Unterstützung für die Schweizer Wasserkraft

ShortId
11.3640
Id
20113640
Updated
27.07.2023 21:58
Language
de
Title
Unterstützung für die Schweizer Wasserkraft
AdditionalIndexing
66;Wassernutzung;Wasserkraft;Wasserkraftwerk;Stromversorgung;Einspeisevergütung;Sicherung der Versorgung
1
  • L03K170507, Wasserkraft
  • L04K17030202, Wasserkraftwerk
  • L04K06010504, Wassernutzung
  • L06K170303010103, Einspeisevergütung
  • L05K0701030905, Sicherung der Versorgung
  • L06K170101060701, Stromversorgung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das bisherige Ausbauziel für die schweizerische Wasserkraftproduktion im Energiegesetz - die durchschnittliche Jahreserzeugung von Elektrizität aus Wasserkraftwerken bis 2030 gegenüber dem Stand von 2000 um mindestens 2000 Gigawattstunden zu erhöhen - ist sehr ambitioniert. Denn allein durch den Klimawandel werden in der Schweiz rund 2500 Gigawattstunden Wasserkraftproduktion wegfallen. Zudem werden die höheren Restwassermengen, welche bei Neukonzessionen und Sanierungen zur Anwendung kommen, zu einem Verlust von weiteren 2000 Gigawattstunden bis 2070 führen.</p><p>Um dennoch das Ausbauziel zu erreichen oder zu übertreffen, braucht es nebst neuen Kleinwasserkraftwerken auch neue grössere Flusswasserkraftwerke. In vielen Fällen wäre das Potenzial da, aber die Projekte rechnen sich nicht. Um das vorhandene Wasserkraftpotenzial in der Schweiz optimal auszunützen - immer unter den gegebenen Gewässerschutzvorschriften -, sollen deshalb auch aus heutiger Sicht unrentable Flusslaufkraftwerke über 10 Megawattstunden von der KEV profitieren können. Diese Anpassung kann einen wichtigen Beitrag für eine sichere und vom Ausland möglichst unabhängige erneuerbare Stromversorgung leisten.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird dem Parlament gestützt auf das Energiegesetz (SR 730.0; Art. 20 Abs. 3 und Art. 28b Abs. 2 EnG) bis Mitte 2012 umfassend über die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) Bericht erstatten. Die Verbesserungsmöglichkeiten zur Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien werden ferner im Rahmen der Arbeiten an der bundesrätlichen Energiestrategie 2050 vertieft geprüft werden. Im Bericht werden allfällige Optionen oder Ergänzungen behandelt und Vorschläge zur Optimierung des Fördersystems gemacht werden. Auch das mit der Motion vorgeschlagene Alternativsystem wird im Rahmen dieser Arbeiten geprüft werden. Dabei wird insbesondere zu berücksichtigen sein, was mit den über 10 000 im KEV-System angemeldeten, heute in einer Warteliste steckenden Projekten geschehen soll, wenn das System umgebaut würde.</p><p>Im Bericht werden auch Möglichkeiten und Konsequenzen zur Erweiterung der KEV untersucht werden - also auch der Einbezug von Wasserkraftwerken mit mehr als 10 Megawatt Leistung und in diesem Zusammenhang die Möglichkeit zur Einzelbeurteilung von Projekten, um den Mitteleinsatz zu optimieren. Dabei wird auch auf die Erfahrungen in Deutschland und Österreich zurückgegriffen werden können.</p><p>Der Bundesrat möchte das weitere Vorgehen zur KEV gestützt auf die umfassende Gesamtbeurteilung und die Empfehlungen aus dem Bericht zur KEV festlegen. Die Arbeiten an dem Bericht werden mit den Arbeiten an der Energiestrategie 2050 koordiniert und sollen im Sommer 2012 vorliegen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Änderung des Energiegesetzes zu unterbreiten, die vorsieht, dass neue Flusslaufkraftwerk-Projekte über 10 Megawatt ebenfalls durch die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) unterstützt werden können, sofern ein wirtschaftlicher Betrieb nicht ohne Fördermittel gewährleistet ist. Damit kann das vorhandene Wasserkraftpotenzial in der Schweiz im Sinne der Versorgungssicherheit und unter Einhaltung der Gewässerschutzvorschriften optimal erschlossen werden.</p>
  • Unterstützung für die Schweizer Wasserkraft
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das bisherige Ausbauziel für die schweizerische Wasserkraftproduktion im Energiegesetz - die durchschnittliche Jahreserzeugung von Elektrizität aus Wasserkraftwerken bis 2030 gegenüber dem Stand von 2000 um mindestens 2000 Gigawattstunden zu erhöhen - ist sehr ambitioniert. Denn allein durch den Klimawandel werden in der Schweiz rund 2500 Gigawattstunden Wasserkraftproduktion wegfallen. Zudem werden die höheren Restwassermengen, welche bei Neukonzessionen und Sanierungen zur Anwendung kommen, zu einem Verlust von weiteren 2000 Gigawattstunden bis 2070 führen.</p><p>Um dennoch das Ausbauziel zu erreichen oder zu übertreffen, braucht es nebst neuen Kleinwasserkraftwerken auch neue grössere Flusswasserkraftwerke. In vielen Fällen wäre das Potenzial da, aber die Projekte rechnen sich nicht. Um das vorhandene Wasserkraftpotenzial in der Schweiz optimal auszunützen - immer unter den gegebenen Gewässerschutzvorschriften -, sollen deshalb auch aus heutiger Sicht unrentable Flusslaufkraftwerke über 10 Megawattstunden von der KEV profitieren können. Diese Anpassung kann einen wichtigen Beitrag für eine sichere und vom Ausland möglichst unabhängige erneuerbare Stromversorgung leisten.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird dem Parlament gestützt auf das Energiegesetz (SR 730.0; Art. 20 Abs. 3 und Art. 28b Abs. 2 EnG) bis Mitte 2012 umfassend über die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) Bericht erstatten. Die Verbesserungsmöglichkeiten zur Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien werden ferner im Rahmen der Arbeiten an der bundesrätlichen Energiestrategie 2050 vertieft geprüft werden. Im Bericht werden allfällige Optionen oder Ergänzungen behandelt und Vorschläge zur Optimierung des Fördersystems gemacht werden. Auch das mit der Motion vorgeschlagene Alternativsystem wird im Rahmen dieser Arbeiten geprüft werden. Dabei wird insbesondere zu berücksichtigen sein, was mit den über 10 000 im KEV-System angemeldeten, heute in einer Warteliste steckenden Projekten geschehen soll, wenn das System umgebaut würde.</p><p>Im Bericht werden auch Möglichkeiten und Konsequenzen zur Erweiterung der KEV untersucht werden - also auch der Einbezug von Wasserkraftwerken mit mehr als 10 Megawatt Leistung und in diesem Zusammenhang die Möglichkeit zur Einzelbeurteilung von Projekten, um den Mitteleinsatz zu optimieren. Dabei wird auch auf die Erfahrungen in Deutschland und Österreich zurückgegriffen werden können.</p><p>Der Bundesrat möchte das weitere Vorgehen zur KEV gestützt auf die umfassende Gesamtbeurteilung und die Empfehlungen aus dem Bericht zur KEV festlegen. Die Arbeiten an dem Bericht werden mit den Arbeiten an der Energiestrategie 2050 koordiniert und sollen im Sommer 2012 vorliegen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Änderung des Energiegesetzes zu unterbreiten, die vorsieht, dass neue Flusslaufkraftwerk-Projekte über 10 Megawatt ebenfalls durch die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) unterstützt werden können, sofern ein wirtschaftlicher Betrieb nicht ohne Fördermittel gewährleistet ist. Damit kann das vorhandene Wasserkraftpotenzial in der Schweiz im Sinne der Versorgungssicherheit und unter Einhaltung der Gewässerschutzvorschriften optimal erschlossen werden.</p>
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