Gebäudeprogramm wirklich attraktiv gestalten
- ShortId
-
11.3633
- Id
-
20113633
- Updated
-
14.11.2025 06:57
- Language
-
de
- Title
-
Gebäudeprogramm wirklich attraktiv gestalten
- AdditionalIndexing
-
66;Verbesserung des Wohnmilieus;Kohlendioxid;energetische Sanierung von Gebäuden;Renovation;Subvention;Finanzierung;Energieeinsparung
- 1
-
- L05K0705030207, energetische Sanierung von Gebäuden
- L04K17010107, Energieeinsparung
- L05K0705030305, Renovation
- L05K1102030202, Subvention
- L06K070501020901, Kohlendioxid
- L04K01020603, Verbesserung des Wohnmilieus
- L03K110902, Finanzierung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Im Jahr 2010 wurden im Rahmen des Gebäudeprogramms fast 30 000 Gesuche nach einer Förderung der Sanierung der Gebäudehülle eingereicht. Dies entspricht einer Fördersumme von insgesamt 244 Millionen Franken. Im Vergleich zu anderen Programmen haben Bund und Kantone mit lediglich rund 12 000 bis 16 000 Gesuchen jährlich gerechnet. Und auch die Zahl der seit Anfang 2011 eingereichten Gesuche deutet nicht auf eine Abnahme hin. Die Eigentümerinnen und Eigentümer zeigen also weiterhin reges Interesse an der energetischen Sanierung ihrer Immobilien. Denn sie profitieren damit von einer langfristigen Senkung ihrer Energieausgaben und tragen erheblich zum Klimaschutz bei.</p><p>Der Erfolg des Programms bringt aber auch einen Nachteil mit sich: Die Fördersumme, die im ersten Jahr bewilligt wurde, übersteigt deutlich die rund 133 Millionen Franken, die für die Sanierung der Gebäudehüllen jährlich zur Verfügung stehen. Konkret bedeutet dies, dass die für das Jahr 2011 veranschlagte Fördersumme noch vor Beginn des Jahres ausgegeben wurde.</p><p>Um zu gewährleisten, dass die Liquidität während der 10-jährigen Laufzeit des Programms erhalten bleibt, haben Bund und Kantone Anpassungen vorgenommen, die per 1. April 2011 in Kraft getreten sind. Dabei wurde die Mindestfördersumme pro Gesuch von 1000 auf 3000 Franken erhöht und der Förderbeitrag für den Fensterersatz von 70 auf 40 Franken gesenkt.</p><p>Diese Massnahmen sind nicht zweckdienlich und senden ein schlechtes Signal aus, obwohl es doch darum gehen sollte, Privatpersonen zu Sanierungen zu ermutigen, um die energetischen Verluste zu mindern und damit für die Zukunft vorzusorgen. Indem der Staat regelt, welche wirtschaftlichen Vorteile er für energieeffiziente Sanierungen gewährt, regt er Privatpersonen zu einem verantwortungsbewussteren Handeln an, ohne dabei den Markt zu benachteiligen. Heute ist der Staat zum Handeln verpflichtet. Er muss Fördermassnahmen entwickeln, die auf breite Zustimmung stossen - dies umso mehr, als die Kosten für Isolationsarbeiten an Gebäuden oftmals sehr hoch sind.</p>
- <p>Der Bundesrat weiss um das grosse CO2-Einsparpotenzial im Gebäudebereich. Aus diesem Grund wurde 2010 das Gebäudeprogramm eingeführt. Dieses wird gemäss geltendem CO2-Gesetz über eine Teilzweckbindung der CO2-Abgabe alimentiert: Ein Drittel des Ertrags aus der CO2-Abgabe, höchstens 200 Millionen Franken pro Jahr, wird für Massnahmen zur Verminderung der CO2-Emissionen bei Gebäuden verwendet.</p><p>Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen zur Revision des CO2-Gesetzes für die Zeit nach 2012 hat der Ständerat den Maximalbetrag für das Gebäudeprogramm auf 300 Millionen Franken pro Jahr angehoben. Dieser Maximalbetrag wird jedoch nur erreicht, wenn der Ertrag aus der CO2-Abgabe die Höhe von 900 Millionen Franken pro Jahr überschreitet. Für eine vollständige Zweckbindung der CO2-Abgabe fehlt zum heutigen Zeitpunkt die verfassungsrechtliche Grundlage.</p><p>Die Vorlage ist gegenwärtig in der Differenzbereinigung, das revidierte CO2-Gesetz wird voraussichtlich auf 1. Januar 2013 in Kraft treten.</p><p>Aus Sicht des Bundesrates ist das Anliegen des Motionärs in der laufenden parlamentarischen Behandlung des CO2-Gesetzes bereits ausreichend diskutiert und aufgenommen worden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Entwurf auszuarbeiten, gemäss dem die Finanzierung der Massnahmen zur Reduktion der CO2-Emissionen im Gebäudebereich mit einem Betrag gefördert werden kann, der die jetzigen 200 Millionen Franken pro Jahr übersteigt. Dieser Betrag soll auf den Einnahmen aus der CO2-Abgabe erhoben werden, jedoch ohne dass die aktuelle Abgabe erhöht wird.</p>
- Gebäudeprogramm wirklich attraktiv gestalten
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Im Jahr 2010 wurden im Rahmen des Gebäudeprogramms fast 30 000 Gesuche nach einer Förderung der Sanierung der Gebäudehülle eingereicht. Dies entspricht einer Fördersumme von insgesamt 244 Millionen Franken. Im Vergleich zu anderen Programmen haben Bund und Kantone mit lediglich rund 12 000 bis 16 000 Gesuchen jährlich gerechnet. Und auch die Zahl der seit Anfang 2011 eingereichten Gesuche deutet nicht auf eine Abnahme hin. Die Eigentümerinnen und Eigentümer zeigen also weiterhin reges Interesse an der energetischen Sanierung ihrer Immobilien. Denn sie profitieren damit von einer langfristigen Senkung ihrer Energieausgaben und tragen erheblich zum Klimaschutz bei.</p><p>Der Erfolg des Programms bringt aber auch einen Nachteil mit sich: Die Fördersumme, die im ersten Jahr bewilligt wurde, übersteigt deutlich die rund 133 Millionen Franken, die für die Sanierung der Gebäudehüllen jährlich zur Verfügung stehen. Konkret bedeutet dies, dass die für das Jahr 2011 veranschlagte Fördersumme noch vor Beginn des Jahres ausgegeben wurde.</p><p>Um zu gewährleisten, dass die Liquidität während der 10-jährigen Laufzeit des Programms erhalten bleibt, haben Bund und Kantone Anpassungen vorgenommen, die per 1. April 2011 in Kraft getreten sind. Dabei wurde die Mindestfördersumme pro Gesuch von 1000 auf 3000 Franken erhöht und der Förderbeitrag für den Fensterersatz von 70 auf 40 Franken gesenkt.</p><p>Diese Massnahmen sind nicht zweckdienlich und senden ein schlechtes Signal aus, obwohl es doch darum gehen sollte, Privatpersonen zu Sanierungen zu ermutigen, um die energetischen Verluste zu mindern und damit für die Zukunft vorzusorgen. Indem der Staat regelt, welche wirtschaftlichen Vorteile er für energieeffiziente Sanierungen gewährt, regt er Privatpersonen zu einem verantwortungsbewussteren Handeln an, ohne dabei den Markt zu benachteiligen. Heute ist der Staat zum Handeln verpflichtet. Er muss Fördermassnahmen entwickeln, die auf breite Zustimmung stossen - dies umso mehr, als die Kosten für Isolationsarbeiten an Gebäuden oftmals sehr hoch sind.</p>
- <p>Der Bundesrat weiss um das grosse CO2-Einsparpotenzial im Gebäudebereich. Aus diesem Grund wurde 2010 das Gebäudeprogramm eingeführt. Dieses wird gemäss geltendem CO2-Gesetz über eine Teilzweckbindung der CO2-Abgabe alimentiert: Ein Drittel des Ertrags aus der CO2-Abgabe, höchstens 200 Millionen Franken pro Jahr, wird für Massnahmen zur Verminderung der CO2-Emissionen bei Gebäuden verwendet.</p><p>Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen zur Revision des CO2-Gesetzes für die Zeit nach 2012 hat der Ständerat den Maximalbetrag für das Gebäudeprogramm auf 300 Millionen Franken pro Jahr angehoben. Dieser Maximalbetrag wird jedoch nur erreicht, wenn der Ertrag aus der CO2-Abgabe die Höhe von 900 Millionen Franken pro Jahr überschreitet. Für eine vollständige Zweckbindung der CO2-Abgabe fehlt zum heutigen Zeitpunkt die verfassungsrechtliche Grundlage.</p><p>Die Vorlage ist gegenwärtig in der Differenzbereinigung, das revidierte CO2-Gesetz wird voraussichtlich auf 1. Januar 2013 in Kraft treten.</p><p>Aus Sicht des Bundesrates ist das Anliegen des Motionärs in der laufenden parlamentarischen Behandlung des CO2-Gesetzes bereits ausreichend diskutiert und aufgenommen worden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Entwurf auszuarbeiten, gemäss dem die Finanzierung der Massnahmen zur Reduktion der CO2-Emissionen im Gebäudebereich mit einem Betrag gefördert werden kann, der die jetzigen 200 Millionen Franken pro Jahr übersteigt. Dieser Betrag soll auf den Einnahmen aus der CO2-Abgabe erhoben werden, jedoch ohne dass die aktuelle Abgabe erhöht wird.</p>
- Gebäudeprogramm wirklich attraktiv gestalten
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