Deklarationspflicht bezüglich der Strahlenwerte für Geräte, welche nichtionisierende Strahlung aussenden

ShortId
11.3593
Id
20113593
Updated
28.07.2023 08:31
Language
de
Title
Deklarationspflicht bezüglich der Strahlenwerte für Geräte, welche nichtionisierende Strahlung aussenden
AdditionalIndexing
2841;elektromagnetische schädliche Auswirkung;Deklarationspflicht;Konsumenteninformation;Mobiltelefon;Elektrohaushaltsgerät
1
  • L04K06020103, elektromagnetische schädliche Auswirkung
  • L06K070106030101, Konsumenteninformation
  • L07K07010603010101, Deklarationspflicht
  • L05K0705060202, Elektrohaushaltsgerät
  • L07K12020201010201, Mobiltelefon
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Elektromagnetische Strahlung ist nicht unbedenklich. Sie nimmt aufgrund der Verbreitung entsprechender Geräte zu. Viele Menschen reagieren mit Krankheitssymptomen darauf. Eine Deklarationspflicht trägt wesentlich zur Sensibilisierung bei und erhöht den Druck auf die Gerätehersteller, Geräte mit möglichst geringen Strahlenwerten zu entwickeln.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat sich schon mehrmals mit der Deklaration der Strahlenwerte befasst (Motion Wyss Ursula 10.3485 zu Energiesparlampen, Motionen Teuscher 09.3916 und 06.3834 zu Solarien, Motion Sommaruga Simonetta 00.3172 zu allen Geräten, welche nichtionisierende Strahlung aussenden). Strahlendeklarationen wurden auch ausführlicher in den Berichten "Nichtionisierende Strahlung und Gesundheitsschutz in der Schweiz" (2006) in Erfüllung des Postulates Sommaruga Simonetta 00.3565, sowie "Risikopotenzial von drahtlosen Netzwerken" (2007) in Erfüllung des Postulates Allemann 04.3594 sowie "Handlungsbedarf im Zusammenhang mit RFID-Technologie" (2008) in Erfüllung des Postulates Allemann 05.3053 behandelt. Die Berichte sind auf der Website des Bundesamtes für Gesundheit (www.bag.admin.ch/nis-bericht, -wlan-bericht, -rfid-bericht) ersichtlich.</p><p>Generell begrüsst der Bundesrat eine für die Konsumentinnen und Konsumenten nützliche Deklaration der Strahlung. Eine allgemeine, pauschale Deklarationspflicht für alle Geräte, die elektromagnetische Strahlung aussenden, ist hingegen nicht sinnvoll. Die Vielfalt der Geräte und ihrer Strahlungsarten ist sehr gross (von Sparlampen, Induktionskochherden über Mobiltelefone bis zu elektrischen Zahnbürsten). Entsprechend hätten die Deklarationen bei jedem Gerät eine andere Bedeutung. Eine Strahlendeklaration setzt ausserdem voraus, dass entsprechende Normen zur Messung und Bestimmung der Strahlung vorhanden sind, was nicht überall der Fall ist.</p><p>Zudem fehlt heute ein adäquater gesetzlicher Rahmen, nicht nur für eine Strahlendeklaration, sondern auch für weitere Massnahmen bezüglich Gesundheitsschutz vor nichtionisierender Strahlung von Geräten, wie z. B. gegen gefährliche Laser (vgl. dazu die Stellungnahme zum Postulat Bugnon 10.3776). Vor diesem Hintergrund prüft der Bundesrat derzeit, ob entsprechende rechtliche Grundlagen geschaffen werden müssten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Geräte, welche Funkstrahlung aussenden, müssen auf der Packung und dem Gehäuse als solche, unter Angabe der Strahlenwerte, deklariert werden.</p>
  • Deklarationspflicht bezüglich der Strahlenwerte für Geräte, welche nichtionisierende Strahlung aussenden
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Elektromagnetische Strahlung ist nicht unbedenklich. Sie nimmt aufgrund der Verbreitung entsprechender Geräte zu. Viele Menschen reagieren mit Krankheitssymptomen darauf. Eine Deklarationspflicht trägt wesentlich zur Sensibilisierung bei und erhöht den Druck auf die Gerätehersteller, Geräte mit möglichst geringen Strahlenwerten zu entwickeln.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat sich schon mehrmals mit der Deklaration der Strahlenwerte befasst (Motion Wyss Ursula 10.3485 zu Energiesparlampen, Motionen Teuscher 09.3916 und 06.3834 zu Solarien, Motion Sommaruga Simonetta 00.3172 zu allen Geräten, welche nichtionisierende Strahlung aussenden). Strahlendeklarationen wurden auch ausführlicher in den Berichten "Nichtionisierende Strahlung und Gesundheitsschutz in der Schweiz" (2006) in Erfüllung des Postulates Sommaruga Simonetta 00.3565, sowie "Risikopotenzial von drahtlosen Netzwerken" (2007) in Erfüllung des Postulates Allemann 04.3594 sowie "Handlungsbedarf im Zusammenhang mit RFID-Technologie" (2008) in Erfüllung des Postulates Allemann 05.3053 behandelt. Die Berichte sind auf der Website des Bundesamtes für Gesundheit (www.bag.admin.ch/nis-bericht, -wlan-bericht, -rfid-bericht) ersichtlich.</p><p>Generell begrüsst der Bundesrat eine für die Konsumentinnen und Konsumenten nützliche Deklaration der Strahlung. Eine allgemeine, pauschale Deklarationspflicht für alle Geräte, die elektromagnetische Strahlung aussenden, ist hingegen nicht sinnvoll. Die Vielfalt der Geräte und ihrer Strahlungsarten ist sehr gross (von Sparlampen, Induktionskochherden über Mobiltelefone bis zu elektrischen Zahnbürsten). Entsprechend hätten die Deklarationen bei jedem Gerät eine andere Bedeutung. Eine Strahlendeklaration setzt ausserdem voraus, dass entsprechende Normen zur Messung und Bestimmung der Strahlung vorhanden sind, was nicht überall der Fall ist.</p><p>Zudem fehlt heute ein adäquater gesetzlicher Rahmen, nicht nur für eine Strahlendeklaration, sondern auch für weitere Massnahmen bezüglich Gesundheitsschutz vor nichtionisierender Strahlung von Geräten, wie z. B. gegen gefährliche Laser (vgl. dazu die Stellungnahme zum Postulat Bugnon 10.3776). Vor diesem Hintergrund prüft der Bundesrat derzeit, ob entsprechende rechtliche Grundlagen geschaffen werden müssten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Geräte, welche Funkstrahlung aussenden, müssen auf der Packung und dem Gehäuse als solche, unter Angabe der Strahlenwerte, deklariert werden.</p>
    • Deklarationspflicht bezüglich der Strahlenwerte für Geräte, welche nichtionisierende Strahlung aussenden

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