Lohnüberwacher einsetzen

ShortId
11.3532
Id
20113532
Updated
27.07.2023 21:19
Language
de
Title
Lohnüberwacher einsetzen
AdditionalIndexing
15;Lohn;flankierende Massnahmen;Lohndumping;Kontrolle;Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen;Schaffung neuer Bundesstellen;Vollzug von Beschlüssen
1
  • L05K0702010103, Lohn
  • L04K08020313, Kontrolle
  • L06K070203030902, Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen
  • L05K0702010303, Lohndumping
  • L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
  • L07K08060103010403, Schaffung neuer Bundesstellen
  • L04K08020343, flankierende Massnahmen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Erfahrungen mit der Personenfreizügigkeit zeigen offensichtliche Lücken und Mängel im Vollzug der flankierenden Massnahmen - insbesondere in Branchen, die nicht durch allgemeinverbindlich erklärte (ave) GAV mit Mindestlöhnen geschützt sind. In der Bevölkerung ist die Angst vor Lohndumping sehr gross. Die Politik ist angehalten, vertrauensbildende Massnahmen zu ergreifen und Lohn- und Sozialdumping wirksam zu bekämpfen.</p>
  • <p>Zur Überprüfung der Einhaltung der minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen wurden begleitend zur schrittweisen Einführung des freien Personenverkehrs zwischen der Schweiz und der EU die flankierenden Massnahmen erlassen. Dazu wurden Kontrollorgane eingesetzt. Die Kontrollorgane sind einerseits tripartite Kommissionen auf Bundesebene und in den Kantonen, die sich aus Vertretern von Behörden sowie Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden zusammensetzen. Die tripartiten Kommissionen beobachten den Arbeitsmarkt und insbesondere Branchen, in denen keine allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge (ave GAV) existieren. Sie können bei wiederholten und missbräuchlichen Unterbietungen der üblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen den zuständigen Behörden Massnahmen, wie die erleichterte Allgemeinverbindlicherklärung von GAV oder den Erlass von Mindestlöhnen in Normalarbeitsverträgen, vorschlagen. Mit Arbeitgebern, welche die üblichen Löhne unterbieten, führen die tripartiten Kommissionen Einigungsverfahren durch, um die betroffenen Arbeitgeber zu Lohnnachzahlungen zu bewegen. Wie die jährliche Berichterstattung des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) zu den flankierenden Massnahmen zeigt, sind diese Verfahren oft erfolgreich.</p><p>Andererseits kontrollieren paritätische Kommissionen in Branchen mit ave GAV die Einhaltung der in den ave GAV enthaltenen minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen. Die paritätischen Kommissionen sind Organe der Sozialpartner und bestehen aus Vertretern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände. Die Arbeitsmarktbeobachtung im Rahmen der flankierenden Massnahmen umfasst somit die Überprüfung der Lohn- und Arbeitsbedingungen von entsandten Arbeitnehmenden sowie von Schweizer Arbeitgebern.</p><p>Die jährliche Berichterstattung des Seco zu den flankierenden Massnahmen zeigt, dass diese umgesetzt werden und funktionieren. Auch das System der Sanktionen wird angewandt. Der Bundesrat überprüft Vollzugsfragen in Bezug auf neu aufgetretene Phänomene wie die Scheinselbstständigkeit, durch die die flankierenden Massnahmen unterlaufen werden könnten.</p><p>Mit der Schaffung eines Lohnüberwachers würde die Kompetenz zum Erlass von Massnahmen zur Verhinderung von Lohnunterschreitungen von den tripartiten Kommissionen an eine unabhängige Behörde übergehen. Der Bundesrat erachtet aber das vorhandene System, wonach diese Aufgabe gemeinsam von Sozialpartnern und staatlichen Instanzen wahrgenommen wird, als bewährt und breit akzeptiert, zielführend und effizient. Der Bundesverwaltung würde durch eine solche Institution zusätzliches Gewicht verliehen, ohne dass dies im Vergleich zur bestehenden und funktionierenden Regelung wirkliche Vorteile bringen würde.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass das Einsetzen eines Lohnüberwachers keinen zusätzlichen Nutzen bringen würde, weil die obenerwähnten Vollzugsorgane die dafür vorgesehenen Funktionen bereits wahrnehmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Lohnüberwacher einzusetzen. Dieser muss garantieren, dass die Personenfreizügigkeit nicht zu Lohndruck auf einheimische Löhne führt. Er erhält dazu die nötigen Befugnisse und Kompetenzen, vor allem in nicht durch ave GAV geschützten Bereichen. Er arbeitet eng mit den nationalen und den kantonalen tripartiten Kommissionen zusammen. Er erstellt jährlich einen Bericht über seine Tätigkeit.</p>
  • Lohnüberwacher einsetzen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Erfahrungen mit der Personenfreizügigkeit zeigen offensichtliche Lücken und Mängel im Vollzug der flankierenden Massnahmen - insbesondere in Branchen, die nicht durch allgemeinverbindlich erklärte (ave) GAV mit Mindestlöhnen geschützt sind. In der Bevölkerung ist die Angst vor Lohndumping sehr gross. Die Politik ist angehalten, vertrauensbildende Massnahmen zu ergreifen und Lohn- und Sozialdumping wirksam zu bekämpfen.</p>
    • <p>Zur Überprüfung der Einhaltung der minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen wurden begleitend zur schrittweisen Einführung des freien Personenverkehrs zwischen der Schweiz und der EU die flankierenden Massnahmen erlassen. Dazu wurden Kontrollorgane eingesetzt. Die Kontrollorgane sind einerseits tripartite Kommissionen auf Bundesebene und in den Kantonen, die sich aus Vertretern von Behörden sowie Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden zusammensetzen. Die tripartiten Kommissionen beobachten den Arbeitsmarkt und insbesondere Branchen, in denen keine allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge (ave GAV) existieren. Sie können bei wiederholten und missbräuchlichen Unterbietungen der üblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen den zuständigen Behörden Massnahmen, wie die erleichterte Allgemeinverbindlicherklärung von GAV oder den Erlass von Mindestlöhnen in Normalarbeitsverträgen, vorschlagen. Mit Arbeitgebern, welche die üblichen Löhne unterbieten, führen die tripartiten Kommissionen Einigungsverfahren durch, um die betroffenen Arbeitgeber zu Lohnnachzahlungen zu bewegen. Wie die jährliche Berichterstattung des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) zu den flankierenden Massnahmen zeigt, sind diese Verfahren oft erfolgreich.</p><p>Andererseits kontrollieren paritätische Kommissionen in Branchen mit ave GAV die Einhaltung der in den ave GAV enthaltenen minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen. Die paritätischen Kommissionen sind Organe der Sozialpartner und bestehen aus Vertretern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände. Die Arbeitsmarktbeobachtung im Rahmen der flankierenden Massnahmen umfasst somit die Überprüfung der Lohn- und Arbeitsbedingungen von entsandten Arbeitnehmenden sowie von Schweizer Arbeitgebern.</p><p>Die jährliche Berichterstattung des Seco zu den flankierenden Massnahmen zeigt, dass diese umgesetzt werden und funktionieren. Auch das System der Sanktionen wird angewandt. Der Bundesrat überprüft Vollzugsfragen in Bezug auf neu aufgetretene Phänomene wie die Scheinselbstständigkeit, durch die die flankierenden Massnahmen unterlaufen werden könnten.</p><p>Mit der Schaffung eines Lohnüberwachers würde die Kompetenz zum Erlass von Massnahmen zur Verhinderung von Lohnunterschreitungen von den tripartiten Kommissionen an eine unabhängige Behörde übergehen. Der Bundesrat erachtet aber das vorhandene System, wonach diese Aufgabe gemeinsam von Sozialpartnern und staatlichen Instanzen wahrgenommen wird, als bewährt und breit akzeptiert, zielführend und effizient. Der Bundesverwaltung würde durch eine solche Institution zusätzliches Gewicht verliehen, ohne dass dies im Vergleich zur bestehenden und funktionierenden Regelung wirkliche Vorteile bringen würde.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass das Einsetzen eines Lohnüberwachers keinen zusätzlichen Nutzen bringen würde, weil die obenerwähnten Vollzugsorgane die dafür vorgesehenen Funktionen bereits wahrnehmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Lohnüberwacher einzusetzen. Dieser muss garantieren, dass die Personenfreizügigkeit nicht zu Lohndruck auf einheimische Löhne führt. Er erhält dazu die nötigen Befugnisse und Kompetenzen, vor allem in nicht durch ave GAV geschützten Bereichen. Er arbeitet eng mit den nationalen und den kantonalen tripartiten Kommissionen zusammen. Er erstellt jährlich einen Bericht über seine Tätigkeit.</p>
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