Sanierung und Erweiterung des Hochspannungsnetzes

ShortId
11.3627
Id
20113627
Updated
28.07.2023 07:57
Language
de
Title
Sanierung und Erweiterung des Hochspannungsnetzes
AdditionalIndexing
66;Betriebsmodernisierung;elektrische Leitung;Stromversorgung;Transport über Kabel;Hochspannungsleitung;Boden;Sanierung
1
  • L06K170303010101, Hochspannungsleitung
  • L05K1703030101, elektrische Leitung
  • L04K08020341, Sanierung
  • L05K0703040301, Betriebsmodernisierung
  • L04K18010305, Transport über Kabel
  • L06K170101060701, Stromversorgung
  • L04K06030401, Boden
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der vom Bundesrat und vom Nationalrat ins Auge gefasste Ausstieg aus der Atomenergie verlangt nach einer möglichst raschen Klarheit darüber, wie diese Stromquelle kompensiert werden soll. Zudem hat sich auch die Diskussion in der EU um die Vereinheitlichung der europäischen Stromversorgung unter dem Eindruck von Fukushima und den Atomdebatten in Deutschland und Italien intensiviert. Die Rolle der Schweiz als "Stromdrehscheibe" und "Batterie" Europas erscheint in einem neuen Licht. Eine der Kernfragen ist diejenige nach der Effizienzsteigerung der Übertragungslinien.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat bereits mit der Verabschiedung des strategischen Netzes am 9. März 2009 die Dringlichkeit der Sanierung und Erweiterung des Höchstspannungsnetzes in der Schweiz zum Ausdruck gebracht. Massnahmen zur Beschleunigung der Bewilligungsverfahren werden - wie bis anhin - laufend zu prüfen, umzusetzen und künftig noch verstärkter zu verfolgen sein.</p><p>Als Folge der Beschlüsse des Bundesrates vom 25. Mai 2011 und des Nationalrates vom 8. Juni 2011 zum Ausstieg aus der Kernenergie muss u. a. auch die strategische Ausrichtung des schweizerischen Übertragungsnetzes überprüft werden. Der Bundesrat ist überzeugt, dass der Netzausbau insbesondere dann erfolgreich beschleunigt werden kann, wenn die Bedeutung des Netzausbaus als Ganzes sowie der einzelnen Projekte für die Bevölkerung nachvollziehbar ist. Deshalb liegt es dem Bundesrat sehr daran, dass die Netzstrategie eng an die neue Energiestrategie angelegt ist.</p><p>Gemäss ständiger, unbestrittener Praxis ist die Erdverlegung von Übertragungsleitungen in jedem Einzelfall gesondert zu prüfen. Das Bundesgerichtsurteil "Riniken" vom 5. April 2011 hat diese Praxis bestätigt. Der Bundesrat ist überzeugt, dass diese Einzelfallprüfung auch zukunftsgerichtet ist: Die Akzeptanz von Infrastrukturanlagen kann nur erreicht werden, wenn die einzelnen Entscheidprozesse transparent und nachvollziehbar ablaufen und den Betroffenen eine sachliche Auseinandersetzung ermöglichen. Ob daher Übertragungsleitungen als Freileitung oder als Kabel realisiert werden, muss anhand von objektiven Kriterien und unter Abwägung aller auf dem Spiel stehenden Interessen entschieden werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird gefragt:</p><p>- Ist angesichts des geplanten Atomausstiegs eine Beschleunigung der Sanierung und Erweiterung des Hochspannungsnetzes in der Schweiz vorgesehen?</p><p>- Ist er unter diesen Umständen bereit, die Erdverlegung der Übertragungsleitungen neu zu überdenken, um langwierige Verfahren wegen Widerständen aus der Bevölkerung gegen Freileitungen möglichst zu vermeiden?</p>
  • Sanierung und Erweiterung des Hochspannungsnetzes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der vom Bundesrat und vom Nationalrat ins Auge gefasste Ausstieg aus der Atomenergie verlangt nach einer möglichst raschen Klarheit darüber, wie diese Stromquelle kompensiert werden soll. Zudem hat sich auch die Diskussion in der EU um die Vereinheitlichung der europäischen Stromversorgung unter dem Eindruck von Fukushima und den Atomdebatten in Deutschland und Italien intensiviert. Die Rolle der Schweiz als "Stromdrehscheibe" und "Batterie" Europas erscheint in einem neuen Licht. Eine der Kernfragen ist diejenige nach der Effizienzsteigerung der Übertragungslinien.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat bereits mit der Verabschiedung des strategischen Netzes am 9. März 2009 die Dringlichkeit der Sanierung und Erweiterung des Höchstspannungsnetzes in der Schweiz zum Ausdruck gebracht. Massnahmen zur Beschleunigung der Bewilligungsverfahren werden - wie bis anhin - laufend zu prüfen, umzusetzen und künftig noch verstärkter zu verfolgen sein.</p><p>Als Folge der Beschlüsse des Bundesrates vom 25. Mai 2011 und des Nationalrates vom 8. Juni 2011 zum Ausstieg aus der Kernenergie muss u. a. auch die strategische Ausrichtung des schweizerischen Übertragungsnetzes überprüft werden. Der Bundesrat ist überzeugt, dass der Netzausbau insbesondere dann erfolgreich beschleunigt werden kann, wenn die Bedeutung des Netzausbaus als Ganzes sowie der einzelnen Projekte für die Bevölkerung nachvollziehbar ist. Deshalb liegt es dem Bundesrat sehr daran, dass die Netzstrategie eng an die neue Energiestrategie angelegt ist.</p><p>Gemäss ständiger, unbestrittener Praxis ist die Erdverlegung von Übertragungsleitungen in jedem Einzelfall gesondert zu prüfen. Das Bundesgerichtsurteil "Riniken" vom 5. April 2011 hat diese Praxis bestätigt. Der Bundesrat ist überzeugt, dass diese Einzelfallprüfung auch zukunftsgerichtet ist: Die Akzeptanz von Infrastrukturanlagen kann nur erreicht werden, wenn die einzelnen Entscheidprozesse transparent und nachvollziehbar ablaufen und den Betroffenen eine sachliche Auseinandersetzung ermöglichen. Ob daher Übertragungsleitungen als Freileitung oder als Kabel realisiert werden, muss anhand von objektiven Kriterien und unter Abwägung aller auf dem Spiel stehenden Interessen entschieden werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird gefragt:</p><p>- Ist angesichts des geplanten Atomausstiegs eine Beschleunigung der Sanierung und Erweiterung des Hochspannungsnetzes in der Schweiz vorgesehen?</p><p>- Ist er unter diesen Umständen bereit, die Erdverlegung der Übertragungsleitungen neu zu überdenken, um langwierige Verfahren wegen Widerständen aus der Bevölkerung gegen Freileitungen möglichst zu vermeiden?</p>
    • Sanierung und Erweiterung des Hochspannungsnetzes

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