Nationale Strategie der Krebsbekämpfung
- ShortId
-
11.3602
- Id
-
20113602
- Updated
-
28.07.2023 14:27
- Language
-
de
- Title
-
Nationale Strategie der Krebsbekämpfung
- AdditionalIndexing
-
2841;medizinische Diagnose;Palliativmedizin;Prävention;Krebs;Therapeutik
- 1
-
- L04K01050110, Krebs
- L04K01050214, Therapeutik
- L04K01050208, medizinische Diagnose
- L05K0105050702, Prävention
- L04K01050213, Palliativmedizin
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das erste nationale Krebsprogramm (2005-2010) hat positive Entwicklungen angestossen, aber auch die Grenzen einer Privatinitiative, die nicht in der Politik und Öffentlichkeit abgestützt ist, aufgezeigt. Das nationale Krebsprogramm 2011-2015 baut auf diesen Erfahrungen auf mit dem Ziel "Weniger Menschen erkranken und sterben an Krebs".</p><p>Die Schweiz bietet bereits eine gute Qualität in Diagnostik und Behandlung von Krebs. Probleme für eine effizientere Krebsbekämpfung ergeben sich an den Schnittstellen zwischen den Disziplinen und den Ablaufphasen (Früherkennung, Diagnose, Therapie, Rehabilitation) und wegen den kantonalen Unterschieden. Synergien gehen verloren, und Ungerechtigkeiten zwischen den Regionen entstehen. Ohne eine Harmonisierung und eine bessere Koordination bei der Früherkennung und dem Zugang zu Therapien besteht die Gefahr, dass das obengenannte Ziel nicht erreicht wird. </p><p>Wir fordern:</p><p>- eine Harmonisierung der Strategien und Massnahmen, insbesondere bei der Früherkennung und der Therapie inklusive der Qualitätssicherung;</p><p>- eine nationale Datenbank zur Wissenssicherung und -vermittlung über Diagnose, Verlauf und Behandlung;</p><p>- angepasste Rahmenbedingungen für eine optimale Zusammenarbeit aller Fachpersonen und verantwortlichen Instanzen für die Krebsbekämpfung;</p><p>- rechtsgleichen Zugang zu Früherkennung, Diagnostik und Therapien für alle Bewohner der Schweiz;</p><p>- Aufbau nationaler Kompetenzzentren.</p>
- <p>Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Motionärin, dass mit der Krankheit Krebs grosses Leid und auch volkswirtschaftlicher Schaden verbunden sind.</p><p>Die Forderungen nach einem verstärkten Engagement des Bundes im Bereich der Krebsprävention und -früherkennung sowie nach einer nationalen Strategie der Krebsbekämpfung, welche auch von der Motion Altherr 11.3584, "Nationale Strategie der Krebsbekämpfung. Für mehr Chancengleichheit und Effizienz", gestellt werden, sind deshalb berechtigt. Derzeit geht in der Schweiz die Initiative von den verschiedenen privaten Organisationen aus, die sich in den Bereichen Krebsforschung, Krebsbekämpfung und Krebsbehandlung engagieren. Diese haben unter der Federführung von Oncosuisse im April 2011 das zweite nationale Krebsprogramm für die Jahre 2011 bis 2015 veröffentlicht. Dieses zeigt die Komplexität der Krebsbekämpfung und -behandlung wie auch die Notwendigkeit eines schweizweit koordinierten Vorgehens deutlich auf.</p><p>Der Bundesrat ist deshalb bereit, die Motion in den Punkten, welche in den Zuständigkeitsbereich des Bundes fallen, wie folgt umzusetzen:</p><p>- Harmonisierung der Krebsfrüherkennung: Der Bund verfügt bislang über keine gesetzlichen Grundlagen, um Massnahmen zur Prävention und Früherkennung von nichtübertragbaren Krankheiten wie Krebs zu koordinieren und damit die in der Motion geforderte nationale Strategie der Krebsbekämpfung umzusetzen. Mit der Überweisung des Entwurfs zum Bundesgesetz über Prävention und Gesundheitsförderung (Präventionsgesetz, BBl 2009 7071) ans Parlament reagierte der Bundesrat auf diese bundesgesetzliche Lücke. Das Präventionsgesetz hat u. a. die Verbesserung von Steuerung, Koordination und Effizienz im Bereich der Prävention und Früherkennung von Krebs und weiteren stark verbreiteten oder bösartigen Krankheiten zum Ziel und ermöglicht somit auch die in der Motion geforderte Harmonisierung der Krebsfrüherkennung. Die Vorlage wurde am 12. April 2011 vom Nationalrat verabschiedet. Der Ständerat wird die Vorlage voraussichtlich in der Herbstsession 2011 diskutieren.</p><p>- Nationales Krebsregister: Mit dem Auftrag an das Eidgenössische Departement des Innern vom 3. Dezember 2010, bis im Frühjahr 2012 einen Vorentwurf für bundesgesetzliche Bestimmungen zur Registrierung von Krebserkrankungen zu erarbeiten, strebt der Bundesrat den flächendeckenden Ausbau der Krebsregistrierung an. Die Erfassung aller Krebsfälle und die Erhebung von Angaben zur Behandlung sind grundlegend für die Evaluation von Früherkennungs- und Behandlungsmassnahmen und für die Gewinnung aussagekräftiger Daten über Krankheitsverlauf sowie Zugang zu Behandlung und Therapie.</p><p>- Chancengleichheit im Zugang zu palliativer Pflege: Im Oktober 2009 verabschiedeten Bund und Kantone die "Nationale Strategie Palliative Care". Diese hat zum Ziel, palliative Pflege im Gesundheits-, Sozial-, Bildungs- und Forschungswesen so zu verankern, dass sie allen Menschen in der Schweiz, die an einer unheilbaren und chronisch fortschreitenden Krankheit leiden, zur Verfügung steht. Die Ziele der "Nationalen Strategie Palliative Care" decken sich mit denjenigen des Handlungsfelds Palliative Care des nationalen Krebsprogramms für die Jahre 2011 bis 2015.</p><p>Die beiden anderen Anliegen der Motion (rechtsgleicher Zugang zu wirksamen Therapien sowie Optimierung der Zusammenarbeit der Fachinstanzen) betreffen primär die Gesundheitsversorgung, welche unter die Kompetenzhoheit der Kantone fällt. Wie bereits in der Stellungnahme vom 4. März 2011 zum Postulat Pfister Theophil 10.4037, "Nationales Krebszentrum", erläutert, sieht der Bundesrat keine Möglichkeiten, spezifische Strukturen zur Behandlung von Krebspatienten wie die geforderten nationalen Kompetenzzentren zu fördern. Dies müssen die Kantone in eigener Verantwortung übernehmen, beispielsweise im Rahmen der Umsetzung der am 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Interkantonalen Vereinbarung zur hochspezialisierten Medizin (IVHSM). Das Fachorgan IVHSM wird im Laufe des Jahres 2011 auch den Fachbereich Onkologie diskutieren. Über die Stossrichtung der Arbeiten liegen zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch keine konkreten Angaben vor. Die Verbesserung der Zusammenarbeit der Fachinstanzen ist zudem auch genuine Aufgabe der betroffenen Leistungserbringer selbst.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion in den Punkten Harmonisierung der Krebsfrüherkennung, Schaffung eines nationalen Krebsregisters sowie Chancengleichheit im Zugang zu Palliative Care. In den übrigen Punkten beantragt er die Ablehnung der Motion.
- <p>Krebs ist für die meisten verlorenen Lebensjahre verantwortlich. Damit verbunden ist grosses Leid, aber auch volkswirtschaftlicher Schaden. Der Bundesrat wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den betroffenen Organisationen, Fachpersonen und den Kantonen eine nationale Strategie der Krebsbekämpfung zu erarbeiten. Ziel: eine wirksame, zweckmässige, wirtschaftliche und qualitativ hochstehende Versorgung sicherstellen; die Chancen- und Rechtsgleichheit für die Bevölkerung bei der Krebsfrüherkennung gewährleisten; und die Effizienz in der Bekämpfung erhöhen. Gleiche Chancen für alle: auf ein niedriges Krebsrisiko durch Vorbeugung und Früherkennung, auf Diagnostik und Behandlung nach neuesten Erkenntnissen sowie auf eine psychosoziale und palliative Betreuung. </p><p>Das bedingt eine Harmonisierung der Früherkennung, ein zentrales Register, den rechtsgleichen Zugang zu wirksamen, evidenzbasierten Therapien sowie eine bessere Zusammenarbeit der Fachinstanzen.</p>
- Nationale Strategie der Krebsbekämpfung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Das erste nationale Krebsprogramm (2005-2010) hat positive Entwicklungen angestossen, aber auch die Grenzen einer Privatinitiative, die nicht in der Politik und Öffentlichkeit abgestützt ist, aufgezeigt. Das nationale Krebsprogramm 2011-2015 baut auf diesen Erfahrungen auf mit dem Ziel "Weniger Menschen erkranken und sterben an Krebs".</p><p>Die Schweiz bietet bereits eine gute Qualität in Diagnostik und Behandlung von Krebs. Probleme für eine effizientere Krebsbekämpfung ergeben sich an den Schnittstellen zwischen den Disziplinen und den Ablaufphasen (Früherkennung, Diagnose, Therapie, Rehabilitation) und wegen den kantonalen Unterschieden. Synergien gehen verloren, und Ungerechtigkeiten zwischen den Regionen entstehen. Ohne eine Harmonisierung und eine bessere Koordination bei der Früherkennung und dem Zugang zu Therapien besteht die Gefahr, dass das obengenannte Ziel nicht erreicht wird. </p><p>Wir fordern:</p><p>- eine Harmonisierung der Strategien und Massnahmen, insbesondere bei der Früherkennung und der Therapie inklusive der Qualitätssicherung;</p><p>- eine nationale Datenbank zur Wissenssicherung und -vermittlung über Diagnose, Verlauf und Behandlung;</p><p>- angepasste Rahmenbedingungen für eine optimale Zusammenarbeit aller Fachpersonen und verantwortlichen Instanzen für die Krebsbekämpfung;</p><p>- rechtsgleichen Zugang zu Früherkennung, Diagnostik und Therapien für alle Bewohner der Schweiz;</p><p>- Aufbau nationaler Kompetenzzentren.</p>
- <p>Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Motionärin, dass mit der Krankheit Krebs grosses Leid und auch volkswirtschaftlicher Schaden verbunden sind.</p><p>Die Forderungen nach einem verstärkten Engagement des Bundes im Bereich der Krebsprävention und -früherkennung sowie nach einer nationalen Strategie der Krebsbekämpfung, welche auch von der Motion Altherr 11.3584, "Nationale Strategie der Krebsbekämpfung. Für mehr Chancengleichheit und Effizienz", gestellt werden, sind deshalb berechtigt. Derzeit geht in der Schweiz die Initiative von den verschiedenen privaten Organisationen aus, die sich in den Bereichen Krebsforschung, Krebsbekämpfung und Krebsbehandlung engagieren. Diese haben unter der Federführung von Oncosuisse im April 2011 das zweite nationale Krebsprogramm für die Jahre 2011 bis 2015 veröffentlicht. Dieses zeigt die Komplexität der Krebsbekämpfung und -behandlung wie auch die Notwendigkeit eines schweizweit koordinierten Vorgehens deutlich auf.</p><p>Der Bundesrat ist deshalb bereit, die Motion in den Punkten, welche in den Zuständigkeitsbereich des Bundes fallen, wie folgt umzusetzen:</p><p>- Harmonisierung der Krebsfrüherkennung: Der Bund verfügt bislang über keine gesetzlichen Grundlagen, um Massnahmen zur Prävention und Früherkennung von nichtübertragbaren Krankheiten wie Krebs zu koordinieren und damit die in der Motion geforderte nationale Strategie der Krebsbekämpfung umzusetzen. Mit der Überweisung des Entwurfs zum Bundesgesetz über Prävention und Gesundheitsförderung (Präventionsgesetz, BBl 2009 7071) ans Parlament reagierte der Bundesrat auf diese bundesgesetzliche Lücke. Das Präventionsgesetz hat u. a. die Verbesserung von Steuerung, Koordination und Effizienz im Bereich der Prävention und Früherkennung von Krebs und weiteren stark verbreiteten oder bösartigen Krankheiten zum Ziel und ermöglicht somit auch die in der Motion geforderte Harmonisierung der Krebsfrüherkennung. Die Vorlage wurde am 12. April 2011 vom Nationalrat verabschiedet. Der Ständerat wird die Vorlage voraussichtlich in der Herbstsession 2011 diskutieren.</p><p>- Nationales Krebsregister: Mit dem Auftrag an das Eidgenössische Departement des Innern vom 3. Dezember 2010, bis im Frühjahr 2012 einen Vorentwurf für bundesgesetzliche Bestimmungen zur Registrierung von Krebserkrankungen zu erarbeiten, strebt der Bundesrat den flächendeckenden Ausbau der Krebsregistrierung an. Die Erfassung aller Krebsfälle und die Erhebung von Angaben zur Behandlung sind grundlegend für die Evaluation von Früherkennungs- und Behandlungsmassnahmen und für die Gewinnung aussagekräftiger Daten über Krankheitsverlauf sowie Zugang zu Behandlung und Therapie.</p><p>- Chancengleichheit im Zugang zu palliativer Pflege: Im Oktober 2009 verabschiedeten Bund und Kantone die "Nationale Strategie Palliative Care". Diese hat zum Ziel, palliative Pflege im Gesundheits-, Sozial-, Bildungs- und Forschungswesen so zu verankern, dass sie allen Menschen in der Schweiz, die an einer unheilbaren und chronisch fortschreitenden Krankheit leiden, zur Verfügung steht. Die Ziele der "Nationalen Strategie Palliative Care" decken sich mit denjenigen des Handlungsfelds Palliative Care des nationalen Krebsprogramms für die Jahre 2011 bis 2015.</p><p>Die beiden anderen Anliegen der Motion (rechtsgleicher Zugang zu wirksamen Therapien sowie Optimierung der Zusammenarbeit der Fachinstanzen) betreffen primär die Gesundheitsversorgung, welche unter die Kompetenzhoheit der Kantone fällt. Wie bereits in der Stellungnahme vom 4. März 2011 zum Postulat Pfister Theophil 10.4037, "Nationales Krebszentrum", erläutert, sieht der Bundesrat keine Möglichkeiten, spezifische Strukturen zur Behandlung von Krebspatienten wie die geforderten nationalen Kompetenzzentren zu fördern. Dies müssen die Kantone in eigener Verantwortung übernehmen, beispielsweise im Rahmen der Umsetzung der am 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Interkantonalen Vereinbarung zur hochspezialisierten Medizin (IVHSM). Das Fachorgan IVHSM wird im Laufe des Jahres 2011 auch den Fachbereich Onkologie diskutieren. Über die Stossrichtung der Arbeiten liegen zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch keine konkreten Angaben vor. Die Verbesserung der Zusammenarbeit der Fachinstanzen ist zudem auch genuine Aufgabe der betroffenen Leistungserbringer selbst.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion in den Punkten Harmonisierung der Krebsfrüherkennung, Schaffung eines nationalen Krebsregisters sowie Chancengleichheit im Zugang zu Palliative Care. In den übrigen Punkten beantragt er die Ablehnung der Motion.
- <p>Krebs ist für die meisten verlorenen Lebensjahre verantwortlich. Damit verbunden ist grosses Leid, aber auch volkswirtschaftlicher Schaden. Der Bundesrat wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den betroffenen Organisationen, Fachpersonen und den Kantonen eine nationale Strategie der Krebsbekämpfung zu erarbeiten. Ziel: eine wirksame, zweckmässige, wirtschaftliche und qualitativ hochstehende Versorgung sicherstellen; die Chancen- und Rechtsgleichheit für die Bevölkerung bei der Krebsfrüherkennung gewährleisten; und die Effizienz in der Bekämpfung erhöhen. Gleiche Chancen für alle: auf ein niedriges Krebsrisiko durch Vorbeugung und Früherkennung, auf Diagnostik und Behandlung nach neuesten Erkenntnissen sowie auf eine psychosoziale und palliative Betreuung. </p><p>Das bedingt eine Harmonisierung der Früherkennung, ein zentrales Register, den rechtsgleichen Zugang zu wirksamen, evidenzbasierten Therapien sowie eine bessere Zusammenarbeit der Fachinstanzen.</p>
- Nationale Strategie der Krebsbekämpfung
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