Für einen zusätzlichen Bildungsrappen
- ShortId
-
11.3665
- Id
-
20113665
- Updated
-
28.07.2023 09:25
- Language
-
de
- Title
-
Für einen zusätzlichen Bildungsrappen
- AdditionalIndexing
-
32;15;Bildungspolitik;Kosten des Bildungswesens;Wiedereinstieg ins Berufsleben;Bekämpfung der Arbeitslosigkeit;Weiterbildung;Kosten des Schulbesuchs;Finanzierungsplan
- 1
-
- L03K130301, Bildungspolitik
- L04K13010204, Kosten des Schulbesuchs
- L04K13030113, Kosten des Bildungswesens
- L05K1109020103, Finanzierungsplan
- L04K13030203, Weiterbildung
- L05K0702030305, Wiedereinstieg ins Berufsleben
- L05K0702030303, Bekämpfung der Arbeitslosigkeit
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Im internationalen Vergleich kann sich die Schweiz mit einer relativ geringen Arbeitslosenquote rühmen. Die jüngsten Zahlen zeigen dennoch eine beunruhigende Entwicklung bei der Langzeitarbeitslosigkeit. Die Reform des Arbeitslosenversicherungsgesetzes hat auch die Probleme zutage gebracht, die sich aus den langen Leistungsbezugsfristen ergeben, da diese eine rasche berufliche Eingliederung verhindern. Ausserdem sind Hausfrauen und -männer, die auf der Suche nach einem Arbeitsplatz sind, ebenfalls stark benachteiligt, weil sie über lange Zeit keinen Kontakt zur Arbeitswelt haben.</p><p>Vor diesem Hintergrund wird deutlich, wie bedeutsam eine Bildungspolitik ist, die mit Einsatz gegen die Arbeitslosigkeit kämpft. Im Bereich der universitären und der Fachhochschulbildung haben die eidgenössischen Räte zu Recht die Ausgaben erhöht. Dennoch mangelt es in den Bereichen der Weiterbildung und der beruflichen Eingliederung immer noch stark an finanziellen Mitteln.</p><p>Mit einer neuen Abgabe in Anlehnung an das Modell des Klimarappens könnte der Bund die Bevölkerung auf diese Problematik aufmerksam machen und die Kantone bei ihren Aufgaben zur beruflichen Eingliederung unterstützen. Eine zusätzliche Finanzierung der "Eingliederungsbildung" ist letztlich unabdingbar, um das bekannte "Flexicurity"-Modell umzusetzen, welches den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mehr Mobilität zwischen den Unternehmen und zwischen den Branchen ermöglicht und damit die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz steigert.</p>
- <p>Bildung, Forschung und Innovation sind für die gesellschaftliche und für die wirtschaftliche Entwicklung der Schweiz zentral. Gemäss Zahlen der eidgenössischen Finanzstatistik wendete die öffentliche Hand 2008 rund 29 Milliarden Franken für den Bildungsbereich auf. Zudem beteiligt sich - insbesondere in der Berufsbildung - die Wirtschaft massgeblich an den Bildungskosten und sichert sich so ihren Nachwuchs an Fachkräften. Schliesslich investieren auch die Individuen in ihr berufliches Fortkommen.</p><p>Die Finanzierung der Bildung durch die öffentliche Hand ist geregelt. Sollte eine zusätzliche Mittelbeschaffung notwendig sein, kann dies über die bereits bestehenden und erprobten Finanzierungssysteme realisiert werden:</p><p>- Der Beitrag des Bundes für die Berufsbildung wird vom Parlament im Rahmen der Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI-Botschaft) festgelegt. Im Vergleich der letzten Jahre ist die Bildung eines der am stärksten wachsenden Aufgabengebiete des Bundes.</p><p>- Massnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung werden gemäss Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (Avig, SR 837.0) gemeinsam von den Kantonen und der Arbeitslosenversicherung durchgeführt. Erfahrungen aus der jüngsten Vergangenheit haben gezeigt, dass dafür ausreichend Mittel vorhanden waren. Sollten aufgrund von konjunkturellen Schwankungen die Mittel nicht ausreichen, kann der Bund der ALV Darlehen gewähren.</p><p>Vor diesem Hintergrund erscheint eine neue Abgabe zur Mittelbeschaffung für die Bildung nicht notwendig. Überdies ist der Bundesrat der Meinung, dass Zweckbindungen von Einnahmen grundsätzlich zu vermeiden sind. Dadurch geht einerseits Handlungsspielraum verloren, andererseits werden Anreize zur Verschwendung gesetzt. Sollte die gesamte Bildung über einen Bildungsrappen finanziert werden, würde die Fiskalquote ohne gleichzeitige Senkung anderer Einnahmequellen (Mehrwertsteuer usw.) markant steigen. Eine quotenneutrale Umsetzung hätte einen grundlegenden Umbau des Fiskalsystems zur Folge. Abgesehen davon wäre der administrative Aufwand zur Erhebung und Verteilung des Bildungsrappens nicht zu unterschätzen. Auch fragt es sich, ob eine solche Abgabe ein probates Mittel zur Sensibilisierung der Bevölkerung darstellt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den sogenannten Bildungsrappen einzuführen. Mit dieser neuen Abgabe sollen der gesamte Bildungsbereich, insbesondere aber die Massnahmen der Kantone zur beruflichen Eingliederung und zur Weiterbildung, finanziert werden.</p><p>Der Bundesrat ist dabei frei in der Festlegung der Gegenstände, auf die die Abgabe erhoben werden soll. Sie könnte zum Beispiel auf Bürobedarf (wie Schreibwaren) erhoben werden.</p>
- Für einen zusätzlichen Bildungsrappen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Im internationalen Vergleich kann sich die Schweiz mit einer relativ geringen Arbeitslosenquote rühmen. Die jüngsten Zahlen zeigen dennoch eine beunruhigende Entwicklung bei der Langzeitarbeitslosigkeit. Die Reform des Arbeitslosenversicherungsgesetzes hat auch die Probleme zutage gebracht, die sich aus den langen Leistungsbezugsfristen ergeben, da diese eine rasche berufliche Eingliederung verhindern. Ausserdem sind Hausfrauen und -männer, die auf der Suche nach einem Arbeitsplatz sind, ebenfalls stark benachteiligt, weil sie über lange Zeit keinen Kontakt zur Arbeitswelt haben.</p><p>Vor diesem Hintergrund wird deutlich, wie bedeutsam eine Bildungspolitik ist, die mit Einsatz gegen die Arbeitslosigkeit kämpft. Im Bereich der universitären und der Fachhochschulbildung haben die eidgenössischen Räte zu Recht die Ausgaben erhöht. Dennoch mangelt es in den Bereichen der Weiterbildung und der beruflichen Eingliederung immer noch stark an finanziellen Mitteln.</p><p>Mit einer neuen Abgabe in Anlehnung an das Modell des Klimarappens könnte der Bund die Bevölkerung auf diese Problematik aufmerksam machen und die Kantone bei ihren Aufgaben zur beruflichen Eingliederung unterstützen. Eine zusätzliche Finanzierung der "Eingliederungsbildung" ist letztlich unabdingbar, um das bekannte "Flexicurity"-Modell umzusetzen, welches den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mehr Mobilität zwischen den Unternehmen und zwischen den Branchen ermöglicht und damit die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz steigert.</p>
- <p>Bildung, Forschung und Innovation sind für die gesellschaftliche und für die wirtschaftliche Entwicklung der Schweiz zentral. Gemäss Zahlen der eidgenössischen Finanzstatistik wendete die öffentliche Hand 2008 rund 29 Milliarden Franken für den Bildungsbereich auf. Zudem beteiligt sich - insbesondere in der Berufsbildung - die Wirtschaft massgeblich an den Bildungskosten und sichert sich so ihren Nachwuchs an Fachkräften. Schliesslich investieren auch die Individuen in ihr berufliches Fortkommen.</p><p>Die Finanzierung der Bildung durch die öffentliche Hand ist geregelt. Sollte eine zusätzliche Mittelbeschaffung notwendig sein, kann dies über die bereits bestehenden und erprobten Finanzierungssysteme realisiert werden:</p><p>- Der Beitrag des Bundes für die Berufsbildung wird vom Parlament im Rahmen der Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI-Botschaft) festgelegt. Im Vergleich der letzten Jahre ist die Bildung eines der am stärksten wachsenden Aufgabengebiete des Bundes.</p><p>- Massnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung werden gemäss Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (Avig, SR 837.0) gemeinsam von den Kantonen und der Arbeitslosenversicherung durchgeführt. Erfahrungen aus der jüngsten Vergangenheit haben gezeigt, dass dafür ausreichend Mittel vorhanden waren. Sollten aufgrund von konjunkturellen Schwankungen die Mittel nicht ausreichen, kann der Bund der ALV Darlehen gewähren.</p><p>Vor diesem Hintergrund erscheint eine neue Abgabe zur Mittelbeschaffung für die Bildung nicht notwendig. Überdies ist der Bundesrat der Meinung, dass Zweckbindungen von Einnahmen grundsätzlich zu vermeiden sind. Dadurch geht einerseits Handlungsspielraum verloren, andererseits werden Anreize zur Verschwendung gesetzt. Sollte die gesamte Bildung über einen Bildungsrappen finanziert werden, würde die Fiskalquote ohne gleichzeitige Senkung anderer Einnahmequellen (Mehrwertsteuer usw.) markant steigen. Eine quotenneutrale Umsetzung hätte einen grundlegenden Umbau des Fiskalsystems zur Folge. Abgesehen davon wäre der administrative Aufwand zur Erhebung und Verteilung des Bildungsrappens nicht zu unterschätzen. Auch fragt es sich, ob eine solche Abgabe ein probates Mittel zur Sensibilisierung der Bevölkerung darstellt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den sogenannten Bildungsrappen einzuführen. Mit dieser neuen Abgabe sollen der gesamte Bildungsbereich, insbesondere aber die Massnahmen der Kantone zur beruflichen Eingliederung und zur Weiterbildung, finanziert werden.</p><p>Der Bundesrat ist dabei frei in der Festlegung der Gegenstände, auf die die Abgabe erhoben werden soll. Sie könnte zum Beispiel auf Bürobedarf (wie Schreibwaren) erhoben werden.</p>
- Für einen zusätzlichen Bildungsrappen
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