Nationales Netz polizeilicher Kompetenzzentren
- ShortId
-
11.3642
- Id
-
20113642
- Updated
-
28.07.2023 13:20
- Language
-
de
- Title
-
Nationales Netz polizeilicher Kompetenzzentren
- AdditionalIndexing
-
09;Personalverwaltung;Stellenbewirtschaftung;Koordination;polizeiliche Ermittlung;Polizei;interkantonale Zusammenarbeit;berufliche Eignung
- 1
-
- L04K04030304, Polizei
- L05K0504010205, polizeiliche Ermittlung
- L04K08020314, Koordination
- L06K080701020109, interkantonale Zusammenarbeit
- L05K0702020106, berufliche Eignung
- L04K07020102, Personalverwaltung
- L05K0702010212, Stellenbewirtschaftung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Anforderungen an die Polizei wachsen permanent - dies nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ. In ihrer Art, aber auch hinsichtlich ihrer Komplexität besondere Anforderungen stellt in diesem Zusammenhang das Internet: Es ist schlicht unmöglich, dass jedes kantonale Polizeikorps auf die ganze Palette dieser Herausforderungen gleichermassen adäquat vorbereitet ist. Da die Polizeihoheit aber kantonal ist und dies auch bleiben soll, sind neue Wege zu suchen. </p><p>Ein nationales Netz polizeilicher Kompetenzzentren würde es gestatten, dass einzelne hochspezialisierte Aufgaben von je einem Korps für alle anderen kantonalen Korps und den Bund übernommen werden, wobei die Spezialisierungslasten unter den Kantonen (allenfalls unter Einbezug des Bundes) möglichst ausgeglichen zu verteilen wären.</p><p>Die Vorteile liegen auf der Hand: Die Polizeihoheit bliebe unangetastet, aber in Sonderdisziplinen könnte sich doch jedes Korps auf hochspezialisierte Unterstützung aus dem föderalen Verbund verlassen. Gleichzeitig würde der Einsatz der personell wie finanziell knappen Ressourcen durch diesen Weg der Spezialisierung optimiert. </p><p>Es sind aber schon verschiedene ähnliche Versuche gescheitert - daher soll der Bund den besten Weg aufzeigen und sich dabei von Anbeginn an mit der KKJPD abstimmen.</p>
- <p>Aufgrund der verfassungsrechtlichen Kompetenzordnung obliegt es in erster Linie den Kantonen zu entscheiden, ob, in welchen Bereichen und inwieweit sie für die Erfüllung ihrer polizeilichen Aufgaben spezielle Kompetenzzentren einrichten wollen. Soweit damit Effektivitäts- und Effizienzsteigerung sowie Ressourcenoptimierung erzielt werden, kann der Bundesrat solche Vorhaben nur begrüssen.</p><p>Der Bundesrat stellt heute fest, dass die Kantone sowohl Analysearbeiten als auch konkrete Massnahmen zur Optimierung der polizeilichen Mittel und Strukturen im Sinne des Postulats initiiert haben, weshalb für den Bund keine Notwendigkeit besteht, aktiv zu werden, wie es im Postulat gefordert wird. </p><p>Einiges ist heute bereits realisiert. So etwa wurde die Polizeiausbildung harmonisiert oder zusammengelegt und die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen im Bereich Bekämpfung der Internetkriminalität intensiviert (Schaffung der nationalen Koordinationsstelle Kobik).</p><p>Ausserdem analysiert die KKPJD gegenwärtig das Synergiepotenzial in der interkantonalen Zusammenarbeit, dies unter einem Zeithorizont von 10 bis 20 Jahren. Geprüft werden u. a. eine Zusammenlegung oder engere Zusammenarbeit von Einsatzleitzentralen und von Sonder- und Interventionseinheiten innerhalb eines Konkordats, eine engere Zusammenarbeit bei den technischen Diensten der Polizei (etwa forensisch-naturwissenschaftliche Dienste, Lagezentren, Beschaffungen) und die Schaffung einer auf den kantonalen Korps basierenden interkantonalen Polizeieinheit. An ihrer Frühjahrsversammlung vom 7. April 2011 hat die KKJPD der KKPKS (Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz) den Auftrag erteilt, das gesamte Synergiepotenzial vertieft zu prüfen, einschliesslich konkordatsübergreifender Lösungen, und potenzielle Synergien zu realisieren.</p><p>Ferner sind derzeit die Kantone gemeinsam mit dem Bund daran, die Polizeiinformatik zu harmonisieren. Neue polizeiliche Fachanwendungen sollen gemeinsam realisiert und bestehende schrittweise harmonisiert werden mit dem Ziel, personelle und finanzielle Synergien zu nutzen. Die zugrundeliegende Vereinbarung soll von beiden Seiten - Bund sowie KKJPD als Vertreterin der Kantone - bis November 2011 unterzeichnet sein.</p><p>Bei einer Schaffung kantonaler polizeilicher Kompetenzzentren können sich grundsätzliche Fragen verfassungsrechtlicher Natur stellen, vor allem im Verhältnis Bund und Kantone. Der Bundesrat wird auf diese Aspekte in seinem Bericht in Umsetzung des Postulates Malama 10.3045, "Innere Sicherheit. Klärung der Kompetenzen", eingehen, der bis Ende 2011 vorgelegt werden soll.</p><p>Eine Vertiefung der Zusammenarbeit und Koordination zwischen Bund und Kantonen im Bereich der Sicherheit wird ausserdem mit dem neuen Sicherheitsverbund Schweiz (SVS) erzielt, dessen Schaffung im Sicherheitspolitischen Bericht 2010 des Bundesrates skizziert wurde. Die politische Plattform, das oberste Gremium des SVS, hat sich am 29. Juni 2011 konstituiert.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in Abstimmung mit der KKJPD aufzuzeigen, auf welchen Wegen ein nationales Netz polizeilicher Kompetenzzentren etabliert werden kann und welches die schnellste, effektivste und effizienteste Variante ist.</p>
- Nationales Netz polizeilicher Kompetenzzentren
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Anforderungen an die Polizei wachsen permanent - dies nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ. In ihrer Art, aber auch hinsichtlich ihrer Komplexität besondere Anforderungen stellt in diesem Zusammenhang das Internet: Es ist schlicht unmöglich, dass jedes kantonale Polizeikorps auf die ganze Palette dieser Herausforderungen gleichermassen adäquat vorbereitet ist. Da die Polizeihoheit aber kantonal ist und dies auch bleiben soll, sind neue Wege zu suchen. </p><p>Ein nationales Netz polizeilicher Kompetenzzentren würde es gestatten, dass einzelne hochspezialisierte Aufgaben von je einem Korps für alle anderen kantonalen Korps und den Bund übernommen werden, wobei die Spezialisierungslasten unter den Kantonen (allenfalls unter Einbezug des Bundes) möglichst ausgeglichen zu verteilen wären.</p><p>Die Vorteile liegen auf der Hand: Die Polizeihoheit bliebe unangetastet, aber in Sonderdisziplinen könnte sich doch jedes Korps auf hochspezialisierte Unterstützung aus dem föderalen Verbund verlassen. Gleichzeitig würde der Einsatz der personell wie finanziell knappen Ressourcen durch diesen Weg der Spezialisierung optimiert. </p><p>Es sind aber schon verschiedene ähnliche Versuche gescheitert - daher soll der Bund den besten Weg aufzeigen und sich dabei von Anbeginn an mit der KKJPD abstimmen.</p>
- <p>Aufgrund der verfassungsrechtlichen Kompetenzordnung obliegt es in erster Linie den Kantonen zu entscheiden, ob, in welchen Bereichen und inwieweit sie für die Erfüllung ihrer polizeilichen Aufgaben spezielle Kompetenzzentren einrichten wollen. Soweit damit Effektivitäts- und Effizienzsteigerung sowie Ressourcenoptimierung erzielt werden, kann der Bundesrat solche Vorhaben nur begrüssen.</p><p>Der Bundesrat stellt heute fest, dass die Kantone sowohl Analysearbeiten als auch konkrete Massnahmen zur Optimierung der polizeilichen Mittel und Strukturen im Sinne des Postulats initiiert haben, weshalb für den Bund keine Notwendigkeit besteht, aktiv zu werden, wie es im Postulat gefordert wird. </p><p>Einiges ist heute bereits realisiert. So etwa wurde die Polizeiausbildung harmonisiert oder zusammengelegt und die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen im Bereich Bekämpfung der Internetkriminalität intensiviert (Schaffung der nationalen Koordinationsstelle Kobik).</p><p>Ausserdem analysiert die KKPJD gegenwärtig das Synergiepotenzial in der interkantonalen Zusammenarbeit, dies unter einem Zeithorizont von 10 bis 20 Jahren. Geprüft werden u. a. eine Zusammenlegung oder engere Zusammenarbeit von Einsatzleitzentralen und von Sonder- und Interventionseinheiten innerhalb eines Konkordats, eine engere Zusammenarbeit bei den technischen Diensten der Polizei (etwa forensisch-naturwissenschaftliche Dienste, Lagezentren, Beschaffungen) und die Schaffung einer auf den kantonalen Korps basierenden interkantonalen Polizeieinheit. An ihrer Frühjahrsversammlung vom 7. April 2011 hat die KKJPD der KKPKS (Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz) den Auftrag erteilt, das gesamte Synergiepotenzial vertieft zu prüfen, einschliesslich konkordatsübergreifender Lösungen, und potenzielle Synergien zu realisieren.</p><p>Ferner sind derzeit die Kantone gemeinsam mit dem Bund daran, die Polizeiinformatik zu harmonisieren. Neue polizeiliche Fachanwendungen sollen gemeinsam realisiert und bestehende schrittweise harmonisiert werden mit dem Ziel, personelle und finanzielle Synergien zu nutzen. Die zugrundeliegende Vereinbarung soll von beiden Seiten - Bund sowie KKJPD als Vertreterin der Kantone - bis November 2011 unterzeichnet sein.</p><p>Bei einer Schaffung kantonaler polizeilicher Kompetenzzentren können sich grundsätzliche Fragen verfassungsrechtlicher Natur stellen, vor allem im Verhältnis Bund und Kantone. Der Bundesrat wird auf diese Aspekte in seinem Bericht in Umsetzung des Postulates Malama 10.3045, "Innere Sicherheit. Klärung der Kompetenzen", eingehen, der bis Ende 2011 vorgelegt werden soll.</p><p>Eine Vertiefung der Zusammenarbeit und Koordination zwischen Bund und Kantonen im Bereich der Sicherheit wird ausserdem mit dem neuen Sicherheitsverbund Schweiz (SVS) erzielt, dessen Schaffung im Sicherheitspolitischen Bericht 2010 des Bundesrates skizziert wurde. Die politische Plattform, das oberste Gremium des SVS, hat sich am 29. Juni 2011 konstituiert.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in Abstimmung mit der KKJPD aufzuzeigen, auf welchen Wegen ein nationales Netz polizeilicher Kompetenzzentren etabliert werden kann und welches die schnellste, effektivste und effizienteste Variante ist.</p>
- Nationales Netz polizeilicher Kompetenzzentren
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