Internationale Verbundlösung zur Lagerung nuklearer Abfälle als zusätzliche Option
- ShortId
-
11.3656
- Id
-
20113656
- Updated
-
28.07.2023 09:48
- Language
-
de
- Title
-
Internationale Verbundlösung zur Lagerung nuklearer Abfälle als zusätzliche Option
- AdditionalIndexing
-
66;technische Zusammenarbeit;IAEO;Lagerung radioaktiver Abfälle;grenzüberschreitende Zusammenarbeit;nukleare Sicherheit;internationale Zusammenarbeit;Standort des Betriebes;radioaktiver Abfall
- 1
-
- L05K0601020302, Lagerung radioaktiver Abfälle
- L04K06010109, radioaktiver Abfall
- L02K1001, internationale Zusammenarbeit
- L04K10010207, grenzüberschreitende Zusammenarbeit
- L04K17030106, nukleare Sicherheit
- L04K10010214, technische Zusammenarbeit
- L04K15040104, IAEO
- L05K0703040302, Standort des Betriebes
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Das Kernenergiegesetz vom 21. März 2003 (KEG; SR 732.1) regelt die Entsorgung der radioaktiven Abfälle. Es legt insbesondere das Verursacherprinzip, die grundsätzliche Entsorgung in der Schweiz sowie die Lagerung in geeigneten geologisch stabilen Schichten (geologische Tiefenlager) fest. Oberstes Ziel der Entsorgung der radioaktiven Abfälle ist, ebenfalls gemäss KEG, der dauernde Schutz von Mensch und Umwelt. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die Festlegung von Standorten für geologische Tiefenlager schwierig ist. Deshalb wurde während mehreren Jahren zusammen mit allen relevanten Akteurinnen und Akteuren, insbesondere den Kantonen, der Konzeptteil Sachplan geologische Tiefenlager erarbeitet. Er legt ein transparentes Auswahlverfahren fest, definiert Kriterien, Verfahrensschritte und regelt die Zusammenarbeit des Bundes mit den Kantonen, Nachbarstaaten usw.</p><p>Zu den gestellten Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung.</p><p>1./2. Die Entsorgung der radioaktiven Abfälle ist eine nationale Aufgabe und richtet sich nach dem geltenden Gesetz. Die Schweiz ist in verschiedenen internationalen Gremien (z. B. IAEA der Uno, Nuclear Energy Agency der OECD) vertreten. In diesen Gremien findet ein stetiger Wissens- und Erfahrungsaustausch unter den Experten statt. Multilaterale Lösungen werden dort immer wieder diskutiert. Gegenwärtig besteht jedoch kein konkretes Projekt für ein multinationales Lager. Die Schweiz nimmt diesbezüglich keine Vorreiterrolle ein.</p><p>3. Heute ist kein europäisches Land bereit, Abfälle aus anderen Ländern aufzunehmen. Staaten mit einem fortgeschrittenen Entsorgungsprogramm wie Finnland, Frankreich oder Schweden verbieten den Import von radioaktiven Abfällen aus anderen Ländern zur Entsorgung. Die Standortsuche erweist sich auch in anderen Staaten als schwierig, und es ist kaum vorstellbar, dass sich die Bevölkerung bzw. eine Region in einem anderen Land bereiterklärt, Abfälle aus der Schweiz zu akzeptieren.</p><p>Die Mitgliedstaaten der EU werden zudem mit der "Richtlinie 2011/70/Euratom des Rates vom 19. Juli 2011 über einen Gemeinschaftsrahmen für die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle" verpflichtet, ein nationales Programm für die Entsorgung radioaktiver Abfälle zu schaffen. Die Verantwortung für die Entsorgung von radioaktiven Abfällen liegt bei den Staaten, jedoch können zwei oder mehrere Mitgliedstaaten und ein Drittstaat eine Vereinbarung über die Nutzung eines Endlagers in einem dieser Staaten schliessen (Art. 4 Abs. 4 der Richtlinie). In diesem Falle würde aber auch ein multinationales Lager in der Schweiz zur Diskussion gestellt. Eine gemeinsame Lösung mit Deutschland oder Frankreich hat deshalb aus der Sicht des Bundesrates wenig Aussicht auf Erfolg.</p><p>4.-6. Die Voraussetzungen für die Ausfuhr von radioaktiven Abfällen zur Entsorgung im Ausland sind im KEG sowie im Strahlenschutzgesetz vom 22. März 1991 (SR 814.50) geregelt. In Anwendung der relevanten Bestimmungen bleibt die Beseitigung der radioaktiven Abfälle der Schweiz in einem ausländischen Tiefenlager eine Option. Wesentlichste Voraussetzungen für eine ausländische Lösung sind eine völkerrechtliche Vereinbarung mit dem Empfängerstaat sowie das Bestehen einer geeigneten, dem internationalen Stand von Wissenschaft und Technik entsprechenden Entsorgungsanlage im Empfängerstaat. Offen bleiben hingegen Fragen betreffend die Kontrolle eines geologischen Tiefenlagers im Ausland durch die Schweizer Behörden wie auch Finanzierungs- und Haftungsfragen. Aus diesen Gründen soll das Auswahlverfahren gemäss Sachplan geologische Tiefenlager planmässig durchgeführt und eine Lösung für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle in der Schweiz vorbereitet werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Prozess um die Evaluation eines Standortes für ein geologisches Tiefenlager konzentrieren sich die Arbeiten bisher ausschliesslich auf eine Lösung im Inland; dies primär, weil das Kernenergiegesetz (KEG) vorsieht, dass die in der Schweiz anfallenden radioaktiven Abfälle grundsätzlich im Inland entsorgt werden müssen. In der Realität wird es immer wahrscheinlicher, dass keine der Standortregionen bereit sein wird, die Atomabfälle freiwillig zu übernehmen. Es zeichnet sich somit eine Lösung ab, bei der eine relativ dicht besiedelte Region gegen ihren Willen zum nationalen Endlager genötigt wird - mit unabsehbaren negativen Folgen auf Jahrhunderte hinaus.</p><p>Vor diesem unbefriedigenden Hintergrund ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Ist er grundsätzlich bereit, sich bei der Evaluation für die sachgerechte Lagerung radioaktiver Abfälle für eine koordinierte internationale Verbundlösung einzusetzen?</p><p>2. Die Internationale Atomenergieagentur, eine Unterorganisation der Uno, fördert die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Kernenergie und der sicheren Entsorgung. Gibt es konkrete Bemühungen für internationale Verbundlösungen? Wie engagiert sich die Schweiz in diesen Gremien?</p><p>3. Benachbarte Länder haben ähnliche Probleme zu lösen. Wie stehen die Chancen, sich z. B. mit Frankreich oder Deutschland, das den Ausstieg aus der Kernenergie beschlossen hat, um eine gemeinsame, bilaterale Lösung zu bemühen?</p><p>4. Welches sind für den Bundesrat die Voraussetzungen, unter denen die Ausfuhr von radioaktiven Abfällen zur Lagerung bewilligt werden kann?</p><p>5. Wäre diesbezüglich überhaupt eine Änderung im KEG oder im Strahlenschutzgesetz erforderlich?</p><p>6. Welches wären die Anforderungen des Bundesrates an eine ausländische Lösung (Standards, Sicherheit, Kosten, Beteiligungsmodell usw.)?</p>
- Internationale Verbundlösung zur Lagerung nuklearer Abfälle als zusätzliche Option
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Das Kernenergiegesetz vom 21. März 2003 (KEG; SR 732.1) regelt die Entsorgung der radioaktiven Abfälle. Es legt insbesondere das Verursacherprinzip, die grundsätzliche Entsorgung in der Schweiz sowie die Lagerung in geeigneten geologisch stabilen Schichten (geologische Tiefenlager) fest. Oberstes Ziel der Entsorgung der radioaktiven Abfälle ist, ebenfalls gemäss KEG, der dauernde Schutz von Mensch und Umwelt. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die Festlegung von Standorten für geologische Tiefenlager schwierig ist. Deshalb wurde während mehreren Jahren zusammen mit allen relevanten Akteurinnen und Akteuren, insbesondere den Kantonen, der Konzeptteil Sachplan geologische Tiefenlager erarbeitet. Er legt ein transparentes Auswahlverfahren fest, definiert Kriterien, Verfahrensschritte und regelt die Zusammenarbeit des Bundes mit den Kantonen, Nachbarstaaten usw.</p><p>Zu den gestellten Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung.</p><p>1./2. Die Entsorgung der radioaktiven Abfälle ist eine nationale Aufgabe und richtet sich nach dem geltenden Gesetz. Die Schweiz ist in verschiedenen internationalen Gremien (z. B. IAEA der Uno, Nuclear Energy Agency der OECD) vertreten. In diesen Gremien findet ein stetiger Wissens- und Erfahrungsaustausch unter den Experten statt. Multilaterale Lösungen werden dort immer wieder diskutiert. Gegenwärtig besteht jedoch kein konkretes Projekt für ein multinationales Lager. Die Schweiz nimmt diesbezüglich keine Vorreiterrolle ein.</p><p>3. Heute ist kein europäisches Land bereit, Abfälle aus anderen Ländern aufzunehmen. Staaten mit einem fortgeschrittenen Entsorgungsprogramm wie Finnland, Frankreich oder Schweden verbieten den Import von radioaktiven Abfällen aus anderen Ländern zur Entsorgung. Die Standortsuche erweist sich auch in anderen Staaten als schwierig, und es ist kaum vorstellbar, dass sich die Bevölkerung bzw. eine Region in einem anderen Land bereiterklärt, Abfälle aus der Schweiz zu akzeptieren.</p><p>Die Mitgliedstaaten der EU werden zudem mit der "Richtlinie 2011/70/Euratom des Rates vom 19. Juli 2011 über einen Gemeinschaftsrahmen für die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle" verpflichtet, ein nationales Programm für die Entsorgung radioaktiver Abfälle zu schaffen. Die Verantwortung für die Entsorgung von radioaktiven Abfällen liegt bei den Staaten, jedoch können zwei oder mehrere Mitgliedstaaten und ein Drittstaat eine Vereinbarung über die Nutzung eines Endlagers in einem dieser Staaten schliessen (Art. 4 Abs. 4 der Richtlinie). In diesem Falle würde aber auch ein multinationales Lager in der Schweiz zur Diskussion gestellt. Eine gemeinsame Lösung mit Deutschland oder Frankreich hat deshalb aus der Sicht des Bundesrates wenig Aussicht auf Erfolg.</p><p>4.-6. Die Voraussetzungen für die Ausfuhr von radioaktiven Abfällen zur Entsorgung im Ausland sind im KEG sowie im Strahlenschutzgesetz vom 22. März 1991 (SR 814.50) geregelt. In Anwendung der relevanten Bestimmungen bleibt die Beseitigung der radioaktiven Abfälle der Schweiz in einem ausländischen Tiefenlager eine Option. Wesentlichste Voraussetzungen für eine ausländische Lösung sind eine völkerrechtliche Vereinbarung mit dem Empfängerstaat sowie das Bestehen einer geeigneten, dem internationalen Stand von Wissenschaft und Technik entsprechenden Entsorgungsanlage im Empfängerstaat. Offen bleiben hingegen Fragen betreffend die Kontrolle eines geologischen Tiefenlagers im Ausland durch die Schweizer Behörden wie auch Finanzierungs- und Haftungsfragen. Aus diesen Gründen soll das Auswahlverfahren gemäss Sachplan geologische Tiefenlager planmässig durchgeführt und eine Lösung für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle in der Schweiz vorbereitet werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Prozess um die Evaluation eines Standortes für ein geologisches Tiefenlager konzentrieren sich die Arbeiten bisher ausschliesslich auf eine Lösung im Inland; dies primär, weil das Kernenergiegesetz (KEG) vorsieht, dass die in der Schweiz anfallenden radioaktiven Abfälle grundsätzlich im Inland entsorgt werden müssen. In der Realität wird es immer wahrscheinlicher, dass keine der Standortregionen bereit sein wird, die Atomabfälle freiwillig zu übernehmen. Es zeichnet sich somit eine Lösung ab, bei der eine relativ dicht besiedelte Region gegen ihren Willen zum nationalen Endlager genötigt wird - mit unabsehbaren negativen Folgen auf Jahrhunderte hinaus.</p><p>Vor diesem unbefriedigenden Hintergrund ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Ist er grundsätzlich bereit, sich bei der Evaluation für die sachgerechte Lagerung radioaktiver Abfälle für eine koordinierte internationale Verbundlösung einzusetzen?</p><p>2. Die Internationale Atomenergieagentur, eine Unterorganisation der Uno, fördert die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Kernenergie und der sicheren Entsorgung. Gibt es konkrete Bemühungen für internationale Verbundlösungen? Wie engagiert sich die Schweiz in diesen Gremien?</p><p>3. Benachbarte Länder haben ähnliche Probleme zu lösen. Wie stehen die Chancen, sich z. B. mit Frankreich oder Deutschland, das den Ausstieg aus der Kernenergie beschlossen hat, um eine gemeinsame, bilaterale Lösung zu bemühen?</p><p>4. Welches sind für den Bundesrat die Voraussetzungen, unter denen die Ausfuhr von radioaktiven Abfällen zur Lagerung bewilligt werden kann?</p><p>5. Wäre diesbezüglich überhaupt eine Änderung im KEG oder im Strahlenschutzgesetz erforderlich?</p><p>6. Welches wären die Anforderungen des Bundesrates an eine ausländische Lösung (Standards, Sicherheit, Kosten, Beteiligungsmodell usw.)?</p>
- Internationale Verbundlösung zur Lagerung nuklearer Abfälle als zusätzliche Option
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