Stärkung der KMU

ShortId
11.3604
Id
20113604
Updated
27.07.2023 19:52
Language
de
Title
Stärkung der KMU
AdditionalIndexing
15;Klein- und mittleres Unternehmen;Lohndumping;Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen;GmbH;Gewerbeaufsicht;Missbrauch;Strafe;Arbeitsrecht;selbstständig Erwerbstätige/r
1
  • L05K0703060302, Klein- und mittleres Unternehmen
  • L05K0702020402, selbstständig Erwerbstätige/r
  • L05K0702040204, Gewerbeaufsicht
  • L04K01010219, Missbrauch
  • L04K07020402, Arbeitsrecht
  • L05K0703030102, GmbH
  • L05K0702010303, Lohndumping
  • L06K070203030902, Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen
  • L03K050101, Strafe
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Offensichtlich leiden je länger, je mehr einheimische KMU unter der zunehmenden Konkurrenz von scheinselbstständigen Einzelfirmen, welche sich in vielerlei Hinsicht nicht an die üblichen Regeln halten und keinem Gesamtarbeitsvertrag unterstehen. Häufige Verstösse werden etwa in der Unterschreitung der Mindestlöhne oder der Nichteinhaltung der maximalen Arbeitszeit verzeichnet. Aus diesen Gründen hat der Bundesrat dafür zu sorgen, dass die Einhaltung der orts- und branchenüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen gewährleistet ist. Fehlbare sind dementsprechend wesentlich härter (mit höheren Strafen) zu sanktionieren.</p>
  • <p>Der Bundesrat nimmt die Problematik der Scheinselbstständigkeit ernst. Deshalb wurde Ende des Jahres 2010 eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der Sozialpartner, der Kantone und des Bundes eingesetzt, welche Vorschläge für effiziente Massnahmen zur Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit ausländischer Dienstleistungserbringer erarbeitet hat. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) am 6. Juli 2011 beauftragt, gestützt auf den Bericht der Arbeitsgruppe entsprechende gesetzliche Bestimmungen auszuarbeiten und diese dem Bundesrat im Herbst 2011 zu unterbreiten. Damit kann die Scheinselbstständigkeit ausländischer Dienstleistungserbringer effizienter bekämpft werden. Das Phänomen der Scheinselbstständigkeit ist nicht nur im grenzüberschreitenden Verhältnis ein Problem. Zur Bekämpfung der inländischen Scheinselbstständigkeit besteht allerdings bereits in der geltenden Gesetzgebung ein Instrumentarium, u. a. im Rahmen der Bekämpfung der Schwarzarbeit.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den vorherrschenden Problemen, welche mit dem vermehrten Aufkommen inländischer "scheinselbstständiger" Einzelfirmen (GmbH) und ausländischer "Ich-AG" in bestimmten Sektoren wie etwa der Baubranche entstanden sind, wirkungsvoll entgegenzutreten. Die vom Bundesrat in die Wege geleiteten Massnahmen sollen ohne nennenswerte finanzielle Mehrbelastung bewerkstelligt werden, sondern zum Beispiel durch die vollumfängliche Ausschöpfung des Strafmasses oder durch eine entsprechende Verschärfung des Arbeits- und Gewerberechts.</p>
  • Stärkung der KMU
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Offensichtlich leiden je länger, je mehr einheimische KMU unter der zunehmenden Konkurrenz von scheinselbstständigen Einzelfirmen, welche sich in vielerlei Hinsicht nicht an die üblichen Regeln halten und keinem Gesamtarbeitsvertrag unterstehen. Häufige Verstösse werden etwa in der Unterschreitung der Mindestlöhne oder der Nichteinhaltung der maximalen Arbeitszeit verzeichnet. Aus diesen Gründen hat der Bundesrat dafür zu sorgen, dass die Einhaltung der orts- und branchenüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen gewährleistet ist. Fehlbare sind dementsprechend wesentlich härter (mit höheren Strafen) zu sanktionieren.</p>
    • <p>Der Bundesrat nimmt die Problematik der Scheinselbstständigkeit ernst. Deshalb wurde Ende des Jahres 2010 eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der Sozialpartner, der Kantone und des Bundes eingesetzt, welche Vorschläge für effiziente Massnahmen zur Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit ausländischer Dienstleistungserbringer erarbeitet hat. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) am 6. Juli 2011 beauftragt, gestützt auf den Bericht der Arbeitsgruppe entsprechende gesetzliche Bestimmungen auszuarbeiten und diese dem Bundesrat im Herbst 2011 zu unterbreiten. Damit kann die Scheinselbstständigkeit ausländischer Dienstleistungserbringer effizienter bekämpft werden. Das Phänomen der Scheinselbstständigkeit ist nicht nur im grenzüberschreitenden Verhältnis ein Problem. Zur Bekämpfung der inländischen Scheinselbstständigkeit besteht allerdings bereits in der geltenden Gesetzgebung ein Instrumentarium, u. a. im Rahmen der Bekämpfung der Schwarzarbeit.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den vorherrschenden Problemen, welche mit dem vermehrten Aufkommen inländischer "scheinselbstständiger" Einzelfirmen (GmbH) und ausländischer "Ich-AG" in bestimmten Sektoren wie etwa der Baubranche entstanden sind, wirkungsvoll entgegenzutreten. Die vom Bundesrat in die Wege geleiteten Massnahmen sollen ohne nennenswerte finanzielle Mehrbelastung bewerkstelligt werden, sondern zum Beispiel durch die vollumfängliche Ausschöpfung des Strafmasses oder durch eine entsprechende Verschärfung des Arbeits- und Gewerberechts.</p>
    • Stärkung der KMU

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