Sparsame Energienutzung und erneuerbare Energien. Zusätzliche finanzielle Mittel für Ausbildungsprogramme
- ShortId
-
11.3587
- Id
-
20113587
- Updated
-
25.06.2025 00:09
- Language
-
de
- Title
-
Sparsame Energienutzung und erneuerbare Energien. Zusätzliche finanzielle Mittel für Ausbildungsprogramme
- AdditionalIndexing
-
66;Weiterbildung;Informationskampagne;Energieprogramm;Energieeinsparung;erneuerbare Energie
- 1
-
- L04K17010107, Energieeinsparung
- L03K170503, erneuerbare Energie
- L05K1201020301, Informationskampagne
- L04K13030203, Weiterbildung
- L04K17010110, Energieprogramm
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Am 20. Februar 2008 verabschiedete der Bundesrat die Aktionspläne für Energieeffizienz und für erneuerbare Energien, in denen u. a. ein koordiniertes Vorgehen bei der Aus- und Weiterbildung im Bereich erneuerbarer Energien gefordert wird. Laut diesen Plänen sollten dazu Energie Schweiz mehr Mittel zur Verfügung gestellt und sollte ein nationales Aus- und Weiterbildungsprogramm zum Thema Energieeffizienz auf die Beine gestellt werden.</p><p>In der Tat haben sich die Technologien und Materialien im Energiebereich in den letzten Jahren rasant weiterentwickelt. Doch damit die strengeren Energievorschriften und die Anreizprogramme (Gebäudeprogramm) effizient und umfassend umgesetzt werden können, müssen alle im Baugewerbe tätigen Personen ihr Wissen über erneuerbare Energien und sparsame Energienutzung auf den neuesten Stand bringen.</p><p>Diesbezüglich stellte Bundesrätin Doris Leuthard am 25. Mai 2011 den Aktionsplan Energiestrategie 2050 vor, in dem 50 Massnahmen vorgeschlagen werden. Die zweite dieser Massnahmen besteht in der "Aus- und Weiterbildung im Energiebereich".</p><p>Zurzeit verfügt das Programm Energie Schweiz für die Umsetzung seiner Aus- und Weiterbildungsprogramme jährlich über 2 Millionen Franken. Demgegenüber erhält das Gebäudeprogramm dank der Tatsache, dass ein Teil der CO2-Abgabe zweckgebunden in dieses Programm fliesst, über einen Zeitraum von zehn Jahren jährlich 200 Millionen Franken. Schätzungen zufolge müsste das Budget des Programms Energie Schweiz für die kommenden zehn Jahre um das Drei- bis Vierfache erhöht werden, damit die Vorschriften und Fördermassnahmen ihre gewünschte Wirkung zeigen.</p><p>Ausserdem trat mit der Änderung des Energiegesetzes vom 18. Juni 2010 Artikel 14a in Kraft, in dem explizit festgelegt wird, dass der Bund den Kantonen für Ausbildungsprogramme nach Artikel 11 des Energiegesetzes Beiträge ausrichten kann. In der Botschaft des Bundesrates zur Revision wurde ein jährlicher Beitrag von 1 bis 4 Millionen Franken genannt.</p><p>Bis Ende letzten Jahres richtete der Bund den Kantonen Beiträge zur Förderung indirekter Ausbildungs- und Informationsmassnahmen aus. Im Jahr 2010 lag der Betrag bei 1,3 Millionen Franken. Nachdem das Globalbudget von Energie Schweiz reduziert wurde und die Mittel daraufhin intern umverteilt wurden, ist kein Beitrag nach dem Artikel, der am 1. Januar 2011 in Kraft getreten ist, vorgesehen.</p><p>Jetzt, da unsere Regierung ihre Energiepolitik überdenkt, ist der Ausbildungsbereich von entscheidender Bedeutung und muss von Bund und Kantonen verstärkt gefördert werden; dies umso mehr, als der Mangel an qualifizierten Arbeitskräften, insbesondere in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energien, deutlich spürbar ist.</p>
- <p>Im Grundsatz deckt sich die Stossrichtung des Postulates mit der skizzierten Massnahme 2 der vom Bundesrat am 25. Mai 2011 beschlossenen Energiestrategie 2050. Das UVEK soll in Zusammenarbeit mit den zuständigen Departementen bis im Herbst 2011 Antrag zur konkreten Ausgestaltung der Energiestrategie 2050 stellen. Dabei soll auch die im Postulat geforderte Prüfung für mehr Mittel bei Ausbildungsprogrammen in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energien Eingang finden.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob den Ausbildungsprogrammen in den Bereichen Energieeinsparung und erneuerbare Energien mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden können, und zwar sowohl für Aus- und Weiterbildungsprogramme von Energie Schweiz als auch für Beiträge an die Kantone zur Unterstützung ihrer indirekten Massnahmen zu Ausbildung und Information nach Artikel 14a des Energiegesetzes vom 18. Juni 2010, das am 1. Januar 2011 in Kraft getreten ist.</p>
- Sparsame Energienutzung und erneuerbare Energien. Zusätzliche finanzielle Mittel für Ausbildungsprogramme
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Am 20. Februar 2008 verabschiedete der Bundesrat die Aktionspläne für Energieeffizienz und für erneuerbare Energien, in denen u. a. ein koordiniertes Vorgehen bei der Aus- und Weiterbildung im Bereich erneuerbarer Energien gefordert wird. Laut diesen Plänen sollten dazu Energie Schweiz mehr Mittel zur Verfügung gestellt und sollte ein nationales Aus- und Weiterbildungsprogramm zum Thema Energieeffizienz auf die Beine gestellt werden.</p><p>In der Tat haben sich die Technologien und Materialien im Energiebereich in den letzten Jahren rasant weiterentwickelt. Doch damit die strengeren Energievorschriften und die Anreizprogramme (Gebäudeprogramm) effizient und umfassend umgesetzt werden können, müssen alle im Baugewerbe tätigen Personen ihr Wissen über erneuerbare Energien und sparsame Energienutzung auf den neuesten Stand bringen.</p><p>Diesbezüglich stellte Bundesrätin Doris Leuthard am 25. Mai 2011 den Aktionsplan Energiestrategie 2050 vor, in dem 50 Massnahmen vorgeschlagen werden. Die zweite dieser Massnahmen besteht in der "Aus- und Weiterbildung im Energiebereich".</p><p>Zurzeit verfügt das Programm Energie Schweiz für die Umsetzung seiner Aus- und Weiterbildungsprogramme jährlich über 2 Millionen Franken. Demgegenüber erhält das Gebäudeprogramm dank der Tatsache, dass ein Teil der CO2-Abgabe zweckgebunden in dieses Programm fliesst, über einen Zeitraum von zehn Jahren jährlich 200 Millionen Franken. Schätzungen zufolge müsste das Budget des Programms Energie Schweiz für die kommenden zehn Jahre um das Drei- bis Vierfache erhöht werden, damit die Vorschriften und Fördermassnahmen ihre gewünschte Wirkung zeigen.</p><p>Ausserdem trat mit der Änderung des Energiegesetzes vom 18. Juni 2010 Artikel 14a in Kraft, in dem explizit festgelegt wird, dass der Bund den Kantonen für Ausbildungsprogramme nach Artikel 11 des Energiegesetzes Beiträge ausrichten kann. In der Botschaft des Bundesrates zur Revision wurde ein jährlicher Beitrag von 1 bis 4 Millionen Franken genannt.</p><p>Bis Ende letzten Jahres richtete der Bund den Kantonen Beiträge zur Förderung indirekter Ausbildungs- und Informationsmassnahmen aus. Im Jahr 2010 lag der Betrag bei 1,3 Millionen Franken. Nachdem das Globalbudget von Energie Schweiz reduziert wurde und die Mittel daraufhin intern umverteilt wurden, ist kein Beitrag nach dem Artikel, der am 1. Januar 2011 in Kraft getreten ist, vorgesehen.</p><p>Jetzt, da unsere Regierung ihre Energiepolitik überdenkt, ist der Ausbildungsbereich von entscheidender Bedeutung und muss von Bund und Kantonen verstärkt gefördert werden; dies umso mehr, als der Mangel an qualifizierten Arbeitskräften, insbesondere in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energien, deutlich spürbar ist.</p>
- <p>Im Grundsatz deckt sich die Stossrichtung des Postulates mit der skizzierten Massnahme 2 der vom Bundesrat am 25. Mai 2011 beschlossenen Energiestrategie 2050. Das UVEK soll in Zusammenarbeit mit den zuständigen Departementen bis im Herbst 2011 Antrag zur konkreten Ausgestaltung der Energiestrategie 2050 stellen. Dabei soll auch die im Postulat geforderte Prüfung für mehr Mittel bei Ausbildungsprogrammen in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energien Eingang finden.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob den Ausbildungsprogrammen in den Bereichen Energieeinsparung und erneuerbare Energien mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden können, und zwar sowohl für Aus- und Weiterbildungsprogramme von Energie Schweiz als auch für Beiträge an die Kantone zur Unterstützung ihrer indirekten Massnahmen zu Ausbildung und Information nach Artikel 14a des Energiegesetzes vom 18. Juni 2010, das am 1. Januar 2011 in Kraft getreten ist.</p>
- Sparsame Energienutzung und erneuerbare Energien. Zusätzliche finanzielle Mittel für Ausbildungsprogramme
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