Flugverbindung Lugano-Bern. Erneute Konzessionsvergabe nach gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen als Anschubfinanzierung
- ShortId
-
11.3658
- Id
-
20113658
- Updated
-
25.06.2025 00:24
- Language
-
de
- Title
-
Flugverbindung Lugano-Bern. Erneute Konzessionsvergabe nach gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen als Anschubfinanzierung
- AdditionalIndexing
-
48;Tessin;Konzession;Fluglinie;Bern (Kanton);Luftverkehr;Verkehrsunternehmen
- 1
-
- L04K18040102, Fluglinie
- L05K0806010103, Konzession
- L04K18040104, Luftverkehr
- L04K18010211, Verkehrsunternehmen
- L05K0301010117, Tessin
- L05K0301010104, Bern (Kanton)
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Seit den Achtzigerjahren sicherte die Fluggesellschaft Crossair erfolgreich bis zu drei tägliche Flugverbindungen zwischen Lugano und Bern, mit Weiterflug nach anderen europäischen Destinationen. Nach dem Swissair-Grounding und der darauffolgenden Neuorientierung der Gesellschaften Crossair und Swiss wurden diese Flüge leider eingestellt.</p><p>Bis zur Inbetriebnahme der Neat am Gotthard stellt aber eine solche Flugverbindung die einzige Möglichkeit dar, die italienische Schweiz mit der Bundeshauptstadt in relativ kurzer Zeit, d. h. innerhalb eines Tages, Hinreise, Rückreise und Arbeitszeit, zu verbinden. Dies behauptet auch der luftfahrtpolitische Bericht des Bundes (Lupo 2004).</p><p>In dieser Hinsicht hatte der Bundesrat am 9. Dezember 2005 bereits ein ähnliches Postulat Lombardi (05.3696) angenommen und später eine Ausschreibung für eine Konzessionsvergabe nach gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen eröffnet. Diese Konzession wäre mit einer Subvention von höchstens 1,3 Millionen Franken jährlich während drei Jahren (davon 200 000 Franken von der Stadt Lugano und 100 000 Franken vom Kanton Tessin) ausgestattet worden.</p><p>Die Ausschreibung wurde von der Fluggesellschaft Darwin gewonnen, sie nahm allerdings den Betrieb aus internen finanziellen Gründen leider nie auf. Zurzeit laufen allerdings erfolgversprechende Verhandlungen der Flughäfen Lugano und Bern mit einer anderen Fluggesellschaft, die diesen Linienflug ab Sommer 2012 erneut anbieten könnte. Das Problem der Anschubfinanzierung stellt sich auch diesmal, da die ersten drei Jahre des Betriebs - bis sich das Publikum an das neue Angebot gewöhnt hat - bestimmt defizitär sein werden. Die Erfahrung zeigt, dass die Anfangskosten einer regelmässigen Dienstleistung während des ganzen Jahres auf dieser Strecke durch den Markt nicht gedeckt werden können, obwohl ein eindeutiges öffentliches Interesse daran besteht, und nach einigen Jahren der Betrieb selbsttragend wird. Deswegen stellt sich erneut die Frage, ob der Bund das Instrument der gesamtwirtschaftlichen Verpflichtungen nicht nochmals prüfen sollte, um dieser Verbindung eine neue Chance zu gewähren. Sollte dann Ende dieses Jahrzehntes - wie vom Bericht des Bundesamtes für Strassen in Aussicht gestellt - der Gotthard-Strassentunnel während 900 Tage für Sanierungsarbeiten geschlossen bleiben, wäre eine solche Verbindung noch wichtiger.</p><p>In Anwendung des Berichtes über die Luftfahrtpolitik der Schweiz ist es deshalb angebracht, eine öffentliche, in der Zeit beschränkte Unterstützung zu gewähren. Zu diesem Zwecke ist das Instrument der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen gemäss Artikel 4 der EWG-Verordnung 2408/92 angemessen. Es ist aber wichtig, dass der Bundesrat wieder einmal aktiv wird, um mit den interessierten Kantonen Bern und Tessin sowie mit der Stadt Lugano eine praktikable Lösung zu finden.</p>
- <p>Der Bundesrat hat Verständnis für das Anliegen. Eine gute Verkehrsanbindung der verschiedenen Regionen der Schweiz, so auch des Kantons Tessin, liegt auch im Interesse des Bundes.</p><p>Generell ist aber Folgendes festzuhalten: Im Jahr 2007 schrieb das Bazl die Fluglinie Lugano-Bern aus. Trotz bereitgestellten Subventionen von jährlich 1,3 Millionen Franken musste die Ausschreibung erfolglos geschlossen werden, da keine Eingabe die gestellten Anforderungen ausreichend erfüllte. Damit zeigte sich, dass ein isolierter Betrieb auf der Linie Lugano-Bern auch mit Subventionen nicht nachhaltig sichergestellt werden kann. Der Erfolg der von der Crossair betriebenen Linie Lugano-Bern basierte darauf, dass sie als Zubringerlinie zum Mini-Hub Bern-Belp mit Verbindungen zu anderen Destinationen diente.</p><p>Die geplante Aufnahme der Linie Lugano-Bern durch die Skywork AG ist von ähnlichen strategischen Gedanken geleitet. Die Linie Lugano-Bern soll als Zubringerlinie für eine neue Hub-Strategie in Bern aufgenommen werden. Dass sich die Rentabilität dieser Verbindung nicht bereits in den ersten Jahren zeigen wird, ist für die Luftfahrt nicht aussergewöhnlich. Fluggesellschaften sind generell mit der Situation konfrontiert, dass neue Linien in den ersten Jahren kaum Gewinn abwerfen. Zudem hat der Bundesrat bereits im Luftfahrtpolitischen Bericht 2004 eine Anbindung davon abhängig gemacht, dass eine entsprechende Nachfrage besteht.</p><p>Obwohl dem Bundesrat eine optimale Anbindung des Kantons Tessin ein Anliegen ist, sieht er sich vorliegend nicht veranlasst, eine Linie zu subventionieren, die durch einen Privaten betrieben werden kann.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>In Anwendung des Berichtes über die Luftfahrtpolitik der Schweiz (2004) und um eine schnelle Anbindung der Randregion italienische Schweiz an die Bundeshauptstadt bis zur Inbetriebnahme der Neat am Gotthard - sowie während einer allfälligen Schliessung des Gotthard-Strassentunnels infolge von dessen Gesamtsanierung - sicherzustellen, wird der Bundesrat ersucht:</p><p>- das Instrument der "gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung" zur Förderung der Flugverbindung Lugano-Bern aus regionalpolitischen Gründen mittels einer Anschubfinanzierung erneut zu prüfen;</p><p>- die Kantone Tessin und Bern sowie die Stadt Lugano in diese Prüfung mit einzubeziehen;</p><p>- ein allfälliges Ausschreibungsverfahren für eine diesbezügliche zeitbefristete Konzession einzuleiten;</p><p>- dem Parlament entsprechend zu berichten.</p>
- Flugverbindung Lugano-Bern. Erneute Konzessionsvergabe nach gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen als Anschubfinanzierung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Seit den Achtzigerjahren sicherte die Fluggesellschaft Crossair erfolgreich bis zu drei tägliche Flugverbindungen zwischen Lugano und Bern, mit Weiterflug nach anderen europäischen Destinationen. Nach dem Swissair-Grounding und der darauffolgenden Neuorientierung der Gesellschaften Crossair und Swiss wurden diese Flüge leider eingestellt.</p><p>Bis zur Inbetriebnahme der Neat am Gotthard stellt aber eine solche Flugverbindung die einzige Möglichkeit dar, die italienische Schweiz mit der Bundeshauptstadt in relativ kurzer Zeit, d. h. innerhalb eines Tages, Hinreise, Rückreise und Arbeitszeit, zu verbinden. Dies behauptet auch der luftfahrtpolitische Bericht des Bundes (Lupo 2004).</p><p>In dieser Hinsicht hatte der Bundesrat am 9. Dezember 2005 bereits ein ähnliches Postulat Lombardi (05.3696) angenommen und später eine Ausschreibung für eine Konzessionsvergabe nach gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen eröffnet. Diese Konzession wäre mit einer Subvention von höchstens 1,3 Millionen Franken jährlich während drei Jahren (davon 200 000 Franken von der Stadt Lugano und 100 000 Franken vom Kanton Tessin) ausgestattet worden.</p><p>Die Ausschreibung wurde von der Fluggesellschaft Darwin gewonnen, sie nahm allerdings den Betrieb aus internen finanziellen Gründen leider nie auf. Zurzeit laufen allerdings erfolgversprechende Verhandlungen der Flughäfen Lugano und Bern mit einer anderen Fluggesellschaft, die diesen Linienflug ab Sommer 2012 erneut anbieten könnte. Das Problem der Anschubfinanzierung stellt sich auch diesmal, da die ersten drei Jahre des Betriebs - bis sich das Publikum an das neue Angebot gewöhnt hat - bestimmt defizitär sein werden. Die Erfahrung zeigt, dass die Anfangskosten einer regelmässigen Dienstleistung während des ganzen Jahres auf dieser Strecke durch den Markt nicht gedeckt werden können, obwohl ein eindeutiges öffentliches Interesse daran besteht, und nach einigen Jahren der Betrieb selbsttragend wird. Deswegen stellt sich erneut die Frage, ob der Bund das Instrument der gesamtwirtschaftlichen Verpflichtungen nicht nochmals prüfen sollte, um dieser Verbindung eine neue Chance zu gewähren. Sollte dann Ende dieses Jahrzehntes - wie vom Bericht des Bundesamtes für Strassen in Aussicht gestellt - der Gotthard-Strassentunnel während 900 Tage für Sanierungsarbeiten geschlossen bleiben, wäre eine solche Verbindung noch wichtiger.</p><p>In Anwendung des Berichtes über die Luftfahrtpolitik der Schweiz ist es deshalb angebracht, eine öffentliche, in der Zeit beschränkte Unterstützung zu gewähren. Zu diesem Zwecke ist das Instrument der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen gemäss Artikel 4 der EWG-Verordnung 2408/92 angemessen. Es ist aber wichtig, dass der Bundesrat wieder einmal aktiv wird, um mit den interessierten Kantonen Bern und Tessin sowie mit der Stadt Lugano eine praktikable Lösung zu finden.</p>
- <p>Der Bundesrat hat Verständnis für das Anliegen. Eine gute Verkehrsanbindung der verschiedenen Regionen der Schweiz, so auch des Kantons Tessin, liegt auch im Interesse des Bundes.</p><p>Generell ist aber Folgendes festzuhalten: Im Jahr 2007 schrieb das Bazl die Fluglinie Lugano-Bern aus. Trotz bereitgestellten Subventionen von jährlich 1,3 Millionen Franken musste die Ausschreibung erfolglos geschlossen werden, da keine Eingabe die gestellten Anforderungen ausreichend erfüllte. Damit zeigte sich, dass ein isolierter Betrieb auf der Linie Lugano-Bern auch mit Subventionen nicht nachhaltig sichergestellt werden kann. Der Erfolg der von der Crossair betriebenen Linie Lugano-Bern basierte darauf, dass sie als Zubringerlinie zum Mini-Hub Bern-Belp mit Verbindungen zu anderen Destinationen diente.</p><p>Die geplante Aufnahme der Linie Lugano-Bern durch die Skywork AG ist von ähnlichen strategischen Gedanken geleitet. Die Linie Lugano-Bern soll als Zubringerlinie für eine neue Hub-Strategie in Bern aufgenommen werden. Dass sich die Rentabilität dieser Verbindung nicht bereits in den ersten Jahren zeigen wird, ist für die Luftfahrt nicht aussergewöhnlich. Fluggesellschaften sind generell mit der Situation konfrontiert, dass neue Linien in den ersten Jahren kaum Gewinn abwerfen. Zudem hat der Bundesrat bereits im Luftfahrtpolitischen Bericht 2004 eine Anbindung davon abhängig gemacht, dass eine entsprechende Nachfrage besteht.</p><p>Obwohl dem Bundesrat eine optimale Anbindung des Kantons Tessin ein Anliegen ist, sieht er sich vorliegend nicht veranlasst, eine Linie zu subventionieren, die durch einen Privaten betrieben werden kann.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>In Anwendung des Berichtes über die Luftfahrtpolitik der Schweiz (2004) und um eine schnelle Anbindung der Randregion italienische Schweiz an die Bundeshauptstadt bis zur Inbetriebnahme der Neat am Gotthard - sowie während einer allfälligen Schliessung des Gotthard-Strassentunnels infolge von dessen Gesamtsanierung - sicherzustellen, wird der Bundesrat ersucht:</p><p>- das Instrument der "gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung" zur Förderung der Flugverbindung Lugano-Bern aus regionalpolitischen Gründen mittels einer Anschubfinanzierung erneut zu prüfen;</p><p>- die Kantone Tessin und Bern sowie die Stadt Lugano in diese Prüfung mit einzubeziehen;</p><p>- ein allfälliges Ausschreibungsverfahren für eine diesbezügliche zeitbefristete Konzession einzuleiten;</p><p>- dem Parlament entsprechend zu berichten.</p>
- Flugverbindung Lugano-Bern. Erneute Konzessionsvergabe nach gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen als Anschubfinanzierung
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