Benehmen der Asylsuchenden in Chiasso

ShortId
11.3630
Id
20113630
Updated
28.07.2023 08:53
Language
de
Title
Benehmen der Asylsuchenden in Chiasso
AdditionalIndexing
2811;Flüchtlingsbetreuung;Tessin;öffentliche Sicherheit
1
  • L04K01080103, Flüchtlingsbetreuung
  • L05K0301010117, Tessin
  • L02K0403, öffentliche Sicherheit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat bedauert die vom Interpellanten beschriebene Situation und die Unannehmlichkeiten, denen die Bevölkerung der Gemeinde Chiasso ausgesetzt ist. Diese Situation betrifft nicht nur die Stadt Chiasso, sondern auch die städtischen Zentren der anderen Kantone, in denen sich Empfangs- und Verfahrenszentren (EVZ) befinden. Um dem entgegenzuwirken, hat das Bundesamt für Migration (BFM) bereits vor einiger Zeit die Sicherheitsvorkehrungen innerhalb und ausserhalb der EVZ verstärkt. Dies trifft namentlich auf Chiasso zu, wo die Patrouillen, die mit der lokalen Polizei zusammenarbeiten, verdoppelt wurden. Als Begleitmassnahme wurden auch gemeinnützige Projekte umgesetzt. Diese Aktivitäten erlauben es in einigen Fällen, die Asylsuchenden tagsüber von den Stadtzentren fernzuhalten. Die Projekte stellen eine indirekte finanzielle Unterstützung des Bundes für die Gemeinden mit einem EVZ dar. Um den Vorfällen in Zusammenhang mit übermässigem Alkoholkonsum vorzubeugen, ist die Pauschale, die den Asylsuchenden, die im EVZ Chiasso untergebracht sind, bis anhin ausbezahlt wurde, durch Konsumgüter ersetzt worden.</p><p>Das BFM wird im Rahmen seines Auftrags weiterhin alle Massnahmen zur Unterstützung der Gemeinden ergreifen, die mit Problemen in Verbindung mit dem Benehmen einzelner Asylsuchender konfrontiert sind, die die grundlegenden Regeln des Zusammenlebens nicht respektieren. Die Polizeigewalt zur Wahrung der inneren Sicherheit auf ihrem Gebiet liegt hauptsächlich bei den Kantonen. Die Bundesbehörden sind mit den Ortsbehörden in regem Kontakt, um die Nachverfolgung der Vorfälle zu gewährleisten und die jeweils erforderlichen Massnahmen zu treffen. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) prüft auch die Möglichkeit, die Ausgangszeiten, während deren die Asylsuchenden das EVZ frei verlassen dürfen, einzuschränken. Diese Zeiten sind in der Verordnung des EJPD vom 24. November 2007 zum Betrieb von Unterkünften des Bundes im Asylbereich (SR 142.311.23) und in den internen Hausordnungen der EVZ geregelt. Eventuelle Einschränkungen der Bewegungsfreiheit müssen allerdings mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK; SR 0.101), insbesondere mit Artikel 5 EMRK, vereinbar sein. Andererseits muss auch die bestehende Praxis gefördert werden, wonach die Asylsuchenden darüber informiert werden, wie sie sich zu verhalten haben, um sich mit der schweizerischen Gesellschaft vertraut zu machen. So wird es möglich sein, die Arbeit im Bereich der interkulturellen Mediation zu intensivieren und damit den Personen, die in der Schweiz Asyl beantragen, ihre Verantwortung vermehrt vor Augen zu führen und sie anzuhalten, unseren Sitten und Gebräuchen sowie unseren Werten mehr Respekt entgegenzubringen.</p><p>Der Bundesrat wurde von der Vorsteherin des EJPD über den Brief vom 26. Mai 2011 der Gemeinde Chiasso informiert, in welchem sie gebeten wurde, das EVZ in ein gut bewachtes Gebiet ausserhalb des Stadtzentrums zu verlegen. Den Behörden der Stadt wurde geantwortet, dass kurzfristig keine Lösung möglich sei. Die Frage könne aber von der Arbeitsgruppe geprüft werden, die vom Bund und vom Kanton Tessin geschaffen wurde, um eine nachhaltige Lösung für den Platzmangel im EVZ Chiasso zu finden und um die Anforderungen der Bundes- und Kantonsbehörden im Bereich Unterbringungsstrukturen aufeinander abzustimmen. Unter den technischen und logistischen Aspekten, die bei dieser Gelegenheit geprüft werden, ist die öffentliche Sicherheit besonders zu berücksichtigen, wie auch die Möglichkeit, bereits eingerichtete gemeinnützige Projekte zu erweitern und spezielle Beschäftigungsprogramme für Asylsuchende zu schaffen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Bewohnerinnen und Bewohner der Empfangsstelle für Asylsuchende in Chiasso haben sich wiederholt in einer unzumutbaren Art und Weise aufgeführt, und zwar sowohl untereinander als auch gegenüber der örtlichen Bevölkerung. Es gibt immer mehr Beispiele von Vorfällen, bei denen die elementarsten Regeln des Anstands und des Zusammenlebens grob verletzt werden. Die Gemeinde Chiasso, ohnmächtig angesichts der Zunahme solcher Vorfälle, hat kürzlich Bundesrätin Simonetta Sommaruga aufgefordert, die Empfangsstelle aufgrund der Verunsicherung und der Angst, die die Bewohnerinnen und Bewohner bei der örtlichen Bevölkerung auslösen, an einen anderen Ort zu verlegen.</p><p>Ich frage den Bundesrat, wie er im vorliegenden Fall auf das Anliegen der Gemeinde Chiasso geantwortet hat und welche Antwort er in Zukunft Gemeinden geben wird, die mit ähnlichen Auswüchsen konfrontiert sind.</p>
  • Benehmen der Asylsuchenden in Chiasso
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat bedauert die vom Interpellanten beschriebene Situation und die Unannehmlichkeiten, denen die Bevölkerung der Gemeinde Chiasso ausgesetzt ist. Diese Situation betrifft nicht nur die Stadt Chiasso, sondern auch die städtischen Zentren der anderen Kantone, in denen sich Empfangs- und Verfahrenszentren (EVZ) befinden. Um dem entgegenzuwirken, hat das Bundesamt für Migration (BFM) bereits vor einiger Zeit die Sicherheitsvorkehrungen innerhalb und ausserhalb der EVZ verstärkt. Dies trifft namentlich auf Chiasso zu, wo die Patrouillen, die mit der lokalen Polizei zusammenarbeiten, verdoppelt wurden. Als Begleitmassnahme wurden auch gemeinnützige Projekte umgesetzt. Diese Aktivitäten erlauben es in einigen Fällen, die Asylsuchenden tagsüber von den Stadtzentren fernzuhalten. Die Projekte stellen eine indirekte finanzielle Unterstützung des Bundes für die Gemeinden mit einem EVZ dar. Um den Vorfällen in Zusammenhang mit übermässigem Alkoholkonsum vorzubeugen, ist die Pauschale, die den Asylsuchenden, die im EVZ Chiasso untergebracht sind, bis anhin ausbezahlt wurde, durch Konsumgüter ersetzt worden.</p><p>Das BFM wird im Rahmen seines Auftrags weiterhin alle Massnahmen zur Unterstützung der Gemeinden ergreifen, die mit Problemen in Verbindung mit dem Benehmen einzelner Asylsuchender konfrontiert sind, die die grundlegenden Regeln des Zusammenlebens nicht respektieren. Die Polizeigewalt zur Wahrung der inneren Sicherheit auf ihrem Gebiet liegt hauptsächlich bei den Kantonen. Die Bundesbehörden sind mit den Ortsbehörden in regem Kontakt, um die Nachverfolgung der Vorfälle zu gewährleisten und die jeweils erforderlichen Massnahmen zu treffen. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) prüft auch die Möglichkeit, die Ausgangszeiten, während deren die Asylsuchenden das EVZ frei verlassen dürfen, einzuschränken. Diese Zeiten sind in der Verordnung des EJPD vom 24. November 2007 zum Betrieb von Unterkünften des Bundes im Asylbereich (SR 142.311.23) und in den internen Hausordnungen der EVZ geregelt. Eventuelle Einschränkungen der Bewegungsfreiheit müssen allerdings mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK; SR 0.101), insbesondere mit Artikel 5 EMRK, vereinbar sein. Andererseits muss auch die bestehende Praxis gefördert werden, wonach die Asylsuchenden darüber informiert werden, wie sie sich zu verhalten haben, um sich mit der schweizerischen Gesellschaft vertraut zu machen. So wird es möglich sein, die Arbeit im Bereich der interkulturellen Mediation zu intensivieren und damit den Personen, die in der Schweiz Asyl beantragen, ihre Verantwortung vermehrt vor Augen zu führen und sie anzuhalten, unseren Sitten und Gebräuchen sowie unseren Werten mehr Respekt entgegenzubringen.</p><p>Der Bundesrat wurde von der Vorsteherin des EJPD über den Brief vom 26. Mai 2011 der Gemeinde Chiasso informiert, in welchem sie gebeten wurde, das EVZ in ein gut bewachtes Gebiet ausserhalb des Stadtzentrums zu verlegen. Den Behörden der Stadt wurde geantwortet, dass kurzfristig keine Lösung möglich sei. Die Frage könne aber von der Arbeitsgruppe geprüft werden, die vom Bund und vom Kanton Tessin geschaffen wurde, um eine nachhaltige Lösung für den Platzmangel im EVZ Chiasso zu finden und um die Anforderungen der Bundes- und Kantonsbehörden im Bereich Unterbringungsstrukturen aufeinander abzustimmen. Unter den technischen und logistischen Aspekten, die bei dieser Gelegenheit geprüft werden, ist die öffentliche Sicherheit besonders zu berücksichtigen, wie auch die Möglichkeit, bereits eingerichtete gemeinnützige Projekte zu erweitern und spezielle Beschäftigungsprogramme für Asylsuchende zu schaffen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Bewohnerinnen und Bewohner der Empfangsstelle für Asylsuchende in Chiasso haben sich wiederholt in einer unzumutbaren Art und Weise aufgeführt, und zwar sowohl untereinander als auch gegenüber der örtlichen Bevölkerung. Es gibt immer mehr Beispiele von Vorfällen, bei denen die elementarsten Regeln des Anstands und des Zusammenlebens grob verletzt werden. Die Gemeinde Chiasso, ohnmächtig angesichts der Zunahme solcher Vorfälle, hat kürzlich Bundesrätin Simonetta Sommaruga aufgefordert, die Empfangsstelle aufgrund der Verunsicherung und der Angst, die die Bewohnerinnen und Bewohner bei der örtlichen Bevölkerung auslösen, an einen anderen Ort zu verlegen.</p><p>Ich frage den Bundesrat, wie er im vorliegenden Fall auf das Anliegen der Gemeinde Chiasso geantwortet hat und welche Antwort er in Zukunft Gemeinden geben wird, die mit ähnlichen Auswüchsen konfrontiert sind.</p>
    • Benehmen der Asylsuchenden in Chiasso

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