Führende Bundesverwaltung in der Anstellung von Menschen mit Behinderung
- ShortId
-
11.3678
- Id
-
20113678
- Updated
-
28.07.2023 08:59
- Language
-
de
- Title
-
Führende Bundesverwaltung in der Anstellung von Menschen mit Behinderung
- AdditionalIndexing
-
04;15;behinderte/r Arbeitnehmer/in;Bundesverwaltung;Einstellung;geschützter Arbeitsplatz;berufliche Wiedereingliederung
- 1
-
- L04K08060103, Bundesverwaltung
- L05K0702010204, Einstellung
- L05K0702030310, geschützter Arbeitsplatz
- L05K0702020105, behinderte/r Arbeitnehmer/in
- L06K070203030501, berufliche Wiedereingliederung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Evaluation der Massnahmen der Bundesverwaltung zur beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung, die die Eidgenössische Finanzkontrolle EFK im März 2011 veröffentlicht hat, stellt es klar: "Bei der Anstellung von Menschen mit Behinderung nimmt die Bundesverwaltung ihre Vorbildfunktion bisher nicht zufriedenstellend wahr". Die Verwaltung hat diesbezüglich zwei Projekte "Betriebliches Case Management" und "Finanzielles Anreizsystem" entwickelt; dies ist zu begrüssen. Die Massnahmen sind jedoch nicht in ein Gesamtkonzept eingebunden, welches Ziele, Indikatoren und Ressourcen für die Arbeitsintegration strukturiert und in einen übergeordneten Rahmen stellt. Der Handlungsbedarf wird von Verwaltung und Bundesrat bestätigt.</p><p>In der Parlamentsdebatte zum Massnahmenpaket 6a der IV-Revision war die Ratsmehrheit der Meinung, eine Quotenpflicht sei nicht nötig, um die etwa 16 000 arbeitsfähigen Menschen, deren IV-Rente aufgehoben wird, in den 1. Arbeitsmarkt zu integrieren, sondern die Arbeitgeber werden es freiwillig umsetzen. Davon war bisher wenig zu spüren, und den Tatbeweis blieben vor allem die grossen Betriebe schuldig. Um aber diese 6. IV-Revision zum Erfolg zu bringen, muss jemand antreten und Führung übernehmen. Wenn Grossfirmen der Privatwirtschaft angesprochen sind, dann noch viel mehr und zuerst die öffentlichen Verwaltungen. Die Bundesverwaltung muss voran gehen, sich profilieren und eine führende Rolle übernehmen. Davon sollen die einzugliedernden Menschen profitieren, die IV und auch der ganze öffentliche Sektor, indem die Bundesverwaltung ihre Umsetzungsmodelle weitergibt und damit den notwendigen Kulturwandel beschleunigt.</p>
- <p>Der Bundesrat misst generell der Integration von Menschen mit Behinderungen in das Alltagsleben und insbesondere in den Arbeitsmarkt hohe Bedeutung bei. Aus dieser Überzeug heraus und geleitet vom Wunsch, als vorbildlicher Arbeitgeber mit gutem Beispiel voranzugehen, hat der Bundesrat am 22. Juni 2011 Vorgaben für die Beschäftigung und die berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen in der Bundesverwaltung erlassen, die auf den 1. Juli 2011 in Kraft getreten sind. Er will damit vor dem Hintergrund der politischen Entscheide der 5. und 6. IV-Revision (deren erster Teil vom Parlament bereits verabschiedet wurde) einen Beitrag leisten zur Umsetzung der Ziele von Bundespersonalgesetz, Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen für Menschen mit Behinderungen sowie Invalidenversicherungsgesetz.</p><p>Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und Förderung der beruflichen Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen sind wichtige und integrale Bestandteile der Bundespersonalpolitik. Die Bundesverwaltung trifft die erforderlichen Massnahmen, um den Zugang und das berufliche Umfeld an die Bedürfnisse der Mitarbeitenden mit Behinderungen anzupassen. Sie will ferner für die Geschäftsleitungen, die Vorgesetzten, die Personaldienste, das Personal und die Menschen mit Behinderungen selbst ein Beratungs-, Koordinations- und Informationsangebot schaffen. Bis Ende 2011 müssen die Departemente Beauftragte für die Eingliederung von Menschen mit Behinderungen ernennen; diese Beauftragten werden die ersten Ansprechpartner/-innen von Geschäftsleitungen und Personaldiensten sein, was die Schaffung der erforderlichen Bedingungen angeht, mit denen eine dauerhafte berufliche Eingliederung von Menschen mit Behinderungen gewährleistet werden soll.</p><p>Der Bundesrat hat zudem für die Bundesverwaltung einen Sollwert für die Integration von Menschen mit Behinderungen festgelegt. Bis 2015 muss der prozentuale Anteil an Mitarbeitenden mit Behinderungen zwischen 1 und 2 Prozent betragen. Das Parlament stellt der Bundesverwaltung dafür jährlich 12 Millionen Franken zur Verfügung. Über ein Anreizsystem, das 2012 einer Evaluation unterzogen wird, erhalten die Verwaltungseinheiten Förderprämien und Lohnzuschüsse. Die Personal- und Sozialberatung der Bundesverwaltung ist Ansprechstelle für Fragen im Zusammenhang mit der Gewährung der Mittel für die berufliche Integration.</p><p>Am 6. Juli 2011 hat der Bundesrat das Umsetzungskonzept zur Personalstrategie Bundesverwaltung 2011 bis 2015 beschlossen. Darin hat er bereits festgelegt, dass bis Ende 2012 ein Gesamtkonzept für die Integration von Menschen mit Behinderungen in der Bundesverwaltung auszuarbeiten ist.</p><p>Der Bundesrat ist überzeugt, dass er mit den eingeleiteten Massnahmen den Anliegen der Motion bereits nachkommt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, ein Gesamtkonzept zur beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung vorzulegen und umzusetzen, das als Vorbild für den öffentlichen Sektor wird und die Bundesverwaltung als führende Arbeitgeberin in diesem Bereich qualifiziert.</p>
- Führende Bundesverwaltung in der Anstellung von Menschen mit Behinderung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Evaluation der Massnahmen der Bundesverwaltung zur beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung, die die Eidgenössische Finanzkontrolle EFK im März 2011 veröffentlicht hat, stellt es klar: "Bei der Anstellung von Menschen mit Behinderung nimmt die Bundesverwaltung ihre Vorbildfunktion bisher nicht zufriedenstellend wahr". Die Verwaltung hat diesbezüglich zwei Projekte "Betriebliches Case Management" und "Finanzielles Anreizsystem" entwickelt; dies ist zu begrüssen. Die Massnahmen sind jedoch nicht in ein Gesamtkonzept eingebunden, welches Ziele, Indikatoren und Ressourcen für die Arbeitsintegration strukturiert und in einen übergeordneten Rahmen stellt. Der Handlungsbedarf wird von Verwaltung und Bundesrat bestätigt.</p><p>In der Parlamentsdebatte zum Massnahmenpaket 6a der IV-Revision war die Ratsmehrheit der Meinung, eine Quotenpflicht sei nicht nötig, um die etwa 16 000 arbeitsfähigen Menschen, deren IV-Rente aufgehoben wird, in den 1. Arbeitsmarkt zu integrieren, sondern die Arbeitgeber werden es freiwillig umsetzen. Davon war bisher wenig zu spüren, und den Tatbeweis blieben vor allem die grossen Betriebe schuldig. Um aber diese 6. IV-Revision zum Erfolg zu bringen, muss jemand antreten und Führung übernehmen. Wenn Grossfirmen der Privatwirtschaft angesprochen sind, dann noch viel mehr und zuerst die öffentlichen Verwaltungen. Die Bundesverwaltung muss voran gehen, sich profilieren und eine führende Rolle übernehmen. Davon sollen die einzugliedernden Menschen profitieren, die IV und auch der ganze öffentliche Sektor, indem die Bundesverwaltung ihre Umsetzungsmodelle weitergibt und damit den notwendigen Kulturwandel beschleunigt.</p>
- <p>Der Bundesrat misst generell der Integration von Menschen mit Behinderungen in das Alltagsleben und insbesondere in den Arbeitsmarkt hohe Bedeutung bei. Aus dieser Überzeug heraus und geleitet vom Wunsch, als vorbildlicher Arbeitgeber mit gutem Beispiel voranzugehen, hat der Bundesrat am 22. Juni 2011 Vorgaben für die Beschäftigung und die berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen in der Bundesverwaltung erlassen, die auf den 1. Juli 2011 in Kraft getreten sind. Er will damit vor dem Hintergrund der politischen Entscheide der 5. und 6. IV-Revision (deren erster Teil vom Parlament bereits verabschiedet wurde) einen Beitrag leisten zur Umsetzung der Ziele von Bundespersonalgesetz, Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen für Menschen mit Behinderungen sowie Invalidenversicherungsgesetz.</p><p>Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und Förderung der beruflichen Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen sind wichtige und integrale Bestandteile der Bundespersonalpolitik. Die Bundesverwaltung trifft die erforderlichen Massnahmen, um den Zugang und das berufliche Umfeld an die Bedürfnisse der Mitarbeitenden mit Behinderungen anzupassen. Sie will ferner für die Geschäftsleitungen, die Vorgesetzten, die Personaldienste, das Personal und die Menschen mit Behinderungen selbst ein Beratungs-, Koordinations- und Informationsangebot schaffen. Bis Ende 2011 müssen die Departemente Beauftragte für die Eingliederung von Menschen mit Behinderungen ernennen; diese Beauftragten werden die ersten Ansprechpartner/-innen von Geschäftsleitungen und Personaldiensten sein, was die Schaffung der erforderlichen Bedingungen angeht, mit denen eine dauerhafte berufliche Eingliederung von Menschen mit Behinderungen gewährleistet werden soll.</p><p>Der Bundesrat hat zudem für die Bundesverwaltung einen Sollwert für die Integration von Menschen mit Behinderungen festgelegt. Bis 2015 muss der prozentuale Anteil an Mitarbeitenden mit Behinderungen zwischen 1 und 2 Prozent betragen. Das Parlament stellt der Bundesverwaltung dafür jährlich 12 Millionen Franken zur Verfügung. Über ein Anreizsystem, das 2012 einer Evaluation unterzogen wird, erhalten die Verwaltungseinheiten Förderprämien und Lohnzuschüsse. Die Personal- und Sozialberatung der Bundesverwaltung ist Ansprechstelle für Fragen im Zusammenhang mit der Gewährung der Mittel für die berufliche Integration.</p><p>Am 6. Juli 2011 hat der Bundesrat das Umsetzungskonzept zur Personalstrategie Bundesverwaltung 2011 bis 2015 beschlossen. Darin hat er bereits festgelegt, dass bis Ende 2012 ein Gesamtkonzept für die Integration von Menschen mit Behinderungen in der Bundesverwaltung auszuarbeiten ist.</p><p>Der Bundesrat ist überzeugt, dass er mit den eingeleiteten Massnahmen den Anliegen der Motion bereits nachkommt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, ein Gesamtkonzept zur beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung vorzulegen und umzusetzen, das als Vorbild für den öffentlichen Sektor wird und die Bundesverwaltung als führende Arbeitgeberin in diesem Bereich qualifiziert.</p>
- Führende Bundesverwaltung in der Anstellung von Menschen mit Behinderung
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