Velotaxis in der Schweiz. Administrative Vorschriften lockern
- ShortId
-
11.3644
- Id
-
20113644
- Updated
-
14.11.2025 08:43
- Language
-
de
- Title
-
Velotaxis in der Schweiz. Administrative Vorschriften lockern
- AdditionalIndexing
-
48;Auto;Bewilligung;Vereinfachung von Verfahren;Velo;Bundesamt für Strassen;Personenverkehr
- 1
-
- L05K1803010501, Velo
- L04K18010201, Personenverkehr
- L05K0806010102, Bewilligung
- L05K0503020801, Vereinfachung von Verfahren
- L04K08040704, Bundesamt für Strassen
- L05K1803010101, Auto
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Seit einigen Jahren nimmt die Präsenz von Velotaxis auf den europäischen Strassen zu. Sie sind in erster Linie für den Tourismus gedacht, sind aber auch bei den Einheimischen begehrt. Die Fahrzeuge werden mit Tretpedalen und einem Elektro-Stützmotor angetrieben. Sie sind nützlich, umweltfreundlich und schaffen Arbeitsplätze im Nahbereich. </p><p>In der Schweiz wird die Entwicklung dieses Geschäftszweigs jedoch durch die zu strengen administrativen Vorgaben des Astra erschwert. In Bern, Zürich und Basel wurden dennoch Betriebe gegründet, deren Fortbestand nun jedoch wegen dieser unverhältnismässig strengen Vorgaben bedroht ist. Hauptprobleme sind: die Einstufung des Fahrzeugs als Kleinmotorrad und nicht als Fahrrad, die Führerausweispflicht, das Verbot von Anhängern zur Beförderung von Passagieren und die strengen Anforderungen an die technische Ausrüstung der Fahrzeuge.</p><p>Dabei ist dieser Fahrzeugtyp in allen europäischen Städten anzutreffen und wird dort offenbar nicht als grosses Problem empfunden. Dies soll auch in der Schweiz so werden.</p><p>Der Bundesrat wird deshalb beauftragt, dafür zu sorgen, dass der Betrieb von Velotaxis in der Schweiz durch möglichst wenige administrative Vorschriften eingeschränkt wird.</p>
- <p>Elektrisch betriebene Fahrzeuge werden immer beliebter, ihre Anwendungsbereiche immer vielfältiger. Der Bund trägt dieser Entwicklung Rechnung und hat am 20. Juni 2011 Weisungen betreffend Erleichterungen für bestimmte als Kleinmotorrad zugelassene Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb erlassen.</p><p>Mit den neuen Weisungen wurden die Zulassung und der Einsatz der Elektro-Rikschas vereinfacht. Gleichzeitig bleibt die Verkehrssicherheit gewahrt. Die in den Weisungen enthaltenen Erleichterungen sollen bei einer der nächsten Revisionen ins Verordnungsrecht überführt werden.</p><p>Elektro-Rikschas, die nicht breiter als ein Meter sind, dürfen - wie Fahrräder - Radwege und Radstreifen benutzen. Die lokalen Behörden können sie parallel zu den Fahrrädern auch auf weiteren Verkehrsflächen von Fahrverboten ausnehmen. Für sie unnötige technische Anforderungen (z. B. Einbau von Abblendlichtern) fallen weg. Damit dürfen Rikscha-Taxis in der Schweiz unter ähnlichen Bedingungen verkehren wie in unseren Nachbarländern.</p><p>Die Weisungen erlauben schliesslich auch, die Elektro-Rikschas mit verschiedenen Führerausweisen zu fahren. Ein vollständiger Verzicht auf eine Führerprüfung wäre der Verkehrssicherheit hingegen abträglich. Das Fahren im dichten Stadtverkehr mit diesen schweren Fahrzeugen ist anspruchsvoll, auch wenn die Motorunterstützung auf 25 Stundenkilometer beschränkt ist. Deswegen muss sichergestellt werden, dass die Fahrzeugführer über die nötigen theoretischen und praktischen Verkehrskenntnisse verfügen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Verwaltungspraxis des Bundesamts für Strassen (Astra) so anzupassen, dass der Betrieb von Velotaxis in der Schweiz keinen allzu strengen administrativen Vorschriften unterworfen ist.</p>
- Velotaxis in der Schweiz. Administrative Vorschriften lockern
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Seit einigen Jahren nimmt die Präsenz von Velotaxis auf den europäischen Strassen zu. Sie sind in erster Linie für den Tourismus gedacht, sind aber auch bei den Einheimischen begehrt. Die Fahrzeuge werden mit Tretpedalen und einem Elektro-Stützmotor angetrieben. Sie sind nützlich, umweltfreundlich und schaffen Arbeitsplätze im Nahbereich. </p><p>In der Schweiz wird die Entwicklung dieses Geschäftszweigs jedoch durch die zu strengen administrativen Vorgaben des Astra erschwert. In Bern, Zürich und Basel wurden dennoch Betriebe gegründet, deren Fortbestand nun jedoch wegen dieser unverhältnismässig strengen Vorgaben bedroht ist. Hauptprobleme sind: die Einstufung des Fahrzeugs als Kleinmotorrad und nicht als Fahrrad, die Führerausweispflicht, das Verbot von Anhängern zur Beförderung von Passagieren und die strengen Anforderungen an die technische Ausrüstung der Fahrzeuge.</p><p>Dabei ist dieser Fahrzeugtyp in allen europäischen Städten anzutreffen und wird dort offenbar nicht als grosses Problem empfunden. Dies soll auch in der Schweiz so werden.</p><p>Der Bundesrat wird deshalb beauftragt, dafür zu sorgen, dass der Betrieb von Velotaxis in der Schweiz durch möglichst wenige administrative Vorschriften eingeschränkt wird.</p>
- <p>Elektrisch betriebene Fahrzeuge werden immer beliebter, ihre Anwendungsbereiche immer vielfältiger. Der Bund trägt dieser Entwicklung Rechnung und hat am 20. Juni 2011 Weisungen betreffend Erleichterungen für bestimmte als Kleinmotorrad zugelassene Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb erlassen.</p><p>Mit den neuen Weisungen wurden die Zulassung und der Einsatz der Elektro-Rikschas vereinfacht. Gleichzeitig bleibt die Verkehrssicherheit gewahrt. Die in den Weisungen enthaltenen Erleichterungen sollen bei einer der nächsten Revisionen ins Verordnungsrecht überführt werden.</p><p>Elektro-Rikschas, die nicht breiter als ein Meter sind, dürfen - wie Fahrräder - Radwege und Radstreifen benutzen. Die lokalen Behörden können sie parallel zu den Fahrrädern auch auf weiteren Verkehrsflächen von Fahrverboten ausnehmen. Für sie unnötige technische Anforderungen (z. B. Einbau von Abblendlichtern) fallen weg. Damit dürfen Rikscha-Taxis in der Schweiz unter ähnlichen Bedingungen verkehren wie in unseren Nachbarländern.</p><p>Die Weisungen erlauben schliesslich auch, die Elektro-Rikschas mit verschiedenen Führerausweisen zu fahren. Ein vollständiger Verzicht auf eine Führerprüfung wäre der Verkehrssicherheit hingegen abträglich. Das Fahren im dichten Stadtverkehr mit diesen schweren Fahrzeugen ist anspruchsvoll, auch wenn die Motorunterstützung auf 25 Stundenkilometer beschränkt ist. Deswegen muss sichergestellt werden, dass die Fahrzeugführer über die nötigen theoretischen und praktischen Verkehrskenntnisse verfügen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Verwaltungspraxis des Bundesamts für Strassen (Astra) so anzupassen, dass der Betrieb von Velotaxis in der Schweiz keinen allzu strengen administrativen Vorschriften unterworfen ist.</p>
- Velotaxis in der Schweiz. Administrative Vorschriften lockern
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