Biodiversitätsziele
- ShortId
-
11.3675
- Id
-
20113675
- Updated
-
27.07.2023 20:29
- Language
-
de
- Title
-
Biodiversitätsziele
- AdditionalIndexing
-
52;66;Umweltpolitik (allgemein);Energiepolitik (speziell);internationales Abkommen;biologische Vielfalt;Interessenkonflikt;erneuerbare Energie
- 1
-
- L04K06030306, biologische Vielfalt
- L04K10020201, internationales Abkommen
- L03K170503, erneuerbare Energie
- L04K08020339, Interessenkonflikt
- L02K0601, Umweltpolitik (allgemein)
- L03K170101, Energiepolitik (speziell)
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Legislaturplanung des Bundes 2007-2011 beauftragt den Bundesrat, eine Strategie zur Erhaltung und Förderung der Biodiversität auszuarbeiten. Andererseits widerspricht die Annahme der Motion von Siebenthal 11.3398 am 9. Juni 2011 im Nationalrat (Erstrat) diesem parlamentarischen Auftrag, da sie die Sistierung der Biodiversitätsstrategie verlangt. Der Ständerat wird die Motion von Siebenthal voraussichtlich in der Herbstsession behandeln.</p><p>1. Der zurzeit vorliegende Entwurf der Strategie Biodiversität Schweiz beschreibt zehn strategische Ziele. Diese zehn Ziele berücksichtigen die zwanzig Ziele der Biodiversitätskonvention gemäss ihrer Bedeutung für die Schweiz und konkretisieren somit die Beschlüsse der Biodiversitätskonvention angepasst an die nationalen Rahmenbedingungen.</p><p>Zur Umsetzung der Strategie Biodiversität Schweiz ist ein Aktionsplan vorgesehen, der die Erreichung der strategischen Ziele konkretisiert. Dieser Aktionsplan wird eine Reihe von Massnahmen enthalten, die spezifisch auf die einzelnen Bereiche der Umsetzung und/oder auf verschiedene Akteure und Wirtschaftssektoren zugeschnitten sind. Der Aktionsplan wird gemeinsam mit denjenigen Partnern erarbeitet, die von den vorgesehenen Handlungsfeldern betroffen sind. Er wird mit den laufenden Bundesstrategien (z. B. Energiestrategie 2050) abgestimmt. Gleichzeitig mit der Erarbeitung des Aktionsplans ist zu überprüfen, welche gesetzlichen Anpassungen für dessen Umsetzung notwendig sind.</p><p>2. Die zehn strategischen Ziele der Strategie Biodiversität Schweiz sind sowohl untereinander wie auch auf weitere Themenfelder (Energie, Verkehr, Tourismus usw.) abgestimmt. Der Entscheid von Bundesrat und Nationalrat zum Ausstieg aus der Atomenergie und zur Förderung der erneuerbaren Energien sowie die Ziele der Strategie Biodiversität Schweiz schliessen sich nicht gegenseitig aus, sofern die bestehenden Strategien und Empfehlungen im Bereich der erneuerbaren Energien (Solaranlagen nur auf überbauten Flächen, Windkraftanlagen gemäss Windkonzept und Empfehlungen Windenergie, Wasserkraftanlagen gemäss Empfehlungen Wasserkraft, Biomassenutzung entsprechend der Biomassestrategie Schweiz und der Biomasse-Energiestrategie) berücksichtigt werden. Die Strategie Biodiversität Schweiz zeigt die Berührungspunkte der Biodiversität zu den verschiedenen gesellschaftlichen Ansprüchen, wie z. B. der Nutzung erneuerbarer Energien, auf und koordiniert diese.</p><p>Von den zehn Zielen der Strategie Biodiversität Schweiz tangiert ein Ziel direkt das Thema der erneuerbaren Energieträger. Dieses Ziel strebt an, dass die Nutzung der einzelnen Energieträger wenn möglich so erfolgt, dass weder die von der Biodiversität erbrachten Ökosystemleistungen noch die wichtigen Lebensräume der betroffenen Arten nachhaltig beeinträchtigt werden. Wenn eine Beeinträchtigung schutzwürdiger Lebensräume nicht zu vermeiden ist, soll diese durch entsprechende Massnahmen ausgeglichen werden.</p><p>3. Die im Rahmen der Strategie Biodiversität Schweiz formulierten strategischen Ziele betreffen Schnittpunkte und potenzielle Zielkonflikte mit anderen Themenfeldern. Die Strategie beschreibt für die einzelnen Themenfelder Lösungsvorschläge und Vorgehensempfehlungen, die bei der Umsetzung der Strategie in einen Aktionsplan konkretisiert werden.</p><p>Energieerzeugung und Biodiversität müssen sich nicht gegenseitig beeinträchtigen. Die erneuerbaren Energien bieten vielfältige Möglichkeiten für eine Energieerzeugung, die nicht nur klimaverträglich und sicher ist, sondern auch mit dem Erhalt der biologischen Vielfalt einhergeht.</p><p>Räumliche Zielkonflikte werden sich jedoch nicht in jedem Fall vermeiden lassen und müssen aufgrund einer Abwägung zwischen dem energetischen Potenzial und dem ökologischen und landschaftlichen Wert angegangen werden. Es werden auch neue Lösungsansätze geprüft, welche im Rahmen der bestehenden Aufgabenteilung Bund-Kantone eine grossräumige, d. h. überregionale wie auch sektorübergreifende Planung solcher Anlagen für erneuerbare Energien ermöglichen. Eine Gelegenheit dazu könnte sich beispielsweise im Rahmen der zweiten Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes ergeben.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Entscheid von Bundesrat und Nationalrat zum Ausstieg aus der Atomenergie und zur Förderung der erneuerbaren Energien setzt die Anwendung der Bundesverfassung und der Naturschutz-, Gewässerschutz-, Umweltschutz- und Waldgesetzgebung nicht aus. Vielmehr gilt es nun, gute Lösungen zu finden, wie beide Anliegen unter einen Hut gebracht werden können. Dazu kann die in Erarbeitung begriffene Biodiversitätsstrategie eine gute Chance bieten.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. Wie setzt er die dringenden und wichtigen Massnahmen um, um die Biodiversitätsziele 2020, wie sie die Staatengemeinschaft, darunter auch die Schweiz, gemäss den Beschlüssen der Biodiversitätskonvention von Nagoya verbindlich erreichen muss, zu erreichen?</p><p>2. In welchem Verhältnis stehen diese Biodiversitätsziele 2020 zum Anliegen der Schweiz nach Förderung der erneuerbaren Energien? </p><p>3. Welchen Beitrag liefert die in Erarbeitung begriffene Biodiversitätsstrategie zur Lösung allfälliger Zielkonflikte? </p>
- Biodiversitätsziele
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Legislaturplanung des Bundes 2007-2011 beauftragt den Bundesrat, eine Strategie zur Erhaltung und Förderung der Biodiversität auszuarbeiten. Andererseits widerspricht die Annahme der Motion von Siebenthal 11.3398 am 9. Juni 2011 im Nationalrat (Erstrat) diesem parlamentarischen Auftrag, da sie die Sistierung der Biodiversitätsstrategie verlangt. Der Ständerat wird die Motion von Siebenthal voraussichtlich in der Herbstsession behandeln.</p><p>1. Der zurzeit vorliegende Entwurf der Strategie Biodiversität Schweiz beschreibt zehn strategische Ziele. Diese zehn Ziele berücksichtigen die zwanzig Ziele der Biodiversitätskonvention gemäss ihrer Bedeutung für die Schweiz und konkretisieren somit die Beschlüsse der Biodiversitätskonvention angepasst an die nationalen Rahmenbedingungen.</p><p>Zur Umsetzung der Strategie Biodiversität Schweiz ist ein Aktionsplan vorgesehen, der die Erreichung der strategischen Ziele konkretisiert. Dieser Aktionsplan wird eine Reihe von Massnahmen enthalten, die spezifisch auf die einzelnen Bereiche der Umsetzung und/oder auf verschiedene Akteure und Wirtschaftssektoren zugeschnitten sind. Der Aktionsplan wird gemeinsam mit denjenigen Partnern erarbeitet, die von den vorgesehenen Handlungsfeldern betroffen sind. Er wird mit den laufenden Bundesstrategien (z. B. Energiestrategie 2050) abgestimmt. Gleichzeitig mit der Erarbeitung des Aktionsplans ist zu überprüfen, welche gesetzlichen Anpassungen für dessen Umsetzung notwendig sind.</p><p>2. Die zehn strategischen Ziele der Strategie Biodiversität Schweiz sind sowohl untereinander wie auch auf weitere Themenfelder (Energie, Verkehr, Tourismus usw.) abgestimmt. Der Entscheid von Bundesrat und Nationalrat zum Ausstieg aus der Atomenergie und zur Förderung der erneuerbaren Energien sowie die Ziele der Strategie Biodiversität Schweiz schliessen sich nicht gegenseitig aus, sofern die bestehenden Strategien und Empfehlungen im Bereich der erneuerbaren Energien (Solaranlagen nur auf überbauten Flächen, Windkraftanlagen gemäss Windkonzept und Empfehlungen Windenergie, Wasserkraftanlagen gemäss Empfehlungen Wasserkraft, Biomassenutzung entsprechend der Biomassestrategie Schweiz und der Biomasse-Energiestrategie) berücksichtigt werden. Die Strategie Biodiversität Schweiz zeigt die Berührungspunkte der Biodiversität zu den verschiedenen gesellschaftlichen Ansprüchen, wie z. B. der Nutzung erneuerbarer Energien, auf und koordiniert diese.</p><p>Von den zehn Zielen der Strategie Biodiversität Schweiz tangiert ein Ziel direkt das Thema der erneuerbaren Energieträger. Dieses Ziel strebt an, dass die Nutzung der einzelnen Energieträger wenn möglich so erfolgt, dass weder die von der Biodiversität erbrachten Ökosystemleistungen noch die wichtigen Lebensräume der betroffenen Arten nachhaltig beeinträchtigt werden. Wenn eine Beeinträchtigung schutzwürdiger Lebensräume nicht zu vermeiden ist, soll diese durch entsprechende Massnahmen ausgeglichen werden.</p><p>3. Die im Rahmen der Strategie Biodiversität Schweiz formulierten strategischen Ziele betreffen Schnittpunkte und potenzielle Zielkonflikte mit anderen Themenfeldern. Die Strategie beschreibt für die einzelnen Themenfelder Lösungsvorschläge und Vorgehensempfehlungen, die bei der Umsetzung der Strategie in einen Aktionsplan konkretisiert werden.</p><p>Energieerzeugung und Biodiversität müssen sich nicht gegenseitig beeinträchtigen. Die erneuerbaren Energien bieten vielfältige Möglichkeiten für eine Energieerzeugung, die nicht nur klimaverträglich und sicher ist, sondern auch mit dem Erhalt der biologischen Vielfalt einhergeht.</p><p>Räumliche Zielkonflikte werden sich jedoch nicht in jedem Fall vermeiden lassen und müssen aufgrund einer Abwägung zwischen dem energetischen Potenzial und dem ökologischen und landschaftlichen Wert angegangen werden. Es werden auch neue Lösungsansätze geprüft, welche im Rahmen der bestehenden Aufgabenteilung Bund-Kantone eine grossräumige, d. h. überregionale wie auch sektorübergreifende Planung solcher Anlagen für erneuerbare Energien ermöglichen. Eine Gelegenheit dazu könnte sich beispielsweise im Rahmen der zweiten Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes ergeben.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Entscheid von Bundesrat und Nationalrat zum Ausstieg aus der Atomenergie und zur Förderung der erneuerbaren Energien setzt die Anwendung der Bundesverfassung und der Naturschutz-, Gewässerschutz-, Umweltschutz- und Waldgesetzgebung nicht aus. Vielmehr gilt es nun, gute Lösungen zu finden, wie beide Anliegen unter einen Hut gebracht werden können. Dazu kann die in Erarbeitung begriffene Biodiversitätsstrategie eine gute Chance bieten.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. Wie setzt er die dringenden und wichtigen Massnahmen um, um die Biodiversitätsziele 2020, wie sie die Staatengemeinschaft, darunter auch die Schweiz, gemäss den Beschlüssen der Biodiversitätskonvention von Nagoya verbindlich erreichen muss, zu erreichen?</p><p>2. In welchem Verhältnis stehen diese Biodiversitätsziele 2020 zum Anliegen der Schweiz nach Förderung der erneuerbaren Energien? </p><p>3. Welchen Beitrag liefert die in Erarbeitung begriffene Biodiversitätsstrategie zur Lösung allfälliger Zielkonflikte? </p>
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