Internationale Roaming-Gebühren
- ShortId
-
11.3581
- Id
-
20113581
- Updated
-
28.07.2023 06:32
- Language
-
de
- Title
-
Internationale Roaming-Gebühren
- AdditionalIndexing
-
34;Telekommunikationsindustrie;Europäische Union;Höchstpreis;Telekommunikationstarif;Preisrückgang;bilaterales Abkommen;Mobiltelefon;Ausland;Marktpreis
- 1
-
- L04K12020308, Telekommunikationsindustrie
- L05K1202040104, Telekommunikationstarif
- L07K12020201010201, Mobiltelefon
- L04K11050405, Höchstpreis
- L04K11050501, Preisrückgang
- L02K0903, Europäische Union
- L03K110502, Marktpreis
- L05K1002020103, bilaterales Abkommen
- L03K100103, Ausland
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>1. Die Schweizer Roaming-Preise für Sprachtelefonie und SMS sind im Vergleich zur EU relativ hoch. Dies ist darauf zurückzuführen, dass es sich bei der EU um einen Binnenmarkt handelt, in dem zentrale Vorgaben gemacht werden, die für die grenzüberschreitende Mobilfunknutzung zwischen den Mitgliedstaaten verbindlich sind. Bei den mobilen Datendiensten sind die Roaming-Preise für Schweizer Kundinnen und Kunden mit Ausnahme der Prepaid-Angebote gegenwärtig vergleichbar mit denjenigen in der EU.</p><p>Anders sieht die Situation beim Roaming zwischen der Schweiz und Nicht-EU-Staaten aus: Hier liegen die Schweizer Roaming-Preise gemäss OECD-Vergleich im unteren Bereich.</p><p>2./3. Verbindliche Vorleistungspreisobergrenzen zwischen Schweizer und EU-Mobilfunkunternehmen könnten nur über ein bilaterales Abkommen der Schweiz mit der EU durchgesetzt werden. Der Bundesrat wird demnächst eine umfassende Auslegeordnung zur Europapolitik vornehmen und dabei auch dieses Anliegen berücksichtigen. Zudem wäre auch die WTO-Kompatibilität eines entsprechenden Abkommens näher zu prüfen.</p><p>4. Die Roaming-Tarife für Endkunden hängen vom Preis ab, den eine Mobilfunkanbieterin für die Benutzung eines ausländischen Netzes durch ihre Kundschaft bezahlen muss (Vorleistungspreis). Die Verhandlungen der Vorleistungspreise erfolgen direkt zwischen den beteiligten Firmen. Die Verhandlungspositionen hängen dabei von der Verkehrsmenge ab, für welche die entsprechenden Tarife ausgehandelt werden. Dabei verfügen kleinere Anbieterinnen über eine vergleichsweise ungünstige Ausgangslage als grössere Mobilfunkfirmen. Eine Unterstützung durch den Bund beim Aushandeln der Vorleistungstarife ist nicht möglich. Im Übrigen erwartet der Bundesrat, dass die schweizerischen Anbieterinnen Wechselkursvorteile an die Konsumentinnen und Konsumenten weitergeben.</p><p>5. Für eine staatliche Intervention hinsichtlich der Höhe der Endkundenpreise beim Roaming gibt es keine gesetzliche Grundlage. Hingegen hat der Bundesrat auf den 1. Januar 2010 hin seine Verordnung über Fernmeldedienste (SR 784.101.1) revidiert und dabei Massnahmen zur Roaming-Preistransparenz eingeführt. Die entsprechenden Vorschriften gelten für jegliches internationale Roaming, d. h. weltweit. Zudem haben in jüngster Zeit die drei grossen Schweizer Mobilfunkanbieterinnen von sich aus Kostenlimiten zum Schutz vor unerwartet hohen Roaming-Rechnungen bei der mobilen Datenkommunikation eingeführt oder angekündigt.</p><p>Der Bundesrat verfolgt die internationalen Entwicklungen bezüglich der Roaming-Preise aufmerksam, insbesondere im Rahmen der ITU, der OECD und der WTO. Als Mitglied dieser Organisationen wirkt die Schweiz an den entsprechenden Arbeiten aktiv mit. Der Bundesrat wird im von den beiden KVF gewünschten Ergänzungsbericht zur Fernmeldemarkt-Evaluation erneut auch auf das Roaming eingehen. Auch in diesem Zusammenhang werden zusätzliche Massnahmen in Betracht gezogen werden können.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In der EU werden die Roaming-Gebühren auf 1. Juli 2011 erneut reduziert. Auch die Preise für das Daten-Roaming sollen in den nächsten Jahren stark gesenkt werden. Schweizer, die im Ausland mobil telefonieren, werden durch das internationale Roaming unverhältnismässig belastet. Dies stellt ein öffentliches Ärgernis dar.</p><p>Bereits in seinem Bericht "Evaluation zum Fernmeldemarkt" vom 28. September 2010 schreibt der Bundesrat auf den Seiten 189 und 190, dass die Roaming-Tarife, die in EU-Ländern reisenden Schweizer Nutzern verrechnet werden, grösstenteils deutlich über den von der europäischen Reglementierung festgelegten Preisobergrenzen, den sogenannten "Eurotarifen", liegen.</p><p>Es stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat heute die Situation bezüglich der internationalen Roaming-Gebühren?</p><p>2. Wann und wie wird er dieses Ärgernis, dessen Beseitigung im Interesse der Schweizer und EU-Bürger liegt, in Brüssel einer Lösung zuführen?</p><p>3. Ist beabsichtigt, mit der EU ein bilaterales Abkommen auszuhandeln, das selbstverständlich in den Gesamtkontext der Europapolitik der Schweiz passen müsste? Oder gibt es eine einfachere Lösung?</p><p>4. Kann der Bund die Anbieter bei ihren Verhandlungen mit ausländischen Partnerfirmen andersweitig unterstützen, bessere Konditionen auszuhandeln?</p><p>5. Sieht er weitere geeignete Massnahmen, die Schweizer Kunden von den tieferen Roaming-Tarifen im Ausland profitieren zu lassen?</p>
- Internationale Roaming-Gebühren
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Die Schweizer Roaming-Preise für Sprachtelefonie und SMS sind im Vergleich zur EU relativ hoch. Dies ist darauf zurückzuführen, dass es sich bei der EU um einen Binnenmarkt handelt, in dem zentrale Vorgaben gemacht werden, die für die grenzüberschreitende Mobilfunknutzung zwischen den Mitgliedstaaten verbindlich sind. Bei den mobilen Datendiensten sind die Roaming-Preise für Schweizer Kundinnen und Kunden mit Ausnahme der Prepaid-Angebote gegenwärtig vergleichbar mit denjenigen in der EU.</p><p>Anders sieht die Situation beim Roaming zwischen der Schweiz und Nicht-EU-Staaten aus: Hier liegen die Schweizer Roaming-Preise gemäss OECD-Vergleich im unteren Bereich.</p><p>2./3. Verbindliche Vorleistungspreisobergrenzen zwischen Schweizer und EU-Mobilfunkunternehmen könnten nur über ein bilaterales Abkommen der Schweiz mit der EU durchgesetzt werden. Der Bundesrat wird demnächst eine umfassende Auslegeordnung zur Europapolitik vornehmen und dabei auch dieses Anliegen berücksichtigen. Zudem wäre auch die WTO-Kompatibilität eines entsprechenden Abkommens näher zu prüfen.</p><p>4. Die Roaming-Tarife für Endkunden hängen vom Preis ab, den eine Mobilfunkanbieterin für die Benutzung eines ausländischen Netzes durch ihre Kundschaft bezahlen muss (Vorleistungspreis). Die Verhandlungen der Vorleistungspreise erfolgen direkt zwischen den beteiligten Firmen. Die Verhandlungspositionen hängen dabei von der Verkehrsmenge ab, für welche die entsprechenden Tarife ausgehandelt werden. Dabei verfügen kleinere Anbieterinnen über eine vergleichsweise ungünstige Ausgangslage als grössere Mobilfunkfirmen. Eine Unterstützung durch den Bund beim Aushandeln der Vorleistungstarife ist nicht möglich. Im Übrigen erwartet der Bundesrat, dass die schweizerischen Anbieterinnen Wechselkursvorteile an die Konsumentinnen und Konsumenten weitergeben.</p><p>5. Für eine staatliche Intervention hinsichtlich der Höhe der Endkundenpreise beim Roaming gibt es keine gesetzliche Grundlage. Hingegen hat der Bundesrat auf den 1. Januar 2010 hin seine Verordnung über Fernmeldedienste (SR 784.101.1) revidiert und dabei Massnahmen zur Roaming-Preistransparenz eingeführt. Die entsprechenden Vorschriften gelten für jegliches internationale Roaming, d. h. weltweit. Zudem haben in jüngster Zeit die drei grossen Schweizer Mobilfunkanbieterinnen von sich aus Kostenlimiten zum Schutz vor unerwartet hohen Roaming-Rechnungen bei der mobilen Datenkommunikation eingeführt oder angekündigt.</p><p>Der Bundesrat verfolgt die internationalen Entwicklungen bezüglich der Roaming-Preise aufmerksam, insbesondere im Rahmen der ITU, der OECD und der WTO. Als Mitglied dieser Organisationen wirkt die Schweiz an den entsprechenden Arbeiten aktiv mit. Der Bundesrat wird im von den beiden KVF gewünschten Ergänzungsbericht zur Fernmeldemarkt-Evaluation erneut auch auf das Roaming eingehen. Auch in diesem Zusammenhang werden zusätzliche Massnahmen in Betracht gezogen werden können.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In der EU werden die Roaming-Gebühren auf 1. Juli 2011 erneut reduziert. Auch die Preise für das Daten-Roaming sollen in den nächsten Jahren stark gesenkt werden. Schweizer, die im Ausland mobil telefonieren, werden durch das internationale Roaming unverhältnismässig belastet. Dies stellt ein öffentliches Ärgernis dar.</p><p>Bereits in seinem Bericht "Evaluation zum Fernmeldemarkt" vom 28. September 2010 schreibt der Bundesrat auf den Seiten 189 und 190, dass die Roaming-Tarife, die in EU-Ländern reisenden Schweizer Nutzern verrechnet werden, grösstenteils deutlich über den von der europäischen Reglementierung festgelegten Preisobergrenzen, den sogenannten "Eurotarifen", liegen.</p><p>Es stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat heute die Situation bezüglich der internationalen Roaming-Gebühren?</p><p>2. Wann und wie wird er dieses Ärgernis, dessen Beseitigung im Interesse der Schweizer und EU-Bürger liegt, in Brüssel einer Lösung zuführen?</p><p>3. Ist beabsichtigt, mit der EU ein bilaterales Abkommen auszuhandeln, das selbstverständlich in den Gesamtkontext der Europapolitik der Schweiz passen müsste? Oder gibt es eine einfachere Lösung?</p><p>4. Kann der Bund die Anbieter bei ihren Verhandlungen mit ausländischen Partnerfirmen andersweitig unterstützen, bessere Konditionen auszuhandeln?</p><p>5. Sieht er weitere geeignete Massnahmen, die Schweizer Kunden von den tieferen Roaming-Tarifen im Ausland profitieren zu lassen?</p>
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