Schrittweiser Ausstieg aus der Atomenergie

ShortId
11.3582
Id
20113582
Updated
28.07.2023 12:55
Language
de
Title
Schrittweiser Ausstieg aus der Atomenergie
AdditionalIndexing
66;Ausstieg aus der Kernenergie;Stromversorgung;nukleare Sicherheit;Bewilligung für Kraftwerk;Sicherung der Versorgung;Energieeinsparung;erneuerbare Energie;Kernkraftwerk;Kraftwerksstilllegung
1
  • L04K17030102, Ausstieg aus der Kernenergie
  • L04K17010104, Bewilligung für Kraftwerk
  • L04K17010113, Kraftwerksstilllegung
  • L04K17030106, nukleare Sicherheit
  • L03K170503, erneuerbare Energie
  • L04K17010107, Energieeinsparung
  • L06K170101060701, Stromversorgung
  • L05K0701030905, Sicherung der Versorgung
  • L04K17030201, Kernkraftwerk
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Spätestens seit der Katastrophe von Fukushima ist offensichtlich, dass die Atomenergie keine Energie der Zukunft sein darf. Die Sicherheit der Bevölkerung ist für die Betriebsdauer der existierenden Kernkraftwerke das entscheidende Kriterium. Eine höhere Energieeffizienz, die bessere Nutzung der erneuerbaren Energien und alternative Formen der Energiegewinnung müssen einen schrittweisen Ausstieg aus der Atomenergie und eine möglichst grosse Versorgung aus erneuerbaren Energien ermöglichen. Für potenzielle Investoren von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien ist es jetzt sehr wichtig, dass die politischen Behörden den schrittweisen Ausstieg aus der Atomenergie beschliessen. Nur so verfügen die Akteure auf dem Energiemarkt, die Unternehmen und die Privaten über klare Vorgaben und Rahmenbedingungen, um gezielt in die Energieeffizienz und die erneuerbaren Energien zu investieren.</p><p>Ohne dieses klare Bekenntnis zum schrittweisen Ausstieg aus der Atomenergie läuft die Schweiz Gefahr, dass die notwendigen Investitionen in die Energieeffizienz, in die erneuerbaren Energien und in die Energieversorgungssicherheit nicht rechtzeitig und nicht genügend konsequent erfolgen.</p><p>Ebenso wichtig ist es, dass im Hinblick auf den vollständigen Ausstieg aus der Kernenergie die erneuerbaren Energien und die Energieeffizienz viel stärker gefördert werden (zusätzliche Fördergelder, Vereinfachung der Verfahren usw.).</p><p>Ziel der Motion, die im gleichen Wortlaut im Nationalrat behandelt und angenommen wurde, ist es, Planungssicherheit zu schaffen. Der Ständerat soll den Richtungsentscheid in der Energiepolitik in der Herbstsession beraten. Der Bundesrat soll den Auftrag erhalten, mit Blick auf die parlamentarischen Beratungen eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten. Es braucht einen referendumsfähigen Gesetzentwurf.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat an seiner Klausur vom 25. Mai 2011 entschieden, dass die bestehenden Kernkraftwerke am Ende ihrer sicherheitstechnischen Betriebsdauer stillgelegt und nicht durch neue Kernkraftwerke ersetzt werden sollen. Gleichzeitig hat der Bundesrat die Eckpunkte seiner neuen Energiestrategie 2050 festgelegt und das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage vorzubereiten.</p><p>Das UVEK wird die Energiestrategie 2050 gemäss den Parlamentsbeschlüssen aus der Sommer- und der Herbstsession gemeinsam mit den zuständigen Departementen weiterentwickeln und die zu prüfenden Massnahmen zur Umsetzung der Strategie konkretisieren. Zur Finanzierung der zusätzlich nötigen Massnahmen lässt der Bundesrat eine Förderabgabe bzw. einen Stromrappen prüfen. Auf dieser Basis wird der Bundesrat im Sommer 2012 eine Vernehmlassungsvorlage präsentieren.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Gesetzentwurf zu unterbreiten, um die Gesetzgebung wie folgt anzupassen:</p><p>1. Es dürfen keine Rahmenbewilligungen zum Bau neuer Kernkraftwerke erteilt werden.</p><p>2. Kernkraftwerke, die den Sicherheitsvorschriften nicht mehr entsprechen, sind unverzüglich stillzulegen.</p><p>3. Die Förderung der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz wird zielführend verstärkt.</p><p>4. Es werden Strategien unterbreitet, um den künftigen Strombedarf ohne Atomenergie und durch eine vom Ausland möglichst unabhängige Stromversorgung sicherzustellen, ohne den Wirtschaftsstandort Schweiz zu gefährden.</p>
  • Schrittweiser Ausstieg aus der Atomenergie
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Spätestens seit der Katastrophe von Fukushima ist offensichtlich, dass die Atomenergie keine Energie der Zukunft sein darf. Die Sicherheit der Bevölkerung ist für die Betriebsdauer der existierenden Kernkraftwerke das entscheidende Kriterium. Eine höhere Energieeffizienz, die bessere Nutzung der erneuerbaren Energien und alternative Formen der Energiegewinnung müssen einen schrittweisen Ausstieg aus der Atomenergie und eine möglichst grosse Versorgung aus erneuerbaren Energien ermöglichen. Für potenzielle Investoren von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien ist es jetzt sehr wichtig, dass die politischen Behörden den schrittweisen Ausstieg aus der Atomenergie beschliessen. Nur so verfügen die Akteure auf dem Energiemarkt, die Unternehmen und die Privaten über klare Vorgaben und Rahmenbedingungen, um gezielt in die Energieeffizienz und die erneuerbaren Energien zu investieren.</p><p>Ohne dieses klare Bekenntnis zum schrittweisen Ausstieg aus der Atomenergie läuft die Schweiz Gefahr, dass die notwendigen Investitionen in die Energieeffizienz, in die erneuerbaren Energien und in die Energieversorgungssicherheit nicht rechtzeitig und nicht genügend konsequent erfolgen.</p><p>Ebenso wichtig ist es, dass im Hinblick auf den vollständigen Ausstieg aus der Kernenergie die erneuerbaren Energien und die Energieeffizienz viel stärker gefördert werden (zusätzliche Fördergelder, Vereinfachung der Verfahren usw.).</p><p>Ziel der Motion, die im gleichen Wortlaut im Nationalrat behandelt und angenommen wurde, ist es, Planungssicherheit zu schaffen. Der Ständerat soll den Richtungsentscheid in der Energiepolitik in der Herbstsession beraten. Der Bundesrat soll den Auftrag erhalten, mit Blick auf die parlamentarischen Beratungen eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten. Es braucht einen referendumsfähigen Gesetzentwurf.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat an seiner Klausur vom 25. Mai 2011 entschieden, dass die bestehenden Kernkraftwerke am Ende ihrer sicherheitstechnischen Betriebsdauer stillgelegt und nicht durch neue Kernkraftwerke ersetzt werden sollen. Gleichzeitig hat der Bundesrat die Eckpunkte seiner neuen Energiestrategie 2050 festgelegt und das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage vorzubereiten.</p><p>Das UVEK wird die Energiestrategie 2050 gemäss den Parlamentsbeschlüssen aus der Sommer- und der Herbstsession gemeinsam mit den zuständigen Departementen weiterentwickeln und die zu prüfenden Massnahmen zur Umsetzung der Strategie konkretisieren. Zur Finanzierung der zusätzlich nötigen Massnahmen lässt der Bundesrat eine Förderabgabe bzw. einen Stromrappen prüfen. Auf dieser Basis wird der Bundesrat im Sommer 2012 eine Vernehmlassungsvorlage präsentieren.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Gesetzentwurf zu unterbreiten, um die Gesetzgebung wie folgt anzupassen:</p><p>1. Es dürfen keine Rahmenbewilligungen zum Bau neuer Kernkraftwerke erteilt werden.</p><p>2. Kernkraftwerke, die den Sicherheitsvorschriften nicht mehr entsprechen, sind unverzüglich stillzulegen.</p><p>3. Die Förderung der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz wird zielführend verstärkt.</p><p>4. Es werden Strategien unterbreitet, um den künftigen Strombedarf ohne Atomenergie und durch eine vom Ausland möglichst unabhängige Stromversorgung sicherzustellen, ohne den Wirtschaftsstandort Schweiz zu gefährden.</p>
    • Schrittweiser Ausstieg aus der Atomenergie

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