Einschränkungen bei der Verwendung der Tageskarte Gemeinde

ShortId
11.3586
Id
20113586
Updated
28.07.2023 11:33
Language
de
Title
Einschränkungen bei der Verwendung der Tageskarte Gemeinde
AdditionalIndexing
48;Fahrkarte;Gemeinde;Reise;SBB;Kampf gegen die Diskriminierung;mengenmässige Beschränkung;Personenverkehr
1
  • L05K1801021103, SBB
  • L04K18020302, Fahrkarte
  • L04K18010201, Personenverkehr
  • L05K0101010311, Reise
  • L06K080701020106, Gemeinde
  • L03K050204, Kampf gegen die Diskriminierung
  • L06K070102010103, mengenmässige Beschränkung
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die heutige Gesetzgebung legt die Tarifgestaltung im öffentlichen Verkehr in die Kompetenz der Transportunternehmen (Art. 15 des Personenbeförderungsgesetzes vom 20. März 2009; SR 745.1). Die Transportunternehmen übernehmen diese gemeinsam. Die Geschäftsführung dieser Aufgabe haben die Transportunternehmen delegiert an den Verband öffentlicher Verkehr. Es handelt sich entsprechend bei der Gemeindetageskarte auch nicht um ein SBB-Angebot, sondern um ein gemeinsames Angebot aller rund 140 beteiligten Transportunternehmen.</p><p>Gemäss den Transportunternehmen ist die Ertragssituation bei den Tageskarten generell tief und muss verbessert werden. Der Preis der Tageskarte Gemeinde soll daher am 11. Dezember 2011 um 8,8 Prozent erhöht werden. Sie ist ohne Halbtax-Abonnement den ganzen Tag gültig.</p><p>Die Gemeindetageskarten werden kaum mehr im Sinne des ursprünglichen Zwecks genutzt. Die besonders günstige Gemeindetageskarte war gedacht als Mittel, um neue Kundschaft zu gewinnen, die bisher wenig mit dem öffentlichen Verkehr unterwegs war. Mittlerweile handelt es sich aber zumeist um regelmässige Nutzende, welche vom günstigen Preis profitieren. Rund 60 Prozent der Gemeindetageskarten gehen an Reisende mit einem Halbtax-Abonnement, die sich so ihre schon geplante Reise zusätzlich vergünstigen.</p><p>Der Verband öffentlicher Verkehr hatte gemäss seinen Angaben das Gespräch mit dem Schweizerischen Gemeindeverband sowie dem Schweizerischen Städteverband gesucht, bevor die heute geltende Regelung eingeführt wurde. Dabei wurden die unterschiedlichen Standpunkte erörtert. Beide Verbände haben die nun umgesetzte Lösung anderen Alternativen vorgezogen.</p><p>Mit der aktuell eingeführten Begrenzung der Gemeindetageskarten auf einen definierten Anteil der Bevölkerung wird sichergestellt, dass alle Gemeinden gleich behandelt werden und alle Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde die gleiche Chance haben, eine günstige Gemeindetageskarte zu erwerben. Die Transportunternehmen kommen im Sinne einer Übergangsregelung denjenigen Gemeinden entgegen, welche das Soll bisher überschritten haben, indem diese ihre bisherige Anzahl Tageskarten in den Verkauf geben können, solange sie diese ohne Unterbruch beziehen.</p><p>Für den Bundesrat besteht kein Anlass, bezüglich der Gemeindetageskarte auf die Transportunternehmen einzuwirken.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Am 12. Dezember 2010 änderten die SBB die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für den Bezug und die Verwendung der Tageskarte Gemeinde".</p><p>Darin wurden maximale Bezugsmengen festgelegt, die die Gemeinden abhängig von ihrer Einwohnerzahl beziehen können.</p><p>Die maximalen Bezugsmengen sind in mehrerlei Hinsicht nicht hinnehmbar.</p><p>Zunächst sind die Bezugsmengen sehr gering und liegen in vielen Fällen weit unter den Mengen, die die Gemeinden bisher bestellt haben. Die SBB geben dies implizit zu, indem sie präzisieren, dass "bereits durch Gemeinden bezogene Mengen an der Tageskarte Gemeinde, welche die vorerwähnte maximale Anzahl überschreiten, weiter bestehen bleiben". Hingegen kann eine Gemeinde, die die Bezugsmenge einmal reduziert hat, diese danach nicht mehr überschreiten.</p><p>Diese Bestimmung verursacht zudem eine unzumutbare Diskriminierung zwischen den Gemeinden, die ihre Tageskarten vor dem 12. Dezember 2010 bestellt haben, und denen, die ihre Tageskarten seitdem bestellen. Nach den glücklicherweise abgewendeten Versuchen, für Besitzerinnen und Besitzer der Tageskarte Gemeinde die Dauer für die Nutzung von Zügen einzuschränken oder den Preis für die Karte zu erhöhen, ist dies nun eine weitere Offensive der SBB. Ausserdem ist die Karte bei den Schweizer Bürgerinnen und Bürgern sowie bei den Gemeinden sehr beliebt. Sie fördert u. a. die gelegentliche Nutzung der Bahn und kann somit den SBB neue Kundschaft zuführen.</p><p>Kann sich der Bundesrat zu diesem Zweck - schliesslich ist der Bund Eigentümer der SBB - dafür einsetzen, dass obengenannte Bestimmung aus den AGB für die Tageskarte Gemeinde gestrichen wird?</p>
  • Einschränkungen bei der Verwendung der Tageskarte Gemeinde
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die heutige Gesetzgebung legt die Tarifgestaltung im öffentlichen Verkehr in die Kompetenz der Transportunternehmen (Art. 15 des Personenbeförderungsgesetzes vom 20. März 2009; SR 745.1). Die Transportunternehmen übernehmen diese gemeinsam. Die Geschäftsführung dieser Aufgabe haben die Transportunternehmen delegiert an den Verband öffentlicher Verkehr. Es handelt sich entsprechend bei der Gemeindetageskarte auch nicht um ein SBB-Angebot, sondern um ein gemeinsames Angebot aller rund 140 beteiligten Transportunternehmen.</p><p>Gemäss den Transportunternehmen ist die Ertragssituation bei den Tageskarten generell tief und muss verbessert werden. Der Preis der Tageskarte Gemeinde soll daher am 11. Dezember 2011 um 8,8 Prozent erhöht werden. Sie ist ohne Halbtax-Abonnement den ganzen Tag gültig.</p><p>Die Gemeindetageskarten werden kaum mehr im Sinne des ursprünglichen Zwecks genutzt. Die besonders günstige Gemeindetageskarte war gedacht als Mittel, um neue Kundschaft zu gewinnen, die bisher wenig mit dem öffentlichen Verkehr unterwegs war. Mittlerweile handelt es sich aber zumeist um regelmässige Nutzende, welche vom günstigen Preis profitieren. Rund 60 Prozent der Gemeindetageskarten gehen an Reisende mit einem Halbtax-Abonnement, die sich so ihre schon geplante Reise zusätzlich vergünstigen.</p><p>Der Verband öffentlicher Verkehr hatte gemäss seinen Angaben das Gespräch mit dem Schweizerischen Gemeindeverband sowie dem Schweizerischen Städteverband gesucht, bevor die heute geltende Regelung eingeführt wurde. Dabei wurden die unterschiedlichen Standpunkte erörtert. Beide Verbände haben die nun umgesetzte Lösung anderen Alternativen vorgezogen.</p><p>Mit der aktuell eingeführten Begrenzung der Gemeindetageskarten auf einen definierten Anteil der Bevölkerung wird sichergestellt, dass alle Gemeinden gleich behandelt werden und alle Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde die gleiche Chance haben, eine günstige Gemeindetageskarte zu erwerben. Die Transportunternehmen kommen im Sinne einer Übergangsregelung denjenigen Gemeinden entgegen, welche das Soll bisher überschritten haben, indem diese ihre bisherige Anzahl Tageskarten in den Verkauf geben können, solange sie diese ohne Unterbruch beziehen.</p><p>Für den Bundesrat besteht kein Anlass, bezüglich der Gemeindetageskarte auf die Transportunternehmen einzuwirken.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Am 12. Dezember 2010 änderten die SBB die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für den Bezug und die Verwendung der Tageskarte Gemeinde".</p><p>Darin wurden maximale Bezugsmengen festgelegt, die die Gemeinden abhängig von ihrer Einwohnerzahl beziehen können.</p><p>Die maximalen Bezugsmengen sind in mehrerlei Hinsicht nicht hinnehmbar.</p><p>Zunächst sind die Bezugsmengen sehr gering und liegen in vielen Fällen weit unter den Mengen, die die Gemeinden bisher bestellt haben. Die SBB geben dies implizit zu, indem sie präzisieren, dass "bereits durch Gemeinden bezogene Mengen an der Tageskarte Gemeinde, welche die vorerwähnte maximale Anzahl überschreiten, weiter bestehen bleiben". Hingegen kann eine Gemeinde, die die Bezugsmenge einmal reduziert hat, diese danach nicht mehr überschreiten.</p><p>Diese Bestimmung verursacht zudem eine unzumutbare Diskriminierung zwischen den Gemeinden, die ihre Tageskarten vor dem 12. Dezember 2010 bestellt haben, und denen, die ihre Tageskarten seitdem bestellen. Nach den glücklicherweise abgewendeten Versuchen, für Besitzerinnen und Besitzer der Tageskarte Gemeinde die Dauer für die Nutzung von Zügen einzuschränken oder den Preis für die Karte zu erhöhen, ist dies nun eine weitere Offensive der SBB. Ausserdem ist die Karte bei den Schweizer Bürgerinnen und Bürgern sowie bei den Gemeinden sehr beliebt. Sie fördert u. a. die gelegentliche Nutzung der Bahn und kann somit den SBB neue Kundschaft zuführen.</p><p>Kann sich der Bundesrat zu diesem Zweck - schliesslich ist der Bund Eigentümer der SBB - dafür einsetzen, dass obengenannte Bestimmung aus den AGB für die Tageskarte Gemeinde gestrichen wird?</p>
    • Einschränkungen bei der Verwendung der Tageskarte Gemeinde

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