Keine Doppelfinanzierung von Bahnangeboten

ShortId
11.3659
Id
20113659
Updated
28.07.2023 10:27
Language
de
Title
Keine Doppelfinanzierung von Bahnangeboten
AdditionalIndexing
48;Koordination;Schienenverkehr;Privatbahn;Finanzierung
1
  • L03K180302, Schienenverkehr
  • L05K1801021102, Privatbahn
  • L03K110902, Finanzierung
  • L04K08020314, Koordination
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Der Kanton Freiburg ist im Augenblick zusammen mit den SBB daran, eine eigene Freiburger S-Bahn zu realisieren. Mit dem Fahrplanwechsel 2011 wird als erster Schritt eine Direktverbindung Bulle-Romont-Freiburg(-Bern) gefahren werden. In den Hauptverkehrszeiten soll dieser Regioexpress siebenmal pro Tag bis nach Bern verlängert werden. Dieser Zug gilt als Fernverkehr, ist also nicht abgeltungsberechtigt und wird von den Kantonen nicht bezahlt. Im Augenblick laufen Diskussionen, dass der Freiburger Zug zusätzlich in Düdingen hält. Dieser Halt würde direkt die S1 der Berner S-Bahn konkurrenzieren und zu einem Einnahmeausfall von etwa 700 000 Franken pro Jahr für die BLS führen. Entsprechend käme es zu einer Erhöhung der Abgeltungen, welche durch die Kantone Bern, Freiburg und den Bund zu bezahlen sind. Profitieren würde der Fernverkehr der SBB. Für die Reisenden ab Düdingen hat die S1 heute genügend Kapazitäten.</p>
  • <p>Als Mitbesteller des regionalen Personenverkehrs ist das Bundesamt für Verkehr (BAV) über die geplanten Angebotsänderungen auf der Linie Bulle-Romont-Freiburg(-Bern) bereits ins Bild gesetzt worden. Aber auch als Konzessionsbehörde wird das BAV über die Einführung eines Halts in Düdingen zu entscheiden haben. Der zusätzliche Halt des Fernverkehrs in Düdingen bedingt die Änderung der bestehenden Fernverkehrskonzession der SBB. Im Rahmen dieses rechtlichen Verfahrens hat die Konzessionsbehörde u. a. zu prüfen, ob durch diesen Halt ein bestehendes, von der öffentlichen Hand mitfinanziertes Verkehrsangebot konkurrenziert wird und keine volkswirtschaftlich nachteiligen Wettbewerbsverhältnisse entstehen (Art. 11 der Verordnung über die Personenbeförderung; SR 745.11). Somit verfügt der Bund über zwei geeignete Instrumente (Bestellverfahren sowie Konzessionsverfahren), um dem Anliegen des Postulates nachzukommen. Das Postulat ist somit bereits erfüllt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, wie dafür gesorgt werden kann, dass mit der Einführung neuer Fernverkehrs- und S-Bahn-Angebote keine bestehenden und gleichwertigen, abgeltungsberechtigten Angebote des öffentlichen Verkehrs kannibalisiert werden, und wie bei Bedarf für eine Koordination sich überschneidender Entwicklungsvorstellungen gesorgt wird. Ziel ist es dabei, die bestehenden Angebote zu stärken, Kosten einzusparen und den Kundennutzen zu optimieren.</p>
  • Keine Doppelfinanzierung von Bahnangeboten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Kanton Freiburg ist im Augenblick zusammen mit den SBB daran, eine eigene Freiburger S-Bahn zu realisieren. Mit dem Fahrplanwechsel 2011 wird als erster Schritt eine Direktverbindung Bulle-Romont-Freiburg(-Bern) gefahren werden. In den Hauptverkehrszeiten soll dieser Regioexpress siebenmal pro Tag bis nach Bern verlängert werden. Dieser Zug gilt als Fernverkehr, ist also nicht abgeltungsberechtigt und wird von den Kantonen nicht bezahlt. Im Augenblick laufen Diskussionen, dass der Freiburger Zug zusätzlich in Düdingen hält. Dieser Halt würde direkt die S1 der Berner S-Bahn konkurrenzieren und zu einem Einnahmeausfall von etwa 700 000 Franken pro Jahr für die BLS führen. Entsprechend käme es zu einer Erhöhung der Abgeltungen, welche durch die Kantone Bern, Freiburg und den Bund zu bezahlen sind. Profitieren würde der Fernverkehr der SBB. Für die Reisenden ab Düdingen hat die S1 heute genügend Kapazitäten.</p>
    • <p>Als Mitbesteller des regionalen Personenverkehrs ist das Bundesamt für Verkehr (BAV) über die geplanten Angebotsänderungen auf der Linie Bulle-Romont-Freiburg(-Bern) bereits ins Bild gesetzt worden. Aber auch als Konzessionsbehörde wird das BAV über die Einführung eines Halts in Düdingen zu entscheiden haben. Der zusätzliche Halt des Fernverkehrs in Düdingen bedingt die Änderung der bestehenden Fernverkehrskonzession der SBB. Im Rahmen dieses rechtlichen Verfahrens hat die Konzessionsbehörde u. a. zu prüfen, ob durch diesen Halt ein bestehendes, von der öffentlichen Hand mitfinanziertes Verkehrsangebot konkurrenziert wird und keine volkswirtschaftlich nachteiligen Wettbewerbsverhältnisse entstehen (Art. 11 der Verordnung über die Personenbeförderung; SR 745.11). Somit verfügt der Bund über zwei geeignete Instrumente (Bestellverfahren sowie Konzessionsverfahren), um dem Anliegen des Postulates nachzukommen. Das Postulat ist somit bereits erfüllt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, wie dafür gesorgt werden kann, dass mit der Einführung neuer Fernverkehrs- und S-Bahn-Angebote keine bestehenden und gleichwertigen, abgeltungsberechtigten Angebote des öffentlichen Verkehrs kannibalisiert werden, und wie bei Bedarf für eine Koordination sich überschneidender Entwicklungsvorstellungen gesorgt wird. Ziel ist es dabei, die bestehenden Angebote zu stärken, Kosten einzusparen und den Kundennutzen zu optimieren.</p>
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