Graubünden. Holzmarktverzerrung oder -regulierung?

ShortId
11.3529
Id
20113529
Updated
27.07.2023 19:56
Language
de
Title
Graubünden. Holzmarktverzerrung oder -regulierung?
AdditionalIndexing
55;15;Unternehmensbeihilfe;Holzindustrie;Kartell;ausländisches Unternehmen;Wettbewerbsbeschränkung;Graubünden;Bauholz;Waldwirtschaft;Grossunternehmen
1
  • L03K070504, Holzindustrie
  • L05K0704010111, Unternehmensbeihilfe
  • L04K07030101, Wettbewerbsbeschränkung
  • L03K140107, Waldwirtschaft
  • L05K0703060101, ausländisches Unternehmen
  • L05K0703060301, Grossunternehmen
  • L05K0301010108, Graubünden
  • L05K0705040101, Bauholz
  • L07K07030102010401, Kartell
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Wie die Interpellantin anführt, hat sich der Bundesrat in der Antwort auf die Interpellationen Flückiger 10.3956 und Rime 10.3905 bereits grundsätzlich zu den Möglichkeiten und Grenzen staatlicher Wirtschaftsförderung geäussert. Durch den Verkauf der Anlagen des in Konkurs gegangenen Sägewerks Mayr-Melnhof Swiss Timber (MMST) ins Ausland erübrigt sich eine Stellungnahme des Bundesrates zu den Kontakten zwischen dem Kanton Graubünden und dem Bund respektive den SBB sowie zu den spezifischen Bedingungen, die vom Kanton Graubünden nach den Ausführungen der Interpellantin einem Interessenten für den Fall einer Weiterführung des Sägewerks am heutigen Standort möglicherweise angeboten worden sind.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat hat im Zusammenhang mit dem Konkurs des Sägewerks Mayr-Melnhof Swiss Timber AG bereits zwei Interpellationen behandelt (Interpellation Flückiger 10.3956; Interpellation Rime 10.3905) und sich bezüglich staatlicher Rettungsbeiträge kritisch geäussert.</p><p>Nun wurde erneut ein kantonales "Rettungspaket" bekannt: Ein österreichischer Investor (Firma Egger) würde den Betrieb weiterführen, falls:</p><p>- zehnjährige Lieferverträge über 300 000 Kubikmeter Rundholz abgeschlossen würden (je 50 Prozent aus Graubünden und der übrigen Schweiz), mit festen Preisbindungs- und Mengenabreden sowie einer Verlust- und Gewinnbeteiligung der zuliefernden Waldeigentümer (vor allem öffentlich-rechtliche Institutionen);</p><p>- mit dem Kanton ein Rahmenvertrag abgeschlossen wird "über die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Ansiedlung und Betriebsführung des genannten Säge- und Hobelwerks in Domat/Ems".</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wurde er von der Bündner Regierung über dieses neue, wiederum staatlich gestützte Rettungspaket bzw. über diesbezügliche Pläne informiert?</p><p>2. Wurden die Schweizerischen Bundesbahnen von der Bündner Regierung oder dem interessierten Investor kontaktiert, Rundholz von ausserhalb Graubündens zu Vorzugsbedingungen nach Domat/Ems zu transportieren?</p><p>3. Ist ein solches Gemeinschaftsunternehmen zwischen Egger und Waldeigentümern nicht in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht beachtlich, mithin einer Fusionskontrolle zu unterziehen? (Mehrere überwiegend öffentliche Institutionen sollen die exakt gleichen "Langfrist-Rahmenkaufverträge" für Rundholz abschliessen. Die Firma Egger erzielt einen Umsatz von über 2 Milliarden Schweizerfranken. Das Rundholzvolumen, welches die Betreiberin für einen Betrieb in Domat/Ems von ihren Vertragspartnern benötigt, beläuft sich auf über 35 Millionen Schweizerfranken Umsatz pro Jahr.)</p><p>4. Wird mit dem geplanten Rettungspaket nicht ein staatlich unterstütztes Mengen-, Gebiets- und Preiskartell auf den schweizerischen Angebots- und Nachfragemärkten für Rundholz geschaffen?</p><p>5. Werden die möglichen Defizite aus diesen Verträgen wirklich von den Gemeinden als Waldbesitzern getragen und nicht etwa aus eidgenössischen Forstsubventionen? (Die im Liefervertrag angebotenen Preise sind für die Bündner Forstwirtschaft mit ihren topografisch bedingt höheren Holzerntekosten eine grosse Herausforderung.)</p>
  • Graubünden. Holzmarktverzerrung oder -regulierung?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Wie die Interpellantin anführt, hat sich der Bundesrat in der Antwort auf die Interpellationen Flückiger 10.3956 und Rime 10.3905 bereits grundsätzlich zu den Möglichkeiten und Grenzen staatlicher Wirtschaftsförderung geäussert. Durch den Verkauf der Anlagen des in Konkurs gegangenen Sägewerks Mayr-Melnhof Swiss Timber (MMST) ins Ausland erübrigt sich eine Stellungnahme des Bundesrates zu den Kontakten zwischen dem Kanton Graubünden und dem Bund respektive den SBB sowie zu den spezifischen Bedingungen, die vom Kanton Graubünden nach den Ausführungen der Interpellantin einem Interessenten für den Fall einer Weiterführung des Sägewerks am heutigen Standort möglicherweise angeboten worden sind.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat hat im Zusammenhang mit dem Konkurs des Sägewerks Mayr-Melnhof Swiss Timber AG bereits zwei Interpellationen behandelt (Interpellation Flückiger 10.3956; Interpellation Rime 10.3905) und sich bezüglich staatlicher Rettungsbeiträge kritisch geäussert.</p><p>Nun wurde erneut ein kantonales "Rettungspaket" bekannt: Ein österreichischer Investor (Firma Egger) würde den Betrieb weiterführen, falls:</p><p>- zehnjährige Lieferverträge über 300 000 Kubikmeter Rundholz abgeschlossen würden (je 50 Prozent aus Graubünden und der übrigen Schweiz), mit festen Preisbindungs- und Mengenabreden sowie einer Verlust- und Gewinnbeteiligung der zuliefernden Waldeigentümer (vor allem öffentlich-rechtliche Institutionen);</p><p>- mit dem Kanton ein Rahmenvertrag abgeschlossen wird "über die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Ansiedlung und Betriebsführung des genannten Säge- und Hobelwerks in Domat/Ems".</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wurde er von der Bündner Regierung über dieses neue, wiederum staatlich gestützte Rettungspaket bzw. über diesbezügliche Pläne informiert?</p><p>2. Wurden die Schweizerischen Bundesbahnen von der Bündner Regierung oder dem interessierten Investor kontaktiert, Rundholz von ausserhalb Graubündens zu Vorzugsbedingungen nach Domat/Ems zu transportieren?</p><p>3. Ist ein solches Gemeinschaftsunternehmen zwischen Egger und Waldeigentümern nicht in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht beachtlich, mithin einer Fusionskontrolle zu unterziehen? (Mehrere überwiegend öffentliche Institutionen sollen die exakt gleichen "Langfrist-Rahmenkaufverträge" für Rundholz abschliessen. Die Firma Egger erzielt einen Umsatz von über 2 Milliarden Schweizerfranken. Das Rundholzvolumen, welches die Betreiberin für einen Betrieb in Domat/Ems von ihren Vertragspartnern benötigt, beläuft sich auf über 35 Millionen Schweizerfranken Umsatz pro Jahr.)</p><p>4. Wird mit dem geplanten Rettungspaket nicht ein staatlich unterstütztes Mengen-, Gebiets- und Preiskartell auf den schweizerischen Angebots- und Nachfragemärkten für Rundholz geschaffen?</p><p>5. Werden die möglichen Defizite aus diesen Verträgen wirklich von den Gemeinden als Waldbesitzern getragen und nicht etwa aus eidgenössischen Forstsubventionen? (Die im Liefervertrag angebotenen Preise sind für die Bündner Forstwirtschaft mit ihren topografisch bedingt höheren Holzerntekosten eine grosse Herausforderung.)</p>
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