Unverhältnismässige Kriminalisierung von Verstössen gegen das Strassenverkehrsgesetz

ShortId
11.3610
Id
20113610
Updated
14.11.2025 08:04
Language
de
Title
Unverhältnismässige Kriminalisierung von Verstössen gegen das Strassenverkehrsgesetz
AdditionalIndexing
48;Verkehrsberuhigung;Evaluation;Strassenverkehrsordnung;Vollzug von Beschlüssen;Sicherheit im Strassenverkehr;Polizeikontrolle
1
  • L04K18020406, Strassenverkehrsordnung
  • L05K0403030401, Polizeikontrolle
  • L05K1802020301, Sicherheit im Strassenverkehr
  • L04K08020302, Evaluation
  • L04K18020207, Verkehrsberuhigung
  • L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Professor Kuhn, bekanntes Mitglied des Forschungszentrums "Centre interdisciplinaire de droit et d'étude de la circulation routière", geht sogar so weit zu behaupten, dass sich mit dem Strafrecht weder die Fälle von Trunkenheit am Steuer verhindern liessen noch die Zahl von Geschwindigkeitsüberschreitungen auf den Schweizer Strassen deutlich gesenkt werden konnte. Er weist auch auf die Kosten hin, die bei den Verstössen gegen das SVG (25 000 schwere Verstösse gegen die Strassenverkehrsregeln und 75 000 Führerausweisentzüge jährlich) für das Verwaltungs- und das Strafverfahren anfallen. Professor Kuhn fordert einen verstärkten Einsatz von Präventionsmassnahmen in diesem Bereich. Dabei unterscheidet er drei Arten von Prävention: die Prävention durch Aufklärung, die nur eine geringe Wirkung bei Erwachsenen zeigt; die Prävention durch Abschreckung, die umstritten ist, weil sie stark in die Privatsphäre eingreift (Black Box); und die situationsgebundene Prävention, die am wirksamsten ist, weil mithilfe technischer Einrichtungen das Fahren mit stark erhöhter Geschwindigkeit oder in betrunkenem Zustand verhindert werden kann. Grundsätzlich teile ich die Ansichten von Professor Kuhn. Wenngleich Raserinnen und Raser und betrunkene Fahrerinnen und Fahrer mit Strenge bestraft werden sollen, sind Strafen für minder schwere Verstösse gegen das SVG oftmals unverhältnismässig hoch im Vergleich zu Strafen für Delikte, die ethisch gesehen schwerer wiegen, wie körperliche Gewalt.</p>
  • <p>1. Bundesrat und Parlament sind immer davon ausgegangen, dass im Strassenverkehr nur ein Zusammenwirken verschiedener Massnahmen die Sicherheit erhöht. Auch die repressiven Massnahmen tragen zur besseren Einhaltung der Verkehrsregeln und damit zu mehr Sicherheit auf Schweizer Strassen bei.</p><p>2. Dass ein hoher Anteil strafrechtlicher Verurteilungen das Strassenverkehrsrecht betrifft, ist dem Bundesrat bekannt. Dies hat unter anderem mit der Kontrollintensität und dem Einsatz von automatisierten technischen Kontrollsystemen (Geschwindigkeits- und Rotlichtmissachtungen) zu tun.</p><p>3. Mit Via sicura, dem Handlungsprogramm des Bundes für mehr Sicherheit im Strassenverkehr, setzt der Bundesrat auf präventive Massnahmen. Vorgeschlagen werden nicht nur Massnahmen der Prävention durch Aufklärung (Verkehrserziehung, Kampagnen) und der Prävention durch Abschreckung (z. B. Alkoholverbot für Neulenker), sondern auch Massnahmen der situationsgebundenen Prävention, die mithilfe technischer Einrichtungen das Fahren mit stark erhöhter Geschwindigkeit oder in betrunkenem Zustand verhindern. So sollen Gefahrenstellen saniert und soll die Strasseninfrastruktur so gebaut und gestaltet werden, dass die Fahrerinnen und Fahrer sich automatisch richtig verhalten und mit angepasster Geschwindigkeit fahren. Ebenso soll das Fahren in angetrunkenem Zustand bei Alkohol-Wiederholungstätern künftig verhindert werden, indem sie nur noch Motorfahrzeuge mit einer Alkoholwegfahrsperre fahren dürfen.</p><p>4. Zu dieser Frage gibt es keine genauen statistischen Angaben oder wissenschaftlichen Untersuchungen, denn es ist immer ein Zusammenspiel mehrerer Massnahmen, das schwere Unfälle mit Toten oder Schwerverletzten verhindert. Sicher haben die Verbesserungen der Fahrzeugsicherheit und der Strassenverkehrssicherheit einen wesentlichen Beitrag zur Verringerung der Opferzahlen geleistet. Aber auch die Verschärfung der Sanktionen anlässlich der letzten grösseren Revision des Strassenverkehrsgesetzes im Jahre 2005 hat sich positiv ausgewirkt, denn seither sind insbesondere die alkohol- und geschwindigkeitsbedingten Unfälle mit schweren Folgen in überdurchschnittlichem Masse zurückgegangen.</p><p>Die Sicherheit im Strassenverkehr lässt sich weder allein mit Repression noch allein mit Prävention verbessern. Es muss auf allen Ebenen angesetzt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>André Kuhn, Professor für Strafrecht, stellte kürzlich während eines Kolloquiums zum Thema Strassenverkehrsrecht die These auf, die stark auf Repression ausgerichteten Massnahmen bei Verstössen gegen das Strassenverkehrsgesetz (SVG) hätten in der Schweiz zum Grossteil versagt und es sei nun an der Zeit, verstärkt auf Präventionsmassnahmen zurückzugreifen.</p><p>Vor dem Hintergrund dieser These bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Ist er nicht ebenfalls der Ansicht, dass die Repressionsmassnahmen bei Verstössen gegen das SVG teilweise versagt haben?</p><p>2. Ist ihm bekannt, dass 55 Prozent der Strafurteile in Zusammenhang mit Verstössen gegen das SVG gefällt werden?</p><p>3. Sieht er vor, die Präventionspolitik in diesem Bereich stärker zu fördern?</p><p>4. In welchem Masse ist die tendenziell sinkende Zahl von Verkehrsunfällen mit Todesfolge oder mit schweren Verletzungen auf die verbesserte aktive und passive Sicherheit von Fahrzeugen und auf die verbesserte Strasseninfrastruktur (Korrektur von Kurven, Kreisverkehr, Bodenschwellen) zurückzuführen und in welchem Masse auf die immer härteren Strafen nach dem SVG?</p>
  • Unverhältnismässige Kriminalisierung von Verstössen gegen das Strassenverkehrsgesetz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Professor Kuhn, bekanntes Mitglied des Forschungszentrums "Centre interdisciplinaire de droit et d'étude de la circulation routière", geht sogar so weit zu behaupten, dass sich mit dem Strafrecht weder die Fälle von Trunkenheit am Steuer verhindern liessen noch die Zahl von Geschwindigkeitsüberschreitungen auf den Schweizer Strassen deutlich gesenkt werden konnte. Er weist auch auf die Kosten hin, die bei den Verstössen gegen das SVG (25 000 schwere Verstösse gegen die Strassenverkehrsregeln und 75 000 Führerausweisentzüge jährlich) für das Verwaltungs- und das Strafverfahren anfallen. Professor Kuhn fordert einen verstärkten Einsatz von Präventionsmassnahmen in diesem Bereich. Dabei unterscheidet er drei Arten von Prävention: die Prävention durch Aufklärung, die nur eine geringe Wirkung bei Erwachsenen zeigt; die Prävention durch Abschreckung, die umstritten ist, weil sie stark in die Privatsphäre eingreift (Black Box); und die situationsgebundene Prävention, die am wirksamsten ist, weil mithilfe technischer Einrichtungen das Fahren mit stark erhöhter Geschwindigkeit oder in betrunkenem Zustand verhindert werden kann. Grundsätzlich teile ich die Ansichten von Professor Kuhn. Wenngleich Raserinnen und Raser und betrunkene Fahrerinnen und Fahrer mit Strenge bestraft werden sollen, sind Strafen für minder schwere Verstösse gegen das SVG oftmals unverhältnismässig hoch im Vergleich zu Strafen für Delikte, die ethisch gesehen schwerer wiegen, wie körperliche Gewalt.</p>
    • <p>1. Bundesrat und Parlament sind immer davon ausgegangen, dass im Strassenverkehr nur ein Zusammenwirken verschiedener Massnahmen die Sicherheit erhöht. Auch die repressiven Massnahmen tragen zur besseren Einhaltung der Verkehrsregeln und damit zu mehr Sicherheit auf Schweizer Strassen bei.</p><p>2. Dass ein hoher Anteil strafrechtlicher Verurteilungen das Strassenverkehrsrecht betrifft, ist dem Bundesrat bekannt. Dies hat unter anderem mit der Kontrollintensität und dem Einsatz von automatisierten technischen Kontrollsystemen (Geschwindigkeits- und Rotlichtmissachtungen) zu tun.</p><p>3. Mit Via sicura, dem Handlungsprogramm des Bundes für mehr Sicherheit im Strassenverkehr, setzt der Bundesrat auf präventive Massnahmen. Vorgeschlagen werden nicht nur Massnahmen der Prävention durch Aufklärung (Verkehrserziehung, Kampagnen) und der Prävention durch Abschreckung (z. B. Alkoholverbot für Neulenker), sondern auch Massnahmen der situationsgebundenen Prävention, die mithilfe technischer Einrichtungen das Fahren mit stark erhöhter Geschwindigkeit oder in betrunkenem Zustand verhindern. So sollen Gefahrenstellen saniert und soll die Strasseninfrastruktur so gebaut und gestaltet werden, dass die Fahrerinnen und Fahrer sich automatisch richtig verhalten und mit angepasster Geschwindigkeit fahren. Ebenso soll das Fahren in angetrunkenem Zustand bei Alkohol-Wiederholungstätern künftig verhindert werden, indem sie nur noch Motorfahrzeuge mit einer Alkoholwegfahrsperre fahren dürfen.</p><p>4. Zu dieser Frage gibt es keine genauen statistischen Angaben oder wissenschaftlichen Untersuchungen, denn es ist immer ein Zusammenspiel mehrerer Massnahmen, das schwere Unfälle mit Toten oder Schwerverletzten verhindert. Sicher haben die Verbesserungen der Fahrzeugsicherheit und der Strassenverkehrssicherheit einen wesentlichen Beitrag zur Verringerung der Opferzahlen geleistet. Aber auch die Verschärfung der Sanktionen anlässlich der letzten grösseren Revision des Strassenverkehrsgesetzes im Jahre 2005 hat sich positiv ausgewirkt, denn seither sind insbesondere die alkohol- und geschwindigkeitsbedingten Unfälle mit schweren Folgen in überdurchschnittlichem Masse zurückgegangen.</p><p>Die Sicherheit im Strassenverkehr lässt sich weder allein mit Repression noch allein mit Prävention verbessern. Es muss auf allen Ebenen angesetzt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>André Kuhn, Professor für Strafrecht, stellte kürzlich während eines Kolloquiums zum Thema Strassenverkehrsrecht die These auf, die stark auf Repression ausgerichteten Massnahmen bei Verstössen gegen das Strassenverkehrsgesetz (SVG) hätten in der Schweiz zum Grossteil versagt und es sei nun an der Zeit, verstärkt auf Präventionsmassnahmen zurückzugreifen.</p><p>Vor dem Hintergrund dieser These bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Ist er nicht ebenfalls der Ansicht, dass die Repressionsmassnahmen bei Verstössen gegen das SVG teilweise versagt haben?</p><p>2. Ist ihm bekannt, dass 55 Prozent der Strafurteile in Zusammenhang mit Verstössen gegen das SVG gefällt werden?</p><p>3. Sieht er vor, die Präventionspolitik in diesem Bereich stärker zu fördern?</p><p>4. In welchem Masse ist die tendenziell sinkende Zahl von Verkehrsunfällen mit Todesfolge oder mit schweren Verletzungen auf die verbesserte aktive und passive Sicherheit von Fahrzeugen und auf die verbesserte Strasseninfrastruktur (Korrektur von Kurven, Kreisverkehr, Bodenschwellen) zurückzuführen und in welchem Masse auf die immer härteren Strafen nach dem SVG?</p>
    • Unverhältnismässige Kriminalisierung von Verstössen gegen das Strassenverkehrsgesetz

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