Wiedereinführung von Kontingenten für Ausländer und Inländervorrang
- ShortId
-
11.3543
- Id
-
20113543
- Updated
-
28.07.2023 08:27
- Language
-
de
- Title
-
Wiedereinführung von Kontingenten für Ausländer und Inländervorrang
- AdditionalIndexing
-
2811;Grenzgänger/in;Kontrolle der Zuwanderungen;Aufenthalt von Ausländern/-innen;Ausländerkontingent;Fremdarbeiter/in
- 1
-
- L06K070203030201, Ausländerkontingent
- L05K0702020109, Fremdarbeiter/in
- L05K0702020110, Grenzgänger/in
- L04K05060101, Aufenthalt von Ausländern/-innen
- L05K0108030601, Kontrolle der Zuwanderungen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Seit der Einführung der unbegrenzten Personenfreizügigkeit mit der EU läuft die Schweizer Ausländerpolitik aus dem Ruder. Allein in den letzten vier Jahren sind über 330 000 Ausländer netto in die Schweiz eingewandert. Dies entspricht jährlich einer zusätzlichen Stadt in der Grösse von St. Gallen. Die Folgen dieser ungebremsten Zuwanderung auf Wirtschaft, Mieten, Bodenpreise, Raumplanung, Infrastrukturen, Schulen, Arbeitslosigkeit, Gesundheitswesen und Sozialwerke werden immer offensichtlicher.</p><p>Die Schweiz muss ihre Ausländerpolitik endlich wieder an die Hand nehmen. Es kann nicht sein, dass ein souveräner Staat jegliche Kontrolle über die Zuwanderung verliert und nicht mehr bestimmen kann, welche und wie viele Ausländer in sein Staatsgebiet ziehen. Es ist nun höchste Zeit, dass die Schweiz wieder Kontingente für die Einwanderung einführt unter Berücksichtigung eines Inländervorranges.</p>
- <p>Das duale Zuwanderungssystem ist die Antwort der Schweiz auf die frühere Steuerung der Arbeitsmarktzulassung über Kontingente und das Saisonnierstatut mit ihren nachteiligen Auswirkungen. Es wurde von Bundesrat und Parlament eingeführt und durch das Schweizervolk wiederholt bestätigt. Gegenüber Drittstaaten kommt eine Kontingentspolitik verbunden mit einer Arbeitsmarktprüfung (Inländervorrang, Lohnkontrolle, Qualifikationen) zur Anwendung. Aus Drittstaaten können im Rahmen des Ausländergesetzes daher grundsätzlich nur gut qualifizierte Arbeitskräfte (Führungskräfte und Spezialisten) rekrutiert werden.</p><p>Aus dem EU-/Efta-Raum hingegen kann die Schweizer Wirtschaft gemäss Freizügigkeitsabkommen (FZA) bzw. der Efta-Konvention vereinfacht Arbeitskräfte aller benötigten Qualifikationsniveaus rekrutieren. Diese Zuwanderung stützt sich auf die wirtschaftliche Nachfrage und den konkreten Bedarf: Mit einer Wiedereinführung von Kontingenten für EU-/Efta-Staatsangehörige würde die Schweiz von der nachfrageorientierten zu einer behördlich gesteuerten Arbeitskräftezuwanderung zurückkehren, was die Wirtschaft nachhaltig beeinträchtigen würde. Mit Kontingenten wäre die zahlenmässige Zuwanderung zwar leichter steuerbar, man könnte auch in prosperierenden Phasen die Zuwanderung bremsen. Jedoch ist zu bedenken, dass auch unter dem alten Zuwanderungsregime phasenweise eine grosse Zahl Ausländerinnen und Ausländer in die Schweiz eingewandert ist: Im Jahr 1990 beispielsweise betrug die Zuwanderung gut 117 700 ausländische Personen. Mit einer Wiedereinführung von Kontingenten wären zudem wieder mehr Bürokratie und weniger Planungssicherheit für die Unternehmen verbunden - entscheidende Grundpfeiler für die Wohlfahrt und die Attraktivität des erfolgreichen Wirtschaftsstandortes Schweiz würden wegfallen.</p><p>Um die Motion annehmen zu können, müsste die Schweiz das FZA und die entsprechenden Bestimmungen der Efta-Konvention aufs Spiel setzen. Ob die Schweiz dann vorteilhaftere Bedingungen mit der EU und ihren heute 27 Mitgliedstaaten aushandeln könnte, ist unwahrscheinlich. Ebenso gefährdet wären die übrigen bilateralen Abkommen I, welche die EU mit der sogenannten Guillotine-Klausel an das FZA gebunden hat. Es ist deshalb klar, dass die Schweiz allein durch diese Unsicherheiten ein schwer kalkulierbares Risiko eingehen und dadurch Arbeitsplätze ernsthaft in Gefahr bringen würde.</p><p>Der Bundesrat nimmt sowohl die Bedürfnisse der Wirtschaft als auch die Befürchtungen in der Bevölkerung im Zusammenhang mit der Zuwanderung ernst. Er wird im Rahmen der Beantwortung der Postulate Girod 09.4301 und Bischof 09.4311 sowie der Motion Brändli 10.3721 die aufgeworfenen Fragen eingehend analysieren und gegebenenfalls neue Massnahmen vorschlagen. Die allgemeine Einführung von Kontingenten hält er jedoch für ungeeignet.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Ausländergesetz folgendermassen anzupassen: Es sind jährliche Höchstzahlen und Kontingente für erwerbstätige Ausländerinnen und Ausländer festzulegen. Diese sind auf die gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz unter Berücksichtigung eines Inländervorranges auszurichten; die Grenzgängerinnen und Grenzgänger sind einzubeziehen. Massgebende Kriterien für die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen sind insbesondere das Gesuch eines Arbeitgebers, die Integrationsfähigkeit und eine ausreichende, eigenständige Existenzgrundlage. Widersprechende völkerrechtliche Verträge sind neu zu verhandeln und anzupassen.</p>
- Wiedereinführung von Kontingenten für Ausländer und Inländervorrang
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Seit der Einführung der unbegrenzten Personenfreizügigkeit mit der EU läuft die Schweizer Ausländerpolitik aus dem Ruder. Allein in den letzten vier Jahren sind über 330 000 Ausländer netto in die Schweiz eingewandert. Dies entspricht jährlich einer zusätzlichen Stadt in der Grösse von St. Gallen. Die Folgen dieser ungebremsten Zuwanderung auf Wirtschaft, Mieten, Bodenpreise, Raumplanung, Infrastrukturen, Schulen, Arbeitslosigkeit, Gesundheitswesen und Sozialwerke werden immer offensichtlicher.</p><p>Die Schweiz muss ihre Ausländerpolitik endlich wieder an die Hand nehmen. Es kann nicht sein, dass ein souveräner Staat jegliche Kontrolle über die Zuwanderung verliert und nicht mehr bestimmen kann, welche und wie viele Ausländer in sein Staatsgebiet ziehen. Es ist nun höchste Zeit, dass die Schweiz wieder Kontingente für die Einwanderung einführt unter Berücksichtigung eines Inländervorranges.</p>
- <p>Das duale Zuwanderungssystem ist die Antwort der Schweiz auf die frühere Steuerung der Arbeitsmarktzulassung über Kontingente und das Saisonnierstatut mit ihren nachteiligen Auswirkungen. Es wurde von Bundesrat und Parlament eingeführt und durch das Schweizervolk wiederholt bestätigt. Gegenüber Drittstaaten kommt eine Kontingentspolitik verbunden mit einer Arbeitsmarktprüfung (Inländervorrang, Lohnkontrolle, Qualifikationen) zur Anwendung. Aus Drittstaaten können im Rahmen des Ausländergesetzes daher grundsätzlich nur gut qualifizierte Arbeitskräfte (Führungskräfte und Spezialisten) rekrutiert werden.</p><p>Aus dem EU-/Efta-Raum hingegen kann die Schweizer Wirtschaft gemäss Freizügigkeitsabkommen (FZA) bzw. der Efta-Konvention vereinfacht Arbeitskräfte aller benötigten Qualifikationsniveaus rekrutieren. Diese Zuwanderung stützt sich auf die wirtschaftliche Nachfrage und den konkreten Bedarf: Mit einer Wiedereinführung von Kontingenten für EU-/Efta-Staatsangehörige würde die Schweiz von der nachfrageorientierten zu einer behördlich gesteuerten Arbeitskräftezuwanderung zurückkehren, was die Wirtschaft nachhaltig beeinträchtigen würde. Mit Kontingenten wäre die zahlenmässige Zuwanderung zwar leichter steuerbar, man könnte auch in prosperierenden Phasen die Zuwanderung bremsen. Jedoch ist zu bedenken, dass auch unter dem alten Zuwanderungsregime phasenweise eine grosse Zahl Ausländerinnen und Ausländer in die Schweiz eingewandert ist: Im Jahr 1990 beispielsweise betrug die Zuwanderung gut 117 700 ausländische Personen. Mit einer Wiedereinführung von Kontingenten wären zudem wieder mehr Bürokratie und weniger Planungssicherheit für die Unternehmen verbunden - entscheidende Grundpfeiler für die Wohlfahrt und die Attraktivität des erfolgreichen Wirtschaftsstandortes Schweiz würden wegfallen.</p><p>Um die Motion annehmen zu können, müsste die Schweiz das FZA und die entsprechenden Bestimmungen der Efta-Konvention aufs Spiel setzen. Ob die Schweiz dann vorteilhaftere Bedingungen mit der EU und ihren heute 27 Mitgliedstaaten aushandeln könnte, ist unwahrscheinlich. Ebenso gefährdet wären die übrigen bilateralen Abkommen I, welche die EU mit der sogenannten Guillotine-Klausel an das FZA gebunden hat. Es ist deshalb klar, dass die Schweiz allein durch diese Unsicherheiten ein schwer kalkulierbares Risiko eingehen und dadurch Arbeitsplätze ernsthaft in Gefahr bringen würde.</p><p>Der Bundesrat nimmt sowohl die Bedürfnisse der Wirtschaft als auch die Befürchtungen in der Bevölkerung im Zusammenhang mit der Zuwanderung ernst. Er wird im Rahmen der Beantwortung der Postulate Girod 09.4301 und Bischof 09.4311 sowie der Motion Brändli 10.3721 die aufgeworfenen Fragen eingehend analysieren und gegebenenfalls neue Massnahmen vorschlagen. Die allgemeine Einführung von Kontingenten hält er jedoch für ungeeignet.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Ausländergesetz folgendermassen anzupassen: Es sind jährliche Höchstzahlen und Kontingente für erwerbstätige Ausländerinnen und Ausländer festzulegen. Diese sind auf die gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz unter Berücksichtigung eines Inländervorranges auszurichten; die Grenzgängerinnen und Grenzgänger sind einzubeziehen. Massgebende Kriterien für die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen sind insbesondere das Gesuch eines Arbeitgebers, die Integrationsfähigkeit und eine ausreichende, eigenständige Existenzgrundlage. Widersprechende völkerrechtliche Verträge sind neu zu verhandeln und anzupassen.</p>
- Wiedereinführung von Kontingenten für Ausländer und Inländervorrang
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