Überbrückungsrente für ältere Arbeitslose
- ShortId
-
11.3662
- Id
-
20113662
- Updated
-
27.07.2023 20:10
- Language
-
de
- Title
-
Überbrückungsrente für ältere Arbeitslose
- AdditionalIndexing
-
28;ältere/r Arbeitnehmer/in;Langzeitarbeitslosigkeit;Arbeitslose/r;Bericht;Altersrentner/in;vorgezogener Ruhestand;Rente;AHV-Rente
- 1
-
- L06K070202010401, Arbeitslose/r
- L05K0702020101, ältere/r Arbeitnehmer/in
- L05K0702030406, Langzeitarbeitslosigkeit
- L06K010401010102, AHV-Rente
- L05K0702030107, vorgezogener Ruhestand
- L05K0702030101, Altersrentner/in
- L03K020206, Bericht
- L04K01040112, Rente
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Vergangenen Mai hat die Bevölkerung des Kantons Waadt beschlossen, ein Rentenüberbrückungssystem einzuführen, gemäss dem diejenigen Personen Anspruch auf Altersrente erwerben, die das Alter für eine vorzeitige Altersrente nach AHV erreicht haben, die keinen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung haben, die ausgesteuert sind oder die noch keinen Anspruch auf eine vorzeitige Altersrente geltend gemacht haben. Kurzum deckt das System die Jahre kurz vor Eintritt des Rentenalters ab, wobei die Höhe der Rente nicht reduziert wird.</p><p>Personen, die im fortgeschrittenen Alter ihren Arbeitsplatz verlieren, haben nur eine geringe Chance, wieder Arbeit zu finden. Die Arbeitslosenquote ist in der Altersgruppe über 60 weitaus höher als in allen anderen Altersgruppen.</p><p>Nach der Arbeitslosenversicherung kann die Dauer der Arbeitslosenentschädigung für Personen über 55 Jahren lediglich um 120 Tage verlängert werden, was häufig bei Weitem nicht ausreicht, um die Zeit bis Erreichung des ordentlichen AHV-Alters zu überbrücken. Um Anspruch auf die Arbeitslosenentschädigung geltend machen zu können, muss man 24 Monate ohne Unterbrechung in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Viele ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer finden jedoch nur befristete Stellen, können also nur mit Unterbrechungen einzahlen und haben deshalb keinen Anspruch auf diese Leistung der Arbeitslosenversicherung. Auch vonseiten der AHV ist die Lage nicht besser. Man kann seine Rente nur um zwei Jahre vorziehen, was mit sehr hohen Kosten verbunden ist. Jedes Jahr, um das die Rente vorgezogen wird, verkürzt sich diese um 6,8 Prozent - und das lebenslänglich. Dies kann die Kaufkraft der Rentnerinnen und Rentner für den Rest ihres Lebens monatlich um mehrere Hundert Franken senken.</p><p>Für die betroffenen Arbeitslosen bleibt dann nur noch der Rückgriff auf die Sozialhilfe. Dies ist für die Betroffenen in persönlicher Hinsicht dramatisch. Für viele bedeutet es, dass sie ihre berufliche Laufbahn als Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger beenden. Das Berufsleben endet nicht mit Anerkennung, sondern mit einem Verfahren, in dem sie ihre Finanzen komplett offenlegen müssen. Auch aus finanzieller Sicht ist die Situation schwierig, denn bevor Anspruch auf Sozialhilfe geltend gemacht werden kann, müssen (fast) alle Ersparnisse, die man sein Leben lang mühsam angesammelt hat, aufgebraucht werden. In manchen Fällen muss sogar das Guthaben der zweiten Säule aufgebraucht werden.</p><p>Überbrückungsrenten könnten hier Abhilfe schaffen. Tausenden von Rentnerinnen und Rentnern könnte die Sozialhilfe erspart werden; sie könnten einen Grossteil ihrer über ein ganzes Leben lang angesammelten Ersparnisse behalten und müssten ihr Guthaben aus der Pensionskasse nicht aufbrauchen. Der Bundesrat wird beauftragt, die Einführung eines solchen Modells auf Bundesebene zu prüfen und einen Bericht darüber vorzulegen.</p>
- <p>Das vom Kanton Waadt beschlossene Modell einer AHV-Überbrückungsrente sieht für Personen, die das Alter für eine vorzeitige Altersrente nach AHV erreicht haben (62 Jahre für Frauen, 63 für Männer) und sich in einer schwierigen finanziellen Lage befinden, die Ausrichtung von Leistungen bis zum regulären Rentenalter vor. Es ist dem Modell einer AHV-Überbrückungsrente vergleichbar, das der Bundesrat im Rahmen der 11. AHV-Revision vorgeschlagen hat.</p><p>Der als sozialverträgliche Vorruhestandsleistung bezeichnete Vorschlag des Bundesrates war Bestandteil der zweiten Botschaft (05.094. 11. AHV-Revision. Zweite Botschaft betreffend die Einführung einer Vorruhestandsleistung) und sah die Ausrichtung einer sozialverträglichen Leistung für Personen im Alter zwischen 62 und 65 Jahren mit bescheidenem Einkommen, darunter insbesondere ausgesteuerte Arbeitslose, vor. Diese Leistung orientierte sich an den Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (EL) und zielte auf Einkommen über der zu EL berechtigenden Grenze. So wurde zusätzlich zu den Ausgaben, die bei EL berücksichtigt werden, ein weiterer Betrag zwischen 8000 bis 12 000 Franken angerechnet. In der Parlamentsdebatte trat das Parlament auf den Vorschlag der sozialverträglichen Vorruhestandsleistung des Bundesrates nicht ein.</p><p>Das System der Arbeitslosenversicherung sieht die folgenden Leistungen für ältere Arbeitnehmende vor:</p><p>- Ab 55 Jahren haben Arbeitslose mit einer Beitragszeit von 24 Monaten das Anrecht auf 120 zusätzliche Taggelder und können somit maximal 520 Taggelder beziehen.</p><p>- Versicherte, die vier Jahre vor dem Erreichen des ordentlichen AHV-Alters arbeitslos werden, haben Anrecht auf 120 zusätzliche Taggelder und können somit maximal 640 Taggelder beziehen. Dies wird durch eine Verlängerung der Rahmenfrist um zwei Jahre ermöglicht.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die obenbeschriebenen Leistungen die Zeit vor dem Erreichen des AHV-Alters in hinreichender Art und Weise decken. Die heute bestehenden Bezugsmöglichkeiten müssen somit nicht erweitert werden.</p><p>Ausserdem ist der Bundesrat der Ansicht, dass es nicht angezeigt ist, einen zusätzlichen Bericht zu erstellen, weil ein ähnlicher Bericht bereits in Form einer detaillierten Botschaft existiert.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zur Einführung einer Überbrückungsrente für ältere ausgesteuerte Arbeitslose vorzulegen, die noch keine AHV-Rente beziehen können. Der Bericht muss Finanzierungsmodelle und Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit den Kantonen aufzeigen.</p>
- Überbrückungsrente für ältere Arbeitslose
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Vergangenen Mai hat die Bevölkerung des Kantons Waadt beschlossen, ein Rentenüberbrückungssystem einzuführen, gemäss dem diejenigen Personen Anspruch auf Altersrente erwerben, die das Alter für eine vorzeitige Altersrente nach AHV erreicht haben, die keinen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung haben, die ausgesteuert sind oder die noch keinen Anspruch auf eine vorzeitige Altersrente geltend gemacht haben. Kurzum deckt das System die Jahre kurz vor Eintritt des Rentenalters ab, wobei die Höhe der Rente nicht reduziert wird.</p><p>Personen, die im fortgeschrittenen Alter ihren Arbeitsplatz verlieren, haben nur eine geringe Chance, wieder Arbeit zu finden. Die Arbeitslosenquote ist in der Altersgruppe über 60 weitaus höher als in allen anderen Altersgruppen.</p><p>Nach der Arbeitslosenversicherung kann die Dauer der Arbeitslosenentschädigung für Personen über 55 Jahren lediglich um 120 Tage verlängert werden, was häufig bei Weitem nicht ausreicht, um die Zeit bis Erreichung des ordentlichen AHV-Alters zu überbrücken. Um Anspruch auf die Arbeitslosenentschädigung geltend machen zu können, muss man 24 Monate ohne Unterbrechung in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Viele ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer finden jedoch nur befristete Stellen, können also nur mit Unterbrechungen einzahlen und haben deshalb keinen Anspruch auf diese Leistung der Arbeitslosenversicherung. Auch vonseiten der AHV ist die Lage nicht besser. Man kann seine Rente nur um zwei Jahre vorziehen, was mit sehr hohen Kosten verbunden ist. Jedes Jahr, um das die Rente vorgezogen wird, verkürzt sich diese um 6,8 Prozent - und das lebenslänglich. Dies kann die Kaufkraft der Rentnerinnen und Rentner für den Rest ihres Lebens monatlich um mehrere Hundert Franken senken.</p><p>Für die betroffenen Arbeitslosen bleibt dann nur noch der Rückgriff auf die Sozialhilfe. Dies ist für die Betroffenen in persönlicher Hinsicht dramatisch. Für viele bedeutet es, dass sie ihre berufliche Laufbahn als Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger beenden. Das Berufsleben endet nicht mit Anerkennung, sondern mit einem Verfahren, in dem sie ihre Finanzen komplett offenlegen müssen. Auch aus finanzieller Sicht ist die Situation schwierig, denn bevor Anspruch auf Sozialhilfe geltend gemacht werden kann, müssen (fast) alle Ersparnisse, die man sein Leben lang mühsam angesammelt hat, aufgebraucht werden. In manchen Fällen muss sogar das Guthaben der zweiten Säule aufgebraucht werden.</p><p>Überbrückungsrenten könnten hier Abhilfe schaffen. Tausenden von Rentnerinnen und Rentnern könnte die Sozialhilfe erspart werden; sie könnten einen Grossteil ihrer über ein ganzes Leben lang angesammelten Ersparnisse behalten und müssten ihr Guthaben aus der Pensionskasse nicht aufbrauchen. Der Bundesrat wird beauftragt, die Einführung eines solchen Modells auf Bundesebene zu prüfen und einen Bericht darüber vorzulegen.</p>
- <p>Das vom Kanton Waadt beschlossene Modell einer AHV-Überbrückungsrente sieht für Personen, die das Alter für eine vorzeitige Altersrente nach AHV erreicht haben (62 Jahre für Frauen, 63 für Männer) und sich in einer schwierigen finanziellen Lage befinden, die Ausrichtung von Leistungen bis zum regulären Rentenalter vor. Es ist dem Modell einer AHV-Überbrückungsrente vergleichbar, das der Bundesrat im Rahmen der 11. AHV-Revision vorgeschlagen hat.</p><p>Der als sozialverträgliche Vorruhestandsleistung bezeichnete Vorschlag des Bundesrates war Bestandteil der zweiten Botschaft (05.094. 11. AHV-Revision. Zweite Botschaft betreffend die Einführung einer Vorruhestandsleistung) und sah die Ausrichtung einer sozialverträglichen Leistung für Personen im Alter zwischen 62 und 65 Jahren mit bescheidenem Einkommen, darunter insbesondere ausgesteuerte Arbeitslose, vor. Diese Leistung orientierte sich an den Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (EL) und zielte auf Einkommen über der zu EL berechtigenden Grenze. So wurde zusätzlich zu den Ausgaben, die bei EL berücksichtigt werden, ein weiterer Betrag zwischen 8000 bis 12 000 Franken angerechnet. In der Parlamentsdebatte trat das Parlament auf den Vorschlag der sozialverträglichen Vorruhestandsleistung des Bundesrates nicht ein.</p><p>Das System der Arbeitslosenversicherung sieht die folgenden Leistungen für ältere Arbeitnehmende vor:</p><p>- Ab 55 Jahren haben Arbeitslose mit einer Beitragszeit von 24 Monaten das Anrecht auf 120 zusätzliche Taggelder und können somit maximal 520 Taggelder beziehen.</p><p>- Versicherte, die vier Jahre vor dem Erreichen des ordentlichen AHV-Alters arbeitslos werden, haben Anrecht auf 120 zusätzliche Taggelder und können somit maximal 640 Taggelder beziehen. Dies wird durch eine Verlängerung der Rahmenfrist um zwei Jahre ermöglicht.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die obenbeschriebenen Leistungen die Zeit vor dem Erreichen des AHV-Alters in hinreichender Art und Weise decken. Die heute bestehenden Bezugsmöglichkeiten müssen somit nicht erweitert werden.</p><p>Ausserdem ist der Bundesrat der Ansicht, dass es nicht angezeigt ist, einen zusätzlichen Bericht zu erstellen, weil ein ähnlicher Bericht bereits in Form einer detaillierten Botschaft existiert.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zur Einführung einer Überbrückungsrente für ältere ausgesteuerte Arbeitslose vorzulegen, die noch keine AHV-Rente beziehen können. Der Bericht muss Finanzierungsmodelle und Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit den Kantonen aufzeigen.</p>
- Überbrückungsrente für ältere Arbeitslose
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