Gesamtschweizerisch einheitliches Abgabealter für Tabakprodukte

ShortId
11.3637
Id
20113637
Updated
25.06.2025 00:29
Language
de
Title
Gesamtschweizerisch einheitliches Abgabealter für Tabakprodukte
AdditionalIndexing
2841;Gesundheitsförderung;Suchtprävention;Tabakkonsum;Jugendschutz;Koordination;Gesundheitsüberwachung;Angleichung der kantonalen Rechtsvorschriften;Verkaufsverweigerung;Tabak
1
  • L06K140202010401, Tabakkonsum
  • L05K1402020104, Tabak
  • L04K01040206, Jugendschutz
  • L05K0703010109, Verkaufsverweigerung
  • L05K0503020301, Angleichung der kantonalen Rechtsvorschriften
  • L04K08020314, Koordination
  • L05K0105050901, Gesundheitsüberwachung
  • L04K01050507, Gesundheitsförderung
  • L06K010505070201, Suchtprävention
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Während bei der Alkoholabgabe gesamtschweizerisch das gleiche Schutzalter von 16 bzw. 18 Jahren gilt, wird die Altersgrenze bei der Abgabe von Tabakprodukten heute durch kantonale Bestimmungen unterschiedlich geregelt. In elf Kantonen besteht ein Abgabealter von 16 Jahren, in sieben Kantonen ein solches von 18 Jahren, und in acht Kantonen gibt es keine Regelung. Bei der heutigen Mobilität und im Interesse des Jugendschutzes sind kantonale Regelungen in diesem Bereich unzweckmässig. Wir haben ein gesamtschweizerisches Gesetz zum Schutz vor Passivrauchen, und mit einem neuen Präventionsgesetz, welches vom Nationalrat gutgeheissen worden ist, sollen Gesundheitsförderung und Gesundheitsvorsorge gesamtschweizerisch koordiniert und verstärkt werden. Es ist daher angezeigt, das Schutzalter für die Abgabe von Tabakprodukten gesamtschweizerisch einheitlich zu regeln.</p><p>Ob ein Schutzalter von 16 oder 18 Jahren richtig ist, möchte ich im Moment offenlassen. Für 18 Jahre spricht die Tatsache, dass bereits sieben Kantone die Mündigkeit als Altersgrenze eingeführt haben. Zudem sieht die Weltgesundheitsorganisation-Tabakkonvention eine Regelung der Abgabe ab 18 Jahren vor. 20 europäische Länder haben bereits ein Schutzalter von 18 Jahren. Acht Länder kennen ein Abgabeverbot für unter 16-Jährige. Für eine Altersgrenze von 16 Jahren dürften hingegen im Wesentlichen praktische Gründe bei der Umsetzung sprechen.</p>
  • <p>Wie bereits mehrmals öffentlich kommuniziert - z. B. im Nationalen Programm Tabak 2008-2012 -, beabsichtigt der Bundesrat, das Rahmenübereinkommen der Weltgesundheitsorganisation zur Eindämmung des Tabakgebrauchs zu ratifizieren. Die Ratifizierung setzt voraus, dass die Schweizer Gesetzgebung minimalen Anforderungen entspricht. Eine Anforderung ist ein Verbot des Verkaufs von Tabakprodukten an unter 18-Jährige. Auch in seiner Stellungnahme vom 21. Februar 2007 zur Motion Chevrier 06.3845, "Schutz der Jugendlichen gegen Tabak", bekundete der Bundesrat seinen Willen, ein Verbot des Verkaufs von Tabakprodukten an unter 18-Jährige einzuführen.</p><p>Die erforderlichen gesetzlichen Anpassungen werden im Rahmen der Erarbeitung des neuen Tabakproduktegesetzes erfolgen. Ebenfalls sollen die Resultate der laufenden Verhandlungen mit der EU über ein Abkommen im Agrar-, Lebensmittel- und Gesundheitsbereich in die Erarbeitung des Tabakproduktegesetzes einfliessen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, für die Einführung eines gesamtschweizerisch einheitlichen Abgabealters für Tabakprodukte die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen. Die Abgabe von Tabakprodukten an Jugendliche unter dieser Altersgrenze wird verboten.</p>
  • Gesamtschweizerisch einheitliches Abgabealter für Tabakprodukte
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Während bei der Alkoholabgabe gesamtschweizerisch das gleiche Schutzalter von 16 bzw. 18 Jahren gilt, wird die Altersgrenze bei der Abgabe von Tabakprodukten heute durch kantonale Bestimmungen unterschiedlich geregelt. In elf Kantonen besteht ein Abgabealter von 16 Jahren, in sieben Kantonen ein solches von 18 Jahren, und in acht Kantonen gibt es keine Regelung. Bei der heutigen Mobilität und im Interesse des Jugendschutzes sind kantonale Regelungen in diesem Bereich unzweckmässig. Wir haben ein gesamtschweizerisches Gesetz zum Schutz vor Passivrauchen, und mit einem neuen Präventionsgesetz, welches vom Nationalrat gutgeheissen worden ist, sollen Gesundheitsförderung und Gesundheitsvorsorge gesamtschweizerisch koordiniert und verstärkt werden. Es ist daher angezeigt, das Schutzalter für die Abgabe von Tabakprodukten gesamtschweizerisch einheitlich zu regeln.</p><p>Ob ein Schutzalter von 16 oder 18 Jahren richtig ist, möchte ich im Moment offenlassen. Für 18 Jahre spricht die Tatsache, dass bereits sieben Kantone die Mündigkeit als Altersgrenze eingeführt haben. Zudem sieht die Weltgesundheitsorganisation-Tabakkonvention eine Regelung der Abgabe ab 18 Jahren vor. 20 europäische Länder haben bereits ein Schutzalter von 18 Jahren. Acht Länder kennen ein Abgabeverbot für unter 16-Jährige. Für eine Altersgrenze von 16 Jahren dürften hingegen im Wesentlichen praktische Gründe bei der Umsetzung sprechen.</p>
    • <p>Wie bereits mehrmals öffentlich kommuniziert - z. B. im Nationalen Programm Tabak 2008-2012 -, beabsichtigt der Bundesrat, das Rahmenübereinkommen der Weltgesundheitsorganisation zur Eindämmung des Tabakgebrauchs zu ratifizieren. Die Ratifizierung setzt voraus, dass die Schweizer Gesetzgebung minimalen Anforderungen entspricht. Eine Anforderung ist ein Verbot des Verkaufs von Tabakprodukten an unter 18-Jährige. Auch in seiner Stellungnahme vom 21. Februar 2007 zur Motion Chevrier 06.3845, "Schutz der Jugendlichen gegen Tabak", bekundete der Bundesrat seinen Willen, ein Verbot des Verkaufs von Tabakprodukten an unter 18-Jährige einzuführen.</p><p>Die erforderlichen gesetzlichen Anpassungen werden im Rahmen der Erarbeitung des neuen Tabakproduktegesetzes erfolgen. Ebenfalls sollen die Resultate der laufenden Verhandlungen mit der EU über ein Abkommen im Agrar-, Lebensmittel- und Gesundheitsbereich in die Erarbeitung des Tabakproduktegesetzes einfliessen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, für die Einführung eines gesamtschweizerisch einheitlichen Abgabealters für Tabakprodukte die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen. Die Abgabe von Tabakprodukten an Jugendliche unter dieser Altersgrenze wird verboten.</p>
    • Gesamtschweizerisch einheitliches Abgabealter für Tabakprodukte

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