Importverbot für Robbenprodukte
- ShortId
-
11.3635
- Id
-
20113635
- Updated
-
25.06.2025 00:11
- Language
-
de
- Title
-
Importverbot für Robbenprodukte
- AdditionalIndexing
-
52;15;Einfuhrbeschränkung;Meeressäugetier;Jagd;Pelz- und Fellindustrie;Ausfuhrbeschränkung;Handelsbeschränkung;Tierhaut und Fell;Tierschutz
- 1
-
- L05K0701020103, Einfuhrbeschränkung
- L04K07010201, Handelsbeschränkung
- L05K0701020102, Ausfuhrbeschränkung
- L05K1401060104, Meeressäugetier
- L05K0601040802, Tierschutz
- L04K14020505, Tierhaut und Fell
- L04K01010107, Jagd
- L05K0705050203, Pelz- und Fellindustrie
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Bereits heute kennt die Schweiz ein Importverbot aus tierschützerischen Gründen, gestützt auf die Bestimmungen zur öffentlichen Sittlichkeit (Gatt). In Artikel 14 Absatz 2 des Tierschutzgesetzes wird die Einfuhr von Hunden- und Katzenfellen sowie von daraus hergestellten Produkten untersagt. Folgende Gründe geben Anlass, die Frage erneut zu prüfen:</p><p>1. Die Bevölkerung befürwortet ein Importverbot mit klarer Mehrheit. Eine vom Institut GFS Zürich Anfang 2011 im Auftrag der Fondation Franz Weber durchgeführte repräsentative Umfrage hat ergeben, dass 89 Prozent der Befragten dem Verkauf von oder dem Handel mit Robbenprodukten kritisch bis ablehnend gegenüberstehen. Konfrontiert mit der Praxis der kommerziellen Robbenjagd lehnen 97 Prozent der Befragten den Verkauf von und den Handel mit Robbenprodukten in der Schweiz eher bis klar ab.</p><p>2. Nahezu 100 000 Bürgerinnen und Bürger verlangen in einer bis Juni 2011 laufenden Petition ein Importverbot für Robbenprodukte aus kommerzieller Jagd.</p><p>3. Die Robbenjagd ist nach wie vor äusserst grausam. Die Tiere werden nach wie vor meist lebend an einem Haken zu den Fangschiffen geschleppt und bei lebendigem Leib gehäutet.</p><p>4. Das Importverbot der EU bewirkte einen deutlichen Rückgang der erlegten Tiere. 38 000 Tiere wurden im Frühjahr 2011 erlegt, 67 000 im Jahr 2010, 72 400 im Jahr 2009. In den Jahren davor wurden bis zu 366 000 Robben erlegt. Damit ist die Wirksamkeit des Importverbots belegt. Gleichzeitig wächst jedoch die Gefahr, dass sich der Handel teilweise in die Schweiz verlagern könnte. Während der Import von Robbenprodukten heute marginal ist, würde ein florierender Umgehungsmarkt entstehen, denn der Import in die EU zum Privatgebrauch ist nach wie vor möglich.</p><p>5. Die Schweiz hat keine Beschwerde bei der WTO zu befürchten, denn Exportländer werden aus finanziellen Gründen keine parallelen Verfahren führen.</p>
- <p>Der Bundesrat beantragte am 11. November 2009 die Ablehnung der Motion Freysinger 09.3795, "Keine Einführung von Robbenprodukten", und am 13. Januar 2010 die Ablehnung der Motion der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates 09.3979, "Keine Einführung von Robbenprodukten", welche mit der vorliegenden Motion identisch sind. Der Bundesrat bekräftigt seine Haltung, wie er sie in seinen Stellungnahmen zu den beiden genannten Motionen geäussert hat.</p><p>Es wird verlangt, dass die Schweiz - wie die EU - die Ein- und Ausfuhr sämtlicher Robbenprodukte und deren Handel verbietet; eine Ausnahme soll lediglich für Produkte aus der traditionellen Jagd der Inuit und anderer indigener Gemeinschaften gelten. Ein solch umfassendes Verbot ist aus handelsrechtlicher Sicht problematisch. So stösst die entsprechende Verordnung der EU in der Welthandelsorganisation (WTO) auf Widerstand. Kanada und Norwegen haben im November 2009 bekanntlich bei der WTO, als Vorstufe zu einer Klage, Konsultationen bezüglich dieser Verordnung der EU verlangt. In einem weiteren Verfahrensschritt haben Kanada (am 11. Februar 2011) und Norwegen (am 14. März 2011) die Einsetzung eines Panels (Sondergruppe) beantragt. Dieses wurde in der Zwischenzeit vom WTO-Streitbeilegungsorgan zur Prüfung des Importverbots der EU eingesetzt. Die weitere Entwicklung im Zusammenhang mit der Verordnung der EU und die Diskussionen in der WTO werden seitens der Schweiz verfolgt. Zurzeit besteht kein Handlungsbedarf. Es ist auch fraglich, ob ein schweizerisches Verbot der Ein- und Ausfuhr von Robbenprodukten und des Handels damit überhaupt etwas zum berechtigten Ziel einer tiergerechten Robbenjagd beitragen könnte.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in Einklang mit der europäischen Gesetzgebung (Verordnung des Europäischen Parlamentes und des Rates über den Handel mit Robbenerzeugnissen vom 17. Juli 2009) die rechtlichen Grundlagen dahingehend zu ändern, dass Ein- und Ausfuhr sämtlicher Robbenprodukte sowie deren Handel in der Schweiz so schnell wie möglich verboten werden. Hiervon ausgenommen sind Produkte, die aus der traditionellen Jagd der Inuit und anderer indigener Gemeinschaften zum Zweck ihrer Existenzsicherung stammen.</p>
- Importverbot für Robbenprodukte
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Bereits heute kennt die Schweiz ein Importverbot aus tierschützerischen Gründen, gestützt auf die Bestimmungen zur öffentlichen Sittlichkeit (Gatt). In Artikel 14 Absatz 2 des Tierschutzgesetzes wird die Einfuhr von Hunden- und Katzenfellen sowie von daraus hergestellten Produkten untersagt. Folgende Gründe geben Anlass, die Frage erneut zu prüfen:</p><p>1. Die Bevölkerung befürwortet ein Importverbot mit klarer Mehrheit. Eine vom Institut GFS Zürich Anfang 2011 im Auftrag der Fondation Franz Weber durchgeführte repräsentative Umfrage hat ergeben, dass 89 Prozent der Befragten dem Verkauf von oder dem Handel mit Robbenprodukten kritisch bis ablehnend gegenüberstehen. Konfrontiert mit der Praxis der kommerziellen Robbenjagd lehnen 97 Prozent der Befragten den Verkauf von und den Handel mit Robbenprodukten in der Schweiz eher bis klar ab.</p><p>2. Nahezu 100 000 Bürgerinnen und Bürger verlangen in einer bis Juni 2011 laufenden Petition ein Importverbot für Robbenprodukte aus kommerzieller Jagd.</p><p>3. Die Robbenjagd ist nach wie vor äusserst grausam. Die Tiere werden nach wie vor meist lebend an einem Haken zu den Fangschiffen geschleppt und bei lebendigem Leib gehäutet.</p><p>4. Das Importverbot der EU bewirkte einen deutlichen Rückgang der erlegten Tiere. 38 000 Tiere wurden im Frühjahr 2011 erlegt, 67 000 im Jahr 2010, 72 400 im Jahr 2009. In den Jahren davor wurden bis zu 366 000 Robben erlegt. Damit ist die Wirksamkeit des Importverbots belegt. Gleichzeitig wächst jedoch die Gefahr, dass sich der Handel teilweise in die Schweiz verlagern könnte. Während der Import von Robbenprodukten heute marginal ist, würde ein florierender Umgehungsmarkt entstehen, denn der Import in die EU zum Privatgebrauch ist nach wie vor möglich.</p><p>5. Die Schweiz hat keine Beschwerde bei der WTO zu befürchten, denn Exportländer werden aus finanziellen Gründen keine parallelen Verfahren führen.</p>
- <p>Der Bundesrat beantragte am 11. November 2009 die Ablehnung der Motion Freysinger 09.3795, "Keine Einführung von Robbenprodukten", und am 13. Januar 2010 die Ablehnung der Motion der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates 09.3979, "Keine Einführung von Robbenprodukten", welche mit der vorliegenden Motion identisch sind. Der Bundesrat bekräftigt seine Haltung, wie er sie in seinen Stellungnahmen zu den beiden genannten Motionen geäussert hat.</p><p>Es wird verlangt, dass die Schweiz - wie die EU - die Ein- und Ausfuhr sämtlicher Robbenprodukte und deren Handel verbietet; eine Ausnahme soll lediglich für Produkte aus der traditionellen Jagd der Inuit und anderer indigener Gemeinschaften gelten. Ein solch umfassendes Verbot ist aus handelsrechtlicher Sicht problematisch. So stösst die entsprechende Verordnung der EU in der Welthandelsorganisation (WTO) auf Widerstand. Kanada und Norwegen haben im November 2009 bekanntlich bei der WTO, als Vorstufe zu einer Klage, Konsultationen bezüglich dieser Verordnung der EU verlangt. In einem weiteren Verfahrensschritt haben Kanada (am 11. Februar 2011) und Norwegen (am 14. März 2011) die Einsetzung eines Panels (Sondergruppe) beantragt. Dieses wurde in der Zwischenzeit vom WTO-Streitbeilegungsorgan zur Prüfung des Importverbots der EU eingesetzt. Die weitere Entwicklung im Zusammenhang mit der Verordnung der EU und die Diskussionen in der WTO werden seitens der Schweiz verfolgt. Zurzeit besteht kein Handlungsbedarf. Es ist auch fraglich, ob ein schweizerisches Verbot der Ein- und Ausfuhr von Robbenprodukten und des Handels damit überhaupt etwas zum berechtigten Ziel einer tiergerechten Robbenjagd beitragen könnte.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in Einklang mit der europäischen Gesetzgebung (Verordnung des Europäischen Parlamentes und des Rates über den Handel mit Robbenerzeugnissen vom 17. Juli 2009) die rechtlichen Grundlagen dahingehend zu ändern, dass Ein- und Ausfuhr sämtlicher Robbenprodukte sowie deren Handel in der Schweiz so schnell wie möglich verboten werden. Hiervon ausgenommen sind Produkte, die aus der traditionellen Jagd der Inuit und anderer indigener Gemeinschaften zum Zweck ihrer Existenzsicherung stammen.</p>
- Importverbot für Robbenprodukte
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