Gleichstellungsgesetz. Umfassende Informationskampagne

ShortId
11.3514
Id
20113514
Updated
28.07.2023 12:18
Language
de
Title
Gleichstellungsgesetz. Umfassende Informationskampagne
AdditionalIndexing
12;15;Gleichstellung von Mann und Frau;Lohngleichheit;Weiterbildung;Informationskampagne;wirtschaftliche Diskriminierung;Frauenarbeit;Gesetz;Gesetzesevaluation
1
  • L04K05020305, Gleichstellung von Mann und Frau
  • L05K0503010102, Gesetz
  • L05K1201020301, Informationskampagne
  • L05K0702010305, Lohngleichheit
  • L04K05020411, wirtschaftliche Diskriminierung
  • L04K13030203, Weiterbildung
  • L05K0702030205, Frauenarbeit
  • L04K08070301, Gesetzesevaluation
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In diesem Jahr feiern wir 40 Jahre Stimm- und Wahlrecht für Frauen, 30 Jahre Verankerung der Gleichstellung von Frau und Mann in der Verfassung - der entsprechende Artikel wurde 1981 vom Volk angenommen - und das 15-jährige Bestehen des Gleichstellungsgesetzes.</p><p>Eine im Jahr 2006 durchgeführte Studie zum Gleichstellungsgesetz zeigt, dass dieses Gesetz in der Öffentlichkeit, aber auch in den Personenkreisen, die das Gesetz umsetzen sollen, beispielsweise die juristischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, noch nicht hinreichend bekannt ist. Auch die Personalverantwortlichen und die Führungskräfte kleiner und mittlerer Unternehmen sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter selbst sind unzureichend informiert. In den Jahren 2006 und 2008 sowie in diesem Frühjahr wurden unterschiedliche Studien zu den Lohnunterschieden zwischen Frauen und Männern durchgeführt, die belegen, dass die Differenzen fortbestehen. Dies zeigt, dass die Gleichstellung von Frau und Mann in der Praxis noch nicht umgesetzt und dass eine entsprechende Aufklärung notwendig ist.</p><p>Der Bundesrat wird in seiner Funktion als Garant für die Umsetzung von Gesetzen beauftragt, eine umfassende Informationskampagne zum Gleichstellungsgesetz in die Wege zu leiten. Mit dieser Kampagne soll der Kenntnisstand zu diesem Gesetz erhöht werden. Sie soll auch einen konstruktiven und umfassenden Dialog zur Lohngleichheit anregen. Wenn man bedenkt, dass in zahlreichen Branchen der Bedarf an Arbeitskräften steigt und dass immer mehr Frauen ein hervorragendes Bildungsniveau erreichen, wird einem klar, dass eine solche Kampagne nicht nur für die Gleichstellung von Bedeutung wäre; durch die umfassende Integration von Frauen in die Arbeitswelt wäre sie auch wichtig für eine gesunde schweizerische Wirtschaft.</p>
  • <p>Der Bundesrat teilt die Meinung, dass die Information über das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GlG) und die Lohndiskriminierung nicht nur für die Gleichstellung, sondern auch für eine gesunde Schweizer Wirtschaft wichtig ist. Dies ist einer der Gründe, weshalb der Bundesrat (vertreten durch das Bundesamt für Justiz, BJ, das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann, EBG, und das Staatssekretariat für Wirtschaft, Seco) den Lohngleichheitsdialog aktiv unterstützt.</p><p>Im Nachgang zum Bericht des Bundesrates über die Evaluation der Wirksamkeit des Gleichstellungsgesetzes (BBl 2006 3161) war der Bund an verschiedenen Publikationen beteiligt mit dem Ziel, die Arbeitswelt und die breite Öffentlichkeit über den Inhalt des Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Frau und Mann zu informieren. 2006 hat das EBG eine Sondernummer der Zeitschrift "Aktuelle Juristische Praxis" zu "Zehn Jahre Gleichstellungsgesetz" koordiniert. Der Faltprospekt "Das Gleichstellungsgesetz zeigt Wirkung" wurde bei Unternehmen breit verteilt. 2007 hat das EBG die Broschüre "Gleichstellung im Erwerbsleben", die sich an die breite Öffentlichkeit richtet und zahlreiche Beispiele direkter und indirekter Diskriminierungen enthält, neu aufgelegt. 2009 und 2011 hat das EBG zwei Kommentare zum Gleichstellungsgesetz mit herausgegeben, einen auf Deutsch (zweite Auflage) und einen auf Französisch.</p><p>Darüber hinaus hat der Bund mehrere Weiterbildungstagungen zum Diskriminierungsverbot im Sinne des Gleichstellungsgesetzes durchgeführt, insbesondere:</p><p>- 2006, EBG/BJ, Luzern, für Richterinnen und Richter sowie Anwältinnen und Anwälte.</p><p>- 2008, EBG/Seco, Tagung zur sexuellen Belästigung für Führungskräfte und Personalverantwortliche.</p><p>- 2009 und 2011, EBG/BJ, zusammen mit der Schweizerischen Konferenz der Schlichtungsstellen, für Schlichtungsstellen und Personalverantwortliche.</p><p>- 2010, EBG, Lohngleichheitstagung, für Führungskräfte und Personalverantwortliche.</p><p>Schliesslich unterstützt das EBG mittels Finanzhilfen mehrere Projekte mit dem Ziel, dieses Gesetz besser bekanntzumachen. Erwähnt sei die Schulungs-DVD "Lohngleichheitsreport", die sich unter anderem an Führungskräfte und Personalverantwortliche richtet. Ein weiteres Beispiel sind die Internetseiten <a href="http://www.gleichstellungsgesetz.ch/">www.gleichstellungsgesetz.ch</a> und <a href="http://www.leg.ch/">www.leg.ch</a>, auf denen sich Zusammenfassungen der wichtigsten Gerichtsentscheide in dieser Sache finden. Wie wichtig diese Datenbanken sind, hat eine Umfrage bei den Anwältinnen und Anwälten gezeigt. Seit 2009 kann das EBG mit Finanzhilfen auch Projekte von privaten Unternehmen unterstützen, die die Gleichstellung im Erwerbsleben und die betriebliche Chancengleichheit anstreben.</p><p>Für 2012 hat das EBG vorgesehen, eine Weiterbildungstagung zum Diskriminierungsverbot nach Gleichstellungsgesetz durchzuführen. Da seine Mittel beschränkt sind, muss das EBG seine Angebote gestaffelt organisieren. In Zusammenarbeit mit den interessierten Kreisen werden ab 2013 weitere Kurse für Personalverantwortliche durchgeführt.</p><p>Zusammenfassend kann festgestellt werden: Auch wenn es bisher keine Informationskampagne zum Gleichstellungsgesetz für die breite Öffentlichkeit gegeben hat, wurden in den letzten Jahren und werden auch in nächster Zukunft zahlreiche Massnahmen ergriffen, die ein ausgewähltes oder ein breites Publikum ansprechen. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass diese ausreichend und den verfügbaren Ressourcen angemessen sind.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine umfassende öffentliche Informationskampagne zur Gleichstellung, insbesondere zu Massnahmen gegen die Lohndiskriminierung, zu veranlassen. Im Rahmen dieser Kampagne sollen auch Weiterbildungsmassnahmen für Angestellte, Personalverantwortliche sowie juristische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von kleinen und mittleren Unternehmen gefördert werden.</p>
  • Gleichstellungsgesetz. Umfassende Informationskampagne
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In diesem Jahr feiern wir 40 Jahre Stimm- und Wahlrecht für Frauen, 30 Jahre Verankerung der Gleichstellung von Frau und Mann in der Verfassung - der entsprechende Artikel wurde 1981 vom Volk angenommen - und das 15-jährige Bestehen des Gleichstellungsgesetzes.</p><p>Eine im Jahr 2006 durchgeführte Studie zum Gleichstellungsgesetz zeigt, dass dieses Gesetz in der Öffentlichkeit, aber auch in den Personenkreisen, die das Gesetz umsetzen sollen, beispielsweise die juristischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, noch nicht hinreichend bekannt ist. Auch die Personalverantwortlichen und die Führungskräfte kleiner und mittlerer Unternehmen sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter selbst sind unzureichend informiert. In den Jahren 2006 und 2008 sowie in diesem Frühjahr wurden unterschiedliche Studien zu den Lohnunterschieden zwischen Frauen und Männern durchgeführt, die belegen, dass die Differenzen fortbestehen. Dies zeigt, dass die Gleichstellung von Frau und Mann in der Praxis noch nicht umgesetzt und dass eine entsprechende Aufklärung notwendig ist.</p><p>Der Bundesrat wird in seiner Funktion als Garant für die Umsetzung von Gesetzen beauftragt, eine umfassende Informationskampagne zum Gleichstellungsgesetz in die Wege zu leiten. Mit dieser Kampagne soll der Kenntnisstand zu diesem Gesetz erhöht werden. Sie soll auch einen konstruktiven und umfassenden Dialog zur Lohngleichheit anregen. Wenn man bedenkt, dass in zahlreichen Branchen der Bedarf an Arbeitskräften steigt und dass immer mehr Frauen ein hervorragendes Bildungsniveau erreichen, wird einem klar, dass eine solche Kampagne nicht nur für die Gleichstellung von Bedeutung wäre; durch die umfassende Integration von Frauen in die Arbeitswelt wäre sie auch wichtig für eine gesunde schweizerische Wirtschaft.</p>
    • <p>Der Bundesrat teilt die Meinung, dass die Information über das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GlG) und die Lohndiskriminierung nicht nur für die Gleichstellung, sondern auch für eine gesunde Schweizer Wirtschaft wichtig ist. Dies ist einer der Gründe, weshalb der Bundesrat (vertreten durch das Bundesamt für Justiz, BJ, das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann, EBG, und das Staatssekretariat für Wirtschaft, Seco) den Lohngleichheitsdialog aktiv unterstützt.</p><p>Im Nachgang zum Bericht des Bundesrates über die Evaluation der Wirksamkeit des Gleichstellungsgesetzes (BBl 2006 3161) war der Bund an verschiedenen Publikationen beteiligt mit dem Ziel, die Arbeitswelt und die breite Öffentlichkeit über den Inhalt des Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Frau und Mann zu informieren. 2006 hat das EBG eine Sondernummer der Zeitschrift "Aktuelle Juristische Praxis" zu "Zehn Jahre Gleichstellungsgesetz" koordiniert. Der Faltprospekt "Das Gleichstellungsgesetz zeigt Wirkung" wurde bei Unternehmen breit verteilt. 2007 hat das EBG die Broschüre "Gleichstellung im Erwerbsleben", die sich an die breite Öffentlichkeit richtet und zahlreiche Beispiele direkter und indirekter Diskriminierungen enthält, neu aufgelegt. 2009 und 2011 hat das EBG zwei Kommentare zum Gleichstellungsgesetz mit herausgegeben, einen auf Deutsch (zweite Auflage) und einen auf Französisch.</p><p>Darüber hinaus hat der Bund mehrere Weiterbildungstagungen zum Diskriminierungsverbot im Sinne des Gleichstellungsgesetzes durchgeführt, insbesondere:</p><p>- 2006, EBG/BJ, Luzern, für Richterinnen und Richter sowie Anwältinnen und Anwälte.</p><p>- 2008, EBG/Seco, Tagung zur sexuellen Belästigung für Führungskräfte und Personalverantwortliche.</p><p>- 2009 und 2011, EBG/BJ, zusammen mit der Schweizerischen Konferenz der Schlichtungsstellen, für Schlichtungsstellen und Personalverantwortliche.</p><p>- 2010, EBG, Lohngleichheitstagung, für Führungskräfte und Personalverantwortliche.</p><p>Schliesslich unterstützt das EBG mittels Finanzhilfen mehrere Projekte mit dem Ziel, dieses Gesetz besser bekanntzumachen. Erwähnt sei die Schulungs-DVD "Lohngleichheitsreport", die sich unter anderem an Führungskräfte und Personalverantwortliche richtet. Ein weiteres Beispiel sind die Internetseiten <a href="http://www.gleichstellungsgesetz.ch/">www.gleichstellungsgesetz.ch</a> und <a href="http://www.leg.ch/">www.leg.ch</a>, auf denen sich Zusammenfassungen der wichtigsten Gerichtsentscheide in dieser Sache finden. Wie wichtig diese Datenbanken sind, hat eine Umfrage bei den Anwältinnen und Anwälten gezeigt. Seit 2009 kann das EBG mit Finanzhilfen auch Projekte von privaten Unternehmen unterstützen, die die Gleichstellung im Erwerbsleben und die betriebliche Chancengleichheit anstreben.</p><p>Für 2012 hat das EBG vorgesehen, eine Weiterbildungstagung zum Diskriminierungsverbot nach Gleichstellungsgesetz durchzuführen. Da seine Mittel beschränkt sind, muss das EBG seine Angebote gestaffelt organisieren. In Zusammenarbeit mit den interessierten Kreisen werden ab 2013 weitere Kurse für Personalverantwortliche durchgeführt.</p><p>Zusammenfassend kann festgestellt werden: Auch wenn es bisher keine Informationskampagne zum Gleichstellungsgesetz für die breite Öffentlichkeit gegeben hat, wurden in den letzten Jahren und werden auch in nächster Zukunft zahlreiche Massnahmen ergriffen, die ein ausgewähltes oder ein breites Publikum ansprechen. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass diese ausreichend und den verfügbaren Ressourcen angemessen sind.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine umfassende öffentliche Informationskampagne zur Gleichstellung, insbesondere zu Massnahmen gegen die Lohndiskriminierung, zu veranlassen. Im Rahmen dieser Kampagne sollen auch Weiterbildungsmassnahmen für Angestellte, Personalverantwortliche sowie juristische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von kleinen und mittleren Unternehmen gefördert werden.</p>
    • Gleichstellungsgesetz. Umfassende Informationskampagne

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