Schluss mit überrissenen Handy-Gebühren im Ausland

ShortId
11.3524
Id
20113524
Updated
28.07.2023 13:56
Language
de
Title
Schluss mit überrissenen Handy-Gebühren im Ausland
AdditionalIndexing
34;Telekommunikationsindustrie;Festpreis;Europäische Union;Höchstpreis;Telekommunikationstarif;Preisrückgang;Mobiltelefon;Marktpreis
1
  • L04K12020308, Telekommunikationsindustrie
  • L05K1202040104, Telekommunikationstarif
  • L05K1105030201, Festpreis
  • L07K12020201010201, Mobiltelefon
  • L04K11050405, Höchstpreis
  • L04K11050501, Preisrückgang
  • L02K0903, Europäische Union
  • L03K110502, Marktpreis
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Seit mehreren Jahren hat die EU Höchstpreise für Roaming-Gebühren in allen 27 Mitgliedsländern schrittweise gesenkt. Per 1. Juli 2011 werden die Maximaltarife weiter reduziert. Diese sind für alle Telecom-Unternehmen bindend.</p><p>Schweizer Handy-Anbieter müssen sich nicht an diese Höchsttarife halten. Folge: Sie verlangen für die gleiche Leistung bis zu fünfmal so viel. Und mit jedem weiteren Senken der EU-Höchsttarife wird der Unterschied grösser.</p><p>Die bisherigen Erfahrungen in der EU und in der Schweiz zeigen: Beim Telefonieren im Ausland spielt der freie Markt nicht. Darum muss der Staat eingreifen und einheitliche Höchsttarife durchsetzen. Nur so gibt es auch in der Schweiz faire Preise.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat die Problematik in seiner Evaluation zum Fernmeldemarkt vom 17. September 2010 eingehend thematisiert. Er ist sich bewusst, dass die Schweizer Roamingpreise für Sprachtelefonie und SMS im Vergleich zur EU relativ hoch sind. Bei den mobilen Datendiensten sind die Schweizer Roamingpreise gegenwärtig mit Ausnahme der Prepaid-Angebote mit den EU-Preisen vergleichbar. Anders sieht die Situation beim Roaming zwischen der Schweiz und Nicht-EU-Staaten aus: Hier liegen die Schweizer Roamingpreise gemäss OECD-Vergleich im unteren Bereich.</p><p>Die Roamingtarife für Endkunden hängen in erster Linie vom Preis ab, den eine Mobilfunkanbieterin für die Benutzung eines ausländischen Netzes durch ihre Kundschaft bezahlen muss (Vorleistungspreis). Diese Vorleistungspreise werden zwischen den beteiligten Unternehmen ausgehandelt. Eine Mobilfunkfirma, welche bei ihren ausländischen Partnerfirmen viele Roamingminuten einkauft, erhält gute Konditionen. Kleinere Anbieter verfügen hingegen über eine geringere Verhandlungsmacht und müssen häufig mehr entrichten.</p><p>Zur Förderung eines einheitlichen Roaming-Binnenmarktes hat die EU für ihre Mitgliedstaaten verbindliche Obergrenzen sowohl bei den Vorleistungs- als auch bei den Endkundenpreisen festgelegt und schrittweise gesenkt (Verordnung, EG, Nr. 717/2007 vom 27. Juni 2007 über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen, ABl. L 171 vom 29.6.2007, S. 32; zuletzt geändert durch Verordnung, EG, Nr. 544/2009, ABl. L 167 vom 29. Juni 2009, S. 12). Die gleichen Regeln gelten auch im EWR. Würde die Schweiz ihrerseits unilateral Preisobergrenzen für Endkundenpreise einführen, wäre dadurch zwar sichergestellt, dass die Schweizer Kunden günstiger im europäischen Ausland roamen könnten. Diese einseitige Festlegung von Preisobergrenzen wäre allerdings nicht sachgerecht, weil sie nur die Endkundenpreise, nicht aber die Vorleistungspreise der ausländischen Partnerfirmen erfassen würde. Dies würde insbesondere die kleineren Schweizer Betreiber mit geringer Verhandlungsmacht benachteiligen. Vorleistungspreisobergrenzen zwischen Schweizer und EU-Mobilfunkunternehmen könnten nur über ein bilaterales Abkommen der Schweiz mit der EU durchgesetzt werden. Der Bundesrat wird demnächst eine umfassende Auslegeordnung zur Europapolitik vornehmen und dabei auch dieses Anliegen berücksichtigen. Zudem müsste auch abgeklärt werden, ob ein solches Abkommen mit den Regeln der WTO vereinbar wäre.</p><p>Auf den 1. Januar 2010 hat der Bundesrat mittels Revision seiner Verordnung über Fernmeldedienste (FDV; SR 784.101.1) Massnahmen zur Verbesserung der Roamingpreis-Transparenz eingeführt. Demnach müssen die Mobilfunkbetreiberinnen beim Abschluss und bei der Erneuerung eines Abonnements sowie beim Kauf einer SIM-Karte schriftlich und leicht verständlich auf die geltenden Roamingpreise hinweisen. Gleichzeitig müssen sie vorhandene Tarifoptionen aufzeigen. Zudem sind die Kundinnen und Kunden seit dem 1. Juli 2010 beim Eintritt in ein ausländisches Mobilfunknetz unverzüglich und kostenlos über die maximal anfallenden Kosten zu informieren, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden. Im Gegensatz zur EU gelten die Schweizer Transparenzvorschriften weltweit. Schliesslich haben in jüngster Zeit die drei grossen Schweizer Mobilfunkanbieterinnen von sich aus Kostenlimiten zum Schutz vor unerwartet hohen Roamingrechnungen bei der mobilen Datenkommunikation eingeführt oder angekündigt.</p><p>Die Entwicklung der Roamingpreise wird auf internationaler Ebene aufmerksam verfolgt, so im Rahmen der ITU, der OECD und der WTO. Die Schweiz wirkt an den entsprechenden Arbeiten aktiv mit. Der Bundesrat wird im von den beiden KVF gewünschten Ergänzungsbericht zur Fernmeldemarkt-Evaluation die aktuelle Entwicklung aufzeigen. Er könnte mögliche zusätzliche Massnahmen in Betracht ziehen, falls sich aus der international laufenden Debatte neue Erkenntnisse ergeben sollten. Im Übrigen erwartet der Bundesrat, dass die schweizerischen Anbieterinnen Wechselkursvorteile an die Konsumentinnen und Konsumenten weitergeben.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, für alle Telecom-Anbieter verbindliche Höchsttarife für ein- und abgehende Anrufe, SMS und Datentransfers mit dem Handy im Ausland festzulegen. Dies soll analog zu den Vorgaben der Europäischen Union geschehen. </p>
  • Schluss mit überrissenen Handy-Gebühren im Ausland
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20133009
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit mehreren Jahren hat die EU Höchstpreise für Roaming-Gebühren in allen 27 Mitgliedsländern schrittweise gesenkt. Per 1. Juli 2011 werden die Maximaltarife weiter reduziert. Diese sind für alle Telecom-Unternehmen bindend.</p><p>Schweizer Handy-Anbieter müssen sich nicht an diese Höchsttarife halten. Folge: Sie verlangen für die gleiche Leistung bis zu fünfmal so viel. Und mit jedem weiteren Senken der EU-Höchsttarife wird der Unterschied grösser.</p><p>Die bisherigen Erfahrungen in der EU und in der Schweiz zeigen: Beim Telefonieren im Ausland spielt der freie Markt nicht. Darum muss der Staat eingreifen und einheitliche Höchsttarife durchsetzen. Nur so gibt es auch in der Schweiz faire Preise.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat die Problematik in seiner Evaluation zum Fernmeldemarkt vom 17. September 2010 eingehend thematisiert. Er ist sich bewusst, dass die Schweizer Roamingpreise für Sprachtelefonie und SMS im Vergleich zur EU relativ hoch sind. Bei den mobilen Datendiensten sind die Schweizer Roamingpreise gegenwärtig mit Ausnahme der Prepaid-Angebote mit den EU-Preisen vergleichbar. Anders sieht die Situation beim Roaming zwischen der Schweiz und Nicht-EU-Staaten aus: Hier liegen die Schweizer Roamingpreise gemäss OECD-Vergleich im unteren Bereich.</p><p>Die Roamingtarife für Endkunden hängen in erster Linie vom Preis ab, den eine Mobilfunkanbieterin für die Benutzung eines ausländischen Netzes durch ihre Kundschaft bezahlen muss (Vorleistungspreis). Diese Vorleistungspreise werden zwischen den beteiligten Unternehmen ausgehandelt. Eine Mobilfunkfirma, welche bei ihren ausländischen Partnerfirmen viele Roamingminuten einkauft, erhält gute Konditionen. Kleinere Anbieter verfügen hingegen über eine geringere Verhandlungsmacht und müssen häufig mehr entrichten.</p><p>Zur Förderung eines einheitlichen Roaming-Binnenmarktes hat die EU für ihre Mitgliedstaaten verbindliche Obergrenzen sowohl bei den Vorleistungs- als auch bei den Endkundenpreisen festgelegt und schrittweise gesenkt (Verordnung, EG, Nr. 717/2007 vom 27. Juni 2007 über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen, ABl. L 171 vom 29.6.2007, S. 32; zuletzt geändert durch Verordnung, EG, Nr. 544/2009, ABl. L 167 vom 29. Juni 2009, S. 12). Die gleichen Regeln gelten auch im EWR. Würde die Schweiz ihrerseits unilateral Preisobergrenzen für Endkundenpreise einführen, wäre dadurch zwar sichergestellt, dass die Schweizer Kunden günstiger im europäischen Ausland roamen könnten. Diese einseitige Festlegung von Preisobergrenzen wäre allerdings nicht sachgerecht, weil sie nur die Endkundenpreise, nicht aber die Vorleistungspreise der ausländischen Partnerfirmen erfassen würde. Dies würde insbesondere die kleineren Schweizer Betreiber mit geringer Verhandlungsmacht benachteiligen. Vorleistungspreisobergrenzen zwischen Schweizer und EU-Mobilfunkunternehmen könnten nur über ein bilaterales Abkommen der Schweiz mit der EU durchgesetzt werden. Der Bundesrat wird demnächst eine umfassende Auslegeordnung zur Europapolitik vornehmen und dabei auch dieses Anliegen berücksichtigen. Zudem müsste auch abgeklärt werden, ob ein solches Abkommen mit den Regeln der WTO vereinbar wäre.</p><p>Auf den 1. Januar 2010 hat der Bundesrat mittels Revision seiner Verordnung über Fernmeldedienste (FDV; SR 784.101.1) Massnahmen zur Verbesserung der Roamingpreis-Transparenz eingeführt. Demnach müssen die Mobilfunkbetreiberinnen beim Abschluss und bei der Erneuerung eines Abonnements sowie beim Kauf einer SIM-Karte schriftlich und leicht verständlich auf die geltenden Roamingpreise hinweisen. Gleichzeitig müssen sie vorhandene Tarifoptionen aufzeigen. Zudem sind die Kundinnen und Kunden seit dem 1. Juli 2010 beim Eintritt in ein ausländisches Mobilfunknetz unverzüglich und kostenlos über die maximal anfallenden Kosten zu informieren, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden. Im Gegensatz zur EU gelten die Schweizer Transparenzvorschriften weltweit. Schliesslich haben in jüngster Zeit die drei grossen Schweizer Mobilfunkanbieterinnen von sich aus Kostenlimiten zum Schutz vor unerwartet hohen Roamingrechnungen bei der mobilen Datenkommunikation eingeführt oder angekündigt.</p><p>Die Entwicklung der Roamingpreise wird auf internationaler Ebene aufmerksam verfolgt, so im Rahmen der ITU, der OECD und der WTO. Die Schweiz wirkt an den entsprechenden Arbeiten aktiv mit. Der Bundesrat wird im von den beiden KVF gewünschten Ergänzungsbericht zur Fernmeldemarkt-Evaluation die aktuelle Entwicklung aufzeigen. Er könnte mögliche zusätzliche Massnahmen in Betracht ziehen, falls sich aus der international laufenden Debatte neue Erkenntnisse ergeben sollten. Im Übrigen erwartet der Bundesrat, dass die schweizerischen Anbieterinnen Wechselkursvorteile an die Konsumentinnen und Konsumenten weitergeben.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, für alle Telecom-Anbieter verbindliche Höchsttarife für ein- und abgehende Anrufe, SMS und Datentransfers mit dem Handy im Ausland festzulegen. Dies soll analog zu den Vorgaben der Europäischen Union geschehen. </p>
    • Schluss mit überrissenen Handy-Gebühren im Ausland

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