Anpassung des Systems der kostendeckenden Einspeisevergütung für effiziente Stromproduktionsformen

ShortId
11.3628
Id
20113628
Updated
28.07.2023 09:37
Language
de
Title
Anpassung des Systems der kostendeckenden Einspeisevergütung für effiziente Stromproduktionsformen
AdditionalIndexing
66;Wasserkraft;Produktivität;Einspeisevergütung;Wirtschaftlichkeitskontrolle;Stromerzeugung;Kosten-Nutzen-Analyse
1
  • L06K170303010103, Einspeisevergütung
  • L05K0703050205, Wirtschaftlichkeitskontrolle
  • L07K07030202050201, Produktivität
  • L06K070302020501, Kosten-Nutzen-Analyse
  • L05K1703030102, Stromerzeugung
  • L03K170507, Wasserkraft
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das heutige System der KEV überzeugt nicht. Anstatt dass man mit den Subventionen das Maximum für die Stromproduktionskapazität herausholt, werden mit den Mitteln ineffiziente und unwirtschaftliche Kleinanlagen gefördert, die zu teuren Strom produzieren. Dies ist aus Sicht der Versorgungssicherheit und für die Erreichung der sehr ambitiösen Ziele im Bereich der erneuerbaren Energien im Energiegesetz (5400 Gigawattstunden bis zum Jahre 2030 gemäss Art. 1 Abs. 1) klar nicht sinnvoll. Der vom Bundesrat beschlossene Ausstieg aus der Kernkraft verschärft diese Situation noch zusätzlich. Es ist absolut zwingend, dass die Fördermassnahmen sich auf eine Maximierung der Stromproduktionskapazität ausrichten, ansonsten sich der Strompreis noch weiter erhöhen und die Versorgungssicherheit weiter verschlechtern wird.</p><p>Die Zeit drängt: Der maximale Zuschlag für die KEV wird ab 2013 auf 0,9 Rappen pro Kilowattstunde erhöht. Anstelle der bisherigen rund 265 Millionen Franken stehen dann über 500 Millionen Franken pro Jahr zur Verfügung. Angesichts dieser enormen Summe ist eine Optimierung des heutigen Systems zwingend, eine Anpassung und Ausdehnung auf wirtschaftlichere Projekte dringend angezeigt.</p><p>Ein Beispiel eines solchen sinnvollen Vorhabens wäre die Effizienzsteigerung durch Reduktion von Reibungsverlusten. Solche entstehen in Zuleitstollen von Wasserkraftwerken. Durch Vergrösserung der Durchmesser bzw. den Bau eines zusätzlichen Stollens können diese Verluste bei gleichem Wasserverbrauch stark reduziert werden. Schätzungen hierbei haben ergeben, dass sich je nach Anlage ein Zugewinn von etwa 30 Gigawattstunden ergibt. Das Gesamtpotenzial bis ins Jahr 2035 wird auf 500 Gigawattstunden geschätzt - ohne Beeinträchtigung auf die Umwelt, da keine zusätzliche Fassung von Wasser erfolgt. Das Problem diesbezüglich liegt aktuell in der nichtgegebenen Rentabilität. Mit einer Ausdehnung des KEV-Modells auf solche Anlagen würde die Erreichung der sehr ambitiösen Ziele im Bereich der Wasserkraft massiv erleichtert werden.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird dem Parlament gestützt auf das Energiegesetz vom 26. Juni 1998 (SR 730.0; Art. 20 Abs. 3 und Art. 28b Abs. 2 EnG) bis Mitte 2012 umfassend über die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) Bericht erstatten. Die bisherigen Erfolge der KEV und die Verbesserungsmöglichkeiten zur Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien werden ferner im Rahmen der Arbeiten an der bundesrätlichen Energiestrategie 2050 vertieft analysiert. Im Bericht werden allfällige Optionen oder Ergänzungen behandelt und Vorschläge zur Optimierung des Fördersystems gemacht werden. Auch der in der Motion vorgebrachte Vorschlag wird im Rahmen dieser Arbeiten geprüft werden. Dabei wird insbesondere zu berücksichtigen sein, was mit den über 10 000 im KEV-System angemeldeten, heute in einer Warteliste steckenden Projekten geschehen soll, wenn das System umgebaut würde. Für die Fotovoltaik werden im Übrigen bereits heute periodische Zubaumengen festgelegt, um angemessen auf die zu erwartenden Preissenkungen reagieren zu können.</p><p>Der Bundesrat möchte daher das weitere Vorgehen zur KEV gestützt auf die umfassende Gesamtbeurteilung und die Empfehlungen aus dem Bericht zur KEV festlegen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das System der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) so anzupassen, dass gegenüber dem heutigen System effizienten und wirtschaftlichen Stromproduktionsformen der Vorzug gegeben wird. Zur Bestimmung der Wirtschaftlichkeit und Effizienz sind insbesondere die eingesetzten Mittel pro produzierte Stromeinheit massgebend.</p>
  • Anpassung des Systems der kostendeckenden Einspeisevergütung für effiziente Stromproduktionsformen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das heutige System der KEV überzeugt nicht. Anstatt dass man mit den Subventionen das Maximum für die Stromproduktionskapazität herausholt, werden mit den Mitteln ineffiziente und unwirtschaftliche Kleinanlagen gefördert, die zu teuren Strom produzieren. Dies ist aus Sicht der Versorgungssicherheit und für die Erreichung der sehr ambitiösen Ziele im Bereich der erneuerbaren Energien im Energiegesetz (5400 Gigawattstunden bis zum Jahre 2030 gemäss Art. 1 Abs. 1) klar nicht sinnvoll. Der vom Bundesrat beschlossene Ausstieg aus der Kernkraft verschärft diese Situation noch zusätzlich. Es ist absolut zwingend, dass die Fördermassnahmen sich auf eine Maximierung der Stromproduktionskapazität ausrichten, ansonsten sich der Strompreis noch weiter erhöhen und die Versorgungssicherheit weiter verschlechtern wird.</p><p>Die Zeit drängt: Der maximale Zuschlag für die KEV wird ab 2013 auf 0,9 Rappen pro Kilowattstunde erhöht. Anstelle der bisherigen rund 265 Millionen Franken stehen dann über 500 Millionen Franken pro Jahr zur Verfügung. Angesichts dieser enormen Summe ist eine Optimierung des heutigen Systems zwingend, eine Anpassung und Ausdehnung auf wirtschaftlichere Projekte dringend angezeigt.</p><p>Ein Beispiel eines solchen sinnvollen Vorhabens wäre die Effizienzsteigerung durch Reduktion von Reibungsverlusten. Solche entstehen in Zuleitstollen von Wasserkraftwerken. Durch Vergrösserung der Durchmesser bzw. den Bau eines zusätzlichen Stollens können diese Verluste bei gleichem Wasserverbrauch stark reduziert werden. Schätzungen hierbei haben ergeben, dass sich je nach Anlage ein Zugewinn von etwa 30 Gigawattstunden ergibt. Das Gesamtpotenzial bis ins Jahr 2035 wird auf 500 Gigawattstunden geschätzt - ohne Beeinträchtigung auf die Umwelt, da keine zusätzliche Fassung von Wasser erfolgt. Das Problem diesbezüglich liegt aktuell in der nichtgegebenen Rentabilität. Mit einer Ausdehnung des KEV-Modells auf solche Anlagen würde die Erreichung der sehr ambitiösen Ziele im Bereich der Wasserkraft massiv erleichtert werden.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird dem Parlament gestützt auf das Energiegesetz vom 26. Juni 1998 (SR 730.0; Art. 20 Abs. 3 und Art. 28b Abs. 2 EnG) bis Mitte 2012 umfassend über die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) Bericht erstatten. Die bisherigen Erfolge der KEV und die Verbesserungsmöglichkeiten zur Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien werden ferner im Rahmen der Arbeiten an der bundesrätlichen Energiestrategie 2050 vertieft analysiert. Im Bericht werden allfällige Optionen oder Ergänzungen behandelt und Vorschläge zur Optimierung des Fördersystems gemacht werden. Auch der in der Motion vorgebrachte Vorschlag wird im Rahmen dieser Arbeiten geprüft werden. Dabei wird insbesondere zu berücksichtigen sein, was mit den über 10 000 im KEV-System angemeldeten, heute in einer Warteliste steckenden Projekten geschehen soll, wenn das System umgebaut würde. Für die Fotovoltaik werden im Übrigen bereits heute periodische Zubaumengen festgelegt, um angemessen auf die zu erwartenden Preissenkungen reagieren zu können.</p><p>Der Bundesrat möchte daher das weitere Vorgehen zur KEV gestützt auf die umfassende Gesamtbeurteilung und die Empfehlungen aus dem Bericht zur KEV festlegen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das System der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) so anzupassen, dass gegenüber dem heutigen System effizienten und wirtschaftlichen Stromproduktionsformen der Vorzug gegeben wird. Zur Bestimmung der Wirtschaftlichkeit und Effizienz sind insbesondere die eingesetzten Mittel pro produzierte Stromeinheit massgebend.</p>
    • Anpassung des Systems der kostendeckenden Einspeisevergütung für effiziente Stromproduktionsformen

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