Bundesreisezentrale abschaffen
- ShortId
-
11.3672
- Id
-
20113672
- Updated
-
28.07.2023 09:21
- Language
-
de
- Title
-
Bundesreisezentrale abschaffen
- AdditionalIndexing
-
04;Aufgabenüberprüfung;Leistungsabbau;Reiseagentur;Reise;Bundesverwaltung;Privatisierung;Outsourcing
- 1
-
- L05K0101010311, Reise
- L04K08060103, Bundesverwaltung
- L05K0802030201, Aufgabenüberprüfung
- L05K0806010104, Leistungsabbau
- L05K0101010312, Reiseagentur
- L04K05070115, Privatisierung
- L06K070304030402, Outsourcing
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bund kauft Reisedienstleistungen für etwa 37 Millionen Franken pro Jahr. Statt private Anbieter für diese Dienstleistungen zu nutzen, leistet sich der Bund eine eigene Reisezentrale (BRZ). Das ist Luxus: Für Flüge bis 1000 Franken werden Gebühren von 95 Franken, für Flüge über 1000 Franken solche von 170 Franken verrechnet. Diese Gebühren liegen zwischen 40-60 Prozent über den Gebühren privater Anbieter. Auch das Argument, dass der Bund bessere Konditionen habe, stimmt seit dem Wegfall der Kommissionen der Fluggesellschaften für Reisebüros nicht mehr. Viel mehr haben international tätige Reisebüros heute die besseren Konditionen als der Bund. Schliesslich stimmt auch das Argument nicht, dass private Reisebüros die Komplexität des Bundes nicht begreifen würden, da diese der Komplexität von Grossunternehmen in keiner Art und Weise nachsteht. </p><p>Nach Jahren der Budgetkürzungen der BRZ will das EDA diese aus dem Flag-Status zurücknehmen. Das ist ordnungspolitisch falsch. Der Vorstoss des EDA ist zu nutzen, um die Leistungen der BRZ öffentlich auszuschreiben. Dabei kann zwischen Reiseleistungen und Sonderleistungen im Migrationsbereich unterschieden werden. Sind private Anbieter billiger, ist die BRZ gemäss der Maxime aufzuheben, dass Leistungen, die Private besser erfüllen können als der Staat, auch durch Private erfüllt werden sollen.</p>
- <p>1999 hat der Bundesrat entschieden, die verschiedenen Reisedienste der Departemente in eine einzige Bundesreisezentrale (BRZ) zu überführen. Durch die Bündelung der Nachfrage in der Bundesverwaltung handelt die BRZ günstige Konditionen für Flug- und Bahnreisen, Hotels und Mietwagen weltweit aus. So konnte beispielsweise der Flugpreis Zürich-Brüssel um rund 60 Prozent gesenkt werden, wodurch die Bundesverwaltung im Jahr 2011 Einsparungen in der Höhe von rund 2 Millionen Franken realisieren wird. Zwischen 2008 und 2011 liegen die Einkaufspreise über alle Fluggesellschaften hinweg im Durchschnitt rund 26 Prozent unter dem Preis eines Direkteinkaufes. Darüberhinaus arbeitet die BRZ nicht gewinnorientiert und gibt sämtliche ausgehandelte Rabatte direkt an ihre Kundschaft weiter. Dies ist bei privaten Anbietern nicht der Fall, da diese nicht zum Selbstkostenpreis tätig sind.</p><p>Die Leistungen und Dienstleistungen der BRZ sind nicht deckungsgleich mit denjenigen der privaten Anbieter, weshalb die verschiedenen Reservationsgebühren nicht 1:1 verglichen werden können. Die Analyse einer externen Firma hat gezeigt, dass die Gebühren der BRZ im Durchschnitt dennoch durchaus vergleichbar sind mit anderen namhaften Schweizer Geschäftsreisespezialisten. Im Juli 2011 hat die BRZ ein neues Online-Buchungsverfahren eingeführt, welches es der Kundschaft erlaubt, Flugleistungen mit einer sehr geringen Buchungsgebühr (25 Franken) selber zu buchen.</p><p>Die hoheitlichen Aufgaben im Bereich der Repatriierung, welche die BRZ zusammen mit dem Bundesamt für Migration erfüllt, müssen verwaltungsintern abgewickelt werden. Zudem würden eine Abschaffung der BRZ und ein damit einhergehendes geringeres Einkaufsvolumen zu höheren Tarifen bei den Ausschaffungsflügen führen.</p><p>Schliesslich stellt die Entscheidung des Bundesrates, den Flag-Status der BRZ aufzuheben, das Geschäftsmodell der BRZ keinesfalls infrage. Sie ist auch in Zukunft die offizielle Beschaffungsstelle für die Geschäftsreisen des Bundes. Der durch Flag entstandene Mehrwert betreffend Kostentransparenz und betrieblicher Führung bleibt erhalten. Die Aufhebung des Flag-Status stellt einzig eine finanztechnische Vereinfachung dar und erfolgte, weil aufgrund des geringen Budgetvolumens der BRZ sowie der besonderen Kostenstruktur das Verhältnis zwischen Nutzen des Flag-Status und des administrativen Aufwandes nicht mehr stimmte.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Bundesreisezentrale aufzuheben. Allfällige Sonderdienstleistungen bei der Rückführung abgewiesener Asylbewerber, die Private nicht billiger erbringen können, sollen vom BFM übernommen werden.</p>
- Bundesreisezentrale abschaffen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bund kauft Reisedienstleistungen für etwa 37 Millionen Franken pro Jahr. Statt private Anbieter für diese Dienstleistungen zu nutzen, leistet sich der Bund eine eigene Reisezentrale (BRZ). Das ist Luxus: Für Flüge bis 1000 Franken werden Gebühren von 95 Franken, für Flüge über 1000 Franken solche von 170 Franken verrechnet. Diese Gebühren liegen zwischen 40-60 Prozent über den Gebühren privater Anbieter. Auch das Argument, dass der Bund bessere Konditionen habe, stimmt seit dem Wegfall der Kommissionen der Fluggesellschaften für Reisebüros nicht mehr. Viel mehr haben international tätige Reisebüros heute die besseren Konditionen als der Bund. Schliesslich stimmt auch das Argument nicht, dass private Reisebüros die Komplexität des Bundes nicht begreifen würden, da diese der Komplexität von Grossunternehmen in keiner Art und Weise nachsteht. </p><p>Nach Jahren der Budgetkürzungen der BRZ will das EDA diese aus dem Flag-Status zurücknehmen. Das ist ordnungspolitisch falsch. Der Vorstoss des EDA ist zu nutzen, um die Leistungen der BRZ öffentlich auszuschreiben. Dabei kann zwischen Reiseleistungen und Sonderleistungen im Migrationsbereich unterschieden werden. Sind private Anbieter billiger, ist die BRZ gemäss der Maxime aufzuheben, dass Leistungen, die Private besser erfüllen können als der Staat, auch durch Private erfüllt werden sollen.</p>
- <p>1999 hat der Bundesrat entschieden, die verschiedenen Reisedienste der Departemente in eine einzige Bundesreisezentrale (BRZ) zu überführen. Durch die Bündelung der Nachfrage in der Bundesverwaltung handelt die BRZ günstige Konditionen für Flug- und Bahnreisen, Hotels und Mietwagen weltweit aus. So konnte beispielsweise der Flugpreis Zürich-Brüssel um rund 60 Prozent gesenkt werden, wodurch die Bundesverwaltung im Jahr 2011 Einsparungen in der Höhe von rund 2 Millionen Franken realisieren wird. Zwischen 2008 und 2011 liegen die Einkaufspreise über alle Fluggesellschaften hinweg im Durchschnitt rund 26 Prozent unter dem Preis eines Direkteinkaufes. Darüberhinaus arbeitet die BRZ nicht gewinnorientiert und gibt sämtliche ausgehandelte Rabatte direkt an ihre Kundschaft weiter. Dies ist bei privaten Anbietern nicht der Fall, da diese nicht zum Selbstkostenpreis tätig sind.</p><p>Die Leistungen und Dienstleistungen der BRZ sind nicht deckungsgleich mit denjenigen der privaten Anbieter, weshalb die verschiedenen Reservationsgebühren nicht 1:1 verglichen werden können. Die Analyse einer externen Firma hat gezeigt, dass die Gebühren der BRZ im Durchschnitt dennoch durchaus vergleichbar sind mit anderen namhaften Schweizer Geschäftsreisespezialisten. Im Juli 2011 hat die BRZ ein neues Online-Buchungsverfahren eingeführt, welches es der Kundschaft erlaubt, Flugleistungen mit einer sehr geringen Buchungsgebühr (25 Franken) selber zu buchen.</p><p>Die hoheitlichen Aufgaben im Bereich der Repatriierung, welche die BRZ zusammen mit dem Bundesamt für Migration erfüllt, müssen verwaltungsintern abgewickelt werden. Zudem würden eine Abschaffung der BRZ und ein damit einhergehendes geringeres Einkaufsvolumen zu höheren Tarifen bei den Ausschaffungsflügen führen.</p><p>Schliesslich stellt die Entscheidung des Bundesrates, den Flag-Status der BRZ aufzuheben, das Geschäftsmodell der BRZ keinesfalls infrage. Sie ist auch in Zukunft die offizielle Beschaffungsstelle für die Geschäftsreisen des Bundes. Der durch Flag entstandene Mehrwert betreffend Kostentransparenz und betrieblicher Führung bleibt erhalten. Die Aufhebung des Flag-Status stellt einzig eine finanztechnische Vereinfachung dar und erfolgte, weil aufgrund des geringen Budgetvolumens der BRZ sowie der besonderen Kostenstruktur das Verhältnis zwischen Nutzen des Flag-Status und des administrativen Aufwandes nicht mehr stimmte.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Bundesreisezentrale aufzuheben. Allfällige Sonderdienstleistungen bei der Rückführung abgewiesener Asylbewerber, die Private nicht billiger erbringen können, sollen vom BFM übernommen werden.</p>
- Bundesreisezentrale abschaffen
Back to List