Kunstflüge im Chablais
- ShortId
-
11.3565
- Id
-
20113565
- Updated
-
14.11.2025 08:50
- Language
-
de
- Title
-
Kunstflüge im Chablais
- AdditionalIndexing
-
52;48;Lärmbelästigung;Luftrecht;Wallis;Freizeit;Waadt;Tourismus;Flugzeug
- 1
-
- L05K1804010301, Flugzeug
- L03K010101, Freizeit
- L04K06020308, Lärmbelästigung
- L04K18020403, Luftrecht
- L04K01010103, Tourismus
- L05K0301010120, Waadt
- L05K0301010121, Wallis
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Auf dem Flugplatz in Bex werden immer mehr Aktivitäten angeboten: Privatflüge, Flugschulen, Flugvereine, Wettbewerbe und Tage der offenen Tür. Schon seit einiger Zeit fühlen sich die Bewohnerinnen und Bewohner des Chablais vom Lärm der Flugzeugmotoren gestört. Während man sich an gleichmässig hohe Geräuschpegel gewöhnen kann, fällt es einem doch sehr schwer, Ruhe zu bewahren, wenn der Geräuschpegel abrupt wechselt, wie es beim ständigen Anlassen und Abstellen des Motors während der Kunstflüge der Fall ist. Sobald es das Wetter erlaubt, widmen sich Kunstflugliebhaber ausgiebig ihrem Lieblingssport, der darin besteht, Figuren wie Looping, Trudeln, Turn und Abschwung auszuführen. Der Motorenlärm während des horizontalen Rückenflugs oder des vertikalen Auf- und Abschwungs beeinträchtigt die Lebensqualität der anwohnenden Bevölkerung und der Besucherinnen und Besucher der Region. Einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen, zu lesen, sich zu unterhalten oder sich einfach auszuruhen ist damit unmöglich. Eigentlich ist die Region bei Urlauberinnen und Urlaubern sowie Sportlerinnen und Sportlern, die sich nach Ruhe sehnen, sehr beliebt. Der touristische Charme des Chablais ist kaum vereinbar mit den Aktivitäten des Flugplatzes. Nun aber legt das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) gestützt auf das Luftfahrtgesetz für Kunstflüge eine Mindestflughöhe von 500 Metern über Grund und Wasser fest und verbietet Flüge über dichtbesiedelten Gebieten sowie Nachtflüge. Für Industriegebiete gibt es keinerlei Einschränkungen (mit Ausnahme von Kernkraftwerken). Kunstflüge dürfen nur mit entsprechendem Flugausweis durchgeführt werden, und der durch die Flugzeuge verursachte Lärm muss innerhalb der vom Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation festgelegten Normen liegen. In keiner Regelung des Bazl sind Ort, Uhrzeit oder Dauer des Fluges festgelegt. Aus diesem Grund hat sich eine Gruppe von Bewohnerinnen und Bewohnern der Region zusammengeschlossen und unter dem Namen des Verbandes "Chablair, pour un Chablais où il fait bon vivre et travailler" eine Petition an den Bundesrat lanciert.</p>
- <p>Der Bundesrat hat von der Petition gegen den Fluglärm im Chablais Kenntnis genommen und ist über die störende Lärmsituation unterrichtet. Er ist bereit zu prüfen, ob die geltende Gesetzgebung über den Kunstflug genügend ist oder ob Anpassungen vorgenommen werden müssen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ist der Bundesrat über die übermässige Lärmbelästigung im Chablais aufgrund von Kunstflügen unterrichtet? Was gedenkt er zu tun, um die Belästigung zu unterbinden?</p>
- Kunstflüge im Chablais
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Auf dem Flugplatz in Bex werden immer mehr Aktivitäten angeboten: Privatflüge, Flugschulen, Flugvereine, Wettbewerbe und Tage der offenen Tür. Schon seit einiger Zeit fühlen sich die Bewohnerinnen und Bewohner des Chablais vom Lärm der Flugzeugmotoren gestört. Während man sich an gleichmässig hohe Geräuschpegel gewöhnen kann, fällt es einem doch sehr schwer, Ruhe zu bewahren, wenn der Geräuschpegel abrupt wechselt, wie es beim ständigen Anlassen und Abstellen des Motors während der Kunstflüge der Fall ist. Sobald es das Wetter erlaubt, widmen sich Kunstflugliebhaber ausgiebig ihrem Lieblingssport, der darin besteht, Figuren wie Looping, Trudeln, Turn und Abschwung auszuführen. Der Motorenlärm während des horizontalen Rückenflugs oder des vertikalen Auf- und Abschwungs beeinträchtigt die Lebensqualität der anwohnenden Bevölkerung und der Besucherinnen und Besucher der Region. Einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen, zu lesen, sich zu unterhalten oder sich einfach auszuruhen ist damit unmöglich. Eigentlich ist die Region bei Urlauberinnen und Urlaubern sowie Sportlerinnen und Sportlern, die sich nach Ruhe sehnen, sehr beliebt. Der touristische Charme des Chablais ist kaum vereinbar mit den Aktivitäten des Flugplatzes. Nun aber legt das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) gestützt auf das Luftfahrtgesetz für Kunstflüge eine Mindestflughöhe von 500 Metern über Grund und Wasser fest und verbietet Flüge über dichtbesiedelten Gebieten sowie Nachtflüge. Für Industriegebiete gibt es keinerlei Einschränkungen (mit Ausnahme von Kernkraftwerken). Kunstflüge dürfen nur mit entsprechendem Flugausweis durchgeführt werden, und der durch die Flugzeuge verursachte Lärm muss innerhalb der vom Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation festgelegten Normen liegen. In keiner Regelung des Bazl sind Ort, Uhrzeit oder Dauer des Fluges festgelegt. Aus diesem Grund hat sich eine Gruppe von Bewohnerinnen und Bewohnern der Region zusammengeschlossen und unter dem Namen des Verbandes "Chablair, pour un Chablais où il fait bon vivre et travailler" eine Petition an den Bundesrat lanciert.</p>
- <p>Der Bundesrat hat von der Petition gegen den Fluglärm im Chablais Kenntnis genommen und ist über die störende Lärmsituation unterrichtet. Er ist bereit zu prüfen, ob die geltende Gesetzgebung über den Kunstflug genügend ist oder ob Anpassungen vorgenommen werden müssen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ist der Bundesrat über die übermässige Lärmbelästigung im Chablais aufgrund von Kunstflügen unterrichtet? Was gedenkt er zu tun, um die Belästigung zu unterbinden?</p>
- Kunstflüge im Chablais
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