Eigene Fahrzeugkategorie für elektrisch betriebene Personenfahrzeuge
- ShortId
-
11.3576
- Id
-
20113576
- Updated
-
14.11.2025 09:05
- Language
-
de
- Title
-
Eigene Fahrzeugkategorie für elektrisch betriebene Personenfahrzeuge
- AdditionalIndexing
-
48;Bewilligung;Elektrofahrzeug;Führerschein;Strassenverkehrsordnung;neue Technologie
- 1
-
- L05K1803010102, Elektrofahrzeug
- L04K18020406, Strassenverkehrsordnung
- L05K0706010508, neue Technologie
- L05K0806010102, Bewilligung
- L04K18020401, Führerschein
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Auf dem Markt gibt es immer wieder neue elektrisch betriebene Personenfahrzeuge (z. B. Segway und Rikschas) für die verschiedensten Einsatzzwecke (Polizei, Tourismus usw.).</p><p>Diese neuen Fahrzeuge sind schwer in die bestehenden Fahrzeugkategorien einzuteilen, weil die Leistung und nicht die Höchstgeschwindigkeit eine Rolle spielt. Die aktuelle Folge davon ist, dass diese Fahrzeuge im Einsatz massiv eingeschränkt werden.</p><p>Fahrzeuge, welche nur mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 Kilometern pro Stunde fahren, sind keine Kleinmotorräder, nur weil die Leistung auch für andere Funktionen wie die Stabilisierung benötigt wird.</p><p>Die Bedürfnisse und die Entwicklung gehen immer weiter, und es werden auch in Zukunft neue elektrisch betriebene Personenfahrzeuge auf den Markt kommen.</p>
- <p>Elektrisch betriebene Fahrzeuge werden immer beliebter, ihre Anwendungsbereiche vielfältiger. Der Bundesrat beobachtet diese Entwicklung aufmerksam und trägt den damit verbundenen Bedürfnissen so weit wie möglich Rechnung. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesamt für Strassen (Astra) am 20. Juni 2011 Weisungen betreffend Erleichterungen für bestimmte als Kleinmotorrad zugelassene Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb erlassen. Die Erleichterungen gelten für mehrspurige Fahrzeuge, die entweder über einen speziellen elektrischen Antrieb (z. B. Stehroller wie "Segway") oder eine elektrische Tretunterstützung (z. B. dreirädrige Rikschas) verfügen.</p><p>Nach Rücksprache mit den kantonalen Zulassungsbehörden wurden technische Erleichterungen am Fahrzeug beschlossen (z. B. Verzicht auf Abblendlichter), aber auch Erleichterungen im Bereich der Führerausweise (zum Lenken dieser Fahrzeuge genügt z. B. der Führerausweis für Personenwagen) sowie bei den Verkehrsregeln (beispielsweise ist die Benutzung von Radwegen und Radstreifen erlaubt, wenn die Fahrzeuge nicht breiter als ein Meter sind). Die Weisungen und nähere Erläuterungen dazu finden sich unter <a href="http://www.astra.admin.ch">www.astra.admin.ch</a>.</p><p>Weiter gehende Forderungen wie zum Beispiel einen vollständigen Verzicht auf eine Führerprüfung lehnt der Bundesrat hingegen ab, darf doch bei allen Erleichterungen die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt werden. Vorsicht ist insbesondere im Zusammenhang mit den Bremssystemen und der Bremswirkung geboten, denn diese Fahrzeuge wiegen - mit Insassen - teilweise fast eine halbe Tonne. Angesichts dieses Gewichtes könnte die Verkehrs- und Betriebssicherheit mit Velo- oder Motorfahrrad-Bremssystemen nicht gewährleistet werden. Deshalb werden diese Fahrzeuge - trotz den Erleichterungen - weiterhin als Kleinmotorrad zugelassen. Damit ist sichergestellt, dass die Betriebssicherheit regelmässig amtlich überprüft wird und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gewährleistet ist. Aufgrund dieser Einteilung muss im Übrigen auch keine neue Fahrzeugkategorie geschaffen werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat hat für elektrisch betriebene Personenfahrzeuge eine neue Fahrzeugkategorie zwischen Fahrrad und Motorfahrrad zu definieren. Für die Einstufung gilt die maximale Geschwindigkeit und nicht die Motorenleistung. Ein weiteres Kriteriim kann die Breite der Fahrzeuge sein. Für die Fahrberechtigung dieser Fahrzeuge soll höchstens das Alter definiert werden. Von einer Führerprüfung ist abzusehen.</p>
- Eigene Fahrzeugkategorie für elektrisch betriebene Personenfahrzeuge
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Auf dem Markt gibt es immer wieder neue elektrisch betriebene Personenfahrzeuge (z. B. Segway und Rikschas) für die verschiedensten Einsatzzwecke (Polizei, Tourismus usw.).</p><p>Diese neuen Fahrzeuge sind schwer in die bestehenden Fahrzeugkategorien einzuteilen, weil die Leistung und nicht die Höchstgeschwindigkeit eine Rolle spielt. Die aktuelle Folge davon ist, dass diese Fahrzeuge im Einsatz massiv eingeschränkt werden.</p><p>Fahrzeuge, welche nur mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 Kilometern pro Stunde fahren, sind keine Kleinmotorräder, nur weil die Leistung auch für andere Funktionen wie die Stabilisierung benötigt wird.</p><p>Die Bedürfnisse und die Entwicklung gehen immer weiter, und es werden auch in Zukunft neue elektrisch betriebene Personenfahrzeuge auf den Markt kommen.</p>
- <p>Elektrisch betriebene Fahrzeuge werden immer beliebter, ihre Anwendungsbereiche vielfältiger. Der Bundesrat beobachtet diese Entwicklung aufmerksam und trägt den damit verbundenen Bedürfnissen so weit wie möglich Rechnung. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesamt für Strassen (Astra) am 20. Juni 2011 Weisungen betreffend Erleichterungen für bestimmte als Kleinmotorrad zugelassene Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb erlassen. Die Erleichterungen gelten für mehrspurige Fahrzeuge, die entweder über einen speziellen elektrischen Antrieb (z. B. Stehroller wie "Segway") oder eine elektrische Tretunterstützung (z. B. dreirädrige Rikschas) verfügen.</p><p>Nach Rücksprache mit den kantonalen Zulassungsbehörden wurden technische Erleichterungen am Fahrzeug beschlossen (z. B. Verzicht auf Abblendlichter), aber auch Erleichterungen im Bereich der Führerausweise (zum Lenken dieser Fahrzeuge genügt z. B. der Führerausweis für Personenwagen) sowie bei den Verkehrsregeln (beispielsweise ist die Benutzung von Radwegen und Radstreifen erlaubt, wenn die Fahrzeuge nicht breiter als ein Meter sind). Die Weisungen und nähere Erläuterungen dazu finden sich unter <a href="http://www.astra.admin.ch">www.astra.admin.ch</a>.</p><p>Weiter gehende Forderungen wie zum Beispiel einen vollständigen Verzicht auf eine Führerprüfung lehnt der Bundesrat hingegen ab, darf doch bei allen Erleichterungen die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt werden. Vorsicht ist insbesondere im Zusammenhang mit den Bremssystemen und der Bremswirkung geboten, denn diese Fahrzeuge wiegen - mit Insassen - teilweise fast eine halbe Tonne. Angesichts dieses Gewichtes könnte die Verkehrs- und Betriebssicherheit mit Velo- oder Motorfahrrad-Bremssystemen nicht gewährleistet werden. Deshalb werden diese Fahrzeuge - trotz den Erleichterungen - weiterhin als Kleinmotorrad zugelassen. Damit ist sichergestellt, dass die Betriebssicherheit regelmässig amtlich überprüft wird und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gewährleistet ist. Aufgrund dieser Einteilung muss im Übrigen auch keine neue Fahrzeugkategorie geschaffen werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat hat für elektrisch betriebene Personenfahrzeuge eine neue Fahrzeugkategorie zwischen Fahrrad und Motorfahrrad zu definieren. Für die Einstufung gilt die maximale Geschwindigkeit und nicht die Motorenleistung. Ein weiteres Kriteriim kann die Breite der Fahrzeuge sein. Für die Fahrberechtigung dieser Fahrzeuge soll höchstens das Alter definiert werden. Von einer Führerprüfung ist abzusehen.</p>
- Eigene Fahrzeugkategorie für elektrisch betriebene Personenfahrzeuge
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