Flughafen Basel-Mülhausen. Welches Recht gilt?

ShortId
11.3590
Id
20113590
Updated
28.07.2023 09:49
Language
de
Title
Flughafen Basel-Mülhausen. Welches Recht gilt?
AdditionalIndexing
15;Flughafen;nationales Recht;Rechtssicherheit;Standort des Betriebes;internationales Übereinkommen;Arbeitsrecht;Arbeitsbedingungen;Frankreich;Basel-Stadt;Erhaltung von Arbeitsplätzen
1
  • L04K18040101, Flughafen
  • L06K030101010302, Basel-Stadt
  • L05K0703040302, Standort des Betriebes
  • L04K07020402, Arbeitsrecht
  • L04K05030205, nationales Recht
  • L04K03010106, Frankreich
  • L05K0702030308, Erhaltung von Arbeitsplätzen
  • L03K100202, internationales Übereinkommen
  • L04K07020502, Arbeitsbedingungen
  • L04K05030207, Rechtssicherheit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Flughafen Basel-Mülhausen, der drittgrösste nationale Flughafen der Schweiz, liegt vollständig auf französischem Staatsgebiet und beruht auf dem französisch-schweizerischen Staatsvertrag vom 4. Juli 1949 samt Anhängen. Seit 1949 wenden die im schweizerischen Zollbereich des Flughafens angesiedelten Unternehmen Schweizer Arbeits- und Steuerrecht an.</p><p>Die Probleme entstanden 2006, als ein französisches Gericht die Praxis der Anwendbarkeit schweizerischen Rechts infrage stellte, während die betroffenen Unternehmen daran festhalten wollen. Der Kassationshof in Paris bestätigte im September 2010, dass die zwingenden Bestimmungen des französischen Arbeitsrechts auf dem Flughafengelände nicht eingehalten wurden.</p><p>1. Der Bund wartete in dieser Angelegenheit nicht auf das Urteil des Kassationshofs, um aktiv zu werden: Seit 2006 wird diese Problematik vom Bundesamt für Zivilluftfahrt - mit Unterstützung der zuständigen Bundesstellen sowie der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft - und von der entsprechenden französischen Stelle, der "Direction générale de l'aviation civile", behandelt. Der Bericht, der von diesen Stellen genehmigt wurde, fand nach der offiziellen Übergabe im Oktober 2009 bei den französischen Behörden keine Zustimmung. In der Folge wurden unter der Leitung des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten Anfang 2010 neue Schritte eingeleitet.</p><p>Der Bund gründete damals eine Beratungsgruppe, der neben den zuständigen Bundesstellen auch die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft, die Flughafendirektion sowie die Vertreter der Unternehmen, die sich unter dem Namen "Secteur Suisse" zusammengeschlossen hatten, angehören. Aufgabe dieser Gruppe ist es, sich auf eine schweizerische Haltung zu einigen, die anschliessend in den Diskussionen mit Frankreich vertreten wird.</p><p>Die Schweiz hat im Rahmen der französisch-schweizerischen Arbeitsgruppe bereits einen Vorschlag eingereicht, zu dem sich Frankreich bisher nicht geäussert hat.</p><p>2. Der Bundesrat ist ebenfalls der Ansicht, dass hinsichtlich der rechtlichen Situation Klarheit geschaffen werden muss, damit die Aktivitäten fortgesetzt sowie die Arbeitsplätze und die Weiterentwicklung des Flughafens Basel-Mühlhausen sichergestellt werden können. Nachdem der Kassationshof in Paris die seit 1949 gültige Praxis infrage gestellt hat, wird nun eine Lösung angestrebt, die dem binationalen Charakter des Flughafens Rechnung trägt. Die juristische Form der Lösung wird zum heutigen Zeitpunkt nicht als prioritär eingestuft.</p><p>3. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten steht in ständigem Kontakt mit dem französischen Aussenministerium, um die Koordination und Zusammenarbeit in allen Bereichen sicherzustellen, die im Zusammenhang mit dem Flughafen Basel-Mühlhausen geregelt werden müssen. Minister Philippe Richert (französischer Minister für Gebietskörperschaften) unterbreitete am 12. Juli 2011 auf dem Flughafengelände in Anwesenheit der Flughafendirektion und der Unternehmen des "Secteur Suisse" einen Vorschlag, der auf einem Gesamtarbeitsvertrag beruht. Mit diesem soll die Frage des auf der schweizerischen Zollseite gültigen Rechts sowie das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmenden geregelt werden. Der Vorschlag wird gegenwärtig von den zuständigen Stellen des Bundes und der beiden Basel, der Flughafendirektion und der Unternehmensvertretung geprüft. Danach wird die Schweiz der französischen Regierung ihre Stellungnahme unterbreiten. Zum heutigen Zeitpunkt kann noch nicht gesagt werden, ob der Staatsvertrag von 1949 geändert werden muss. Im Steuerbereich hat die Schweiz im Rahmen der französisch-schweizerischen Arbeitsgruppe bereits einen Vorschlag eingereicht, zu dem Frankreich bis heute noch keine Stellung genommen hat.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im Schweizer Sektor des binationalen Flughafens Basel-Mülhausen herrscht Ungewissheit über die Anwendung des Arbeits- und Steuerrechts. Es war langjährige Praxis, dass für Firmen im Schweizer Sektor des Euro-Airports das schweizerische Arbeitsrecht gilt. Diese Praxis wurde durch einen Gerichtsentscheid infrage gestellt. Diese unsichere Situation ist für die Schweizer Firmen, die dort Arbeitsplätze anbieten, sehr schwierig. Infolge der Unsicherheit ist damit zu rechnen, dass Investitionsentscheide zurückgestellt werden. Zudem ist die Situation für die Angestellten mit Unsicherheit verbunden, was für die Betroffenen eine Belastung darstellt. </p><p>Trotz der Bemühungen der involvierten Basler Behörden und des Bundesrats konnte bis anhin keine Lösung des Problems gefunden werden.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Was hat er bis anhin unternommen, um eine Lösung für das Problem zu finden?</p><p>2. Teilt er die Einschätzung, dass für die Schweizer Firmen und für deren Angestellte die Rechtssicherheit bezüglich Arbeitsbedingungen sehr wichtig ist?</p><p>3. Wie sieht der Zeitplan für die weiteren Bemühungen des Bundesrats aus, und wann wird das Mandat zu Verhandlungen mit den französischen Behörden erteilt? Muss zur Klärung der Situation der Staatsvertrag geändert werden?</p>
  • Flughafen Basel-Mülhausen. Welches Recht gilt?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Flughafen Basel-Mülhausen, der drittgrösste nationale Flughafen der Schweiz, liegt vollständig auf französischem Staatsgebiet und beruht auf dem französisch-schweizerischen Staatsvertrag vom 4. Juli 1949 samt Anhängen. Seit 1949 wenden die im schweizerischen Zollbereich des Flughafens angesiedelten Unternehmen Schweizer Arbeits- und Steuerrecht an.</p><p>Die Probleme entstanden 2006, als ein französisches Gericht die Praxis der Anwendbarkeit schweizerischen Rechts infrage stellte, während die betroffenen Unternehmen daran festhalten wollen. Der Kassationshof in Paris bestätigte im September 2010, dass die zwingenden Bestimmungen des französischen Arbeitsrechts auf dem Flughafengelände nicht eingehalten wurden.</p><p>1. Der Bund wartete in dieser Angelegenheit nicht auf das Urteil des Kassationshofs, um aktiv zu werden: Seit 2006 wird diese Problematik vom Bundesamt für Zivilluftfahrt - mit Unterstützung der zuständigen Bundesstellen sowie der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft - und von der entsprechenden französischen Stelle, der "Direction générale de l'aviation civile", behandelt. Der Bericht, der von diesen Stellen genehmigt wurde, fand nach der offiziellen Übergabe im Oktober 2009 bei den französischen Behörden keine Zustimmung. In der Folge wurden unter der Leitung des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten Anfang 2010 neue Schritte eingeleitet.</p><p>Der Bund gründete damals eine Beratungsgruppe, der neben den zuständigen Bundesstellen auch die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft, die Flughafendirektion sowie die Vertreter der Unternehmen, die sich unter dem Namen "Secteur Suisse" zusammengeschlossen hatten, angehören. Aufgabe dieser Gruppe ist es, sich auf eine schweizerische Haltung zu einigen, die anschliessend in den Diskussionen mit Frankreich vertreten wird.</p><p>Die Schweiz hat im Rahmen der französisch-schweizerischen Arbeitsgruppe bereits einen Vorschlag eingereicht, zu dem sich Frankreich bisher nicht geäussert hat.</p><p>2. Der Bundesrat ist ebenfalls der Ansicht, dass hinsichtlich der rechtlichen Situation Klarheit geschaffen werden muss, damit die Aktivitäten fortgesetzt sowie die Arbeitsplätze und die Weiterentwicklung des Flughafens Basel-Mühlhausen sichergestellt werden können. Nachdem der Kassationshof in Paris die seit 1949 gültige Praxis infrage gestellt hat, wird nun eine Lösung angestrebt, die dem binationalen Charakter des Flughafens Rechnung trägt. Die juristische Form der Lösung wird zum heutigen Zeitpunkt nicht als prioritär eingestuft.</p><p>3. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten steht in ständigem Kontakt mit dem französischen Aussenministerium, um die Koordination und Zusammenarbeit in allen Bereichen sicherzustellen, die im Zusammenhang mit dem Flughafen Basel-Mühlhausen geregelt werden müssen. Minister Philippe Richert (französischer Minister für Gebietskörperschaften) unterbreitete am 12. Juli 2011 auf dem Flughafengelände in Anwesenheit der Flughafendirektion und der Unternehmen des "Secteur Suisse" einen Vorschlag, der auf einem Gesamtarbeitsvertrag beruht. Mit diesem soll die Frage des auf der schweizerischen Zollseite gültigen Rechts sowie das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmenden geregelt werden. Der Vorschlag wird gegenwärtig von den zuständigen Stellen des Bundes und der beiden Basel, der Flughafendirektion und der Unternehmensvertretung geprüft. Danach wird die Schweiz der französischen Regierung ihre Stellungnahme unterbreiten. Zum heutigen Zeitpunkt kann noch nicht gesagt werden, ob der Staatsvertrag von 1949 geändert werden muss. Im Steuerbereich hat die Schweiz im Rahmen der französisch-schweizerischen Arbeitsgruppe bereits einen Vorschlag eingereicht, zu dem Frankreich bis heute noch keine Stellung genommen hat.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im Schweizer Sektor des binationalen Flughafens Basel-Mülhausen herrscht Ungewissheit über die Anwendung des Arbeits- und Steuerrechts. Es war langjährige Praxis, dass für Firmen im Schweizer Sektor des Euro-Airports das schweizerische Arbeitsrecht gilt. Diese Praxis wurde durch einen Gerichtsentscheid infrage gestellt. Diese unsichere Situation ist für die Schweizer Firmen, die dort Arbeitsplätze anbieten, sehr schwierig. Infolge der Unsicherheit ist damit zu rechnen, dass Investitionsentscheide zurückgestellt werden. Zudem ist die Situation für die Angestellten mit Unsicherheit verbunden, was für die Betroffenen eine Belastung darstellt. </p><p>Trotz der Bemühungen der involvierten Basler Behörden und des Bundesrats konnte bis anhin keine Lösung des Problems gefunden werden.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Was hat er bis anhin unternommen, um eine Lösung für das Problem zu finden?</p><p>2. Teilt er die Einschätzung, dass für die Schweizer Firmen und für deren Angestellte die Rechtssicherheit bezüglich Arbeitsbedingungen sehr wichtig ist?</p><p>3. Wie sieht der Zeitplan für die weiteren Bemühungen des Bundesrats aus, und wann wird das Mandat zu Verhandlungen mit den französischen Behörden erteilt? Muss zur Klärung der Situation der Staatsvertrag geändert werden?</p>
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