Fehlende eidgenössische Anerkennung von höheren Fachschulen

ShortId
11.3686
Id
20113686
Updated
28.07.2023 10:56
Language
de
Title
Fehlende eidgenössische Anerkennung von höheren Fachschulen
AdditionalIndexing
32;Studium;Anerkennung der Zeugnisse;Zertifizierung;Schule;Abschluss einer Ausbildung;Gütezeichen;berufliche Bildung
1
  • L04K13030102, Anerkennung der Zeugnisse
  • L03K130204, Schule
  • L04K13020110, Studium
  • L04K08020344, Zertifizierung
  • L04K13010101, Abschluss einer Ausbildung
  • L05K0701010304, Gütezeichen
  • L03K130202, berufliche Bildung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die sogenannten höheren Fachschulen gehören dem Tertiärbereich an. Im Unterschied zu den Fachhochschulen und Universitäten werden sie aber nicht als höhere Fachschulen eidgenössisch anerkannt. Das heisst, eidgenössisch anerkannte höhere Fachschulen gibt es im heutigen System nicht. Dadurch ist auch der Name "höhere Fachschule" nicht geschützt. Die höheren Fachschulen werden damit in ihrer Positionierung national und international geschwächt. Eine eidgenössische Anerkennung würde die höheren Fachschulen stärken, da ungenügend qualifizierte Schulen sich nicht mehr höhere Fachschulen nennen könnten. </p><p>Zudem vereinfacht eine Anerkennung der Schulen die Akkreditierung der Bildungsgänge. Heute wird bei jeder Anerkennung eines Studiengangs auch immer der Träger des Bildungsgangs überprüft. Bei Institutionen, die mehrere Bildungsgänge auf der Stufe der höheren Fachschulen anbieten, werden die Unterlagen über die Schule und die allgemeinen Abläufe (Prüfungen, Aufnahmeverfahren, Rekurse usw.) mehrfach überprüft. Wenn die Schulen eidgenössisch anerkannt werden, können die Bildungsgänge mit einem verkürzten Verfahren auf den fachlichen Teil zur Anerkennung geführt werden. Das führt zu einem erheblichen Minderaufwand für die Anerkennung, ohne dass dabei ein Qualitätsverlust hingenommen werden muss, da die Qualität ja zu einem beträchtlichen Teil durch die Institution bestimmt wird, welche dann als solche anerkannt wäre. </p><p>Mit einer Anerkennung der Schulen werden auch die internationalen Beziehungen vereinfacht, da zum Beispiel der Austausch der Studierenden über anerkannte Schulen möglich wird.</p>
  • <p>Die Bildungsgänge der höheren Fachschulen haben sich als anspruchsvolle praxis- und arbeitsmarktorientierte Bildungsangebote auf Tertiärstufe bewährt. Heute gibt es 31 eidgenössisch anerkannte Rahmenlehrpläne mit 47 Fachrichtungen. Zwei Rahmenlehrpläne sind in Erarbeitung. Von den insgesamt 426 Bildungsgängen, die angeboten werden, sind 254 altrechtlich und 22 neurechtlich anerkannt. Bei den übrigen 150 Bildungsgängen läuft derzeit das Anerkennungsverfahren.</p><p>Bei der Diskussion über das neue Berufsbildungsgesetz war angesichts der dezentralen Struktur und der Vielzahl der Bildungsgänge der höheren Fachschulen unbestritten, dass nicht Institutionen, sondern Bildungsgänge eidgenössisch anerkannt werden sollten. Die damals wegleitenden Überlegungen haben seit Inkrafttreten des neuen Berufsbildungsgesetzes im Jahr 2004 nichts von ihrer Gültigkeit verloren. Die höhere Berufsbildung ist stark arbeitsmarktorientiert und weist eine entsprechende Differenzierung von Abschlüssen auf.</p><p>Die Anerkennung von Bildungsinstitutionen hingegen steht im Kontext der Hochschulen und ihrem auf Diplomstufen bezogenen Bologna-System. Hier werden wissenschaftsorientierte Titel in hochschulautonomer Verantwortung abgegeben.</p><p>Die höhere Berufsbildung würde ihre spezifische Qualität verlieren, würde ihre Arbeitsmarktlogik durch eine akademische Logik ersetzt. Die qualitätsentscheidenden Arbeitsmarktbezüge können nicht von Institutionen, sondern nur von den Organisationen der Arbeitswelt gewährleistet werden, die hinter den jeweiligen eidgenössisch anerkannten Rahmenlehrplänen stehen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Mit der Inkraftsetzung des neuen Berufsbildungsgesetzes verloren die Schulen, die Bildungsgänge auf dem Niveau "höhere Fachschule" anboten, ihre eidgenössische Anerkennung. Heute werden anstelle der Schulen allein die Bildungsgänge eidgenössisch anerkannt. Der Systemwechsel erweist sich immer mehr als Nachteil für die Träger der Bildungsgänge der höheren Fachschulen.</p><p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen, der die Vor- und Nachteile der heutigen Regelung aufzeigt und Auskunft darüber gibt, welche positiven Auswirkungen eine eidgenössischen Anerkennung der höheren Fachschulen für die Positionierung der höheren Fachschulen im Tertiärbereich, auf die administrativen Kosten der Anerkennung der Bildungsgänge der höheren Fachschulen und für die internationalen Beziehungen der "höheren Fachschulen" hätte.</p>
  • Fehlende eidgenössische Anerkennung von höheren Fachschulen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die sogenannten höheren Fachschulen gehören dem Tertiärbereich an. Im Unterschied zu den Fachhochschulen und Universitäten werden sie aber nicht als höhere Fachschulen eidgenössisch anerkannt. Das heisst, eidgenössisch anerkannte höhere Fachschulen gibt es im heutigen System nicht. Dadurch ist auch der Name "höhere Fachschule" nicht geschützt. Die höheren Fachschulen werden damit in ihrer Positionierung national und international geschwächt. Eine eidgenössische Anerkennung würde die höheren Fachschulen stärken, da ungenügend qualifizierte Schulen sich nicht mehr höhere Fachschulen nennen könnten. </p><p>Zudem vereinfacht eine Anerkennung der Schulen die Akkreditierung der Bildungsgänge. Heute wird bei jeder Anerkennung eines Studiengangs auch immer der Träger des Bildungsgangs überprüft. Bei Institutionen, die mehrere Bildungsgänge auf der Stufe der höheren Fachschulen anbieten, werden die Unterlagen über die Schule und die allgemeinen Abläufe (Prüfungen, Aufnahmeverfahren, Rekurse usw.) mehrfach überprüft. Wenn die Schulen eidgenössisch anerkannt werden, können die Bildungsgänge mit einem verkürzten Verfahren auf den fachlichen Teil zur Anerkennung geführt werden. Das führt zu einem erheblichen Minderaufwand für die Anerkennung, ohne dass dabei ein Qualitätsverlust hingenommen werden muss, da die Qualität ja zu einem beträchtlichen Teil durch die Institution bestimmt wird, welche dann als solche anerkannt wäre. </p><p>Mit einer Anerkennung der Schulen werden auch die internationalen Beziehungen vereinfacht, da zum Beispiel der Austausch der Studierenden über anerkannte Schulen möglich wird.</p>
    • <p>Die Bildungsgänge der höheren Fachschulen haben sich als anspruchsvolle praxis- und arbeitsmarktorientierte Bildungsangebote auf Tertiärstufe bewährt. Heute gibt es 31 eidgenössisch anerkannte Rahmenlehrpläne mit 47 Fachrichtungen. Zwei Rahmenlehrpläne sind in Erarbeitung. Von den insgesamt 426 Bildungsgängen, die angeboten werden, sind 254 altrechtlich und 22 neurechtlich anerkannt. Bei den übrigen 150 Bildungsgängen läuft derzeit das Anerkennungsverfahren.</p><p>Bei der Diskussion über das neue Berufsbildungsgesetz war angesichts der dezentralen Struktur und der Vielzahl der Bildungsgänge der höheren Fachschulen unbestritten, dass nicht Institutionen, sondern Bildungsgänge eidgenössisch anerkannt werden sollten. Die damals wegleitenden Überlegungen haben seit Inkrafttreten des neuen Berufsbildungsgesetzes im Jahr 2004 nichts von ihrer Gültigkeit verloren. Die höhere Berufsbildung ist stark arbeitsmarktorientiert und weist eine entsprechende Differenzierung von Abschlüssen auf.</p><p>Die Anerkennung von Bildungsinstitutionen hingegen steht im Kontext der Hochschulen und ihrem auf Diplomstufen bezogenen Bologna-System. Hier werden wissenschaftsorientierte Titel in hochschulautonomer Verantwortung abgegeben.</p><p>Die höhere Berufsbildung würde ihre spezifische Qualität verlieren, würde ihre Arbeitsmarktlogik durch eine akademische Logik ersetzt. Die qualitätsentscheidenden Arbeitsmarktbezüge können nicht von Institutionen, sondern nur von den Organisationen der Arbeitswelt gewährleistet werden, die hinter den jeweiligen eidgenössisch anerkannten Rahmenlehrplänen stehen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Mit der Inkraftsetzung des neuen Berufsbildungsgesetzes verloren die Schulen, die Bildungsgänge auf dem Niveau "höhere Fachschule" anboten, ihre eidgenössische Anerkennung. Heute werden anstelle der Schulen allein die Bildungsgänge eidgenössisch anerkannt. Der Systemwechsel erweist sich immer mehr als Nachteil für die Träger der Bildungsgänge der höheren Fachschulen.</p><p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen, der die Vor- und Nachteile der heutigen Regelung aufzeigt und Auskunft darüber gibt, welche positiven Auswirkungen eine eidgenössischen Anerkennung der höheren Fachschulen für die Positionierung der höheren Fachschulen im Tertiärbereich, auf die administrativen Kosten der Anerkennung der Bildungsgänge der höheren Fachschulen und für die internationalen Beziehungen der "höheren Fachschulen" hätte.</p>
    • Fehlende eidgenössische Anerkennung von höheren Fachschulen

Back to List