Evakuierungs- und Umsiedlungskonzepte bei einem AKW-Unfall
- ShortId
-
11.3671
- Id
-
20113671
- Updated
-
28.07.2023 11:41
- Language
-
de
- Title
-
Evakuierungs- und Umsiedlungskonzepte bei einem AKW-Unfall
- AdditionalIndexing
-
66;09;nuklearer Unfall;Katastrophenhilfe;Umsiedlung;Bevölkerungsschutz;radioaktive Verseuchung;Zivilschutz;Finanzierung;Sicherung der Versorgung;Kernkraftwerk
- 1
-
- L05K1703010601, nuklearer Unfall
- L03K040302, Bevölkerungsschutz
- L04K10010702, Katastrophenhilfe
- L04K17030201, Kernkraftwerk
- L05K0108031001, Umsiedlung
- L05K0701030905, Sicherung der Versorgung
- L03K110902, Finanzierung
- L04K06020312, radioaktive Verseuchung
- L04K04030201, Zivilschutz
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Kommt es in einem AKW zu einem schweren Störfall mit Freisetzung von Radioaktivität, müssen innerhalb kürzester Zeit je nach betroffenem AKW Hunderttausende Menschen evakuiert und umgesiedelt werden. Grosse Teile der Schweiz würden über Jahrzehnte hinweg unbenutzbar und unbewohnbar. Diese Aktionen sind schwierig umzusetzen, und dennoch existieren in der Schweiz anscheinend keine Notfallpläne für solche Fälle (Antworten von Bundesrat Maurer in der Fragestunde des Nationalrates, Frage 11.5217). Dasselbe geht aus einer von der Regierung des Kantons Bern beantworteten Interpellation hervor. Darin wird ausdrücklich auf die Bundeskompetenz verwiesen. Trotz des geplanten Atomausstieges muss der Bund dringend solche Strategien erarbeiten, da die AKW - je nach Überlegungen zur Laufzeit - noch über zwei Jahrzehnte am Netz belassen bleiben. Es kann nicht sein, dass keine ausgearbeiteten Notfallpläne für atomare Unfälle bestehen inklusive Rekrutierung der Liquidatoren. Tritt dieser Notfall ein, bleibt keine Zeit mehr, die Massnahmen zu erarbeiten und die Bevölkerung zu informieren. Die Bewegungsabläufe müssen vorher geklärt werden.</p>
- <p>Der Bundesrat hat im Anschluss an seine Sitzung vom 4. Mai 2011 festgehalten, dass der Unfall in den Kernanlagen von Fukushima Anlass für eine kritische Diskussion der Kernenergienutzung in der Schweiz darstellt. Er hat deshalb unter anderem beschlossen, eine interdepartementale Arbeitsgruppe (IDA Nomex) zur Überprüfung der Notfallschutzmassnahmen im Hinblick auf einen KKW-Unfall in der Schweiz oder im grenznahen Ausland einzusetzen. Die Arbeitsgruppe ist am 22. Juni 2011 erstmals zusammengetreten; sie wird dem Bundesrat im Herbst 2011 über eventuell erforderliche Gesetzes- oder Verordnungsänderungen bzw. konzeptionelle Arbeiten Bericht erstatten.</p><p>Im Lichte der Erkenntnisse aus Japan erörtert die IDA Nomex die in der Motion angesprochenen Fragen. Dazu werden zunächst die für die Planung der<b></b>Notfallschutzmassnahmen relevanten Referenzszenarien einer Überprüfung unterzogen. Danach werden die Konsequenzen bezüglich Zoneneinteilung, Evakuierungsplanungen, Ausbildung sowie Vorbereitung von Einsatzkräften für Notfallmassnahmen im betroffenen Werk gezogen und durch die jeweils zuständigen Bundesstellen umgesetzt. Planungen für eine definitive Umsiedlung der Bevölkerung nach einem KKW-Unfall sind jedoch nicht Teil dieser Arbeiten. Eine solche definitive Umsiedlung stellt nicht eine Notfallschutzmassnahme im engeren Sinn dar. Vielmehr handelt es sich dabei um eine langfristige Massnahme, die im Rahmen eines politischen Prozesses geplant und umgesetzt werden muss.</p><p>Unabhängig von den Arbeiten in der IDA Nomex ist in der seit dem 1. Januar 2011 in Kraft getretenen, revidierten Notfallschutzverordnung (SR 732.33) geregelt, dass das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (Babs) den Kantonen Vorgaben für die Evakuierung der Bevölkerung in den Zonen 1 der schweizerischen Kernkraftwerke vorzulegen hat. Die Zone 1 umfasst ein Gebiet um ein KKW mit einem Radius von zirka 3 bis 5 Kilometern. Das Babs ist nun daran, eine Projektorganisation unter Einbezug der relevanten Bundesstellen und der Kantone aufzubauen, um auch für die Zonen 2 entsprechende Vorgaben zu erarbeiten. Die Zone 2 schliesst an die Zone 1 an und umfasst einen Radius von etwa 20 Kilometern; sie ist in sechs Gefahrensektoren eingeteilt. Parallel dazu simuliert das Babs mit der ETH Zürich grossräumige Evakuierungen anhand von Computermodellen. Die Resultate werden in die Vorgaben einfliessen.</p><p>Die oben erwähnten, bereits laufenden Arbeiten decken den grössten Teil des in der Motion formulierten Auftrages ab, weshalb der Bundesrat die Ablehnung der Motion beantragt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, für jedes AKW in der Schweiz und im grenznahen Ausland ein Evakuierungs- und Umsiedlungskonzept festzulegen für den Fall eines schweren Störfalles (Freisetzung von Radioaktivität). Dabei müssen für die verschiedenen möglichen Schweregrade eines Unfalles Konzepte vorhanden sein. Die Konzepte müssen u. a. folgende Fragen klären:</p><p>1. Welche Perimeter müssen bei den verschiedenen Schweregraden eines Unfalles bei den jeweiligen AKW festgelegt werden? Welche Bevölkerungsteile sind folglich von einer Evakuation betroffen? Wie und wohin werden sie gegebenenfalls evakuiert? (Wie) funktionieren die Bewegungsabläufe der Evakuationsströme?</p><p>2. Wie wird die Grundversorgung in der Schweiz im Ereignisfall sichergestellt? </p><p>3. Wohin und wie wird die Bevölkerung bei einer notwendigen definitiven Umsiedelung untergebracht?</p><p>4. Auf welcher gesetzlicher Basis und mit welcher Finanzierung kann innerhalb nützlicher Frist genügend neuer Wohnraum, Schulen, Arbeitsplätze, Spitäler usw. für die definitiv umzusiedelnde Bevölkerung geschaffen werden?</p><p>5. Wie und wo werden genügend Liquidatoren rekrutiert? Wie werden sie informiert, dass sie im Ernstfall eingezogen werden? Was passiert, wenn nicht genügend Liquidatoren zur Verfügung stehen.</p>
- Evakuierungs- und Umsiedlungskonzepte bei einem AKW-Unfall
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Kommt es in einem AKW zu einem schweren Störfall mit Freisetzung von Radioaktivität, müssen innerhalb kürzester Zeit je nach betroffenem AKW Hunderttausende Menschen evakuiert und umgesiedelt werden. Grosse Teile der Schweiz würden über Jahrzehnte hinweg unbenutzbar und unbewohnbar. Diese Aktionen sind schwierig umzusetzen, und dennoch existieren in der Schweiz anscheinend keine Notfallpläne für solche Fälle (Antworten von Bundesrat Maurer in der Fragestunde des Nationalrates, Frage 11.5217). Dasselbe geht aus einer von der Regierung des Kantons Bern beantworteten Interpellation hervor. Darin wird ausdrücklich auf die Bundeskompetenz verwiesen. Trotz des geplanten Atomausstieges muss der Bund dringend solche Strategien erarbeiten, da die AKW - je nach Überlegungen zur Laufzeit - noch über zwei Jahrzehnte am Netz belassen bleiben. Es kann nicht sein, dass keine ausgearbeiteten Notfallpläne für atomare Unfälle bestehen inklusive Rekrutierung der Liquidatoren. Tritt dieser Notfall ein, bleibt keine Zeit mehr, die Massnahmen zu erarbeiten und die Bevölkerung zu informieren. Die Bewegungsabläufe müssen vorher geklärt werden.</p>
- <p>Der Bundesrat hat im Anschluss an seine Sitzung vom 4. Mai 2011 festgehalten, dass der Unfall in den Kernanlagen von Fukushima Anlass für eine kritische Diskussion der Kernenergienutzung in der Schweiz darstellt. Er hat deshalb unter anderem beschlossen, eine interdepartementale Arbeitsgruppe (IDA Nomex) zur Überprüfung der Notfallschutzmassnahmen im Hinblick auf einen KKW-Unfall in der Schweiz oder im grenznahen Ausland einzusetzen. Die Arbeitsgruppe ist am 22. Juni 2011 erstmals zusammengetreten; sie wird dem Bundesrat im Herbst 2011 über eventuell erforderliche Gesetzes- oder Verordnungsänderungen bzw. konzeptionelle Arbeiten Bericht erstatten.</p><p>Im Lichte der Erkenntnisse aus Japan erörtert die IDA Nomex die in der Motion angesprochenen Fragen. Dazu werden zunächst die für die Planung der<b></b>Notfallschutzmassnahmen relevanten Referenzszenarien einer Überprüfung unterzogen. Danach werden die Konsequenzen bezüglich Zoneneinteilung, Evakuierungsplanungen, Ausbildung sowie Vorbereitung von Einsatzkräften für Notfallmassnahmen im betroffenen Werk gezogen und durch die jeweils zuständigen Bundesstellen umgesetzt. Planungen für eine definitive Umsiedlung der Bevölkerung nach einem KKW-Unfall sind jedoch nicht Teil dieser Arbeiten. Eine solche definitive Umsiedlung stellt nicht eine Notfallschutzmassnahme im engeren Sinn dar. Vielmehr handelt es sich dabei um eine langfristige Massnahme, die im Rahmen eines politischen Prozesses geplant und umgesetzt werden muss.</p><p>Unabhängig von den Arbeiten in der IDA Nomex ist in der seit dem 1. Januar 2011 in Kraft getretenen, revidierten Notfallschutzverordnung (SR 732.33) geregelt, dass das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (Babs) den Kantonen Vorgaben für die Evakuierung der Bevölkerung in den Zonen 1 der schweizerischen Kernkraftwerke vorzulegen hat. Die Zone 1 umfasst ein Gebiet um ein KKW mit einem Radius von zirka 3 bis 5 Kilometern. Das Babs ist nun daran, eine Projektorganisation unter Einbezug der relevanten Bundesstellen und der Kantone aufzubauen, um auch für die Zonen 2 entsprechende Vorgaben zu erarbeiten. Die Zone 2 schliesst an die Zone 1 an und umfasst einen Radius von etwa 20 Kilometern; sie ist in sechs Gefahrensektoren eingeteilt. Parallel dazu simuliert das Babs mit der ETH Zürich grossräumige Evakuierungen anhand von Computermodellen. Die Resultate werden in die Vorgaben einfliessen.</p><p>Die oben erwähnten, bereits laufenden Arbeiten decken den grössten Teil des in der Motion formulierten Auftrages ab, weshalb der Bundesrat die Ablehnung der Motion beantragt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, für jedes AKW in der Schweiz und im grenznahen Ausland ein Evakuierungs- und Umsiedlungskonzept festzulegen für den Fall eines schweren Störfalles (Freisetzung von Radioaktivität). Dabei müssen für die verschiedenen möglichen Schweregrade eines Unfalles Konzepte vorhanden sein. Die Konzepte müssen u. a. folgende Fragen klären:</p><p>1. Welche Perimeter müssen bei den verschiedenen Schweregraden eines Unfalles bei den jeweiligen AKW festgelegt werden? Welche Bevölkerungsteile sind folglich von einer Evakuation betroffen? Wie und wohin werden sie gegebenenfalls evakuiert? (Wie) funktionieren die Bewegungsabläufe der Evakuationsströme?</p><p>2. Wie wird die Grundversorgung in der Schweiz im Ereignisfall sichergestellt? </p><p>3. Wohin und wie wird die Bevölkerung bei einer notwendigen definitiven Umsiedelung untergebracht?</p><p>4. Auf welcher gesetzlicher Basis und mit welcher Finanzierung kann innerhalb nützlicher Frist genügend neuer Wohnraum, Schulen, Arbeitsplätze, Spitäler usw. für die definitiv umzusiedelnde Bevölkerung geschaffen werden?</p><p>5. Wie und wo werden genügend Liquidatoren rekrutiert? Wie werden sie informiert, dass sie im Ernstfall eingezogen werden? Was passiert, wenn nicht genügend Liquidatoren zur Verfügung stehen.</p>
- Evakuierungs- und Umsiedlungskonzepte bei einem AKW-Unfall
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