Ein Mitglied des Bundesrates verstösst gegen das Gesetz. Welche Massnahmen ergreift der Bundesrat?

ShortId
11.3643
Id
20113643
Updated
01.07.2023 10:13
Language
de
Title
Ein Mitglied des Bundesrates verstösst gegen das Gesetz. Welche Massnahmen ergreift der Bundesrat?
AdditionalIndexing
04
1
  • L03K080503, politische Partei (speziell)
  • L04K01010108, Veranstaltung
  • L05K0806010102, Bewilligung
  • L04K05010201, strafbare Handlung
  • L05K0806020301, Regierungsmitglied
  • L03K020101, Vergangenheit
  • L05K0301010119, Uri
  • L06K050701090102, Landeigentum der öffentlichen Hand
  • L04K08020417, Patriotismus
  • L04K08020219, nationale Identität
  • L04K08020502, Legalität
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./2. Die Bundesräte werden sehr häufig an Veranstaltungen eingeladen. Es ist dabei Aufgabe der Veranstalter, die notwendigen Bewilligungen einzuholen.</p><p>Im Falle des Rütlis gilt, dass politische Veranstaltungen von der Schweizerischen gemeinnützigen Gesellschaft (SGG) als Verwalterin seit dem Zweiten Weltkrieg abgelehnt werden. Eine schriftliche Regelung hierzu existiert in der von der SGG erlassenen Benutzungsordnung allerdings nicht.</p><p>Bereits heute ohne Bewilligung möglich sind kleinere parteiinterne Anlässe, die nicht öffentlich sind und nicht den Charakter politischer Veranstaltungen haben (z. B. Ausflüge von Parteisektionen).</p><p>Im Lichte der Bundesverfassung von 1999 und der Rechtsprechung des Bundesgerichtes werden die Benutzungsordnung der Anlage Rütli und die Praxis der SGG gegenwärtig überprüft.</p><p>3. Bundesräte werden, wie oben ausgeführt, häufig an Veranstaltungen eingeladen, allerdings ist es Aufgabe der Veranstalter, die nötigen Bewilligungen einzuholen.</p>
  • <p>Am 27. Mai 2011 benutzten Mitglieder der SVP widerrechtlich die Rütli-Wiese für eine unbewilligte politische Veranstaltung. Die unbewilligte Kundgebung wurde von der Schweizerischen gemeinnützigen Gesellschaft, die den historischen Schauplatz verwaltet, entschieden verurteilt. Erstaunlich ist, dass Bundesrat Ueli Maurer ebenfalls an der illegalen Veranstaltung teilnahm, obwohl er genauestens über die rechtliche Situation informiert war. Vor den Medien soll er diese Handlung verteidigt und gesagt haben, er werde auch in Zukunft überall reden, wo er wolle, ohne jemanden um Erlaubnis zu fragen.</p><p>Dass ein Bundesrat gegen das Gesetz verstösst und zusätzlich die Bereitschaft äussert, dies zu wiederholen, ist beunruhigend. Denn die schweizerische Regierung muss in ihrer Funktion als oberste Instanz den Bürgerinnen und Bürgern ein Vorbild sein und sich strikt an die Regelungen halten. Daraus ergeben sich folgende Fragen:</p><p>1. Welche Massnahmen ergreift der Bundesrat, wenn eines seiner Mitglieder willentlich eine illegale Handlung vollzieht? Welche Massnahmen wurden in diesem Fall gegen Ueli Maurer ergriffen, nachdem er an der unbewilligten Kundgebung der SVP am 27. Mai teilgenommen und sogar noch eine Ansprache gehalten hatte?</p><p>2. Besagter Bundesrat äusserte seine Bereitschaft, erneut so zu handeln. Welche präventiven Massnahmen sieht der Bundesrat angesichts dieser Äusserungen vor, um zu verhindern, dass sein Mitglied weitere Verstösse gegen Regelungen und andere Rechtsvorschriften in Bezug auf Bewilligungen für Kundgebungen begeht?</p><p>3. Teilt der Bundesrat meine Ansicht, dass die Bundesrätinnen und Bundesräte als Mitglieder der höchsten exekutiven Instanz der Schweiz ein Vorbild für die Einhaltung der Rechtsvorschriften sein müssen, was auch bedeutet, dass sie nicht eigenmächtig Ansprachen an Orten halten dürfen, an denen eine Bewilligung erforderlich ist?</p>
  • Ein Mitglied des Bundesrates verstösst gegen das Gesetz. Welche Massnahmen ergreift der Bundesrat?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./2. Die Bundesräte werden sehr häufig an Veranstaltungen eingeladen. Es ist dabei Aufgabe der Veranstalter, die notwendigen Bewilligungen einzuholen.</p><p>Im Falle des Rütlis gilt, dass politische Veranstaltungen von der Schweizerischen gemeinnützigen Gesellschaft (SGG) als Verwalterin seit dem Zweiten Weltkrieg abgelehnt werden. Eine schriftliche Regelung hierzu existiert in der von der SGG erlassenen Benutzungsordnung allerdings nicht.</p><p>Bereits heute ohne Bewilligung möglich sind kleinere parteiinterne Anlässe, die nicht öffentlich sind und nicht den Charakter politischer Veranstaltungen haben (z. B. Ausflüge von Parteisektionen).</p><p>Im Lichte der Bundesverfassung von 1999 und der Rechtsprechung des Bundesgerichtes werden die Benutzungsordnung der Anlage Rütli und die Praxis der SGG gegenwärtig überprüft.</p><p>3. Bundesräte werden, wie oben ausgeführt, häufig an Veranstaltungen eingeladen, allerdings ist es Aufgabe der Veranstalter, die nötigen Bewilligungen einzuholen.</p>
    • <p>Am 27. Mai 2011 benutzten Mitglieder der SVP widerrechtlich die Rütli-Wiese für eine unbewilligte politische Veranstaltung. Die unbewilligte Kundgebung wurde von der Schweizerischen gemeinnützigen Gesellschaft, die den historischen Schauplatz verwaltet, entschieden verurteilt. Erstaunlich ist, dass Bundesrat Ueli Maurer ebenfalls an der illegalen Veranstaltung teilnahm, obwohl er genauestens über die rechtliche Situation informiert war. Vor den Medien soll er diese Handlung verteidigt und gesagt haben, er werde auch in Zukunft überall reden, wo er wolle, ohne jemanden um Erlaubnis zu fragen.</p><p>Dass ein Bundesrat gegen das Gesetz verstösst und zusätzlich die Bereitschaft äussert, dies zu wiederholen, ist beunruhigend. Denn die schweizerische Regierung muss in ihrer Funktion als oberste Instanz den Bürgerinnen und Bürgern ein Vorbild sein und sich strikt an die Regelungen halten. Daraus ergeben sich folgende Fragen:</p><p>1. Welche Massnahmen ergreift der Bundesrat, wenn eines seiner Mitglieder willentlich eine illegale Handlung vollzieht? Welche Massnahmen wurden in diesem Fall gegen Ueli Maurer ergriffen, nachdem er an der unbewilligten Kundgebung der SVP am 27. Mai teilgenommen und sogar noch eine Ansprache gehalten hatte?</p><p>2. Besagter Bundesrat äusserte seine Bereitschaft, erneut so zu handeln. Welche präventiven Massnahmen sieht der Bundesrat angesichts dieser Äusserungen vor, um zu verhindern, dass sein Mitglied weitere Verstösse gegen Regelungen und andere Rechtsvorschriften in Bezug auf Bewilligungen für Kundgebungen begeht?</p><p>3. Teilt der Bundesrat meine Ansicht, dass die Bundesrätinnen und Bundesräte als Mitglieder der höchsten exekutiven Instanz der Schweiz ein Vorbild für die Einhaltung der Rechtsvorschriften sein müssen, was auch bedeutet, dass sie nicht eigenmächtig Ansprachen an Orten halten dürfen, an denen eine Bewilligung erforderlich ist?</p>
    • Ein Mitglied des Bundesrates verstösst gegen das Gesetz. Welche Massnahmen ergreift der Bundesrat?

Back to List