Mehr Schweizer Nachwuchs dank Aufhebung des Numerus clausus
- ShortId
-
11.3526
- Id
-
20113526
- Updated
-
28.07.2023 15:04
- Language
-
de
- Title
-
Mehr Schweizer Nachwuchs dank Aufhebung des Numerus clausus
- AdditionalIndexing
-
36;32;Nachwuchsförderung;Arbeitskräftebedarf;medizinischer Unterricht;Maturität;Forschungsförderung;Fremdarbeiter/in;Zulassungsbeschränkung
- 1
-
- L04K13030118, Zulassungsbeschränkung
- L04K13030114, Nachwuchsförderung
- L04K16020204, Forschungsförderung
- L04K13020306, medizinischer Unterricht
- L05K1301010101, Maturität
- L05K0702020302, Arbeitskräftebedarf
- L05K0702020109, Fremdarbeiter/in
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Schweizer Wirtschaft fehlt es vor allem in den Bereichen Gesundheit, Naturwissenschaft, Technik und Informatik an Fachkräften. Handlungsbedarf herrscht vor allem im Gesundheitswesen. So zeigte eine im Februar 2010 veröffentlichte Umfrage, dass fast jeder zweite Assistenzarzt in der Schweiz sein Ärztediplom im Ausland gemacht hat. Diese Situation ist weder bildungs- noch migrationspolitisch befriedigend. Der Spitalverband H plus geht davon aus, dass die Schweiz gut doppelt so viele Ärztinnen und Ärzte braucht, wie derzeit ausgebildet werden. Es mangelt nicht an Schweizer Interessenten und den notwendigen Fähigkeiten, sondern der Numerus clausus schafft eine künstliche Verknappung der Ausbildungsplätze. Damit ist es für einen Schweizer schwieriger, den Arztberuf zu wählen, als für ausländische Studierende. Der Numerus clausus ist kein geeignetes Steuerungsinstrument, sondern entwickelt sich immer mehr zur inländerdiskriminierenden Hürde. Mit Aufhebung der Zulassungsbeschränkungen wird die Qualität der Ausbildungsgänge nicht gefährdet. Die Qualität ist nicht nur von der Zahl der Studierenden, sondern auch von der Organisation und der Gestaltung der Ausbildungsgänge abhängig. Notwendige Reformen sollen mit Beschränkungen nicht einfach auf die Seite geschoben werden können. Zudem sind die gängigen "Zulassungstests" nur begrenzt dazu geeignet, die effektive Eignung der Studienanwärterinnen und -anwärter für einen Studiengang zu überprüfen.</p><p>Wichtigstes Qualifizierungskriterium für die Zulassung zu einem Studium ist und bleibt die Maturität. Um die Qualität der Matura gewährleisten zu können, sollen einheitliche Qualitätsstandards zur Angleichung kantonaler Unterschiede erarbeitet und soll eine qualitative Begutachtung der Maturitätsprüfungen vorgenommen werden.</p>
- <p>Die Einführung oder Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen zu Studiengängen an Universitäten oder Fachhochschulen liegt im Kompetenzbereich der Kantone. Der Bund hat deshalb keine Möglichkeit, hier konkret einzugreifen. Er kann aber Grundlagen erarbeiten, die dazu dienen, den Ausbildungsbedarf besser abzuschätzen, damit die Kantone koordinierte Massnahmen ergreifen können.</p><p>Für den Bereich der Pflege liegen diese Grundlagen vor (vgl. Masterplan Bildung Pflegeberufe 2010-2015). Im Sinne dieses Masterplans unterstützt der Bundesrat Massnahmen, die der Sicherstellung eines bedarfsorientierten Bildungsangebotes dienen. Dazu gehört auch die Schaffung zusätzlicher Ausbildungs- und Praktikumsplätze gesamtschweizerisch auf allen Bildungsstufen (berufliche Grundbildung, höhere Berufsbildung und Fachhochschulen).</p><p>Für den Bereich der Humanmedizin wird er im Herbst 2011 einen entsprechenden Bericht mit Angaben zum Ausbildungsbedarf (im Rahmen der Erfüllung der Motion Fehr Jacqueline 08.3608, "Strategie gegen den Ärztemangel und zur Förderung der Hausarztmedizin") vorlegen. In den übrigen Bereichen der Naturwissenschaft, Technik und Informatik stellt sich die Situation anders dar. In diesen Studiengängen existiert kein Numerus clausus (NC). Der in einigen Bereichen ausgewiesene Fachkräftemangel ist auf andere Faktoren zurückzuführen. Der Bundesrat hat am 1. September 2010 einen Bericht zu dieser Thematik verabschiedet und Empfehlungen zur Studienmotivation in den sogenannten Mint-Fächern (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) ausgesprochen. Erwartet wird, dass aufgrund der Schwerpunkte an den Hochschulen die Zahl der Studierenden im Mint-Bereich in den kommenden Jahren zunehmen wird.</p><p>Der Bundesrat hat bereits in seiner Antwort auf die Interpellation Gutzwiller 09.3210, "Attraktivität des Medizinstudiums", dargelegt, dass mehr Ärztinnen und Ärzte ausgebildet werden müssen. Diese Aussage gilt weiterhin. Eine Aufhebung des NC respektive der Zulassungsbeschränkung erachtet der Bundesrat dagegen als nicht zielführend. Zusätzlich ist zu betonen, dass an den Universitäten Genf, Lausanne und Neuenburg kein Numerus clausus angewendet wird, dass aber auch dort nicht wesentlich mehr Ärztinnen und Ärzte ausgebildet werden, da die Selektion innerhalb der Universität nach den ersten beiden Studienjahren stattfindet.</p><p>Die Anmeldungen für das Studium der Humanmedizin übersteigen auch für das kommende Studienjahr 2011/12 die verfügbaren Kapazitäten fast um das Vierfache: Bis Mitte Februar 2011 haben sich 4100 Studierwillige angemeldet, während die Ausbildungskapazitäten von der schweizerischen Rektorenkonferenz mit 1064 Plätzen beziffert werden. Die Zulassung aller Studierwilligen hätte zweifellos eine Verschlechterung der Ausbildungsqualität zur Folge.</p><p>Einen weiteren wesentlichen Engpass in der Ausbildung angehender Ärztinnen und Ärzte stellen die zur Verfügung stehenden klinischen Kapazitäten dar und, damit verbunden, die Anzahl Patienten, die sich für Ausbildungszwecke zur Verfügung stellen. Aufgrund der fehlenden klinischen Kapazitäten ist eine Selektion unabdingbar, entweder vor Studienbeginn oder während den ersten Studiensemestern.</p><p>Die Abschaffung des NC leistet somit keinen Problemlösungsbeitrag. Die Auswahl der Studierenden sollte so erfolgen, dass vor allem diejenigen zum Studium zugelassen werden, die mit hoher Wahrscheinlichkeit das Studium erfolgreich abschliessen. Der Eignungstest, der heute zum Einsatz kommt, ist in diesem Sinne ein guter Prädiktor für den Studienerfolg. Die Erfolgsquoten an Universitäten mit NC betragen zwischen 80 und 90 Prozent, diejenigen an Universitäten ohne NC liegen dagegen aufgrund der inneruniversitären Selektion bei rund 50 Prozent. Allfällige Änderungen des Auswahlverfahrens sind denkbar, wenn diese geeignet sind, Studienerfolg und Berufseignung besser als bisher vorherzusagen. Dem Bundesrat sind bis dato keine solchen Verfahren bekannt.</p><p>Der Bundesrat begrüsst jegliche Initiative der Kantone, die zu einer Erhöhung der Anzahl Ausbildungsplätze und zu einer effizienteren Nutzung der verfügbaren Kapazitäten (Abschlussquoten) führt. Er kann aber, wie bereits ausgeführt, nicht in den Kompetenzbereich der Kantone eingreifen. Mit dem neuen Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz (HFKG) erhält allerdings das neue gemeinsame Organ von Bund und Kantonen, die Schweizerische Hochschulkonferenz, die Kompetenz, Zugangsbeschränkungen zu einzelnen Studiengängen zu koordinieren.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zur Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen für Ausbildungsplätze vorzulegen. Dadurch können genügend Fachkräfte in der Schweiz ausgebildet und kann der Schweizer Nachwuchs in allen wissenschaftlichen Disziplinen langfristig gefördert werden.</p>
- Mehr Schweizer Nachwuchs dank Aufhebung des Numerus clausus
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Schweizer Wirtschaft fehlt es vor allem in den Bereichen Gesundheit, Naturwissenschaft, Technik und Informatik an Fachkräften. Handlungsbedarf herrscht vor allem im Gesundheitswesen. So zeigte eine im Februar 2010 veröffentlichte Umfrage, dass fast jeder zweite Assistenzarzt in der Schweiz sein Ärztediplom im Ausland gemacht hat. Diese Situation ist weder bildungs- noch migrationspolitisch befriedigend. Der Spitalverband H plus geht davon aus, dass die Schweiz gut doppelt so viele Ärztinnen und Ärzte braucht, wie derzeit ausgebildet werden. Es mangelt nicht an Schweizer Interessenten und den notwendigen Fähigkeiten, sondern der Numerus clausus schafft eine künstliche Verknappung der Ausbildungsplätze. Damit ist es für einen Schweizer schwieriger, den Arztberuf zu wählen, als für ausländische Studierende. Der Numerus clausus ist kein geeignetes Steuerungsinstrument, sondern entwickelt sich immer mehr zur inländerdiskriminierenden Hürde. Mit Aufhebung der Zulassungsbeschränkungen wird die Qualität der Ausbildungsgänge nicht gefährdet. Die Qualität ist nicht nur von der Zahl der Studierenden, sondern auch von der Organisation und der Gestaltung der Ausbildungsgänge abhängig. Notwendige Reformen sollen mit Beschränkungen nicht einfach auf die Seite geschoben werden können. Zudem sind die gängigen "Zulassungstests" nur begrenzt dazu geeignet, die effektive Eignung der Studienanwärterinnen und -anwärter für einen Studiengang zu überprüfen.</p><p>Wichtigstes Qualifizierungskriterium für die Zulassung zu einem Studium ist und bleibt die Maturität. Um die Qualität der Matura gewährleisten zu können, sollen einheitliche Qualitätsstandards zur Angleichung kantonaler Unterschiede erarbeitet und soll eine qualitative Begutachtung der Maturitätsprüfungen vorgenommen werden.</p>
- <p>Die Einführung oder Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen zu Studiengängen an Universitäten oder Fachhochschulen liegt im Kompetenzbereich der Kantone. Der Bund hat deshalb keine Möglichkeit, hier konkret einzugreifen. Er kann aber Grundlagen erarbeiten, die dazu dienen, den Ausbildungsbedarf besser abzuschätzen, damit die Kantone koordinierte Massnahmen ergreifen können.</p><p>Für den Bereich der Pflege liegen diese Grundlagen vor (vgl. Masterplan Bildung Pflegeberufe 2010-2015). Im Sinne dieses Masterplans unterstützt der Bundesrat Massnahmen, die der Sicherstellung eines bedarfsorientierten Bildungsangebotes dienen. Dazu gehört auch die Schaffung zusätzlicher Ausbildungs- und Praktikumsplätze gesamtschweizerisch auf allen Bildungsstufen (berufliche Grundbildung, höhere Berufsbildung und Fachhochschulen).</p><p>Für den Bereich der Humanmedizin wird er im Herbst 2011 einen entsprechenden Bericht mit Angaben zum Ausbildungsbedarf (im Rahmen der Erfüllung der Motion Fehr Jacqueline 08.3608, "Strategie gegen den Ärztemangel und zur Förderung der Hausarztmedizin") vorlegen. In den übrigen Bereichen der Naturwissenschaft, Technik und Informatik stellt sich die Situation anders dar. In diesen Studiengängen existiert kein Numerus clausus (NC). Der in einigen Bereichen ausgewiesene Fachkräftemangel ist auf andere Faktoren zurückzuführen. Der Bundesrat hat am 1. September 2010 einen Bericht zu dieser Thematik verabschiedet und Empfehlungen zur Studienmotivation in den sogenannten Mint-Fächern (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) ausgesprochen. Erwartet wird, dass aufgrund der Schwerpunkte an den Hochschulen die Zahl der Studierenden im Mint-Bereich in den kommenden Jahren zunehmen wird.</p><p>Der Bundesrat hat bereits in seiner Antwort auf die Interpellation Gutzwiller 09.3210, "Attraktivität des Medizinstudiums", dargelegt, dass mehr Ärztinnen und Ärzte ausgebildet werden müssen. Diese Aussage gilt weiterhin. Eine Aufhebung des NC respektive der Zulassungsbeschränkung erachtet der Bundesrat dagegen als nicht zielführend. Zusätzlich ist zu betonen, dass an den Universitäten Genf, Lausanne und Neuenburg kein Numerus clausus angewendet wird, dass aber auch dort nicht wesentlich mehr Ärztinnen und Ärzte ausgebildet werden, da die Selektion innerhalb der Universität nach den ersten beiden Studienjahren stattfindet.</p><p>Die Anmeldungen für das Studium der Humanmedizin übersteigen auch für das kommende Studienjahr 2011/12 die verfügbaren Kapazitäten fast um das Vierfache: Bis Mitte Februar 2011 haben sich 4100 Studierwillige angemeldet, während die Ausbildungskapazitäten von der schweizerischen Rektorenkonferenz mit 1064 Plätzen beziffert werden. Die Zulassung aller Studierwilligen hätte zweifellos eine Verschlechterung der Ausbildungsqualität zur Folge.</p><p>Einen weiteren wesentlichen Engpass in der Ausbildung angehender Ärztinnen und Ärzte stellen die zur Verfügung stehenden klinischen Kapazitäten dar und, damit verbunden, die Anzahl Patienten, die sich für Ausbildungszwecke zur Verfügung stellen. Aufgrund der fehlenden klinischen Kapazitäten ist eine Selektion unabdingbar, entweder vor Studienbeginn oder während den ersten Studiensemestern.</p><p>Die Abschaffung des NC leistet somit keinen Problemlösungsbeitrag. Die Auswahl der Studierenden sollte so erfolgen, dass vor allem diejenigen zum Studium zugelassen werden, die mit hoher Wahrscheinlichkeit das Studium erfolgreich abschliessen. Der Eignungstest, der heute zum Einsatz kommt, ist in diesem Sinne ein guter Prädiktor für den Studienerfolg. Die Erfolgsquoten an Universitäten mit NC betragen zwischen 80 und 90 Prozent, diejenigen an Universitäten ohne NC liegen dagegen aufgrund der inneruniversitären Selektion bei rund 50 Prozent. Allfällige Änderungen des Auswahlverfahrens sind denkbar, wenn diese geeignet sind, Studienerfolg und Berufseignung besser als bisher vorherzusagen. Dem Bundesrat sind bis dato keine solchen Verfahren bekannt.</p><p>Der Bundesrat begrüsst jegliche Initiative der Kantone, die zu einer Erhöhung der Anzahl Ausbildungsplätze und zu einer effizienteren Nutzung der verfügbaren Kapazitäten (Abschlussquoten) führt. Er kann aber, wie bereits ausgeführt, nicht in den Kompetenzbereich der Kantone eingreifen. Mit dem neuen Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz (HFKG) erhält allerdings das neue gemeinsame Organ von Bund und Kantonen, die Schweizerische Hochschulkonferenz, die Kompetenz, Zugangsbeschränkungen zu einzelnen Studiengängen zu koordinieren.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zur Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen für Ausbildungsplätze vorzulegen. Dadurch können genügend Fachkräfte in der Schweiz ausgebildet und kann der Schweizer Nachwuchs in allen wissenschaftlichen Disziplinen langfristig gefördert werden.</p>
- Mehr Schweizer Nachwuchs dank Aufhebung des Numerus clausus
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