Neat-Zulauf/Wisenberg. Hält die Schweiz ihre internationalen Vereinbarungen ein?

ShortId
11.3519
Id
20113519
Updated
28.07.2023 05:37
Language
de
Title
Neat-Zulauf/Wisenberg. Hält die Schweiz ihre internationalen Vereinbarungen ein?
AdditionalIndexing
48;Eisenbahnbau;Deutschland;Basel (Kanton);Schienenverkehr;internationales Übereinkommen;internationaler Verkehr;NEAT;Verkehrslinie
1
  • L05K1803020701, NEAT
  • L04K18030204, Eisenbahnbau
  • L04K18010105, internationaler Verkehr
  • L05K1801021801, Verkehrslinie
  • L04K03010105, Deutschland
  • L03K180302, Schienenverkehr
  • L03K100202, internationales Übereinkommen
  • L05K0301010103, Basel (Kanton)
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>1./2. Frau Bundesrätin Leuthard hat sich auf die Vereinbarung vom 6. September 1996 zwischen dem Vorsteher des Eidgenössischen Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartementes und dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Zulaufes zur neuen Eisenbahn-Alpentransversale (Neat) in der Schweiz (SR 0.742.140.313.69) bezogen.</p><p>3. In der genannten Vereinbarung geht es primär darum, durch Massnahmen bei der Schieneninfrastruktur die Leistungsfähigkeit für den grenzüberschreitenden Personen- und Güterverkehr insbesondere auf der Neat-Haupt-Zulaufstrecke Karlsruhe-Freiburg i. Br.-Basel zu sichern (Art. 1). In Artikel 2 werden Massnahmen auch auf schweizerischer Seite genannt, die schritthaltend mit der Verkehrsnachfrage und aufeinander abgestimmt die nötigen Kapazitäten sichern sollen. Eine neue Linie von Basel durch den Jura (z. B. durch den Wisenberg) ist somit erst dann zu realisieren, wenn deren Bedarf nachgewiesen ist.</p><p>Die erwartete grenzüberschreitende Nachfrage mit der Eröffnung der beiden Neat-Tunnel wurde überprüft, und die entsprechend notwendigen Massnahmen wurden definiert. Sie kann mit den Infrastruktur-Ausbauprojekten und Massnahmen bedient werden, die im Rahmen von ZEB sowie in der Vernehmlassungsvorlage zu "Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur" (Fabi) im "Ausbauschritt 2025" des strategischen Entwicklungsprogramms (Step) vorgesehen sind. Dort sind in einer ersten Dringlichkeitsstufe Massnahmen im Raum Basel, wie der Ausbau Basel-Ost sowie die Entflechtung Pratteln, enthalten, die einem dritten Juradurchstich zeitlich vorzuziehen sind. Planung und Bau eines dritten Juradurchstiches sind in der zweiten Dringlichkeitsstufe Step vorgesehen. Mit Fabi sieht der Bundesrat vor, dem Parlament einmal in jeder Legislatur einen Bericht vorzulegen, in dem die Rahmenbedingungen für die Schienenverkehrsangebots- und -Infrastrukturplanung überprüft und bei massgeblichen Änderungen die Planungen aktualisiert werden. Dem Parlament werden voraussichtlich alle vier bis acht Jahre weitere Ausbauschritte vorgeschlagen. Die Vernehmlassung zu Fabi ist am 8. Juli 2011 beendet worden und wird nun ausgewertet. Der Bundesrat wird die Botschaft Anfang 2012 zuhanden des Parlamentes verabschieden.</p><p>4. Der Lenkungsausschuss trifft sich etwa zweimal pro Jahr, um die Entwicklung im Neat-Zulauf zu besprechen. Im Auftrag dieses Gremiums wurden 2008 mit der "Trinationalen Langfristplanung Basel" die künftigen Infrastrukturbedürfnisse untersucht und allenfalls nötige, noch nicht beschlossene Ausbaumassnahmen identifiziert. Dabei ergab sich, dass in der Schweiz die benötigten Kapazitäten durch kleinere ergänzende Massnahmen - allerdings mit gewissen betrieblichen Einschränkungen - ohne neuen Juradurchstich bereitgestellt werden können. Nur wenn der Güter- und der Personenverkehr deutlich über die prognostizierten Mengen hinaus ansteigen sollten, wäre die Dringlichkeit einer neuen Verbindung zwischen Basel und dem Raum Olten zu überprüfen.</p><p>5. Die Schweiz gedenkt die Vereinbarung einzuhalten, eine Kündigung steht nicht zur Diskussion.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Bundesrätin Doris Leuthard hat angesichts der Einsprachen gegen die deutsche Rheintalbahn in einem Interview mit der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ)" gesagt: "Wir Schweizer gehen jedenfalls als Freunde und Nachbarn davon aus, dass alle internationalen Vereinbarungen eingehalten werden." ("Im Gespräch: Doris Leuthard, Schweizer Energie- und Verkehrsministerin: 'Wir machen auch Stresstests, aber wir nennen das nicht so'", "FAZ" vom 14. April 2011, S. 13.) In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Auf welche Vereinbarungen hat sich Bundesrätin Leuthard bezogen?</p><p>2. Gehört die Vereinbarung vom 6. September 1996 zwischen dem damaligen Vorsteher des Eidgenössischen Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartementes und dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Zulaufes zur neuen Eisenbahn-Alpentransversale (Neat) in der Schweiz (SR 0.742.140.313.69) ebenfalls zu diesen internationalen Vereinbarungen, deren Einhaltung die Schweiz erwartet?</p><p>3. In der genannten Vereinbarung hat die Schweiz die Erhöhung der Kapazitäten durch den "Bau einer neuen Linie aus dem Raum Basel durch den Jura" zugesagt (Art. 2 Abs. 2 Bst. b der Vereinbarung). Wie gedenkt der Bundesrat diese Verpflichtung einzuhalten?</p><p>4. Mit dieser Vereinbarung wurde ein Lenkungsausschuss zur Behandlung von Umsetzungsfragen eingesetzt, der mindestens einmal im Jahr einberufen wird und ein Ausführungsprogramm der vereinbarten Massnahmen erarbeitet (Art. 5 Abs. 1 und 3 der Vereinbarung). Welchen Stellenwert hat die genannte dritte Juraquerung (im Volksmund: "Wisenberg") in diesem Ausführungsprogramm?</p><p>5. Gedenkt die Schweiz, die Vereinbarung in allen Punkten einzuhalten oder sie auf den nächstmöglichen Termin zu kündigen?</p>
  • Neat-Zulauf/Wisenberg. Hält die Schweiz ihre internationalen Vereinbarungen ein?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./2. Frau Bundesrätin Leuthard hat sich auf die Vereinbarung vom 6. September 1996 zwischen dem Vorsteher des Eidgenössischen Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartementes und dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Zulaufes zur neuen Eisenbahn-Alpentransversale (Neat) in der Schweiz (SR 0.742.140.313.69) bezogen.</p><p>3. In der genannten Vereinbarung geht es primär darum, durch Massnahmen bei der Schieneninfrastruktur die Leistungsfähigkeit für den grenzüberschreitenden Personen- und Güterverkehr insbesondere auf der Neat-Haupt-Zulaufstrecke Karlsruhe-Freiburg i. Br.-Basel zu sichern (Art. 1). In Artikel 2 werden Massnahmen auch auf schweizerischer Seite genannt, die schritthaltend mit der Verkehrsnachfrage und aufeinander abgestimmt die nötigen Kapazitäten sichern sollen. Eine neue Linie von Basel durch den Jura (z. B. durch den Wisenberg) ist somit erst dann zu realisieren, wenn deren Bedarf nachgewiesen ist.</p><p>Die erwartete grenzüberschreitende Nachfrage mit der Eröffnung der beiden Neat-Tunnel wurde überprüft, und die entsprechend notwendigen Massnahmen wurden definiert. Sie kann mit den Infrastruktur-Ausbauprojekten und Massnahmen bedient werden, die im Rahmen von ZEB sowie in der Vernehmlassungsvorlage zu "Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur" (Fabi) im "Ausbauschritt 2025" des strategischen Entwicklungsprogramms (Step) vorgesehen sind. Dort sind in einer ersten Dringlichkeitsstufe Massnahmen im Raum Basel, wie der Ausbau Basel-Ost sowie die Entflechtung Pratteln, enthalten, die einem dritten Juradurchstich zeitlich vorzuziehen sind. Planung und Bau eines dritten Juradurchstiches sind in der zweiten Dringlichkeitsstufe Step vorgesehen. Mit Fabi sieht der Bundesrat vor, dem Parlament einmal in jeder Legislatur einen Bericht vorzulegen, in dem die Rahmenbedingungen für die Schienenverkehrsangebots- und -Infrastrukturplanung überprüft und bei massgeblichen Änderungen die Planungen aktualisiert werden. Dem Parlament werden voraussichtlich alle vier bis acht Jahre weitere Ausbauschritte vorgeschlagen. Die Vernehmlassung zu Fabi ist am 8. Juli 2011 beendet worden und wird nun ausgewertet. Der Bundesrat wird die Botschaft Anfang 2012 zuhanden des Parlamentes verabschieden.</p><p>4. Der Lenkungsausschuss trifft sich etwa zweimal pro Jahr, um die Entwicklung im Neat-Zulauf zu besprechen. Im Auftrag dieses Gremiums wurden 2008 mit der "Trinationalen Langfristplanung Basel" die künftigen Infrastrukturbedürfnisse untersucht und allenfalls nötige, noch nicht beschlossene Ausbaumassnahmen identifiziert. Dabei ergab sich, dass in der Schweiz die benötigten Kapazitäten durch kleinere ergänzende Massnahmen - allerdings mit gewissen betrieblichen Einschränkungen - ohne neuen Juradurchstich bereitgestellt werden können. Nur wenn der Güter- und der Personenverkehr deutlich über die prognostizierten Mengen hinaus ansteigen sollten, wäre die Dringlichkeit einer neuen Verbindung zwischen Basel und dem Raum Olten zu überprüfen.</p><p>5. Die Schweiz gedenkt die Vereinbarung einzuhalten, eine Kündigung steht nicht zur Diskussion.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Bundesrätin Doris Leuthard hat angesichts der Einsprachen gegen die deutsche Rheintalbahn in einem Interview mit der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ)" gesagt: "Wir Schweizer gehen jedenfalls als Freunde und Nachbarn davon aus, dass alle internationalen Vereinbarungen eingehalten werden." ("Im Gespräch: Doris Leuthard, Schweizer Energie- und Verkehrsministerin: 'Wir machen auch Stresstests, aber wir nennen das nicht so'", "FAZ" vom 14. April 2011, S. 13.) In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Auf welche Vereinbarungen hat sich Bundesrätin Leuthard bezogen?</p><p>2. Gehört die Vereinbarung vom 6. September 1996 zwischen dem damaligen Vorsteher des Eidgenössischen Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartementes und dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Zulaufes zur neuen Eisenbahn-Alpentransversale (Neat) in der Schweiz (SR 0.742.140.313.69) ebenfalls zu diesen internationalen Vereinbarungen, deren Einhaltung die Schweiz erwartet?</p><p>3. In der genannten Vereinbarung hat die Schweiz die Erhöhung der Kapazitäten durch den "Bau einer neuen Linie aus dem Raum Basel durch den Jura" zugesagt (Art. 2 Abs. 2 Bst. b der Vereinbarung). Wie gedenkt der Bundesrat diese Verpflichtung einzuhalten?</p><p>4. Mit dieser Vereinbarung wurde ein Lenkungsausschuss zur Behandlung von Umsetzungsfragen eingesetzt, der mindestens einmal im Jahr einberufen wird und ein Ausführungsprogramm der vereinbarten Massnahmen erarbeitet (Art. 5 Abs. 1 und 3 der Vereinbarung). Welchen Stellenwert hat die genannte dritte Juraquerung (im Volksmund: "Wisenberg") in diesem Ausführungsprogramm?</p><p>5. Gedenkt die Schweiz, die Vereinbarung in allen Punkten einzuhalten oder sie auf den nächstmöglichen Termin zu kündigen?</p>
    • Neat-Zulauf/Wisenberg. Hält die Schweiz ihre internationalen Vereinbarungen ein?

Back to List