Steuerbelastung. Optimierung der Förderung erneuerbarer Energien

ShortId
11.3561
Id
20113561
Updated
14.11.2025 08:55
Language
de
Title
Steuerbelastung. Optimierung der Förderung erneuerbarer Energien
AdditionalIndexing
66;Steuerbefreiung;Einspeisevergütung;Steuerpolitik;Subvention;Stromerzeugung;erneuerbare Energie
1
  • L05K1703030102, Stromerzeugung
  • L03K170503, erneuerbare Energie
  • L05K1102030202, Subvention
  • L06K170303010103, Einspeisevergütung
  • L03K110703, Steuerpolitik
  • L05K1107030701, Steuerbefreiung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Rahmen der Stromversorgungssicherheit der Schweiz muss eine der Prioritäten auf die vollständige Ausschöpfung des Potenzials erneuerbarer Energien in unserem Land gesetzt werden. Die Ausschöpfung des Potenzials darf zum einen die Stromkonsumentinnen und -konsumenten nicht belasten und muss zum anderen den begünstigten Personen ermöglichen, ausreichend Eigenkapital freizusetzen, um in diesen Wirtschaftszweig zu investieren. Jedoch bremst die in diesem Bereich angewendete Besteuerung die gewünschte Entwicklung ab. Eine detaillierte Analyse der jetzigen Lage soll uns ermöglichen, die Situation besser einzuschätzen und Schlüsse für die Zukunft zu ziehen. Das uns zur Verfügung stehende Potenzial sollte mit dem Ziel ausgeschöpft werden, unter Berücksichtigung der Regeln des Marktes die wettbewerbsfähigsten Kilowattstunden-Preise aufrechtzuerhalten und zu gewährleisten, dass die Subventionen ihre Wirkung vollständig entfalten können.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird dem Parlament gestützt auf das Energiegesetz (SR 730.0; Art. 20 Abs. 3 und Art. 28b Abs. 2 EnG) bis Mitte 2012 umfassend über die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) Bericht erstatten. Dabei sollen auch die im Postulat aufgeworfenen Fragen geprüft werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen, in dem folgende Aspekte detailliert ausgearbeitet werden sollen:</p><p>1. Analyse der Finanzströme, die zum jetzigen Zeitpunkt zur Finanzierung erneuerbarer Energien eingesetzt werden, und ihrer Effizienz im Hinblick auf die Energieproduktion. Dabei soll unterschieden werden, ob die begünstigte Person eine natürliche oder eine juristische Person ist;</p><p>2. Amortisationszeit, einschliesslich Zinsen, von Projekten, die im Rahmen der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) angenommen wurden, in Bezug auf die Vergütungstarife;</p><p>3. ebenfalls im Rahmen der KEV: die Mehreinnahmen aus der Mehrwertsteuer, die aus der Erhöhung der Strompreise resultieren, und die Einnahmen aus der Einkommenssteuer der begünstigten Personen;</p><p>4. die Auswirkungen, die eine Steuerentlastung der Vergütung auf den Kilowattstunden-Preis, auf die Einnahmen des Staates und auf die Förderung erneuerbarer Energien hat.</p>
  • Steuerbelastung. Optimierung der Förderung erneuerbarer Energien
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Rahmen der Stromversorgungssicherheit der Schweiz muss eine der Prioritäten auf die vollständige Ausschöpfung des Potenzials erneuerbarer Energien in unserem Land gesetzt werden. Die Ausschöpfung des Potenzials darf zum einen die Stromkonsumentinnen und -konsumenten nicht belasten und muss zum anderen den begünstigten Personen ermöglichen, ausreichend Eigenkapital freizusetzen, um in diesen Wirtschaftszweig zu investieren. Jedoch bremst die in diesem Bereich angewendete Besteuerung die gewünschte Entwicklung ab. Eine detaillierte Analyse der jetzigen Lage soll uns ermöglichen, die Situation besser einzuschätzen und Schlüsse für die Zukunft zu ziehen. Das uns zur Verfügung stehende Potenzial sollte mit dem Ziel ausgeschöpft werden, unter Berücksichtigung der Regeln des Marktes die wettbewerbsfähigsten Kilowattstunden-Preise aufrechtzuerhalten und zu gewährleisten, dass die Subventionen ihre Wirkung vollständig entfalten können.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird dem Parlament gestützt auf das Energiegesetz (SR 730.0; Art. 20 Abs. 3 und Art. 28b Abs. 2 EnG) bis Mitte 2012 umfassend über die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) Bericht erstatten. Dabei sollen auch die im Postulat aufgeworfenen Fragen geprüft werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen, in dem folgende Aspekte detailliert ausgearbeitet werden sollen:</p><p>1. Analyse der Finanzströme, die zum jetzigen Zeitpunkt zur Finanzierung erneuerbarer Energien eingesetzt werden, und ihrer Effizienz im Hinblick auf die Energieproduktion. Dabei soll unterschieden werden, ob die begünstigte Person eine natürliche oder eine juristische Person ist;</p><p>2. Amortisationszeit, einschliesslich Zinsen, von Projekten, die im Rahmen der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) angenommen wurden, in Bezug auf die Vergütungstarife;</p><p>3. ebenfalls im Rahmen der KEV: die Mehreinnahmen aus der Mehrwertsteuer, die aus der Erhöhung der Strompreise resultieren, und die Einnahmen aus der Einkommenssteuer der begünstigten Personen;</p><p>4. die Auswirkungen, die eine Steuerentlastung der Vergütung auf den Kilowattstunden-Preis, auf die Einnahmen des Staates und auf die Förderung erneuerbarer Energien hat.</p>
    • Steuerbelastung. Optimierung der Förderung erneuerbarer Energien

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