Energiepolitik
- ShortId
-
11.3615
- Id
-
20113615
- Updated
-
28.07.2023 11:21
- Language
-
de
- Title
-
Energiepolitik
- AdditionalIndexing
-
66;Windenergie;Stromversorgung;Sonnenenergie;Einspeisevergütung;Energiepolitik (speziell);Durchführung eines Projektes;Energieforschung;Gaskraftwerk;Finanzierung;Stromerzeugung;erneuerbare Energie
- 1
-
- L06K170303010103, Einspeisevergütung
- L03K170101, Energiepolitik (speziell)
- L05K1703030102, Stromerzeugung
- L03K170503, erneuerbare Energie
- L06K170101060701, Stromversorgung
- L04K17030203, Gaskraftwerk
- L03K110902, Finanzierung
- L06K070305010102, Durchführung eines Projektes
- L03K170508, Windenergie
- L04K17010108, Energieforschung
- L03K170505, Sonnenenergie
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Das Energiegesetz (EnG; SR 730.0) verpflichtet die Netzbetreiber zur Abnahme und Vergütung von Strom, der aus Neuanlagen durch die Nutzung von Sonnenenergie, Geothermie, Windenergie, Wasserkraft bis zu 10 Megawatt sowie Biomasse und Abfällen aus Biomasse gewonnen wird. Gemäss Artikel 7a EnG richtet sich diese Vergütung nach den im Erstellungsjahr geltenden Gestehungskosten von sogenannten Referenzanlagen. Ineffiziente Anlagen können damit nicht kostendeckend betrieben werden; der Anreiz, möglichst effizient zu operieren, ist gerade durch das System der "Normvergütungssätze" durchaus gegeben.</p><p>1./2./4./5. Der Bundesrat hat an seiner Klausur vom 25. Mai 2011 entschieden, dass die bestehenden Kernkraftwerke am Ende ihrer sicherheitstechnischen Betriebsdauer stillgelegt und nicht durch neue Kernkraftwerke ersetzt werden sollen. Gleichzeitig hat der Bundesrat die Eckpunkte seiner neuen Energiestrategie 2050 festgelegt. Mit dem schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie steht die erforderliche Zeit für die Umsetzung einer neuen Energiepolitik und den Umbau des Energiesystems zur Verfügung. Die Energieperspektiven 2050 zeigen, dass ein schrittweiser Ausstieg sowohl technisch möglich als auch wirtschaftlich tragbar ist. Um die durch den Verzicht auf den Ersatz von Kernkraftwerken wegfallenden Teile des Stromangebots zu decken, muss die Energiestrategie der Schweiz jedoch neu ausgerichtet werden.</p><p>Der Bundesrat orientiert sich dabei an folgenden Prioritäten:</p><p>- Energieeffizienz: Die wichtigste Massnahme zur Sicherung der künftigen Energieversorgung ist der sparsame Umgang mit Energie.</p><p>- Wasserkraft: Die Wasserkraft soll langfristig als wichtigste einheimische erneuerbare Energie massvoll und unter Berücksichtigung ökologischer Kriterien ausgebaut werden. </p><p>- Erneuerbare Energien: Der Anteil der neuen erneuerbaren Energien soll derart ausgebaut werden, dass ein breit diversifizierter Energiemix sowohl im Strom- als auch im Wärme- und Mobilitätsbereich zur Verfügung steht.</p><p>- Fossile Stromproduktion: Der Restbedarf soll durch fossile Stromproduktion gedeckt werden, primär durch hocheffiziente Wärme-Kraft-Kopplung und sekundär durch den Zubau von Gas-und-Dampf-Kraftwerken.</p><p>- Die heutigen Klimaziele werden weiterverfolgt.</p><p>- Marktkräfte sollen gestärkt und private Initiativen ermöglicht werden.</p><p>- Aus- und Umbau des Netzes: Das Stromnetz muss auf die Erfordernisse der Energiestrategie 2050 ausgerichtet werden.</p><p>Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) wird die Energiestrategie 2050 gemäss den Parlamentsbeschlüssen aus der Sommer- und der Herbstsession 2011 gemeinsam mit den zuständigen Departementen weiterentwickeln und die zu prüfenden Massnahmen zu deren Umsetzung konkretisieren. Zur Finanzierung der Massnahmen prüft das UVEK u. a. eine Förderabgabe. Auf dieser Basis wird der Bundesrat im Sommer 2012 eine Vernehmlassungsvorlage präsentieren.</p><p>3. Das Bundesamt für Energie evaluiert die internationalen Entwicklungen regelmässig. Kürzlich wurde auch ein Vergleich mit der Situation in Deutschland vorgenommen. Das Ergebnis macht deutlich, dass die Vergütungssätze in beiden Ländern insgesamt durchaus vergleichbar sind, wobei die unterschiedlichen Verhältnisse berücksichtigt werden müssen. Zu beachten ist, dass die Anlagestrukturen und Betriebsbedingungen in beiden Ländern zum Teil deutlich unterschiedlich sind. Dies ist insbesondere beim Wind der Fall, wo deutliche Unterschiede zu beobachten sind: Ein wesentlicher Grund für die in Deutschland günstigeren Gestehungskosten von Strom aus Windanlagen sind die im Durchschnitt um rund 30 Prozent höheren Vollbetriebsstunden pro Jahr. Zudem sind in der Schweiz die Investitionskosten (wegen kleinerer Windparks und so nicht möglicher Rabatte), die Montagekosten (wegen höherer Lohnkosten und oft schwierigerer Transportwege) und der Wartungsaufwand höher.</p><p>6. Die Festlegung der Vergütungssätze aller Referenzanlagen beruht auf einer Amortisationsrechnung für die physische Lebensdauer der Anlagen und einer Verzinsung des Kapitals mit 5 Prozent. Der risikofreie Zinssatz beträgt dabei nur 3 Prozent, die restlichen 2 Prozent gewährleisten die Abdeckung von betrieblichen Risiken. Eine kürzlich abgeschlossene, umfassende Expertise zu den getroffenen Annahmen kommt zum Schluss, dass die Verzinsung gar noch etwas höher sein sollte. Grundsatz der KEV ist nämlich gerade, das Investitionsrisiko zu minimieren.</p><p>7. Aufgrund der gegebenen Windverhältnisse erreichen Windenergieanlagen in der Schweiz kaum 2200 Betriebsstunden pro Jahr. Trotzdem besteht auch in der Schweiz ein grosses Potenzial für Strom aus Windenergie, dessen Nutzung zur Erreichung der energiepolitischen Ziele beiträgt. Die Gestehungskosten von Strom aus Windenergie sind im Übrigen mit den Gestehungskosten von Strom aus anderen erneuerbaren Energiequellen vergleichbar.</p><p>8./9. Der Gesetzgeber hat ganz klar festgelegt, dass weder einzelne Technologien noch Leistungsklassen von der KEV ausgeschlossen werden sollen. Auch die Fotovoltaik wird explizit als Fördergegenstand aufgeführt. Deren aktuell noch hohen Kosten wird durch eine Begrenzung der dafür einsetzbaren Mittel und durch Jahreskontingente Rechnung getragen. Das EnG gibt darüber hinaus keine Möglichkeit, die KEV den kostengünstigsten Technologien vorzubehalten.</p><p>Der Bundesrat wird dem Parlament (gestützt auf Art. 20 Abs. 3 und Art. 28b Abs. 2 EnG) Mitte 2012 umfassend über die KEV Bericht erstatten. Die umfassende Prüfung der Verbesserungsmöglichkeiten zur Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien wird gleichzeitig auch im Rahmen der neuen Energiepolitik wichtig sein. Allfällige Optionen oder Ergänzungen werden behandelt und entsprechend Vorschläge zur Optimierung des Fördersystems unterbreitet werden. Die mit der Interpellation gestellten Fragen werden Teil dieser Überlegungen sein. Dabei wird besonders zu berücksichtigen sein, was mit den über 10 000 im KEV-System angemeldeten, heute in einer Warteliste steckenden Projekten zu geschehen hätte, wenn das System umgebaut würde.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ein Ziel des Energiegesetzes ist es, bis zum Jahre 2030 jährlich mindestens 5400 Gigawattstunden mehr erneuerbare Energie zu produzieren. Hauptinstrument, um dieses Ziel zu erreichen, ist die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV).</p><p>Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt, dass die KEV immer mehr dazu missbraucht wird, über die Subventionierung ineffizienter Anlagen ein Geschäft zu machen. Auffallend ist dabei, dass das Kosten-Nutzen-Verhältnis sehr oft in einem krassen Missverhältnis steht. Ein Vergleich mit Deutschland zeigt, dass mit den gleichen Mitteln doppelt, wenn nicht gar dreimal so viele Anlagen gefördert werden könnten. Zudem liegt eine garantierte Verzinsung des eingesetzten Kapitals von 5 Prozent weit über den heute marktüblichen Zinsen.</p><p>Aufgrund dieser Feststellungen wird der Bundesrat ersucht, zu folgenden Fragen Stellung zu beziehen:</p><p>1. Die Mehrproduktion von 5400 Gigawattstunden wird gemäss Berechnungen im Jahre 2030 maximal 10 Prozent des Verbrauchs ausmachen. Wie gedenkt er konkret die restlichen 30 Prozent, die durch einen allfälligen Wegfall der Kernenergie fehlen werden, zu beschaffen?</p><p>2. Teilt er die Auffassung, dass für die Kompensation dieses Ausfalles die Realisierung von Gaskombiwerken unausweichlich ist? Ist er bereit, dazu seine bisherige Klimapolitik aufs Spiel zu setzen? Welche Konsequenzen hätte dies?</p><p>3. Wie erklärt er die massiven Unterschiede bei der KEV zwischen Deutschland und der Schweiz (z. B. Wind: zwei- bis dreimal höhere Entschädigungen)?</p><p>4. Für das angestrebte Produktionsziel (Ersatz der Kernenergie) wird der Bund aus heutiger Sicht jährlich bis zu 5 Milliarden Franken und mehr aufwenden müssen. Wie gedenkt der Bund diese enormen Beträge zu finanzieren?</p><p>5. Die Förderung der erneuerbaren Energien bedingt ausreichend Speichermöglichkeiten sowie eine Priorisierung des Ausbaues des Hochspannungsnetzes durch Swissgrid bis zu den entsprechenden Kraftwerkanlagen. Wie beurteilt er die diesbezügliche Situation?</p><p>6. Teilt er die Auffassung, dass eine garantierte Verzinsung des eingesetzten Kapitals von 5 Prozent und dessen Amortisation über die KEV das unternehmerische Risiko der Investoren weitgehend eliminiert? Falls ja, ist er bereit, hier eine Anpassung an marktübliche Sätze vorzunehmen?</p><p>7. Teilt er die Auffassung, dass Windkraftanlagen mit weniger als 2200 Betriebsstunden nicht effizient betrieben werden können? Falls ja, warum hat er solche Anlagen trotzdem unterstützt?</p><p>8. Im Bereich Solarenergie wird nach wie vor ein Strompreis garantiert, der bis das Sechsfache des Marktwertes beträgt. Teilt er die Auffassung, dass deshalb im Bereich Solarenergie die Förderung vor allem auf die Wärmegewinnung konzentriert werden sollte? Teilt er die Auffassung, dass im Bereich Solarstrom die Förderung sich prioritär auf die Forschung konzentrieren sollte?</p><p>9. Nach wie vor priorisiert der Bundesrat bei seiner Förderung ineffiziente Kleinanlagen. Ist er bereit, seine Förderungspolitik in dem Sinne zu überprüfen, dass Effizienzkriterien ein höheres Gewicht erhalten, d. h., dass die Grösse der Anlagen keine Rolle spielt?</p>
- Energiepolitik
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Das Energiegesetz (EnG; SR 730.0) verpflichtet die Netzbetreiber zur Abnahme und Vergütung von Strom, der aus Neuanlagen durch die Nutzung von Sonnenenergie, Geothermie, Windenergie, Wasserkraft bis zu 10 Megawatt sowie Biomasse und Abfällen aus Biomasse gewonnen wird. Gemäss Artikel 7a EnG richtet sich diese Vergütung nach den im Erstellungsjahr geltenden Gestehungskosten von sogenannten Referenzanlagen. Ineffiziente Anlagen können damit nicht kostendeckend betrieben werden; der Anreiz, möglichst effizient zu operieren, ist gerade durch das System der "Normvergütungssätze" durchaus gegeben.</p><p>1./2./4./5. Der Bundesrat hat an seiner Klausur vom 25. Mai 2011 entschieden, dass die bestehenden Kernkraftwerke am Ende ihrer sicherheitstechnischen Betriebsdauer stillgelegt und nicht durch neue Kernkraftwerke ersetzt werden sollen. Gleichzeitig hat der Bundesrat die Eckpunkte seiner neuen Energiestrategie 2050 festgelegt. Mit dem schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie steht die erforderliche Zeit für die Umsetzung einer neuen Energiepolitik und den Umbau des Energiesystems zur Verfügung. Die Energieperspektiven 2050 zeigen, dass ein schrittweiser Ausstieg sowohl technisch möglich als auch wirtschaftlich tragbar ist. Um die durch den Verzicht auf den Ersatz von Kernkraftwerken wegfallenden Teile des Stromangebots zu decken, muss die Energiestrategie der Schweiz jedoch neu ausgerichtet werden.</p><p>Der Bundesrat orientiert sich dabei an folgenden Prioritäten:</p><p>- Energieeffizienz: Die wichtigste Massnahme zur Sicherung der künftigen Energieversorgung ist der sparsame Umgang mit Energie.</p><p>- Wasserkraft: Die Wasserkraft soll langfristig als wichtigste einheimische erneuerbare Energie massvoll und unter Berücksichtigung ökologischer Kriterien ausgebaut werden. </p><p>- Erneuerbare Energien: Der Anteil der neuen erneuerbaren Energien soll derart ausgebaut werden, dass ein breit diversifizierter Energiemix sowohl im Strom- als auch im Wärme- und Mobilitätsbereich zur Verfügung steht.</p><p>- Fossile Stromproduktion: Der Restbedarf soll durch fossile Stromproduktion gedeckt werden, primär durch hocheffiziente Wärme-Kraft-Kopplung und sekundär durch den Zubau von Gas-und-Dampf-Kraftwerken.</p><p>- Die heutigen Klimaziele werden weiterverfolgt.</p><p>- Marktkräfte sollen gestärkt und private Initiativen ermöglicht werden.</p><p>- Aus- und Umbau des Netzes: Das Stromnetz muss auf die Erfordernisse der Energiestrategie 2050 ausgerichtet werden.</p><p>Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) wird die Energiestrategie 2050 gemäss den Parlamentsbeschlüssen aus der Sommer- und der Herbstsession 2011 gemeinsam mit den zuständigen Departementen weiterentwickeln und die zu prüfenden Massnahmen zu deren Umsetzung konkretisieren. Zur Finanzierung der Massnahmen prüft das UVEK u. a. eine Förderabgabe. Auf dieser Basis wird der Bundesrat im Sommer 2012 eine Vernehmlassungsvorlage präsentieren.</p><p>3. Das Bundesamt für Energie evaluiert die internationalen Entwicklungen regelmässig. Kürzlich wurde auch ein Vergleich mit der Situation in Deutschland vorgenommen. Das Ergebnis macht deutlich, dass die Vergütungssätze in beiden Ländern insgesamt durchaus vergleichbar sind, wobei die unterschiedlichen Verhältnisse berücksichtigt werden müssen. Zu beachten ist, dass die Anlagestrukturen und Betriebsbedingungen in beiden Ländern zum Teil deutlich unterschiedlich sind. Dies ist insbesondere beim Wind der Fall, wo deutliche Unterschiede zu beobachten sind: Ein wesentlicher Grund für die in Deutschland günstigeren Gestehungskosten von Strom aus Windanlagen sind die im Durchschnitt um rund 30 Prozent höheren Vollbetriebsstunden pro Jahr. Zudem sind in der Schweiz die Investitionskosten (wegen kleinerer Windparks und so nicht möglicher Rabatte), die Montagekosten (wegen höherer Lohnkosten und oft schwierigerer Transportwege) und der Wartungsaufwand höher.</p><p>6. Die Festlegung der Vergütungssätze aller Referenzanlagen beruht auf einer Amortisationsrechnung für die physische Lebensdauer der Anlagen und einer Verzinsung des Kapitals mit 5 Prozent. Der risikofreie Zinssatz beträgt dabei nur 3 Prozent, die restlichen 2 Prozent gewährleisten die Abdeckung von betrieblichen Risiken. Eine kürzlich abgeschlossene, umfassende Expertise zu den getroffenen Annahmen kommt zum Schluss, dass die Verzinsung gar noch etwas höher sein sollte. Grundsatz der KEV ist nämlich gerade, das Investitionsrisiko zu minimieren.</p><p>7. Aufgrund der gegebenen Windverhältnisse erreichen Windenergieanlagen in der Schweiz kaum 2200 Betriebsstunden pro Jahr. Trotzdem besteht auch in der Schweiz ein grosses Potenzial für Strom aus Windenergie, dessen Nutzung zur Erreichung der energiepolitischen Ziele beiträgt. Die Gestehungskosten von Strom aus Windenergie sind im Übrigen mit den Gestehungskosten von Strom aus anderen erneuerbaren Energiequellen vergleichbar.</p><p>8./9. Der Gesetzgeber hat ganz klar festgelegt, dass weder einzelne Technologien noch Leistungsklassen von der KEV ausgeschlossen werden sollen. Auch die Fotovoltaik wird explizit als Fördergegenstand aufgeführt. Deren aktuell noch hohen Kosten wird durch eine Begrenzung der dafür einsetzbaren Mittel und durch Jahreskontingente Rechnung getragen. Das EnG gibt darüber hinaus keine Möglichkeit, die KEV den kostengünstigsten Technologien vorzubehalten.</p><p>Der Bundesrat wird dem Parlament (gestützt auf Art. 20 Abs. 3 und Art. 28b Abs. 2 EnG) Mitte 2012 umfassend über die KEV Bericht erstatten. Die umfassende Prüfung der Verbesserungsmöglichkeiten zur Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien wird gleichzeitig auch im Rahmen der neuen Energiepolitik wichtig sein. Allfällige Optionen oder Ergänzungen werden behandelt und entsprechend Vorschläge zur Optimierung des Fördersystems unterbreitet werden. Die mit der Interpellation gestellten Fragen werden Teil dieser Überlegungen sein. Dabei wird besonders zu berücksichtigen sein, was mit den über 10 000 im KEV-System angemeldeten, heute in einer Warteliste steckenden Projekten zu geschehen hätte, wenn das System umgebaut würde.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ein Ziel des Energiegesetzes ist es, bis zum Jahre 2030 jährlich mindestens 5400 Gigawattstunden mehr erneuerbare Energie zu produzieren. Hauptinstrument, um dieses Ziel zu erreichen, ist die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV).</p><p>Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt, dass die KEV immer mehr dazu missbraucht wird, über die Subventionierung ineffizienter Anlagen ein Geschäft zu machen. Auffallend ist dabei, dass das Kosten-Nutzen-Verhältnis sehr oft in einem krassen Missverhältnis steht. Ein Vergleich mit Deutschland zeigt, dass mit den gleichen Mitteln doppelt, wenn nicht gar dreimal so viele Anlagen gefördert werden könnten. Zudem liegt eine garantierte Verzinsung des eingesetzten Kapitals von 5 Prozent weit über den heute marktüblichen Zinsen.</p><p>Aufgrund dieser Feststellungen wird der Bundesrat ersucht, zu folgenden Fragen Stellung zu beziehen:</p><p>1. Die Mehrproduktion von 5400 Gigawattstunden wird gemäss Berechnungen im Jahre 2030 maximal 10 Prozent des Verbrauchs ausmachen. Wie gedenkt er konkret die restlichen 30 Prozent, die durch einen allfälligen Wegfall der Kernenergie fehlen werden, zu beschaffen?</p><p>2. Teilt er die Auffassung, dass für die Kompensation dieses Ausfalles die Realisierung von Gaskombiwerken unausweichlich ist? Ist er bereit, dazu seine bisherige Klimapolitik aufs Spiel zu setzen? Welche Konsequenzen hätte dies?</p><p>3. Wie erklärt er die massiven Unterschiede bei der KEV zwischen Deutschland und der Schweiz (z. B. Wind: zwei- bis dreimal höhere Entschädigungen)?</p><p>4. Für das angestrebte Produktionsziel (Ersatz der Kernenergie) wird der Bund aus heutiger Sicht jährlich bis zu 5 Milliarden Franken und mehr aufwenden müssen. Wie gedenkt der Bund diese enormen Beträge zu finanzieren?</p><p>5. Die Förderung der erneuerbaren Energien bedingt ausreichend Speichermöglichkeiten sowie eine Priorisierung des Ausbaues des Hochspannungsnetzes durch Swissgrid bis zu den entsprechenden Kraftwerkanlagen. Wie beurteilt er die diesbezügliche Situation?</p><p>6. Teilt er die Auffassung, dass eine garantierte Verzinsung des eingesetzten Kapitals von 5 Prozent und dessen Amortisation über die KEV das unternehmerische Risiko der Investoren weitgehend eliminiert? Falls ja, ist er bereit, hier eine Anpassung an marktübliche Sätze vorzunehmen?</p><p>7. Teilt er die Auffassung, dass Windkraftanlagen mit weniger als 2200 Betriebsstunden nicht effizient betrieben werden können? Falls ja, warum hat er solche Anlagen trotzdem unterstützt?</p><p>8. Im Bereich Solarenergie wird nach wie vor ein Strompreis garantiert, der bis das Sechsfache des Marktwertes beträgt. Teilt er die Auffassung, dass deshalb im Bereich Solarenergie die Förderung vor allem auf die Wärmegewinnung konzentriert werden sollte? Teilt er die Auffassung, dass im Bereich Solarstrom die Förderung sich prioritär auf die Forschung konzentrieren sollte?</p><p>9. Nach wie vor priorisiert der Bundesrat bei seiner Förderung ineffiziente Kleinanlagen. Ist er bereit, seine Förderungspolitik in dem Sinne zu überprüfen, dass Effizienzkriterien ein höheres Gewicht erhalten, d. h., dass die Grösse der Anlagen keine Rolle spielt?</p>
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