einen Vorschlag der EFD-Vorsteherin?</p><p>2. Ist der Bundesrat der Auffassung, dass eine Lenkungsabgabe auf sämtliche alkoholische Produkte zum Zweck der Einschränkung des exzessiven Konsums gewisser Jugendlicher dem Gebot der Verhältnismässigkeit entspricht? Hat er in seinen Überlegungen mit einbezogen, dass die überwältigende Mehrheit der Schweizer Bevölkerung Alkohol in unproblematischem Ausmass konsumiert und dass sich der übermässige Konsum jugendlicher Rauschtrinker vor allem auf Alcopops und Spirituosen konzentriert? Verfolgt der Bundesrat die Absicht, durch die Hintertür der Prävention eine neue Steuer einzuführen?</p><p>3. Kann er Angaben dazu machen, in welchem Ausmass die einzelnen alkoholischen Produkte, welche heute bereits durch Spirituosensteuer, Biersteuer und Mehrwertsteuer belastet sind, mit einer Lenkungsabgabe effektiv verteuert werden?</p><p>4. Teilt er unsere Befürchtung, dass die Schweizer Weinproduzenten aufgrund dieser Verteuerung in substanziellem Ausmass Marktanteile an die ausländische Konkurrenz verlieren würden, insbesondere, da sie heute bereits mit hohen Lohn- und Produktionskosten und dem gegenüber Euro und Dollar starken Schweizerfranken konfrontiert sind?</p><p>5. Wie beurteilt er die Verfassungsmässigkeit einer Lenkungsabgabe namentlich auf Wein, unter Berücksichtigung von Artikel 131 der Bundesverfassung?</p><p>6. Erachtet er eine Lenkungsabgabe angesichts der hohen Bürokratiekosten für Erhebung und Inkasso sowie Rückvergütung der eingezogenen Beträge als geeignetes Mittel für Prävention und Jugendschutz?</p>
- Fragwürdige Lenkungsabgabe auf alkoholische Getränke
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. 7 Deziliter Wodka sind heute für weniger als 10 Franken, ein halber Liter Bier ist für weniger als 60 Rappen und ein Liter Wein für weniger als Fr. 1.50 erhältlich. Demgegenüber erwachsen der Allgemeinheit aus dem problematischen Konsum von Alkohol erhebliche Kosten. Gemäss einer Studie (Jeanrenaud, Claude et al., 2005, Le coût de la consommation de drogues illégales en Suisse. Schlussbericht) belaufen sich allein die sozialen Kosten aus der Alkoholabhängigkeit auf jährlich rund 6,5 Milliarden Franken.</p><p>Der Bundesrat hat im April 2009 dem Eidgenössischen Finanzdepartement den Auftrag erteilt, im Rahmen der Totalrevision des Alkoholgesetzes Massnahmen gegen alkoholische Getränke zu Billigstpreisen zu prüfen, so Mindestpreise und Formen der Lenkungsabgaben. Eine nähere Prüfung zeigte, dass Massnahmen, die sich ausschliesslich gegen Billigstpreis-Angebote richten, das Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der EU sowie die Wirtschaftsfreiheit verletzen würden. Im Rahmen der Vernehmlassung beschränkte sich der Bundesrat darauf, für alle alkoholischen Getränke die Pflicht kostendeckender Preise vorzuschlagen.</p><p>Diese Massnahme geht jedoch diversen Vernehmlassern zur Totalrevision des Alkoholgesetzes - so auch mehreren Kantonen - zu wenig weit. Sie verlangen die Prüfung oder Einführung einer alkoholgehaltsabhängigen Lenkungsabgabe.</p><p>Am 7. September 2011 hat der Bundesrat vom Ergebnis der Vernehmlassung Kenntnis genommen und entschieden, auf die Einführung einer Lenkungsabgabe auf alkoholischen Getränken zu verzichten.</p><p>2./3./5. Eine alkoholgehaltsabhängige Lenkungsabgabe verstösst zwar nicht gegen das Freihandelsabkommen der Schweiz mit der EU, weil sie die alkoholischen Getränke aller Preisklassen verteuert und sich damit nicht diskriminierend gegenüber importierten Produkten auswirkt (Epiney, Astrid/Pirker, Benedikt, 2009, Zur Vereinbarkeit ausgewählter Modelle von Lenkungsabgaben auf Alkoholika mit dem Freihandelsabkommen Schweiz-EU und der Wirtschaftsfreiheit, Freiburg), wirft jedoch verfassungsrechtliche Fragen auf: Ein Gutachten (Pascal Mahon, 2011, Intégration de la réglementation sur le commerce des boissons fermentées dans la loi sur l'alcool. Questions de constitutionalité - avis de droit complémentaire à celui du 28 février 2011, Neuenburg) beurteilt die alkoholgehaltsabhängige Lenkungsabgabe als verfassungswidrig. Ein anderes Gutachten (Keller, Helen/Hauser, Matthias, 2011, Rechtsgutachten über die Bundeskompetenz zur Erhebung einer Lenkungsabgabe auf alkoholhaltigen Getränken) bejaht zwar die verfassungsrechtliche Zulässigkeit im Grundsatz, ortet jedoch Probleme bei der Verhältnismässigkeit: Eine Lenkungsabgabe auf alkoholischen Getränken erzielt nur bei einem hohen Preisaufschlag Wirkung (vgl. Ziff. 2.1.5 des Erläuternden Berichts zum Alkoholgesetz). Eine derartige Verteuerung lässt sich jedoch schwerlich rechtfertigen, zumal die Mehrzahl der alkoholischen Getränke preislich kaum Anlass zu Kritik gibt, und der Alkoholkonsum in der Schweiz seit rund zwanzig Jahren im Sinken begriffen ist. Entsprechend wäre fraglich, ob sich das berechtigte Anliegen, übermässigen Alkoholgenuss von Jugendlichen einzuschränken, mit einer solchen Massnahme nachhaltig umsetzen liesse.</p><p>4./6. Eine Lenkungsabgabe auf alkoholischen Getränken wirft entweder Fragen der Verhältnismässigkeit oder solche der Nachhaltigkeit auf. Vor diesem Hintergrund verzichtete der Bundesrat auf eine weitere Prüfung ihrer Auswirkungen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In den Medien war zu lesen, dass das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beabsichtigt, eine neue Lenkungsabgabe auf alkoholische Getränke einzuführen. In diesem Zusammenhang stellen sich die folgenden Fragen:</p><p>1. Handelt es sich dabei um eine Strategie des gesamten Bundesrates oder lediglich um einen Vorschlag der EFD-Vorsteherin?</p><p>2. Ist der Bundesrat der Auffassung, dass eine Lenkungsabgabe auf sämtliche alkoholische Produkte zum Zweck der Einschränkung des exzessiven Konsums gewisser Jugendlicher dem Gebot der Verhältnismässigkeit entspricht? Hat er in seinen Überlegungen mit einbezogen, dass die überwältigende Mehrheit der Schweizer Bevölkerung Alkohol in unproblematischem Ausmass konsumiert und dass sich der übermässige Konsum jugendlicher Rauschtrinker vor allem auf Alcopops und Spirituosen konzentriert? Verfolgt der Bundesrat die Absicht, durch die Hintertür der Prävention eine neue Steuer einzuführen?</p><p>3. Kann er Angaben dazu machen, in welchem Ausmass die einzelnen alkoholischen Produkte, welche heute bereits durch Spirituosensteuer, Biersteuer und Mehrwertsteuer belastet sind, mit einer Lenkungsabgabe effektiv verteuert werden?</p><p>4. Teilt er unsere Befürchtung, dass die Schweizer Weinproduzenten aufgrund dieser Verteuerung in substanziellem Ausmass Marktanteile an die ausländische Konkurrenz verlieren würden, insbesondere, da sie heute bereits mit hohen Lohn- und Produktionskosten und dem gegenüber Euro und Dollar starken Schweizerfranken konfrontiert sind?</p><p>5. Wie beurteilt er die Verfassungsmässigkeit einer Lenkungsabgabe namentlich auf Wein, unter Berücksichtigung von Artikel 131 der Bundesverfassung?</p><p>6. Erachtet er eine Lenkungsabgabe angesichts der hohen Bürokratiekosten für Erhebung und Inkasso sowie Rückvergütung der eingezogenen Beträge als geeignetes Mittel für Prävention und Jugendschutz?</p>
- Fragwürdige Lenkungsabgabe auf alkoholische Getränke
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